Hallo zusammen,
ich habe die Nebenkostenabrechnung für das KJ 2011 erst im März 2013 erhalten. Somit wäre die Forderung meiner Vermieterin verjährt. Allerdings erhielt meine Vermieterin die Verbrauchszahlen von der Hausverwaltung erst im April 2012.
- Hat sich aufgrund dessen auch die Verjährungsfrist verschoben?
Im Internet liest man immer wieder dass es bei Gründen, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, zu solchen Verschiebungen kommen kann.
Zwei weitere Frage, welche allerdings das Thema „Auszug“ betreffen. Bei der Wohnungsübergabe wurde im Protokoll festgehalten, dass der Teppich an einigen Stellen Flecken aufweist, welche ich aber auch mit herkömmlichen Mitteln nicht beseitigen konnte. Meine ehemalige Vermieterin hat daraufhin eine Reinigungsfirma beauftragt.
- Hätte sie mir erst einen Kostenvoranschlag vorlegen müssen?
- Muss ich die volle Summe zahlen oder xx%, je nachdem wie alt der Teppich ist.
Vielen Dank schon einmal!