Beiträge von pierre8786

    Naja der Umkehrschluss wäre allerdings, dass man dieses Verhalten dulden müsste. Ich bin auch noch ziemlich neu hier im Forum, vielleicht haben die gestandenen Foren-Veteranen auch noch einen Tipp für Sie.

    Allerdings würde ich dennoch mal mit dem Vermieter reden. Vielleicht lässt sich mit ihm/ihr auch eine weniger drastische Lösung, als eine Anzeige bei der Polizei finden.

    LG

    Pierre

    Hallo tygar,

    ein derartiges Verhalten seitens eines Mieters (also Ihres Nachbarm) kann genauso wie eine Ruhestörung mit einer Mahnung vom Vermieter geahndet werden. Ansonsten ist der Gang zur Polizei definitiv ein richtiger Weg wie ich finde.

    LG

    Pierre

    Das "Ranziehen" ist deshalb nicht mehr möglich, weil der untere Scharnier an der Tür nicht mehr existiert. Deshalb hängt die Tür auch leicht schief und schleift auf dem Boden sobald man sie bewegt. Außerdem existiert auch keine Klinke (innen) und kein Knauf (außen) mehr, weshalb es auch noch weiter erschwert wird die Tür zu schließen.
    Und ja, es handelt sich bei der Tür um eine Holztür.

    LG

    Pierre

    Hallo pierre8786

    das liest sich jetzt aber eher so das du die Tür gar nicht mehr benutzen kannst.
    Wie öffnest du die Tür wenn der Schlüssel nicht passt?

    Hast du den VM schon nachweislich (wenn ja: wie)?
    und unter Fristsetzung (wenn ja: wie lange?)
    aufgefordert etwas zu Unternehmen?

    VG Syker

    Völlig richtig, ich kann die Tür derzeit nur anlehnen. Die Tür ist halt so deformiert, dass ein richtiges "Ranziehen" um das Schloss zuschnappen zu lassen nicht mehr möglich ist.

    Bis jetzt habe ich meinen VM nur telefonisch kontaktiert, ich weiß nicht die beste Variante, aber ich hab bis jetzt auch noch nicht daran gedacht ihn per E-Mail oder ganz einfach per Post zu informieren. Gerade im Moment habe ich wirklich vieles am Hals, dass jetzt geregelt werden muss.
    Was die Fristsetzung angeht, so hoffe ich jetzt auf die Kompetenz meiner Anwältin, vielleicht wird es ja möglich sein dem Vertreter eine Frist zu setzen.
    Den Mietvertrag habe ich nämlich mit einer GmbH vertreten durch meinen VM (welcher auch gleichzeitig der Geschäftsführer ist) geschlossen. Nun wird geprüft inwieweit der Vertreter befugt ist, Entscheidungen im Namen der GmbH zu machen.
    Sollte er befugt sein, wird meine Anwältin ihm gegenüber eine Frist ansetzen.

    LG

    Pierre

    Hallo zusammen

    Sorry das halte ich für etwas übertrieben.

    Vermisse vom TE aber noch eine Aussage über

    • den (ausgewechselten?) Schließzylinder
    • warum der Schlüssel nicht passt
    • und wie der TE die Tür derzeit verschließt

    VG Syker

    Ich bitte um Verzeihung, aber ich habe seitens VM auch selbst noch keine Antwort darauf bekommen, warum mein Schlüssel nun nicht passt, geschweige denn ob es sich um einen gänzlich neuen Schließzylinder handelt oder nicht. Es ist mir zudem nicht möglich einen anderen Zylinder einzubauen, da sich der jetzige aufgrund der Deformation der Tür nicht ausbauen lässt.

    Davon abgesehen, KANN ich die Tür nicht verschließen. Man müsste die komplette Tür schon auswechseln (nebst Arbeiten am Türrahmen) damit auch nur annähernd an so etwas zu denken ist. Aber bisher sperrt man sich gegen eine solche Lösung.

    LG

    Pierre

    Hallo,

    ich bringe mal ein kurzes Update zu der Situation, vielleicht ist es ja von Interesse.

    Am Donnerstag hatte ich ein kurzes Telefonat mit meinem VM (nachdem dieser ein Gespräch mit seinem Anwalt geführt hatte), welcher plötzlich einen sehr viel freundlicheren Ton an den Tag legte. Ich sprach ihn auch noch einmal auf die beschädigte Tür an, worauf er mir antwortete ob es in Ordnung sei wenn wir am nächsten Tag noch einmal telefonieren könnten. Außerdem gab er mir die Nummer seines "Geschäftspartners" weil er demnächst eine Weile unterwegs und deshalb schlecht zu erreichen sei.

    Dann am Freitagmorgen rief ich ihn nochmals an und er nahm mit einem gehetzten Ton ab, etwas beschäftigt fragte er ob er später zurückrufen könnte weil es gerade ungünstig ist.

    Ich wartete bis zum späten Nachmittag auf einen Anruf, als ich dann immernoch nichts von ihm hörte rief ich mehrmals auf seiner Mobilnummer an, aber jedes Mal war das Handy wohl ausgeschaltet.

    Dann rief ich seinen Geschäftspartner (also meinen jetzigen Ansprechpartner) an und dieser sagte mir auch direkt dass er mit einer kurzen E-Mail von meinem VM in Kenntnis über die derzeitige Situation gesetzt wurde. Der VM selbst aber sei nicht mehr erreichbar, weil er gerade auf dem Weg nach Südostasien ist und erst wieder in 6 Wochen (!) nach Deutschland zurückkehrt.
    Allerdings hätte er gerade keine Lust mit mir darüber zu reden und auch sonst hätte er andere Sachen zu tun.
    Darauf sagte ich ihm (und glauben Sie mir ich bin IMMER freundlich) dass es rein rechtlich dennoch so wäre, dass er als jetziger Hausverwalter in der Verpflichtung steht, die Tür instand zu setzen.
    Als Antwort kam folgendes: "Sie können ja versuchen, das gegen uns durchzusetzen...nehmen Sie sich doch einen Anwalt, ich bin da ganz entspannt...".

    Ich habe am selben Tag noch eine Anwältin konsultiert und diese ist soweit mit mir einer Meinung, dass da gerade Unrecht geschieht.

    Nun bleibt abzuwarten was:

    1. die Polizei im laufe der Ermittlungen an den Tag legt und ob es reicht um damit weiter zu verfahren.

    und

    2. ob die Frau Anwältin dem Verwalter eine Frist setzen kann, die Tür wieder zu reparieren bzw. auszuwechseln und andernfalls weitere rechtliche Schritte in Angriff genommen werden können.

    LG

    Pierre

    EDIT: Fotos von der beschädigten Tür wurden übrigens auch noch einmal von mir gemacht. Danke für den Tipp!

    Dann solltest Du auch versuchen, zuverlässig, also mit Zeugen, herauszufinden, wo der angebliche Wasserrohrbruch überhaupt war UND ob es erforderlich war, in Deine Wohnung einzudringen.

    Ich versuche noch an irgendwelche Daten des Hausmeisters zu kommen und würde ihn dahingehend auch gerne einmal selbst befragen. Ansonsten habe ich derzeit nur noch meinen Nachbarn (über mir) welcher da evtl. noch ein zusätzliches Augenpaar liefern könnte, das ist nämlich auch so eine Sache die ich nicht so recht glauben kann:

    Laut meinem VM gab es einen Wasserschaden, außerdem stand angeblich das Wasser im Bad meines Nachbarn (wieder der über mir) relativ hoch, ausgehende Quelle dieses Schadens war wohl eine Rohrleitung auf Höhe meiner Wohnung. Allerdings habe ich am Dienstag (23.04.) noch einmal selbst mit meinem Nachbarn gesprochen ob dies denn stimme. Er sagte dass das Wasser in der Dusche lediglich schlecht abfließt, mehr allerdings nicht.
    Nun stellt sich mir die Frage warum mein VM zu einer derartigen Übertreibung neigt, ich kann mir auf diese ganze Geschichte keinen Reim machen.

    LG

    Pierre

    Hallo Pierre,
    ich schätze, dass Du in diesem Falle die kriminalpolizeilichen Ermittlungen abzuwarten hast.
    Weisst Du, ob der VM bzw. die Handwerker zwischenzeitlich vernommen wurden?


    Der Strafantrag ist noch in Bearbeitung ich denke nicht dass es schon soweit ist.

    Wieso passte nun Dein Schlüssel nicht mehr in das Schloss, obwohl der Schliesszylinder nicht ausgetauscht wurde?


    Darauf habe ich ehrlich gesagt keine Antwort, mein Vermieter wirkt am Telefon im Moment etwas unsicher in Bezug auf meine Fragen, die näher darauf eingehen wie und unter welchen Umständen die Wohnung aufgebrochen wurde und die Tür wieder verschließbar gemacht wurde.

    War der Wasserrohrbruch in Deiner Wohnung?


    Laut meinem VM angeblich ja, allerdings habe ich a) kein Auge für sowas, selbst wenn es einen gegeben hätte, so habe ich ihn nicht gesehen. Was allerdings nicht heißt dass es keinen gab und b) war es fast 24 Stunden später als ich in meine Wohnung ging alles trocken in meinem Duschbad/WC.

    Hätte der VM die Möglichkeit gehabt, Dich telefonisch zu erreichen?


    Mein Handy war an dem Abend ausgeschaltet bzw. der Akku war leer. Demnach ist er wie schon erwähnt durchaus berechtigt gewesen die Tür im Notfall aufzubrechen.

    Auch an Sie schon einmal vielen Dank für Ihre Mitwirkung an meinem Problem. Ich ziehe derzeit alle mir zur Seite stehenden Möglichkeiten zusammen. Bin aber dennoch erfreut über weitere Gedanken und Vorschläge.

    LG

    Pierre

    So, ich habe Heute noch einmal mit meinem Vermieter telefoniert und er meinte das er und 2 weitere Zeugen (die womöglich aufgrund des Rohrbruchs da waren) die Wohnung verschließbar verlassen hätten. Was aber allein dadurch schon nicht gegeben ist, dass der Türknauf zum zuziehen fehlt und das untere Scharnier der Tür vollkommen aus der Wand gerissen ist.
    Von Instandsetzung ganz zu schweigen.
    Daher sei es ihm auch egal (wortwörtlich), dass die bereits genannten Sachen verschwunden sind, schließlich hätte er die Tür ja verschließbar gemacht. Somit besteht laut ihm die Möglichkeit dass Andere womöglich in die Wohnung eingedrungen sind indem sie die Tür aufbrachen.
    Allerdings hätte man die Tür dafür nicht aufbrechen müssen, weil sie vom Vermieter und dessen Hausmeister längst aufgebrochen war. Da hätte ein Kind reinspazieren können...

    Tut mir leid wegen des Doppelposts, aber ich habe die Edit-Funktion nicht gefunden,

    ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich hier nicht vor habe irgendeine kostenlose Rechtsberatung zu erschnorren. Ich nutze die mir zur Verfügung stehenden Mittel schon aus und bin wie ich denke auch rechtlich auf der sicheren Seite. Es ist nur als ich gestern Abend diese Situation vorfand, ist mir einfach alles aus dem Gesicht gefallen.
    Ich denke dass ich mich einfach Jemandem mitteilen musste (konnte die ganze Nacht auch kein Auge zu machen).
    Fakt ist auf jeden Fall, dass die Tür immernoch nicht verschließbar und somit für Jedermann begehbar wäre.
    Aber wie gesagt, dass habe ich auch zur Anzeige gebracht.

    Nichtsdestotrotz, würde ich mich natürlich über weitere Anregungen und Gedanken freuen.

    LG

    Pierre

    Hallo und guten Abend,
    ich bin neu hier im Forum und gerade mit meinem Handy online, also verzeihen Sie mir bitte etwaige Rechtschreibfehler.

    Ich bin gestern (22.04.) Morgen zur Arbeit gefahren und habe dann den Abend und die Nacht selbigen Tages bei meiner Freundin verbracht, also nicht in meinen eigenen vier Wänden. Als ich heute Abend (23.04) dann wieder in meine Wohnung wollte, traf mich erst einmal der Schlag: die Tür war aufgebrochen und hing halb aus den Angeln, an dem Blech das ehemals den jetzt nicht mehr vorhandenen Türknauf verkleidete klemmte in Zettel, darauf die Aufforderung meinen Vermieter dringend zurückzurufen, nebst Handynummer und dem Wort "Wasserschaden". Außerdem passt meim Schlüssel nicht mehr ins Schloss bzw. es könnte ein neues Schloss sein.
    Soweit so gut, Vermieter dürfen im Notfall (wie z.B. Wasserrohrbruch) die Tür aufbrechen bzw. aufbrechen lassen.
    Nun ist es aber so dass die Tür bereits seit 24 Stunden in diesem Zustand ist.
    Zu allem Überfluss fehlen auch noch ein paar Sachen aus meinem Privatbesitz. Ich habe aufgrund dessen erstmal den Gang zur Polizei getätigt. Die haben eine Anzeige wegen Diebstahls aufgenommen und sind mit mir zurück zu meiner Wohnung gefahren um Aufnahmen der Tür und der ehemaligen Stellplätze meiner vermissten Sachen zu machen.
    Das die Tür seit ca 24 Stunden in diesem Zustand war, weiß ich durch meinen Nachbarn der das ganze beobachtet hat und mir am darauf folgenden Tag eine Facebook-Nachricht schickte.
    Ich habe nun bereits mit meinem Vermieter telefoniert und mir das alles erklären lassen, von einer neuen Tür oder zeitweiligen Verschließung war bei ihm nicht die Rede. Jetzt ist es aber doch so dass der Vemieter dafür hätte sorgen müssen dass die Tür wenigstens verschließbar gewesen wäre um zumindest weiteres unbefugtes Betreten meines 1-Zimmer Apartements zu verhindern oder nicht? Alles andere wäre doch meiner Meinung nach eine fahrlässige Handlung oder sehe ich da irgendwas verkehrt?

    In Ermangelung einer einfacheren Möglichkeit ins Internet zu kommen, bitte ich davon abzusehen mich auf die Suchfunktion hinzuweisen.

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