Beiträge von Dachdeckerin

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    oder ich kann die Nebenkosten über die nächsten zwölf Monate um die Hälfte reduzieren, um die Nebenkostenrückerstattung so abzurechnen (was übrigens laut Mietvertrag nicht möglich sei).


    Was steht denn da laut Mietvertrag genau? Denn meiner Meinung nach hättest du das Recht die offenen Forderungen mit der Miete und den Nebenkosten zu verrechnen. D.h. wenn du im August und September weder Miete noch NKs überweist, müsstest du das Geld wieder drin haben.
    Übrigens würde ich mir von einem Vermieter, der so knapp bei Kasse ist, die insolvenzsichere Anlage der Kaution nachweisen lassen.

    Du vergisst bei deinen Aufzählungen den §545 BGB.
    Und selbst wenn es den nicht gäbe, würde eine Feststellungsklage nichts bringen, denn wenn hier festgestellt werden würde, dass die Kündigung gerechtfertigt wäre, wäre dadurch der Vermieter immer noch nicht gezwungen Räumungsklage einzureichen.
    Wäre sie ungerechtfertigt, würde der Vermieter bei einer Räumungsklage höchstwahrscheinlich scheitern.
    Wobei es in beiden Fällen m.M. sogar möglich wäre, dass der Richter der Feststellungsklage anders entscheidet als der Richter der Räumungsklage.

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    @alle: Frage ist immer noch offen. Es geht um Feststellungsklage und, ob sie zur Feststellung der Wirksamkeit einer Kündigung eingereicht werden kann?


    Vielleicht hättest du einfach mal die Freundlichkeit dem Forum mitzuteilen, warum dir das sinnvoll erscheint. Dann wäre vielleicht der eine oder andere Forumsteilnehmer bereit für dich zu recherchieren. Deine Frage nach einer Feststellungsklage macht aber leider keinen Sinn.

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    Drohung ist strafbar, wie auch Nötigung, Schikane. Da bist Du falsch informiert, oder hast es nur so dahergesagt.


    Die Androhung einer Räumungsklage, falls eine Wohnung aufgrund einer Kündigung nicht bis zum Zeitpunkt X verlassen wird, ist NICHT strafbar. Und das ist sie selbst dann nicht, wenn ein Richter entscheidet, dass die Kündigung unwirksam war.

    Newestnik
    Ok, ich geb zu, dass ich von "Feststellungsklagen" keine Ahnung habe.
    Deine "Logik" versteh ich leider auch nicht. Wenn der Vermieter gekündigt und du widersprochen hast, aber nicht ausziehen willst, dann bleibt dem Vermieter der Weg der Räumungsklage. Bei dieser Räumungsklage wird das Gericht feststellen, ob die Kündigung wirksam und gerechtfertigt war oder nicht. So gesehen ist eine Räumungsklage gleichzeitig eine Feststellungsklage.
    Was würdest du dir von einer zusätzlichen Feststellungsklage versprechen? Ausser zusätzlichen Kosten, wenn du verlieren solltest?

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    Eine unwirksame Kündigung, die dennoch im Raum steht, weil der Vermieter auf ihr beharrt ist gleichbedeutend mit einer Räumungsdrohung zum Ende der Kündigungsfrist.


    Drohgebährden sind erlaubt. Nur Räumen darf der Vermieter nicht ohne Gerichtsurteil. Lass ihn doch mit seiner unwirksamen Kündigung auflaufen bei Gericht.
    Wo ist dein Problem?

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    Bin ich im Recht? .. ? Deswegen frag' ich ja, weil ich es nicht weiß!?)


    Woher sollen Mitglieder eines Forums wissen oder eine Meinung darüber haben, ob du im Recht bist, wenn du noch nichtmal bereit bist mitzuteilen warum dir gekündigt wurde und warum du widersprochen hast?
    Mir zumindest ist weder der Grund der Kündigung, noch der Grund deines Widerspruchs bekannt.

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    Wenn der Vermieter auf einer Kündigung beharrt, nachdem sie zurückgewiesen wurde, ist unklar, ob die Kündigung gültig ist, oder nicht.


    Von wem zurückgewiesen?

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    Wie läßt sich dann Klarheit gewinnen, ob Räumungsklage droht oder nicht?


    Indem man den Vermieter fragt, ob er Räumungsklage einreichen will?

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    Kann hier eine Feststellungsklage - "negativ"? "auf Leistung der Zurücknahme der Kündigung"? "auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung"? - angesetzt werden?


    Häh?

    Bitte mal etwa genauer!

    Meiner Meinung nach nicht. Schliesslich rechnet der Mieter den Strom selber mit dem Versorger ab und den darf er sich selber aussuchen.
    Viel besorgniserregender finde ich den "verschwundenen" Stromzähler. Den Ort muss der Vermieter nennen. Schliesslich ist der Mieter auch ohne Anbieterwechsel idR zuständig für die jährlichen Ablesungen.

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    Gibt es überhaupt die Möglichkeit, dass wir beide für dieselbe Wohnung voneinander unabhängige eigenständige Mietverträge haben, die man unabhängig voneinander kündigen kann?


    Die gäbe es, wenn einzelne Zimmer vermietet und die gemeinsame Nutzung von Küche, Bad, Toilette, evtl. Gemeinschaftsraum vereinbart wären.

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    Oder gibt es immer (mindestens) einen Hauptmieter?


    Im gerade genannten Fall wärst du der Hauptmieter deines Zimmers und könntest das Zimmer auch allein kündigen.

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    Damit meine ich: Kann es sein, dass ich, unter welchen Umständen auch immer, plötzlich und ohne informiert zu werden, die Miete alleine zahlen muss?


    Mir fällt keine Möglichkeit ein.

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    Nun hat er, während ich nicht da war, am letzten Tag der Kündigungsfrist den Vertrag gekündigt, so dass ich keine Chance hatte ebenfalls mit zu kündigen und nun mindestens einen Monat alleine wohnen und volle Miete zahlen müsste, falls ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt ebenfalls kündigen würde.


    1. hast du noch ein paar Tage (bis zum dritten Werktag) und
    2. müsste doch dein Mitmieter noch mindestens 3 Monate Miete zahlen und
    3. kommt er aus dem Vertrag ohne dein Einverständnis erstmal gar nicht raus.

    Meine Meinung, wirklich sicher bin ich mir in dem Fall auch nicht:
    Eine Kündigung wird durch einen Widerspruch des Mieters nicht unwirksam! Wär ja noch schöner! D.h. was der Vermieter/Rechtsanwalt auf gar keinen Fall verlangen kann, sind 3 MIETEN. Dessen bin ich mir noch ziemlich sicher.
    Jetzt haben sich aber scheinbar weder Mieter noch Vermieter die Mühe gemacht ihre Behauptungen (Zwei-, bzw. Drei-Familienhaus) zu belegen. Und es wäre für beide Parteien leicht gewesen, denn dazu muss man eigentlich nur aufs Grundbuchamt.
    Jetzt besteht von beiden Seiten eine Schadensminderungspflicht. D.h. der Mieter hätte seinem Vermieter so früh wie möglich darüber in Kenntnis setzen müssen, dass er nun doch auszieht, denn das wusste der Mieter vermutlich nicht erst ein paar Tage vorher.
    Der Vermieter hätte seinerseits nach Auszug des Mieters alles daransetzen müssen die Wohnung schnell wieder zu vermieten.
    D.h. u.U. entstehen hier Schadenersatzansprüche, aber keinesfalls sind Mietzahlungen fällig.
    Am einfachsten dürfte es in dem Fall auch erstmal sein zu der Wohnung zu fahren und festzustellen, ob sie bereits wieder vermietet ist.

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    Wäre dieses Forum moderiert, so wären mit Sicherheit einige Teilnehmer hier weitaus "ruhiger" oder hätten bereits die Tür von außen gesehen.


    Mag schon sein, dafür sind moderierte Foren teilweise unerträglich langsam. Schliesslich wollen die wenigsten, die Freitag abends eine Frage posten erst die Freigabe der Frage am Montag abwarten.

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    Zudem ist das öffentliche Posten von Persönlichen Mitteilungen in jedem Forum ein ziemlicher Tabubruch.


    Würde ich bei 99,99 % der persönlichen Mitteilungen genauso sehen. Nicht aber in diesem speziellen Fall.

    Ich poste hier mal die private Nachricht des Nutzer Velcra:

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    Große Fresse hinterm Bildschirm

    Du bistn schönes Beispiel für Mut hinterm Bildschirm, ganz im Ernst.
    Ich bin sicher, du trinkst am meisten bei euch in der ABM-Gruppe.
    So redest du garantiert nich mit den Leuten, die du sonst triffst weil du dafür nämlich, und das im wahrsten Sinne des Wortes, keine Eier hast. Aber in so ´nem Freakforum, da trauste dich ganz groß ran hm, Hauptschülerin?

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    Nun bringt es nicht fertig ist hier tatsächlich vorzufinden.


    Welche Aussage hat dieser Satz? Ist das überhaupt ein Satz?

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    Mutter halt eher Kategorie Pflegefall und Tochter naja, schwer zu sagen.


    Mutter wohl jetzt eher Kategorie Todesfall. Wo passt du da rein?

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    Wenn ich im Bad Licht einschalte und quer durch die Bude zieht sich en Flackern oder ne Schwankung, von der Heizungstechnik ganz abgesehen. Und kurz angemerkt: Einfach so "drüberstreichen" ist glaub in niemandes Sinne oder?


    Ohne Frage: Drüberstreichen hilft bei Elektrik wenig. Erneuerung der kompletten Elektrik und der Heizungstechnik bedeutet Grossbaustelle. Macht man normalerweise in bewohnten Wohnungen nicht.

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    Pro Jahr en gewisser Betrag höher x 30.


    Und was ist das für ein Satz? Ergibt wieder keinen Sinn.

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    Also ich sag ma für Normalogegend wird's da nich auf 5 Stellen kommen, wie dem auch sei.


    Da kann jemand nicht rechnen. Die Mieten, auch in Normalogegenden, haben sich in den letzten 30 Jahren garantiert mehr als verdoppelt. Nimm einfach mal die Miete, die im Moment bezahlt wird und rechne die Differenz zum aktuellen Mietspiegel aus. Und dann rechne über die Jahre hoch. Egal wie normal die Gegend ist auf einen 5-stelligen Betrag kommt man auf jeden Fall.


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    Es geht ja nicht um das Geld sparen, lieber angemessen zahlen wenn dafür ein anderer Standard geboten werden kann.


    Dann macht doch dem Vermieter den Vorschlag alles zu modernisieren und dafür die dreifache Miete zu zahlen.

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    BTW: In einem der Zimmer gibt es eine Art Holzgerüst, quasi ein Zaun aus Rundhölzern vom Boden bis zur Decke. Nix wildes an sich, nur super hässlich und absolut im Weg. Um sowas ändern zu dürfen brauch ich wohl auf jeden Fall eine Mieterbestätigung? Auch wenn es nichts wert ist und seit damals schon vorhanden?


    Es könnte sich bei dem "Holzgerüst" um tragende Balken handeln.

    Das erste was ich dazu sagen muss, ist leider ein bisschen OT, aber es muss gesagt werden:
    Dies ist für mich ein typisches Beispiel dafür, dass man Mietern nie über die Maßen entgegenkommen sollte. 30 Jahre keine Mieterhöhung und ein Mieter bringt es nicht fertig mal einen Bodenbelag auszutauschen oder die Türen samt Türrahmen selber zu streichen? Mal ausgerechnet, wie hoch der "Gewinn" liegt? 5-stellig auf jeden Fall!!


    Jetzt zum Thema: Ist die Tochter nachfolgeberechtigt? Was steht im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen?

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    Es bleibt lediglich festzustellen, dass Verwandte von Ihnen, mit denen Sie sich nicht gut verstehen, mich 'reingelegt haben. Ihren Familienzwist mögen Sie bitte intern austragen.
    Soweit meine Überlegung.


    Das ist immer so ne Sache mit deinen Überlegungen. Wo siehst du denn hier eine Täuschung oder ein "reinlegen"?:

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    Ich fragte was sie wollen,sie antworteten das sie mit dem Vermieter verwand seien,was ich glaubte.Ich sagte das der Vermieter den Keller ausbaut,er aber im Urlaub ist und ob sie mal schauen möchten,was sie dann taten zumal nicht abgeschlossen ist.


    Verwandt sind sie doch.

    Aber wie schon oben erwähnt, hätte er den Keller auch ohne die unerwünschte Sippschaft nicht betreten dürfen.

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    Die Störung soll er gefälligst erst mal nachweisen bzw. nachweisen das sie so schwer war das eine fristlose Kündigung, ohne vorherige Abmahnung, gerechtfertigt ist.


    Kamera steht im Keller = Beweis
    Ich glaub es ist unstrittig, dass ein Hausfriedensbruch durch den Vermieter ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Mieter darstellt. Warum sollte es im umgekehrten Fall anders sein? Auch wenn der Mieter nur allein den Keller betreten hätte, wäre es Hausfriedensbruch. Es bedarf in solch schweren Fällen keiner Abmahnung.

    Trotzdem geht die Kündigung so m.M. nach nicht durch, da genau geschildert werden muss, aufgrund welchen Vorfalls gekündigt wurde. Und ausser haufenweise §§ steht da scheinbar nichts dazu drin.

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    Hm, das würde ja "nur" eine stärkere Absicherung für den Vermieter bedeuten. Denkst Du denn, die jetzige Formulierung ist angreifbar?


    Ja, denn was mir an der Formulierung nicht gefällt ist die Tatsache, dass da steht:

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    führen als Gegenleistung die fachgerechte Einzugsrenovierung


    So war das 100prozentig nicht mit dem Vormieter vereinbart, denn dem Vormieter dürfte es egal gewesen sein, ob seine Nachmieter eine Einzugsrenovierung durchführen oder nicht. Ihm ging es über die Übernahme der eigenen Renovierungsverpflichtungen, also um die Endrenovierung. Was in der Vereinbarung steht ist demnach schlichtweg falsch. Klar läuft es im Prinzip auf dasselbe hinaus, aber juristisch dürfte es angreifbar sein.
    Vielleicht zähl ich auch im Moment zuviele Erbsen oder es ist schlichtweg zu heiss zum denken ...........

    Ich hab mit der folgenden Klausel ein kleines Problem:

    Zitat

    (Individualklausel "Die Mieter übernehmen die Küche des Vormieters und führen als Gegenleistung die fachgerechte Einzugsrenovierung der Wohnung durch. Bei Auszug verpflichten sich die Mieter zur Renovierung der Wohnung gemäß §18 des Mietvertrages."


    Gibt es irgendwelche Schriftstücke oder Beweise, die die Abtretung der Küche als Gegenleistung für die Übernahme der Renovierungsverpflichtung des Vormieters belegen können? Ich finde die Klausel ist miserabel formuliert.
    Ich hätte das vermutlich eher so geschrieben:
    "Die Mieter übernehmen die Küche vom Vormieter und übernehmen als Gegenleistung die Renovierungsverpflichtungen des Vormieters.
    s.Anhang Vereinbarung zwischen Vormieter xx und Mieter yy

    Hört sich für mich nach einem klassischen Härtefall an. Aber nicht nur das: die Vermieterin ist verpflichtet dir die andere Wohnung anzubieten. Ausserdem sollte sie das mit der Eigenbedarfskündigung für die andere Wohnung irgendwie plausibel erklären können.

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