Beiträge von Mario6

    Habe ja geschrieben, auf dem Mietkonto vom alten Vermieter. Er überträgt den Betrag ja nicht. Der alte Vermieter ist jetzt sozusagen auch nur eine Hausverwaltungs GmbH die mit einer Vollmacht des seinerzeitigen Eigentümers handelt. Und die wollen den Betrag bei sich intern gutschreiben.


    Gutgeschrieben auf ein Konto, mit dem ich praktisch nichts mehr zu tun habe, seit dem ich vom neuen Vermieter neue Kontodaten und eine neue Mietnummer habe.

    Ein Hallo in die Runde.

    Also mein Mietverhältnis, läuft seit Jahresbeginn unter einem neuen Eigentümer.

    Gerade bekam ich die Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr.

    Nun steht da. Das Guthaben mit Zahlungen an den neuen Eigentümer zu verrechnen ist nicht möglich.

    Und es wird mir auf meinem internen Mietkonto gutgeschrieben.

    Da fragt man sich ja, warum ich beim alten Eigentümer noch ein Guthaben liegen haben soll.

    Ich gehe mal davon aus, dass er mir das auszuzahlen hat.

    Sonst hatte ich es ja immer ganz normal verrechnet mit der Miete.

    Das wäre in diesem Fall ja nun sicher nicht korrekt, den neuen Vermieter damit zu nerfen.

    Ich denke mal ein überschaubares Problem. Hat sicher jemand eine Idee,

    wie man möglichst stressfrei, an sein Guthaben kommt.

    Danke.

    MfG Mario

    Ja. Widerspruchsfrist ist wohl 12 Monate, wie ich gerade lese. Da kann ich ja mal ein Brief aufsetzen. Was hat das mit Hellseherei zu tun. 70% Heizkosten mit einem Heizkörper der nichtmal funktioniert. Ich versuche nur mir Ratschläge zu holen.
    Ob ich nun z.b. die Mieterhöhung zahlen sollte, wenn ich nun ein Einspruch einlege. Obwohl ich ja nach meiner Ansicht, Geld hätte zurück bekommen müssen und mit dem alten Mietbetrag sicher auch alle Nebenkosten gedeckt sind. Oder einfach so weiter bezahle wie bisher, bis ich dann mal eine Antwort vom Vermieter bekomme.
    Sicher kann ich das am Ende nur mit dem Vermieter klären. Aber sollte man alleine sich damit auseinander setzen oder sich lieber Hilfe holen. Von einem Mieterverein oder so, die sich mit dem ganzen Kram auskennen. Gerade meine Vermietung ist auch durch Funk und Fernsehen bekannt, für ihre falschen Abrechnungen und wenn ich mit den Nachbarn hier rede, sind wohl alle nicht so richtig begeistert.

    Hallo Forum.

    Ja. Mein Problem, hat man wohl auch nicht alle Tage. Heute ist der Tag, an dem ich meine neu berechnete Miete bezahlen wollte und dachte mir so, das ich dochmal die Abrechnung zur Hand nehme. Man sollte es halt doch immer sofort machen...
    Doch was musste ich da sehen. beim WZ steht ein Verbrauch von fast 2500 W. das sind fast 70% der gesamten Heizkosten für meine 1-Raumwohnung. Blöd ist nur, das dieser Heizkörper, seit meinem Einzug Feb.2012 defekt ist, weil da wahrscheinlich das Ventil hängt. Ich benötigte ihn auch nicht, weill ich im EG direkt über den Heizungskeller wohne.
    Also ich kann da drehen, es passiert einfach nichts.
    Habe es auch nie dem Vermieter gemeldet, weil kein Bedarf bestand, obwohl es eigentlich meine Pflicht auch ist Mängel anzugeben, wenn man welche feststellt.
    Die Zähler hatten sie ja nun auch gewechselt und bei dem hier steht nun alles auf Null. Bei der Wohnungsübergabe, wurde mir ja auch gesagt, das die Heizung schon mehrere Jahre nicht benutzt wurde. Wie kommen die nun einfach auf diesen Wert.
    Die Nachzahlung hatte ich ja auch gleich beglichen und somit wohl auch die Abrechnung akzeptiert. Und Fristen dürften ja auch schon abgelaufen sein, wenn die Abrechnung vom Juli ist.
    Man hat halt kein Zugriff auf alte Messwerte und das die Heizung schon immer außer Betrieb ist, kann ja wohl jeder behaupten. Muss ich nun die Mieterhöhung nehmen wie ein Mann oder könnte man da noch irgendwie Einspruch einlegen. Einfach dem Vermieter mal den Fall schildern oder irgendwo anders Hilfe suchen?
    Danke
    Gruß Mario

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