oder besser gesagt kann der Vermieter mir das streichen der Wände in Rechnung stellen.
Und zwar bin ich eigentlich unsachgemäss aus der Wohnung ausgezogen(früher als der Vermieter wollte bzw.ich gedurft hätte,aber dies ist ein anderesThema)
auf alle Fälle hätte ich im gleichen Haus zuerst eine Wohnung bekommen sollen, wo die Vormieterin knalligem dunklem Lila,blau,gelb gestrichen hatte und nicht renoviert hatte, was bisher keiner der Vormieter gemacht hat.
Und und zog ich in eine andere Wohnung ein,wohnte dort ein Jahr.
Habe eine Wand in dunklem Lila gestrichen und 3 Wände in hellem braun,wie Kaffee mit viel Milch drin sieht es aus.
Nun verliess ich die Wohnung und habe umRuhe zu haben;Nachbarn die stellvertretend für den Vermieter die Wohnungen übergeben, haben mir geraten zu gehen ohne zu streichen schliesslich hätte dies niemand machen müssen.
Ich habe die lila Wand 3 mal weiss gestrichen die Wohnung ordentlich geputzt und dann Schlüssel an einen Nachbarn übergeben der dies machen darf.
Nun will der Vermieter die Wohnung streichen lassen weil ich hätte sie malermässig zu hinterlassen und ich soll zahlen.
Muss ich damit rechnen dass er damit durchkommt?
Vielen Dank