Die Fenster müssen die Normen des Baujahres einhalten, in dem sie eingebaut worden sind. Eine Nachrüstungspflicht gibt es nicht.
Es gibt auch keinen Anspruch auf Rolläden oder die Entfernung der Straßenlaterne.
Tut mir leid dir nichts anderes sagen zu können, aber wenn Ohropax, dichter Vorhang, Schlafmaske etc. nicht helfen, bringt nur ein Umzug was.
Oder du redest einfach mal mit deinem Vermieter, erklärst dich bereit eine etwas höhere Miete zu bezahlen, und der baut dir dafür die Fenster und Rolläden ein.
Beiträge von Dachdeckerin
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Ach Berny, bei deinen Beiträgen weiss ich nie ob ich lachen, schreien oder heulen soll.
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Anbei eine kleine Anmerkung! Ich glaube schon, daß es gar nicht mal so wenige Situationen gibt, in denen selbst
erfahrene Mitbürger offensichtlich über's Ohr gehauen werden.
Persönlich sehe ich das jetzt nicht als Betrugsversuch und ich mag das 10%- Urteil des BGH gar nicht und zwar deshalb, weil ich noch nie einen Mieter/Mietinteressenten hatte, der sich für eine Wohnung aufgrund der Quadratmeterzahl entschieden hat. Jemand, der um die 70m² will, wird sich beim Anblick einer 45m² Wohnung schleunigst zurückziehen. Wohnungen werden angemietet, weil sie einem gefallen, weil man sich die Miete leisten kann, weil die Wohnung eine Badewanne hat, weil die Lage passt etc., aber nie aufgrund einer Quadratmeterangabe.
Und wenn man als Vermieter absichtlich jemand bescheissen will, dann macht man es nicht so plump, sondern so, dass es nicht auffällt. Wer 10 Wohnungen hat und jeden Mieter um 3-5 Quadratmeter bescheisst ........... da kommt ein bisschen was zusammen. -
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eine davon bewohnt der Mieter dem das Haus gehört
??????????????? Coole Idee, ich vermiete in Zukunft auch an mich selber, wenn mal eine Sanierung fällig ist. Mal schaun was das Finanzamt dazu sagt.
Zitates ist hier auch eine Studenten WG,
Bloss weil in einem Haus mehrere Studenten-WGs sind, wird noch kein Wohnheim daraus.ZitatBrauchen die also immer noch einen Grund oder hat sich das hiermit erledigt?
Es trifft doch keiner der Punkte auf dich zu.ZitatSollte er einer anderen Person einen Mietvertrag für 01.07.2014 zusagen, ist das ja nicht mein Problem, richtig?
Richtig.ZitatIst es möglich einen Anwalt anzurufen und das nochmal abzuklären ohne dafür zu zahlen? Ich habe übrigens einen Rechtsschutz der müsste da doch dann gelten, oder?
Hier kennt vermutlich niemand deine Rechtschutzversicherung. Bei Null Selbstbeteiligung und kostenloser Telefonberatung kannst du die Einschalten. Ansonsten eher nicht.ZitatWie soll ich da am besten vorgehen?
Schreib deinem Mitbewohner/Vermieter eine mail, dass sein Kündigungschreiben unwirksam ist, weil keine Gründe genannt wurden und dass eine gemeinschaftlich genutzte Waschmaschine nicht als Möblierung zählt, sondern es nur als Möblierung zählt, wenn dein Zimmer möbliert gewesen wäre. Um das Ganze nicht völlig eskalieren zu lassen, würde ich ihm zusätzlich mitteilen, dass du bereit bist von dir aus zum 01.09 auszuziehen. Das ist ja auch in deinem Interesse. Ich habe selber mal kurze Zeit in einer funktionsuntauglichen WG gewohnt. Macht nicht wirklich Spass. -
Berny, der letzte Beitrag ist selbst für deine Verhältnisse unterirdisch
Weissglut
zu 1. "Ist eine volle Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Nebenkosten "problemlos" möglich? Hätte der Mieter besser prüfen müssen (war zu dem Zeitpunkt gewissermaßen in einer Notsituation und auf diese Wohnung angewiesen)?"
Könntest du denn gerichtsfest nachweisen, dass der Vermieter dir 67m² zugesichert hat? Bei einer mündlichen Zusage wird das schwer bis unmöglich. Was du lediglich zurückfordern könntest, wären die zu viel gezahlten Nebenkosten des letzten Jahres, da schriftlich festgehalten. Meiner Meinung nach könntest du die alten Abrechnungen auch noch fordern.zu 2. "Wenn eine Rückerstattung möglich ist....Muss er Fristen beachten?
Der Mieter spielt mit dem Gedanken, die Forderung nach dem Auszug zu stellen, da man nicht einschätzen kann, wie der Vermieter darauf reagiert und evtl. bei der Kautionserstattung (ungerechtfertigte) Probleme machen könnte...nun...applaudieren wird er bei der Angelegenheit wohl kaum! ;-)"
Der Mieter müsste m.W. nur die normale dreijährige Verjährungsfrist beachten und könnte abwarten bis er die Kaution zurückerhalten hat.In einem muss ich Berny allerdings Recht geben:
ZitatNach meiner Einschätzung klingt das nach völliger Verpeiltheit, oder Betrug auf seitens des Vermieters!
Du wohnst 2 Jahre in einer Wohnung (in der dein Vermieter vermutlich nie gewohnt hat) und merkst nicht, dass du nur 45m² statt 67 zur Verfügung hast? Wer ist da verpeilt? -
Zitat
Ob hier ein Hausfriedensbruch besteht, wage ich fast zu bezweifeln. Das würde meiner Meinung nach nur vorliegen, wenn er gar keine Erlaubnis zum Betreten der Wohnung hätte.
Ich bin derzeit im Besitz von mehreren Mieterschlüsseln für den Fall, "dass mal was ist". Die Schlüssel wurden mir fast aufgedrängt. Nie würde ich auf die Idee kommen, "einfach mal so" ohne Absprache in eine der Wohnungen zu gehn und nie würde ich die Mieter abends damit überraschen, dass sie ein neues Bad bekommen und ich deshalb heute leider die Fliesen abschlagen und die Badewanne entfernen musste. Beides wäre ganz klar ein eklatanter Vertrauensmissbrauch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Hausfriedensbruch wäre es meiner Meinung nach aber nicht, da die Schlüssel freiwillig ausgehändigt wurden.
Rein menschlich empfinde ich es als Unterschied, ob man eine bewohnte Wohnung ohne explizite Absprache betritt oder eine Wohnung von der man weiss, dass sie schon komplett leergeräumt wurde. Rechtlich dürfte es aber keinen Unterschied machen. -
Schön, dass du Internetsuchmaschinen benutzen kannst. Dass das Thema Allergien eigentlich vom Tisch ist, hatte ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben.
Nur hat sich die Sache ja jetzt in eine ganz andere Richtung entwickelt. -
Ein Problem seh ich mittlerweile darin, dass anscheinend schon vor dem Hundeverbot ein reger Schriftwechsel wegen Verschmutzung des Treppenhauses stattgefunden hat, bzw. die Verschmutzung des Treppenhauses wiederholt abgemahnt wurde.
Da kommts jetzt halt drauf an, ob der Vermieter seine Anschuldigungen beweisen kann, bzw. ob der Verschmutzungsgrad des Treppenhauses ausreichen würde, um das Hundeverbot und damit letztendlich die Kündigung zu rechtfertigen.
Trotzdem bin ich weiterhin der Meinung, dass die Kündigung nicht ausreichend fundiert formuliert ist. Ein Fachmann hätte es aber vermutlich hinbekommen. -
Zitat
Davor kam mehr oder weniger das Hundeverbot (nachdem sich die Nachbarin immer mal wieder über den angeblichen Hundedreck [ein paar Hundehaare im Flur] beim Vermieter beschwert hat) und dies der Vermieter an mich weiter gereicht hat als Hinweis .. zum einen als Brief an mich adressiert, als auch als allgemeiner Aushang im Hause .. beides wie folgt formuliert.
Auch vor diesem Brief muss schon etwas vorgefallen sein (auch wieder keine weibliche... dingens), denn...
"Zahlreiche Beschwerden über Sie sowie immer wieder kehrende Verstösse gegen die Hausordnung durch Sie, insbes. was die dauerhaften, nachhaltigen Verunreinigungen des gesamten Hauses durch Hundedreck anbelangt, führen zu dieser endgültigen Untersagung."
Kann mir nicht vorstellen, dass da vorher nie ein Brief gekommen ist.Der Aushang ist lächerlich. Man kann nicht allen Bewohnern den Besuch durch Menschen mit Hunden verbieten und das Gesicht des Beamten, der eine Anzeige gegen einen Hundehalter aufnehmen soll, weil der mit seinem Hund ein Gebäude betreten hat, möchte ich gern sehen.
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Das hat mit weiblicher Intuition gar nichts zu tun, denn in der Abmahnung steht:
Zitat
aus der Anlage entnehmen Sie bitte den von einer Mitbewohnerin bezeugten Verstoß gegen die untersagte Hundehaltung in diesem Haus bzw. auf dem gesamten Anwesen.
Zuerst Erlaubnis und plötzlich, lt. Abmahnung, ist die Hundehaltung verboten. Wann und warum wurde die Hundehaltung verboten? Das ist das was da fehlt. Nichts mit weiblichem ... dingens. -
Jetzt wirds spannend.
Zur Genehmigung: Die widerrufliche Einwilligung bedeutet ja, dass der Vermieter die Haltung des Hundes jederzeit widerrufen kann. Halte ich für rechtsmissbräuchlich, da der Mieter so der Willkür des Vermieters ausgeliefert ist.
Zur Abmahnung: Da fehlt das Stück davor, denn zum Zeitpunkt der Abmahnung muss die Hundehaltung aus irgendwelchen Gründen ja schon verboten worden sein.Erst die Erlaubnis, dann ein paar Jahre nichts und dann eine Abmahnung mit diesem Text ergibt keinen Sinn. Dazwischen muss noch irgendwas gewesen sein.
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Beiss dich doch an dem Widerspruchsrecht nicht so fest. Das gilt eher für Eigenbedarfskündigungen.
Ich halte die Kündigung für grundlos, wenn nicht tatsächlich ein schwerer Allergiefall vorliegt. Aber der Vermieter hat dir ja noch nichtmal die Person genannt, die diese Allergie hat.
Vielleicht würde es Sinn machen hier mal zu posten, was genau in der Genehmigung der Hundehaltung und in der Abmahnung steht. -
Zitat
Sofern die Kündigung nicht rechtskräftig ist: wann sollte ich gegen diese Kündigung frühestens bzw. spätestens Widerspruch einlegen? Muss ich überhaupt auf diese Kündigung reagieren/Widerspruch einlegen, wenn diese nicht rechtskräftig ist?
Sofern ich weiss, musst du gar nicht reagieren oder widersprechen. Du bist schliesslich NOCH nicht auf dein Widerspruchsrecht hingewiesen worden. Das könnte der Vermieter allerdings nachholen. Rechtskräftig wäre eine Kündigung meines Wissen nach auch erst dann, wenn ein Richter die Wirksamkeit der Kündigung bestätigt.ZitatSofern die Kündigung rechtskräftig sein sollte: welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn die Kündigung WIRKSAM sein sollte, wirst du irgendwann ausziehen und die Prozesskosten tragen müssen.
Persönlich glaube ich das aber nicht. Zum einen wird der Vermieter die Allergie beweisen müssen. Das allein wird schon schwierig, denn inzwischen weiss man, dass es eine generalisierte Hundehaarallergie nicht gibt, d.h. wer auf einen Hund allergisch reagiert, muss auf den nächsten Hund gar nicht reagieren. Demzufolge müsste der Vermieter nicht nur eine Allergie beweisen, sondern er müsste beweisen, dass ein Mieter genau auf dein Tier allergisch reagiert. Und selbst dann wird es schwierig, denn der allergische Mieter hat nur über die paar Sekunden Aufenthalt im Treppenhaus Kontakt zu ein paar Hundehaaren, was idR kein Problem darstellen sollte.
Sollte sich bei einem Allergietest gegen deinen Hund aber rausstellen, dass nach ein paar Sekunden Hautkontakt der Arm des Mieters um das Dreifache anschwillt, dann wirst du wohl umziehen müssen.Hundehaare im Treppenhaus: Sind sicher auch kein Kündigungsgrund, wenn man mal Hundehaltung erlaubt hat, sondern ist genauso zu akzeptieren, wie gelegentliches Hundegebell. Du solltest deinen Hund nur nicht im Treppenhaus bürsten und die Wolle überall liegenlassen.
Gegen die im Kündigungsschreiben schon angedeutete Eigennutzung wirst du aber später u.U. nicht mehr viel ausrichten können.
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Anders hätte es ausgesehen wenn wir den VM erst garnicht informiert hàtten und einfach nen NM gebracht hätten. Nun gut, wer keine Fehler macht lernt auch nix.
Die Aussage versteh ich nicht. Der Vermieter hätte dann doch immer noch gewillt sein müssen den Vertrag mit dem NM abzuschliessen oder wie hattest du dir das vorgestellt? Du darfst doch nicht die Wohnung ohne Wissen/Einwilligung des Vermieters neu vermieten. -
Lebst du in Österreich oder direkt an der Grenze? Mit dem österreichischen Mietrecht kennen sich hier nicht viele aus.
In D käme es drauf an, was du mit dem Parkett angestellt hast. Normal abwohnen ist ok, tiefe Löcher wären es nicht. Ausserdem gäbe es einen Abzug neu für alt. Hast du die Fotos noch? -
Mietrecht: Die R
Matthias, sorry, dass ich dir auch keine andere Auskunft geben kann.anitari und den vom Main
Manchmal hab ich wirklich das Gefühl ihr kennt die Leute, die hier Fragen stellen persönlich und hegt gegen sie persönlich einen Groll. Anders kann ich mir euren Ton teilweise nicht erklären. Was sonst hat euch so verbittert werden lassen? -
Zitat
Das würde direkt bei geplantem Einzug Anfang Januar bekanntgegeben, doch leider tat sich nichts an der Freistellung.
D.h. du hast ganz normal einen MV unterschrieben, wolltest im Januar einziehen und da erst wurde dir gesagt, dass du einen Wohnberechtigungsschein benötigst, bzw. eine Freistellung nötig ist? -
Zitat
Dieser sollte direkt zum Jahresbeginn starten. Jedoch würde dann beim Einzug ein sog. Wohnberechtigungsschein verlangt, dem ich nicht habe bzw. bekomme. Dies wurde sowohl in der Internetanzeige, als sich bei Besichtigung selbst bei Nachfragen meinerseits, welche Unterlagen benötigt werden, verschwiegen.
Und wann wurde das dann mitgeteilt? -
Zitat
Gott lass Hirn regnen.
Gibt es irgendwas, was du gegen meine Argumentation einzuwenden hast?Zitat... auf die in der Nase bohrende Dachdeckerin. (Naja, solange der Finger in der Nase bleibt... )
Die in den Glashäusern sollten immer besonders vorsichtig sein. Eine deiner Meisterleistungen ist erst ein paar Tage alt. -
Ich persönlich kann den Untermieter verstehen, denn ich hätte auch keine Lust wochenlang damit rechnen zu müssen, dass irgendwelche Handwerker mich beim Nasebohren beobachten können. Vorhänge schön und gut, aber zum einen muss einem das heutzutage nicht mehr gefallen, es verdunkelt die Wohnung zusätzlich und ausserdem: wer zahlt die und wer bringt die an (und entfernt sie am Ende der Bauarbeiten wieder, so dass der Mieter nicht auch noch irgendwelche Löcher schliessen muss)?
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