Entfernung von Möbeln

  • Ich bin neu hier, also erst einmal Hallo an alle.

    Ich habe folgenden Sachverhalt: Der Vermieter hat mir Möbel und Gegenstände zur unentgeltlichnen Nutzung überlassen und mir mündlich versichert, dass diese in der Wohnung bleiben. Dies wurde allerdings nicht im Mietvertrag festgelegt.

    Nun hat der Vermieter ein Problem mit mir, obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand bin und auch sonst nicht gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstossen habe.

    Hinzu fügen möchte ich auch noch, dass ich Hartz IV-Empfänger bin.

    Er will nun die Möbel entfernen.

    Darf er das so einfach tun? Verstösst das nicht gegen "Treu und Glauben"?

    Für Eure Kommentare und Ratschläge danke ich Euch im Voraus

  • Er will nun die Möbel entfernen.
    Darf er das so einfach tun? Verstösst das nicht gegen "Treu und Glauben"?


    Nee, das darf er nicht. Kann er denn ohne Dein Wissen bzw. Wollen in die Wohnung?

  • Hallo Berny, danke für Deine Antwort. Bin erstmal erleichtert!

    Er hat selbstverständlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung. Hast du den Verdacht er könnte in meiner Abwesenheit die Möbel räumen? Falls ja, wie kann ich mich dagegen schützen?

    Danke nochmals.

  • "Er hat selbstverständlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung."
    - Hä???

    "Hast du den Verdacht er könnte in meiner Abwesenheit die Möbel räumen?"
    - Ich nicht, Du vielleicht?

    "Falls ja, wie kann ich mich dagegen schützen?"
    - Bist Du soo naiv? Du kannst den Schliesszylinder austauschen, bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder rücktauschen. Das brauchste noch nicht mal "jemandem" mitzuteilen.:cool:

  • Zitat

    "Er hat selbstverständlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung."
    - Hä???

    Das hab ich aber auch noch nie gehört^^

    Zitat

    Der Vermieter hat mir Möbel und Gegenstände zur unentgeltlichnen Nutzung überlassen und mir mündlich versichert, dass diese in der Wohnung bleiben. Dies wurde allerdings nicht im Mietvertrag festgelegt.

    Ein mündlicher Vetrag, ist wie ein Handschlag oder Unterschrift. Demnach darf er auf keiner Weise die Möbel aus der Wohnung holen. Sollte er es doch, ohne dein Einverständnis tun. Polizei anrufen, Anzeige wegen Hausfriedensbruch und versuchten Diebstahl machen.

    Warum versuchten Diebstahl? Die Möbel gehören den Vermieter, aber durch das eindringen in die Wohnung geht ein Diebstahl voraus, warum sonst wird in eine Wohnung eingebrochen.

    Der Vermieter kann nicht beweisen, das er NUR seine Möbel holen wollte ;)

  • Hallo Gedil


    Ein mündlicher Vetrag, ist wie ein Handschlag oder Unterschrift.

    Ein mündlicher Vertrag ist genauso rechtgültig wie schriftlicher Vertrag.
    Problematisch immer einen mündlichen Vertrag zu beweisen,
    daher der Tipp alles schriftlich machen!



    Demnach darf er auf keiner Weise die Möbel aus der Wohnung holen.

    Das ist grundsätzlich zwar richtig,
    aber es wohl auch nicht zu beweisen,
    das die Möbel zur Mietsache gehören.



    Polizei anrufen, Anzeige wegen Hausfriedensbruch und versuchten Diebstahl machen.
    ...
    Warum versuchten Diebstahl? Die Möbel gehören den Vermieter, aber durch das eindringen in die Wohnung geht ein Diebstahl voraus, warum sonst wird in eine Wohnung eingebrochen.

    Hausfriedensbruch (§123 StGB) ist richtig!
    Diebstahl (§242 StGB) ist meiner Meinung nach nicht richtig,
    da der VM nur sein Eigentum in Besitz nimmt.
    Besonders schwerer Dibstahl (§243 StGB) kommt m.E. auch nicht zur Anwendung,
    da der Wohnungsschlüssel dem VM frei zugänlich ist.



    Der Vermieter kann nicht beweisen, das er NUR seine Möbel holen wollte ;)

    Der VM muss gar nichts beweisen,
    er gillt solange als unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist.
    Und ob das im vorliegenden Fall möglich ist,
    ist fraglich.


    VG Syker

  • Ein mündlicher Vetrag, ist wie ein Handschlag oder Unterschrift.
    durch das eindringen in die Wohnung geht ein Diebstahl voraus, warum sonst wird in eine Wohnung eingebrochen.


    2x falsch.


  • Der Vermieter hat mir Möbel und Gegenstände zur unentgeltlichnen Nutzung überlassen und mir mündlich versichert, dass diese in der Wohnung bleiben. Dies wurde allerdings nicht im Mietvertrag festgelegt.
    Nun hat der Vermieter ein Problem mit mir, obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand bin und auch sonst nicht gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstossen habe.

    Welches Problem ist dabei unwichtig. Jedenfalls ist eines vorhanden.

    Zitat

    Hinzu fügen möchte ich auch noch, dass ich Hartz IV-Empfänger bin.

    In diesem Fall gibt es keine Extrawurst für sozial Bedürftige

    Zitat

    Er will nun die Möbel entfernen.Darf er das so einfach tun?

    Ja er darf. Das Möbel ist

    1. nicht Ihr Eigentum und
    2. wurde es auch nicht mitvermietet

    Zitat

    Verstösst das nicht gegen "Treu und Glauben"?

    und denken dabei: wenn zwei das Gleiche tun, ist es doch nicht das Gleiche.

    Leider gibts von mit keine andere Meinung.

    Stellen Sie ihm das Möbel einfach vor die Tür und fordern Sie den Wohnungsschlüssel ein.

  • Zitat

    Der Vermieter hat mir Möbel und Gegenstände zur unentgeltlichnen Nutzung überlassen und mir mündlich versichert,

    Das heißt dann auf gut deutsch, dass diese Dinge nur geliehen sind. Und eine Leihe kann der Verleiher jederzeit zurück fordern, besonders dann, wenn etwas vorgefallen ist, was den guten Willen des Vermieters ins Gegenteil gekehrt hat.

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