Ein Schlüssel kostet vielleicht 5 -10 Euro, dass sollte Ihnen Ihr Freund schon wert sein.
Beiträge von Motzi
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Das Einzige was ihr meines Wissens nach mittlerweile verlangen dürft ist die Dämmung der oberen Geschossdecke, wenn das Dach nicht gedämmt ist. Das wärs dann aber auch.
Und das auch nur, wenn es sich um Betondecken handelt. Handelt es sich um Holzbalkendecken und davon kann man bei einem BJ 1930 vermutlich ausgehen, dann gelten diese bereits als gedämmt. -
... worüber ich mir nach wie vor nicht sicher bin.
Und zwar mit Recht.
Außerordenlich bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass eventuelle längere Kündigungsfristen nicht einzuhalten sind.
Innerhalb der "Uberlegungsfrist" kann mit der gesetztlichen Frist gekündigt werden, also zum 3 Werktak .... etc.pp.Somit 31.01.2014
Das alles gilt nur, sofern das Erbe überhaupt angenommen wird. Ansonsten ist eine Kündigung des "Nichterben" auch nicht nötig.
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Die FragestellerIn ist von angehenden RechtswissenschaftlerInnen umgeben - soviel Genauigkeit muss schon sein.
Motzi
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Hi Thursday,
das hört sich ja gut und schlüssig an. Die Dame weiss wohl, was sie bzw. ihre Mandanten wollen.
.Aber scheinbar auch nicht mehr...
Die Haftung des Mieters gegenüber dem VM ist verschuldensunabhängig. Es kommt ausschließlich auf die Verursachung an.
Hat der Mieter den Brand "nur" leicht fahrlässig verursacht, so tritt i.d.R die Brandversicherung des VM ein.Das befreit den Mieter aber nicht, für eventuelle "Deckungslücken" aufzukommen.
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Mann könnte die Wohnung und auch die Betriebskostenabrechnung mal auf Mängel überprüfen.
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Ich habe die Wohnung aber inkl. aller Kosten auch Müll-gebühren etc. gemietet.
Warum soll ich dann die GEZ gebühren zahlen? das wurde nie erwähnt.Sie haben eine Wohnung gemietet. Für eine solche fällt aber keine Rundfunkgebühr an.
Sie haben keinen Haushalt gemietet , sondern diesen selbst begründet. Und für diesen Haushalt fällt die Gebühr an.Alles klar?
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Ihr Schimmelproblem kann durch falsches Heiz- und Lüftverhalten enstehen oder aber auch durch Baumängel.
Sie könnten zunächsteinmal den Versuch starten die Ursache herauszufinden. Daher meine Frage: Ist die "Schimmelwand" eine Außenwand? Tritt der Schimmel hinter einem Möbelstück oder "freiligend" auf?Grundsätzlich gilt beim Lüften. Etwa 2- 3 mal am Tag Stoßlüfen ( alle Fenster in allen Räumen auf ) etwa 15 Min sollten reichen.
Heizen Sie alle Räume auf min 20 Grad. Heizen Sie einzelne Räume nicht oder wening ( z.B. das Schlafzimmener ) halten Sie die Zimmertür immer geschlossen. Um Ihre Wohnung ersteinmal zu enfeuchten, nehmen sie den Rat der Wohnungsgesellschaft an und heizen vorübergehende Ihre Wohnung auf 22/24 Grad und lüften häufiger. -
Sollte die Bürgschaft sauber formuliert sein, dürfte es wohl keine Möglichkeit der Rückabwicklung geben.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Bürgschaften, können sie den genauen Text mal einstellen? -
Berny, 623 fordert die Schriftform nur bei Arbeitsverträgen ( Aufhebungsvertrag) bei Mietverträgen hat der Gesetzgeber aber darauf verzichtet.
Du brauchts diesbezüglich nicht mehr zweifeln, des is so sicher wie HP F1-Weltmeister wird -
Dass GG garantiert Vertragsfreiheit. Diese kann durch Einzelvorschriften einschränkt werden. S.h. z.B 623 BGB. In 558 BGB wird aber im Gegensatz zu 623 BGB das Wort "Aufhebungsvertrag" nicht erwähnt. Ergo formfei.
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Nein , ein Dauerauftrag ist eine automatisierte Überweisung. Das Abbuchungsvervahren funktioniert analog dem Lastschriftverfahren mit dem Unterschied, dass der Zahlungspflichtige seiner Hausbank den Auftrag zu Einlösung erteilt und damit auf sein Rückgaberecht verzichtet.
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Art 2 Abs. 1 GG. i.V mit 126 BGB. Vergleiche die Formulierung des § 568 BGB und z.B. des § 623 BGB.
Um die Schriftform für einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, müsste im MV die doppelte Schriftformerfordernis vereinbart werden. -
...die Gebäudeversicherungsprämie richtet sich nach dem auf 1914 heruntergerechneten Gebäudewert, evtl auch noch auf die geografische Lage.
Nicht die Prämie sondern die Versicherungssumme berechnet sich nach dem Brandversicherungswert von 1914.
Neben der Versicherungssumme ist natürlich auch der Versicherungsumfang, die Bauart und Nutzung von Bedeutung.
Aus eigener Erfahrung würde die Prämie in die Kategorie - nicht zu verteten einstufen.Ich habe gerade mal bei mir nachgesehen. 3 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten zusammen 391 qm , = macht rund 1700 EURO
Wenn Sie die Police haben, stellen Sie diese mal ein.
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"Da sie beide schon über 80 Jahre sind, musste ich zur Bank und den Auftrag erteilen."
- D.h., einen Dauerauftrag.Klugs...modus "on" : Nö, es könnte durchaus auch ein Auftrag für das Abbuchungsverfahren sein. Den erteilt der Zahlungspflichtige einmalig auch seiner Bank und ist nicht mit dem Lastschriftverfahren zu verwechseln. Modus "off"
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... denn durch falsches Lüften oder Heizen ist er nicht entstanden.
Und das wissen Sie woher? Gerade bei Bad und Küche könnte es nämlich durchaus daran liegen.
Messen Sie mal die Feuchte in diesen Räumen. -
Ein Mietvertrag kann nur gekündigt oder durch gegenseitige Willensübereinstimmung schriftlich aufgelöst oder geändert werden. Mündlich genügt nicht!
Kurioserweise besteht für einen Aufhebungsvertrag keine Schriftformerfordernis sofern im MV nichts gegenteiliges vereinbart wurde.
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Die vorgenannte Rechtsprechung düfte überholt sein. Grundsätzlich gilt bei einer 3-Monatigen Kündigungsfrist, dass diese auch für den Mieter zumutbar ist wenn er dauerhaft in ein Pflegeheim wechselt. Denkbar wäre allerdings eine Verkürzung der Frist im Rahmen des § 242 BGB, wenn vom Mieter ein Ersatzmieter gestellt wird.
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