Hallo pierre8786
Die Tür ist halt so deformiert, dass ein richtiges "Ranziehen" um das Schloss zuschnappen zu lassen nicht mehr möglich ist.
Das kann ich mir eigentlich nur bei einer Stahltür vorstellen.
I.d.R. sind Wohnungseingangstüren aber aus Holz.
Aber das ist etwas nebensächlich.
Bis jetzt habe ich meinen VM nur telefonisch kontaktiert, ich weiß nicht die beste Variante, aber ich hab bis jetzt auch noch nicht daran gedacht ihn per E-Mail oder ganz einfach per Post zu informieren. G
Telefonisch bzw. mündlich ist zwar ausreichend für die Mängelmeldung,
zumal ja eingangs auch schon davon die Rede war
das der VM die Tür selbst aufgebrochen hat bzw kenntnis haben musste.
Problematisch ist dabei einfach die Nachweisbarkeit,
daher eben auch die Nachfrage.
Was die Fristsetzung angeht, so hoffe ich jetzt auf die Kompetenz meiner Anwältin, vielleicht wird es ja möglich sein dem Vertreter eine Frist zu setzen.
Den Mietvertrag habe ich nämlich mit einer GmbH vertreten durch meinen VM (welcher auch gleichzeitig der Geschäftsführer ist) geschlossen.
Die GmbH ist eine juristische Person,
somit ist m.E. die Fristsetzung an diese GmbH zu richten.
Hierfür ist es also meiner Meinung nach gar nicht nötig den jeweiligen Vertreter zu kennen.
VG Syker