Eigenbedarf - Kündigung aussitzen?

  • Hallo zusammen,

    unsere Mietwohnung wurde gerade verkauft und nun hat man uns mitgeteilt, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet und unser Mietverhältnis wohl zum 01.08. gekündigt wird.
    Das Blöde daran ist, dass wir ohnehin vorhatten, im November/Dezember ganz wegzuziehen, in eine andere Stadt!
    Wir haben natürlich kein großes Interesse daran, mit Sack und Pack nochmal für 4-5 Monate umzuziehen :(

    Jetzt wird uns von einigen Bekannten geraten, wir sollen einfach in der Wohnung bleiben, weiter Miete zahlen und dann eben im November ausziehen - aber unsere Eltern/Schwiegereltern zum Beispiel hören sowas gar nicht gern und reden gleich von Räumungsklage.

    Was meint Ihr???

    Bin dankbar für Anregungen!

    Viele Grüße, Anni

  • .....nun hat man uns mitgeteilt, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet und unser Mietverhältnis wohl zum 01.08. gekündigt wird.
    Das Blöde daran ist, dass wir ohnehin vorhatten, im November/Dezember ganz wegzuziehen, in eine andere Stadt!
    Wir haben natürlich kein großes Interesse daran, mit Sack und Pack nochmal für 4-5 Monate umzuziehen

    Ich vermissen leider einen Hinweis auf das Ergebnis Ihres Gespräches beim neuen Eigentümer. Da könnte manches im Einvernehmen geregelt werden.

    Ein "Aussitzen" ist immer ein Ritt auf dem Teufel und der Ausgang nicht abzuschätzen.

  • Wir wohnen seit 2 Jahren und 5 Monaten dort.
    Leider konnten wir mit den neuen Eigentümern noch nicht reden, da alles über eine Hausverwaltung läuft und die uns die KOntaktdaten nicht rausgeben mit der Begründung, das dürften sie nicht und die Eigentümer seien eh derzeit im Ausland :(

    [/QUOTE]Ein "Aussitzen" ist immer ein Ritt auf dem Teufel und der Ausgang nicht abzuschätzen.[/QUOTE]


    Was kann denn das im schlimmsten Fall bei 4 Monaten bedeuten, wenn wir weiterhin Miete zahlen? Und wie wahrscheinlich ist das?

    LG, Anni

    Einmal editiert, zuletzt von anni237 (3. April 2013 um 09:08)

  • Hallo anni237


    unsere Mietwohnung wurde gerade verkauft und nun hat man uns mitgeteilt, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet und unser Mietverhältnis wohl zum 01.08. gekündigt wird.

    Hast das nur gehört,
    oder schon eine Kündigung erhalten?

    Rechtlich gesehen kann der neue VM erst kündigen wenn dieser im Grundbuch steht (dauert ca 4-12 Wochen),
    sollte er früher kündigen braucht er eine Vollmacht des alten VM.

    Diese Vollmacht ist aber umstritten,
    da der Eigenbedarf für den alten VM nicht mehr gegeben sein wird,
    und der neue VM mit der Vollmacht den alten VM vertritt.

    Desweiteren gibt es gewisse Formvorschriften für Kündigungen,
    diese muss zuerst einmal schriftlich erfolgen,
    und dann soll der Mieter auf sein Wiederspruchsrecht hingewiesen werden.

    Da es bei dir um wenige Monate bis zu einem eh geplanten Umzug handelt,
    hättest du m.E. gute Chancen bis Nov-Dez in der Wohnung zu bleiben.
    Am sinnvollsten wäre hier aber ein persönliches Gespräch mit dem neuen VM.


    VG Syker

  • Hallo anni237,

    es müsste einmal klargestellt werden, dass Dein Vertragspartner Dein Vermieter (nicht einmal unbedingt der Hauseigentümer!) ist, welcher im MV auch als solcher bezeichnet ist. Mietvertraglich hast Du mit einer Hausverwaltung oder einem (nicht?) existierenden "Vermieter" garnichts zu tun.
    Das mit dem im Ausland wohnenden VM ist m.E. eine Art Versteckspiel, worüber ich hier öffentlich mich nicht äussern möchte.
    Evtl. lässt da Finanzamt grüssen...

  • Vielen Dank für Eure Antworten!

    Ich hatte das Ganze erstmal als Info von der Hausverwaltung interpretiert, um uns schonmal vorzuwarnen, aber Ihr habt natürlich recht, dass wir erstmal auf die offizielle Kündigung warten sollten und dann mit dem VM persönlich reden.
    Es ist aber schonmal gut vorab zu wissen, was es für Möglichkeiten gibt.

    Noch eine Frage: Woher weiß ich denn, dass der neue VM jetzt im Grundbuch eingetragen ist und damit eine Kündigung rechtmäßig?

    Viele Grüße, Anni

  • Zitat

    Das mit dem im Ausland wohnenden VM ist m.E. eine Art Versteckspiel, worüber ich hier öffentlich mich nicht äussern möchte.


    Hör auf, was weißt Du schon darüber.

    Zitat

    Woher weiß ich denn, dass der neue VM jetzt im Grundbuch eingetragen ist und damit eine Kündigung rechtmäßig?
    Auch das beantwortet dir dein neuer VM.

  • Muss er das denn nachweisen? Oder muss ich ihm einfach glauben?
    Denke mir halt, dass er evtl. ja auch die Kündigung vorher schon losschickt, um die Frist zu verkürzen...wenn das wirklich bis zu 12 Wochen dauern kann mit der GB-EIntragung.


  • Woher weiß ich denn, dass der neue VM jetzt im Grundbuch eingetragen ist und damit eine Kündigung rechtmäßig?

    Haben Sie was verwechselt? Die Vermieter werden nicht im Grundbuch eingetragen, sondern die Eigentümer.
    Vermieter müssen nicht zwangsläufig Eigentümer sein.

  • Muss er das denn nachweisen? Oder muss ich ihm einfach glauben?


    Nach Treu und Glauben (würde ich sagen): Wenn mir mein bisheriger VM mitteilt, dass die Immobilie an Name, Vorname, Adresse mit Datum des Eigentumübergangs schriftlich mit eigenhändiger (lt. MV nachprüfbarer) Unterschrift mitteilt, wäre das für mich i.O.

  • Hmm...ich glaube nicht, dass wir da nochmal ein offizielles Schreiben vom Voreigentümer bekommen. Wie gesagt macht das alles diese Verwaltungsfirma, die uns jetzt übrigens eine neue (teurere) Wohnung in einem anderen (von ihr verwalteten) Gebäude angeboten hat. Wir sollen uns natürlich am besten in den nächsten Tagen entscheiden, ob wir die nehmen - aber das kommt für uns nicht in Frage, weil wir ja bald ohnehin umziehen werden und sicher nicht 2x in nem halben Jahr diesen (finanziellen und organisatorischen) Aufwand wollen.
    Das haben wir denen aber natürlich nicht gesagt sondern erstmal das Spiel mitgespielt ("...ja,ja...wir überlegen es uns..")
    Habe das Gefühl, die machen jetzt schon Zeitdruck, obwohl ja offiziell noch nicht mal ne Kündigung vorliegt :confused:


  • Habe das Gefühl, die machen jetzt schon Zeitdruck, obwohl ja offiziell noch nicht mal ne Kündigung vorliegt :confused:

    Wenn Sie freiwillig ausziehen, ist das immer für den Vermieter günstiger.

  • Wenn Sie freiwillig ausziehen, ist das immer für den Vermieter günstiger.

    Ja, das hab ich mir schon gedacht. Daher wollte ich ja auch mal von objektiver Seite hören, was so unsere Rechte sind.
    Denn die Verwaltung bzw. die Eigentümer werden uns das sicher nicht erzählen ;)

  • Hallo nochmal,

    mittlerweile haben wir die offizielle Kündigung samt Grundbucheintragung persönlich überreicht bekommen.
    Gekündigt ist zum 01.08.

    Als Grund für den Eigenbedarf wird Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am aktuellen Wohnhaus der Eigentümerin gennant, wo sie noch zur Miete wohnt. Das sei ihren 2 Kindern nicht zuzumuten, und außerdem arbeite sie von zu Hause aus.

    Ist das Lärmbelästigung rechtmäßiger Grund für Eigenbedarf?

    Und könnte es evtl hilfreich sein, dass die Dame auch noch die beiden benachbarten Wohnungen gekauft hat? Sie will alle 3 zu einer ca. 200qm großen Wohnung umbauen. Die beiden (bereits leerstehenden) Nachbarwohnungen ergeben zusammen aber schon 117qm Wohnfläche. Da sie diese ja auch nutzen könnte - ist der Eigenbedarf an unserer Wohnung noch gerechtfertigt (für 1 Erwachsene und 2 Kinder)???

    Viele Grüße und danke schonmal,
    Anni

  • Hallo Anni,

    dieses würde ich mal von einem erfahrenen FachAnwalt überprüfen lassen. Dieser "Eigenbedarf" hat wohl eher mit Euros zu tun...
    Der 01.08. ist eigentlich kein Kündigungsdatum, eher jedoch der 31.07. oder 31.08.

  • Zitat

    st das Lärmbelästigung rechtmäßiger Grund für Eigenbedarf?


    Da finden sich auch noch andere Gründe.

    Zitat

    Sie will alle 3 zu einer ca. 200qm großen Wohnung umbauen. Die beiden (bereits leerstehenden) Nachbarwohnungen ergeben zusammen aber schon 117qm Wohnfläche. Da sie diese ja auch nutzen könnte - ist der Eigenbedarf an unserer Wohnung noch gerechtfertigt


    Es gibt nicht wenige Leute die zu zweit oder dritt auf über 300 / 400 m² residieren.
    Wenn der Umbau erlaubt ist spricht nix dagegen.

  • ...das prinzipiell nichts dagegen spricht ist mir schon klar, schöner ist es natürlich.
    Meine Frage ist aber, ob Sie dann den Eigenbedarf rechtfertigen kann, wenn Ihr schon 117qm zur Verfügung stehen.

    Und zu den "anderen Gründen", die sich noch finden könnten:
    Ist es nicht so, dass nru die Gründe zählen, die in der Kündigung auch angegeben sind?

    LG, Anni

  • Zitat

    Meine Frage ist aber, ob Sie dann den Eigenbedarf rechtfertigen kann, wenn Ihr schon 117qm zur Verfügung stehen.


    Ja, warum denn nicht, muss Sie doch um die Endgröße der geplanten WHG zu bekommen.
    Evtl.liegen sogar Umbaupläne vor, bei der Größe.

    Zitat

    Ist es nicht so, dass nru die Gründe zählen, die in der Kündigung auch angegeben sind?


    Es muss ja nicht bei einer Kündigung bleiben.

  • anni237:

    "Meine Frage ist aber, ob Sie dann den Eigenbedarf rechtfertigen kann, wenn Ihr schon 117qm zur Verfügung stehen."
    - Ich denke, nicht.

    "Ist es nicht so, dass nru die Gründe zählen, die in der Kündigung auch angegeben sind?"
    - Ja.

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