Hallo,
Trotz zigfacher Anmahnung legt unsere Vermieter die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2011 immer noch nicht vor und reagiert auch gar nicht. Unser Nachbar hat ebenfalls diese Abrechnung nicht erhalten.
Seit März 2013 machen wir sogar schon von unserem Zurückbehaltungsrecht der aktuellen Betriebskostenvorrauszahlung Gebrauch. Dennoch reagiert der Vermieter nicht.
Wie lange kann sich der Vermieter weigern die Beko-Abrechnung 2011 vorzulegen?
Was kann man noch tun?