Beiträge von Dachdeckerin

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    Ist es denn möglich, dass man einfach einen Mieter im Vertrag austauscht, bzw. einfach ausscheiden lässt?
    Auf Anfrage bei unserem Vermieter meinte dieser, dass in dem Fall der ganze Vertrag gekündigt werden muss.


    Mit Einverständnis aller Beteiligten kann man durchaus einen Mieter aus dem Vertrag entlassen und einen neuen aufnehmen. Da zu den Beteiligten aber auch der Vermieter gehört und der offensichtlich nicht will..................

    Allerdings gibt es mittlerweile einige Urteile (auch von LGs), wonach bei Studenten-WGs der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen muss.

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    Ebenso muss der Vermieter einem Mieterwechsel innerhalb einer Studenten-WG grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses der WG zustimmen. Auch hier gilt nach Ansicht des LG Karlsruhe nur die Grenze der Zumutbarkeit gemäß § 549 II 1 Halbs.2 BGB für den Vermieter. (LG Karlsruhe, Urteil vom 25.01.1985, Az.: 9 S 580/83)

    Vorsichtig ausgedrückt war deine Reaktion der Nichte des Vermieters gegenüber nicht sehr diplomatisch, denn praktisch sieht es doch so auch, dass du die Zusage der vorzeitigen Vertragsentlassung nicht beweisen kannst.
    Jetzt hätte dein Vermieter vielleicht einen potentiellen Nachmieter gehabt und du verweigerst die Besichtigung. Dein gutes Recht, denn die Ankündigung war sehr kurzfristig, aber du willst ja was von deinem Vermieter und nicht umgekehrt.

    Hier mal ein Urteil, das in die die Richtung geht:

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    Einsicht auf Balkon als Mietmangel im Mietrecht

    Wird der Balkon der Mietwohnung durch die Aufstockung des Hauses in seiner Nutzbarkeit dadurch eingeschränkt, dass nunmehr die Bewohner der Dachgeschoßwohnung Einsichtsmöglichkeit auf den Balkon haben, so stellt dies einen die Mietminderung rechtfertigenden Mangel dar. Der Balkon war vor der Baumaßnahme uneinsehbar). Die Mietminderungsquote (hier: 4%) bezieht sich auf die Bruttokaltmiete für die gesamte Wohnung. AG Köln, Urteil vom 15. September 1998, Az: 212 C 124/98

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    Aber Vorsicht! Sie werden sich anrechnen lassen müssen, das Sie mit der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter dem Hausfriedensbruch Vorschub geleistet haben. Er kann dann sogar behaupten, das Sie im die Schlüssel eben zum Zweck der Wohnungsbesichtigung ausgeliehen haben.


    Da ist die Frage woher der Vermieter die Schlüssel hat. Vielleicht hatte er die ja schon - für Notfälle - vom Vater.
    Und wer müsste beweisen, dass der Vermieter mit Erlaubnis/widerrechtlich die Wohnung betreten hat?
    Angenommen Bernd kündigt fristlos und stellt die Mietzahlungen ein. Der Vermieter weigert sich die Kündigung anzuerkennen und klagt die Mietzahlungen ein. Dann müsste doch der Vermieter beweisen, dass er die Erlaubnis hatte die Wohnung für Besichtigungszwecke zu betreten oder nicht?

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    Es gibt ja viele EG-Wohnungen, wo man, wenn man auf dem Bürgersteig läuft, direkt am Fenster vorbeiläuft und reinschauen könnte. Da helfen nur geeignete Gardinen.


    Ganz so einfach ist das nicht. Wer eine EG-Wohnung mietet, der hat das in dem Wissen getan, dass er eine EG-Wohnung anmietet und Gardinen benötigt werden.
    Hier wurde eine Wohnung angemietet mit einem uneinsehbaren Balkon und uneinsehbaren sonstigen Räumlichkeiten. Und das ist nicht mehr der Fall. Die Wohnung hat sich also im Vergleich zum Zustand bei Anmietung verschlechtert.

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    Sie als Mieter müssen sich das bieten lassen. Der Eigentümer braucht die Zustimmung zu Baumaßnahmen an seinen Eigentum nicht.


    Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber in diesem Fall setzt die Baumaßnahme die Tauglichkeit der angemieteten Wohnung herab. Das wäre auch so wenn ein neu angebauter Balkon die darunterliegende Wohnung verdunkelt. Eine Mietminderung ist hier durchaus denkbar.

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    Vergessen Sie das Alles. Auch die absurdesten Gedankengänge helfen Ihnen nicht weiter.
    Doppelte Mietzahlungen bei Wohnungswechsel sind gang und gäbe. Das perfekte Timing gelingt nur selten.


    Naja. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begeht, wenn er die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betritt. Egal ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. D.h. das eine fristlose Kündigung aufgrund des Hausfriedensbruchs sehr wohl möglich ist.

    Und die Klage ist abgewendet, wenn der Mieter sofort die rückständigen Mieten zahlt.
    Dieser Satz des Vermieters:

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    Die Einleitung der Räumungs- und Zahlungsklage können Sie nur durch sofortige Räumung der Wohnung und Bezahlung des Rückstandes verhindern.


    ist nichts als heisse Luft. Zumindest dann, wenn nicht schon mal im letzten Jahr aufgrund Zahlungsrückstands fristlos gekündigt wurde.

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    so blieben auch 2 Monatsmieten unbezahlt, dann habe ich einen Brief vom Vermieter bekommen, dass der Gesamtbetrag im nächsten Monat von meinem Konto abgebucht wird, deswegen habe ich mich auch so eingerichtet, wenn der Vermieter mich aufgefordert hätte den Betrag sofort zu überweisen, würde ich mir das Geld leihen und begleichen.


    Ungewöhnlich. Du überweist normalerweise die Miete und der Vermieter hat gleichzeitig eine Einzugsermächtigung?


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    auf der 2. Seite:
    wir weisen gem. Paragraph 545 BGB ausdrücklich daraufhin, dass wir auch bei Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch Sie mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses nicht einverstanden sind.

    Die Einleitung der Räumungs- und Zahlungsklage können Sie nur durch sofortige Räumung der Wohnung und Bezahlung des Rückstandes verhindern.


    Und was steht auf Seite 1?

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    was steht denn im Vertrag? Da sollte doch im Detail erwähnt sein, wann eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung erfolgen kann.
    Ich vermiete und vertraglich ist es bei mir ebenfalls festgehalten, dass bei zwei rückständigen Mieten eine fristlose Kündigung erfolgen kann.


    Man muss in Mietverträgen nicht unbedingt das ganze BGB wiederholen. Die Verträge werden sonst richtig dick.

    Welche der Zusicherungen könntet ihr gerichtsfest beweisen?
    Ein Gerüst vor einem Fenster berechtigt sicher zu einer Mietminderung. Die ist aber vermutlich so gering, dass es sich nicht lohnt.

    Hallo,
    ich hab persönlich zwar einen Groll gegen Mietschuldner, da mich die schon viel Geld gekostet haben, aber trotzdem bin ich der Meinung, dass dein Fall ein bisschen anders liegt. Vor allem deshalb, weil deine Vermieterin Bescheid wusste. Sie hatte alle Zeit der Welt rechtliche Schritte einzuleiten, aber hat es dann doch vorgezogen Dinge zu tun, die mit einer empfindlichen Geldstrafe, wenn nicht sogar Haftstrafe geahndet werden können. Nichts von dem was deine Vermieterin getan hat ist auch nur annähernd "korrekt" und wiegt in meinen Augen deutlich schwerer, als die Mietschulden, auf die die Vermieterin sehr viel früher hätte reagieren können.
    Meiner Einschätzung nach hängt hier einiges mit menschlicher Enttäuschung zusammen. Ich nehme an es wird Streit gegeben haben o.ä. Vielleicht wäre ein Mediator angebracht.
    Ansonsten kann ich auch nur dazu raten einen Anwalt über Beratungsschein aufzusuchen.

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    "Die Mieter sind darüber informiert, dass im Frühjahr 2013 Ausbauarbeiten am Dachgeschoss des Hauses stattfinden, daraus ergibt sich kein Recht zur Mietminderung."


    Das Problem ist der Teil des Satzes hinter dem zweiten Komma. Hätte der Vermieter auf den letzten Teil verzichtet, dürfte der Mieter nicht mindern, da ihm der Mangel bekannt gemacht wurde. Der erzwungene Verzicht auf eine Mietminderung macht den Satz unwirksam.
    Für Schäden, die in der Wohnung entstehen haftet gegenüber dem Mieter der Vermieter. Wie der Vermieter sich die Kosten für die Behebung der Mängel von seinem beauftragten Bauleiter zurückholt, ist seine Sache.

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    hier wäre ggf. noch was machbar, kommt auf den Inhalt des MV an zum Thema Schönheitsreparaturen und Endrenovierung und was genau mit "unverändertem Zustand" zu verstehen ist. Aus den Infos die hier vorliegen kann man keine Schlüsse ziehen.


    Wenn das Mietverhältnis Anfang April mit einer falschen Frist gekündigt wurde, dann ist der Ablauf der Kündigungsfrist Ende Juni. Das Mietverhältnis läuft also noch. Warum sollte der Vermieter dann schon jetzt die Kaution abrechnen. Viel wird davon sowieso nicht übrig bleiben, wenn Mieterin Maria die Miete für Mai und Juni nicht gezahlt hat und der Vermieter theoretisch das Recht hätte erst die fehlenden Mieten einzuklagen bevor er über eine Abrechnung der Kaution nachdenkt.

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    Dem Vermieter habe ich ein Mail mit Bildern gestern Nacht noch zugeschickt. Es kam keine Reaktion von Ihm.


    Da würd ich als Vermieter auch nicht drauf reagieren. Wer zu faul ist den Lichtschalter zu drücken um Hindernissen rechtzeitig ausweichen zu können ist selber schuld. Ich kann im Auto auch die eine oder andere Strecke "blind" fahren. Darf halt nix im Weg rumstehen.

    Besuch von Freunden mit Hund darf man immer empfangen. Wenn die Freundin täglich da ist und auch mit Hund übernachtet könnte es irgendwann kritisch werden. Das Problem ist dann für den Vermieter die Beweisbarkeit der extrem häufigen Anwesenheit und wer nicht grade einen im Haus lebenden Überwachungsfanatiker als Vermieter hat, dem dürfte nicht allzu viel passieren.
    Wichtig wäre es, dass der Hund niemand im Haus unangenehm auffällt. Pfotenabdrücke, Hundehaar etc. so schnell wie möglich entfernen.

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    ich hätte da noch ein paar weitere fragen zu meinem Mietvertrag kann ich die auch hier in diesem Thema stellen ?


    Da würde ich ein eigenes Thema erstellen.

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