Beiträge von jakani

    ich bewohne eine Wohnung, die im Garten meines Vermieters liegt. Der Vermieter wohnt in einem Einfamilienhaus. Die Gartenwohnung ist ein separates Gebäude. Für die Wohnung besteht ein ordentlicher Mietvertrag. Meine Frage: Kann der MV unter Berufung auf § 573a BGB seitens des Vermieters gekündigt werden?

    Hallo Berny, danke für Deine Antwort. Bin erstmal erleichtert!

    Er hat selbstverständlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung. Hast du den Verdacht er könnte in meiner Abwesenheit die Möbel räumen? Falls ja, wie kann ich mich dagegen schützen?

    Danke nochmals.

    Ich bin neu hier, also erst einmal Hallo an alle.

    Ich habe folgenden Sachverhalt: Der Vermieter hat mir Möbel und Gegenstände zur unentgeltlichnen Nutzung überlassen und mir mündlich versichert, dass diese in der Wohnung bleiben. Dies wurde allerdings nicht im Mietvertrag festgelegt.

    Nun hat der Vermieter ein Problem mit mir, obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand bin und auch sonst nicht gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstossen habe.

    Hinzu fügen möchte ich auch noch, dass ich Hartz IV-Empfänger bin.

    Er will nun die Möbel entfernen.

    Darf er das so einfach tun? Verstösst das nicht gegen "Treu und Glauben"?

    Für Eure Kommentare und Ratschläge danke ich Euch im Voraus

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