Kann man Hunde komplett verbieten

  • Hallo liebes Forum Team

    Ich habe da mal eine Frage an euch.

    In meinem Mietvertrag steht folgender Abschnitt:

    Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die einmal erteilte Genehmigung kann bei Eintritt von Unzuträglichkeiten wiederrufen werden. Sie erlischt beim tode oder Verkauf des Tieres. Die Haltung von Kleintieren wie Wellensittichen, Kanarienvögeln, Zierfischen, Hamstern und dergleichen ist dagegen ohne vorherige Genehmigung des Vermieters statthaft.

    so nun zurück zu meiner frage
    meine Freundin hat einen Hund , einen Rottweiler um genau zu sein. eine ganz liebe. bellt auch nicht oder gibt sonstige geräusche von sich. ein sehr pflegeleichter Hund.

    falls meine Freundin mich nun besuchen kommt mit dem Hund muss ich das den vorher meiner Vermieterin mitteilen bzw um erlaubniss fragen ob sie ihren Hund mitbringen darf ? den sie ist ja nur zur besuch. und bleibt nur ein paar stunden. oder kann man mir deshalb sogar kündigen ?

    noch ein paar kleine infos am Rande
    Ich wohne in Niedersachsen dort gillt der Rottweiler nicht mehr als Kampfhund. ( auch wenn das viele leider noch denken)
    Ich wohne in einem Haus mit 5 Wohnungen und keiner der Nachbarn hat sich bissher über den Hund beschwert oder mich darauf angesprochen. meine vermieterin hat noch nicht mitbekommen das meine freundin ein Hund hat.

    ich hätte da noch ein paar weitere fragen zu meinem Mietvertrag kann ich die auch hier in diesem Thema stellen ?

    Ich bedanke mich schon mal im vorraus.
    Danke

  • Besuch von Freunden mit Hund darf man immer empfangen. Wenn die Freundin täglich da ist und auch mit Hund übernachtet könnte es irgendwann kritisch werden. Das Problem ist dann für den Vermieter die Beweisbarkeit der extrem häufigen Anwesenheit und wer nicht grade einen im Haus lebenden Überwachungsfanatiker als Vermieter hat, dem dürfte nicht allzu viel passieren.
    Wichtig wäre es, dass der Hund niemand im Haus unangenehm auffällt. Pfotenabdrücke, Hundehaar etc. so schnell wie möglich entfernen.

    Zitat

    ich hätte da noch ein paar weitere fragen zu meinem Mietvertrag kann ich die auch hier in diesem Thema stellen ?


    Da würde ich ein eigenes Thema erstellen.

  • Ich denke, es ist eine Frage des Maßes.
    Übrigens sind alle Hunde .....ganz lieb, bellen nicht, geben keine Geräusche von sich und sind oberndrein noch pflegeleicht.
    Das ist ironisch gemeint, aber es gibt tatsächlich solche Hunde.

  • Hallo swot13,

    "Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren."
    - Das ist ja was anderes als Besuch, oder?

    "ich hätte da noch ein paar weitere fragen zu meinem Mietvertrag kann ich die auch hier in diesem Thema stellen ?"
    - Nee, besser neues Thema.

  • Danke erstmal für die schnellen und hilfreichen antworten meine weiteren fragen werde ich in den nächsten tagen stellen.
    mit freundlichen grüßen
    felix

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