Hallo liebes Forum Team
Ich habe da mal eine Frage an euch.
In meinem Mietvertrag steht folgender Abschnitt:
Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die einmal erteilte Genehmigung kann bei Eintritt von Unzuträglichkeiten wiederrufen werden. Sie erlischt beim tode oder Verkauf des Tieres. Die Haltung von Kleintieren wie Wellensittichen, Kanarienvögeln, Zierfischen, Hamstern und dergleichen ist dagegen ohne vorherige Genehmigung des Vermieters statthaft.
so nun zurück zu meiner frage
meine Freundin hat einen Hund , einen Rottweiler um genau zu sein. eine ganz liebe. bellt auch nicht oder gibt sonstige geräusche von sich. ein sehr pflegeleichter Hund.
falls meine Freundin mich nun besuchen kommt mit dem Hund muss ich das den vorher meiner Vermieterin mitteilen bzw um erlaubniss fragen ob sie ihren Hund mitbringen darf ? den sie ist ja nur zur besuch. und bleibt nur ein paar stunden. oder kann man mir deshalb sogar kündigen ?
noch ein paar kleine infos am Rande
Ich wohne in Niedersachsen dort gillt der Rottweiler nicht mehr als Kampfhund. ( auch wenn das viele leider noch denken)
Ich wohne in einem Haus mit 5 Wohnungen und keiner der Nachbarn hat sich bissher über den Hund beschwert oder mich darauf angesprochen. meine vermieterin hat noch nicht mitbekommen das meine freundin ein Hund hat.
ich hätte da noch ein paar weitere fragen zu meinem Mietvertrag kann ich die auch hier in diesem Thema stellen ?
Ich bedanke mich schon mal im vorraus.
Danke