Wegen mißlicher Umstände um die Bearbeitung eines Mietvertrags seitens des Vermieters kündigte der "Mieter" den Mietvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Tage später erhielt der "Mieter" eine vom "Vermieter" unterschriebene 'Mietaufhebungsvereinbarung' zugeschickt mit der Bitte um Unterschrift.
Auch wenn diese Vereinbarung für den "Mieter" kostensparender wäre: was soll er denn nun tun?
Unterschreiben und absenden?
Was wird dann aus der dort längst eingegangenen Kündigung, d.h. was kann der "Vermieter" daraus evtl. für sich noch ableiten?
Immerhin unterschreibt ja niemand z w e i Verträge zu ein und derselben Angelegenheit.