Hallo und guten Abend,
ich bin neu hier im Forum und gerade mit meinem Handy online, also verzeihen Sie mir bitte etwaige Rechtschreibfehler.
Ich bin gestern (22.04.) Morgen zur Arbeit gefahren und habe dann den Abend und die Nacht selbigen Tages bei meiner Freundin verbracht, also nicht in meinen eigenen vier Wänden. Als ich heute Abend (23.04) dann wieder in meine Wohnung wollte, traf mich erst einmal der Schlag: die Tür war aufgebrochen und hing halb aus den Angeln, an dem Blech das ehemals den jetzt nicht mehr vorhandenen Türknauf verkleidete klemmte in Zettel, darauf die Aufforderung meinen Vermieter dringend zurückzurufen, nebst Handynummer und dem Wort "Wasserschaden". Außerdem passt meim Schlüssel nicht mehr ins Schloss bzw. es könnte ein neues Schloss sein.
Soweit so gut, Vermieter dürfen im Notfall (wie z.B. Wasserrohrbruch) die Tür aufbrechen bzw. aufbrechen lassen.
Nun ist es aber so dass die Tür bereits seit 24 Stunden in diesem Zustand ist.
Zu allem Überfluss fehlen auch noch ein paar Sachen aus meinem Privatbesitz. Ich habe aufgrund dessen erstmal den Gang zur Polizei getätigt. Die haben eine Anzeige wegen Diebstahls aufgenommen und sind mit mir zurück zu meiner Wohnung gefahren um Aufnahmen der Tür und der ehemaligen Stellplätze meiner vermissten Sachen zu machen.
Das die Tür seit ca 24 Stunden in diesem Zustand war, weiß ich durch meinen Nachbarn der das ganze beobachtet hat und mir am darauf folgenden Tag eine Facebook-Nachricht schickte.
Ich habe nun bereits mit meinem Vermieter telefoniert und mir das alles erklären lassen, von einer neuen Tür oder zeitweiligen Verschließung war bei ihm nicht die Rede. Jetzt ist es aber doch so dass der Vemieter dafür hätte sorgen müssen dass die Tür wenigstens verschließbar gewesen wäre um zumindest weiteres unbefugtes Betreten meines 1-Zimmer Apartements zu verhindern oder nicht? Alles andere wäre doch meiner Meinung nach eine fahrlässige Handlung oder sehe ich da irgendwas verkehrt?
In Ermangelung einer einfacheren Möglichkeit ins Internet zu kommen, bitte ich davon abzusehen mich auf die Suchfunktion hinzuweisen.