Beiträge von Syker

    Hallo Dachdeckerin


    Aber 2011 wurde die Miete doch nochmal erhöht. Wurde das nicht berücksichtigt?

    Logisches Denken ist nicht jedermanns Sache.
    Der TE schreibt: letzte Staffelung der Miete Anfang 2011,
    jetzt 19,99 % mehr als 2010.

    Kappungsgrenze ist eingehalten es sei denn beim TE gelten schon 15%


    Viel wichtiger ist die Staffelvereinbarung im Wortlaut zu kennen,
    da u.U. eine reguläre Mieterhöhung nach BGB § 558 gar nicht möglich ist.


    VG Syker

    Selbst die Flächenermittlung ist nicht ganz leicht. Die Wohnungsfläche meiner Wohnung wurde im Mietvertrag mit 150 qm
    angegeben, beträgt aber nur 114,87 qm.
    Das liegt an den vielen Dachschrägen.
    Er sagte mir gestern dazu, dass er halt für 150qm Wohnfläche Holzdielen kaufen musste und daher die 150 qm angab.

    OK das kann passieren sollte natürlich nicht.
    Daher ja im vorherigen Beitrag:
    aktuelle und genaue Flächenangaben verwenden

    Es gibt ja auch Profis die das machen
    falls sich der VM das nicht selbst zutraut.


    Bei den anderen Nutzern der Wohnungen handelt es sich um seine beiden Brüder u. seine Eltern, da hat er sein Problem.

    Das ist natürlich eine Erklärung warum der VM das alles nicht so genau nimmt,
    allerdings hast du ein Anrecht auf eine ordnungsgemäße Abrechnung.
    Bist du der erste (fremde) M an den vermietet wird.



    Die Heizung ist nicht von den anderen Nutzern abgekoppelt.

    Hab nichts anderes erwartet.



    Die 1/3 Berechnung zeige ich am einfachsten kurz auf.

    Er behauptet, alle 4 Wohnungen zusammen ( 2009-2011) hätten für Heizung und Warmwasser zusammen 1.605 m³ Gas verbraucht durch 3 Jahre sind das 535 m³ pro Jahr.

    Für die Verbrauchsschätzung sollen nun also diese geschätzten 535m³ durch die 3 Wohnungen geteilt werden = 178,33 m³ pro Wohnung. Der Rest soll auf meine Wohnung gehen. Der Gesamtverbrauch im Abrechnungszeitraum 01.02.12 - 31.01.13 beträgt
    1.748 m³

    Ok das hört sich zwar grundsätzlich schlüssig an,
    würde mir aber unbedingt die Belege zeigen lassen.
    Denn erzählen kann man viel wenn der Tag lang ist.
    Ob das einer rechtlichen Überprüfung stand hält lassen wir mal außen vor.

    Stand deine WHG denn in den ganzen 3 Jahren leer?
    Warum 3 bzw 4 WHGen du hast im ET was von 4 anderen WHGen geschrieben.



    Nebenbei, mein Warmwasser wird mittels Strom erstellt u. bei meinem Einzug am 01.05.12 war die Heizung abgestellt, ich hätte also kein Gas nutzen können.
    Nutzung kommt für meine Wohnung erst mit der offiziellen Einschaltung der Heizung am 20.09.2012 in Frage.

    Ähh wie jetzt ...
    Du hast WW-Bereitung elekrisch,
    die anderen über Zentralheizung,
    aber die Heizung ist im Sommer aus?
    Wenn es da Unterschiede beim WW gibt muss das natürlich auch berücksichtigt werden.



    Auf die 15% Kürzung zu verzichten wäre für mich akzeptabel, aber die Teilung der geschätzen Verbrauchswerte nicht.

    In deinem Fall wäre wohl eine Verteilung komplett nach Fläche sinnvoll,
    wobei die WW Geschichte trotzdem berücksichtigt werden muss.


    VG Syker

    Hallo Melanie_Essig


    Mieter verpflichten sich über eine Mindestmietdauer von 3 Jahren.

    Ich denke das hier ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.
    Ob das in der Form bei dir gültig ist kann ein Forum nicht beantworten.

    Wenn der Kündigungsausschluss gültig ist,
    dann kommst du da nicht raus.
    Du/Ihr solltet dann offen auf dem VM zugehen
    und einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.


    VG Syker

    Hallo susenn


    Er kann weder für die vergangene Heizperiode noch für die Zukunft den Heizverbrauch auf die einzelnden Wohnungen des Hauses umlegen da es keine Einzelerfassungsmessgeräte gibt.
    Möglich wären aus techn. Gründen überhaupt nur Verdunstungsröhrchen, die aber von den anderen Bewohnern abgelehnt werden. Die Heizkostenverordnung ist ihm nicht bekannt (habe sie ausgedruckt und ausgehändigt), der von ihm handschriftl. im Mietvertrag vermerkte Verteilerschlüssel von 50/50 war ein Versehen da er dessen Bedeutung nicht kannte.
    ...
    Heizkosten will er nun im Verhältnis 30/70 abrechnen, wobei er aber nicht in der Lage sei exakte Flächen zu nennen da es sich bei dem Gebäude um eine alte Schule handelt und diverse An-und Umbauten erfolgten.

    Das ist doch schon mal ein guter Anfang,
    und die Flächen lassen sich i.d.R. einfach ermitteln.
    Als VM würde ich auf jedenfall aktuelle und genaue Flächenangaben verwenden
    um weiteren Streit zuvermeiden.
    Nach HeizkostenV haben die Nutzer die Anbringung von HKV zu dulden,
    allerdings dürfen die Mietkosten - wenn die Mehrheit der Nutzer dem wiederspricht - nicht umgelegt werden.



    Betreff der 70%igen Verbrauchsumlage will er für die die anderen Wohnungen jeweils 1/3 des Durchschnittverbrauchs des gesamten Hauses der letzten 3 Jahre verwenden, den Rest soll ich zahlen. Die Begründung lautet: die 3 Mitbewohner hätten ausschließlich mit dem Holzofen geheizt.
    Beweisbar ist das natürlich nicht.

    Das mit dem 1/3 verstehe ich nicht.
    Auch die Begründung mit den Holzöfen wäre nur relevant,
    wenn dann die Zentralheizung technisch von den betreffenden Wohnungen abgekoppelt wäre.



    Er kann weder jetzt noch zukünftig eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erstellen. :(

    Dir steht nach Heizkostenverordnung ein Kürzungsrecht von Pauschal 15% zu
    wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird.

    Du musst dir allerdings darüber im klaren sein,
    dass das Verhältnis zum VM durch die Kürzung sicherlich nicht besser wird.



    Die weiteren, die Betreibskosten betreffenden Berechnungsfehler sah er ein und versprach Korrektur.

    Auch die geänderte HK-Abr. solltest du nocheinmal gründlich prüfen.


    VG Syker

    Hallo himbel


    Auch wenn das für dich jetzt eine unangenehme Situation ist,
    solltest du erstmal abwarten ob der Käufer die Wohnung überhaupt selber nutzen will.
    In Zeiten der nicht vorhandenen Guthabenzinsen und günstigen Bauzinsen ,
    sind ETW als Kapitalanlage sehr gefragt.


    Die Kündigung wegen Eigenbedarf greift in diesem Fall nicht durch, wie es das LG Arnsberg 6. Zivilkammer, Beschluß vom 4. Dezember 1992, Az: 6 T 508/92 ausdrückte.

    Ob diese Urteil für dein Fall richtungsweisend sein kann hängt von mehreren Faktoren ab.
    Zum einen vom Gerichtsbezirk (hier LG Arnsberg)
    es kann also sein das ein AG welches dem LG nicht untergeordnet ist ganz anders entscheidet.
    Und der m.E. wichtigere Faktor das Alter des Urteil aus dem Jahre 1992 (über 20 Jahre alt),
    in der Zwischenzeit hat es mehrere Mietrechtsreformen gegeben,
    sodass u.U. die gesetzlichen Rahmenbedingungen anders sind.

    Außerdem sind diese Urteile Einzelfallsentscheidungen und keine Gesetze,
    sodass du sehr wahrscheinlich auch erst einmal klagen müsstest,
    was ein erhebliches Kostenrisiko bergen kann.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    Dies dürfte die mit Abstand dümmste Frage des Monats sei.

    @Quietscheentschen
    So dumm ist die Frage gar nicht.


    1. kann man für die Miete einen Dauerauftrag einrichten.
    2. könnte man die Miete auch ein paar Tage früher überweisen.
    3. sollte dir das Risiko zu groß sein, dass dein Bekannter das Geld für deine Miete anderweitig verbrät.

    Soweit alles Richtig,
    ergänzend wäre noch die Terminüberweisung anzugeben,
    wo im Vorraus ein Ausführungstermin angegeben wird.


    Wenn ich nun meinem Bekannten das Geld vorher gebe und er von seinem Konto überweist(mit Verwendungszweck das es die Miete von mir ist),kann der Vermieter diese Überweisung dann für die Altelasten meines bekannten einfach einbehalten und verrechnen?

    Wenn auf der Überweisung ein Verwendungszweck angegeben ist,
    dann muss der VM die Zahlung so verbuchen,
    wie es vom Absender "angeordnet" wurde.


    VG Syker

    Hallo Susenn


    Der Vermieter kennt diese Verordnung nicht.
    Mensch, was mach ich nur?

    Schreib dem VM das du die Abrechnung so nicht annerkennst,
    und fordere eine neue Abrechnung nach HeizkostenV und BetrKV.

    Da HeizkostenV und BetrKV zusammen nur ca. 10 DinA4 Seiten sind,
    würde ich diese ausdrucken und als Anlage dem Brief beifügen.


    VG Syker

    Hallo Matthias


    Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung, und sie zählen sich als eine Person.
    ...
    Ich weiß, dass alles bis 6 Wochen als Besuch gilt, wenn ich aber allein die Wochenenden zusammenzähle komme ich auf weit mehr.

    Das mit den 6 Wochen Besuch hast du falsch verstanden.
    Selbst wenn der Zeitraum auf 6 Wochen festgelegt wäre,
    was er so natürlich nicht ist,
    ist das an einem Stück gemeint.

    So wie ich dich aber verstanden habe
    ist der VM nur am WE im Haus und unter der Woche nicht.

    Hier zeigt sich auch mal wieder das Personen ein ungeeigneter Verteilerschlüssel ist.


    Im Mietvertrag steht ,,personenbezogene,, Abrechnung. Trifft dies auf alle Punkte zu, die nicht durch Messgeräte erfasst werden, oder müssen Punkte wie z.B. Grundsteuer immer flächenbezogen berechnet werden?

    Es wird abgerechnet wie im MV vereinbart,
    und wenn dort halt nur Personen steht gilt das für alle Posten.


    VG Syker

    Hallo Karina1218


    Im Untermietvertag steht leider nichts drin bezüglich Nachzahlung von Nebenkosten. :(

    Ich habe da nur stehen:
    Der zu zahlende Mietbetrag ergibt für den jeweiligen Monat 300€.
    Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten, Stromkosten und Telekommunikations-Kosten sind darin enthalten...

    Tja dann hast du Pech gehabt,
    sozusagen Unternehmerisches Risiko.


    VG Syker

    Hallo camelmoto


    Gehören die Punkte: Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Straßen- und Gebäudereinigung auch auf die Abrechnung obwohl diese Sachen der Hausmeister erledigt?

    Ja die Abrechnung der genannten Punkte ist in Ordnung,
    in deinem MV ist auf die Betriebskostenverordnung verwiesen.
    Diese solltest du mal studieren (sind nur 2 Seiten)



    Nebenkostenabrechnung:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Diese BK-Abrechnung genügt m.E. den formellen Ansprüchen einer BK-Abrechnung nicht.


    VG Syker

    Hallo Gollum


    Ein Widerspruch wäre ja dann relativ sinnfrei? Oder?

    Ja ein Widerspruch ist m.E. sinnlos


    Ich suche mir also eine Wohnung und stimme dem Gericht und dem Vermieter zu?

    Da es noch kein Räumungsurteil gib, welche Räumungsfrist habe ich? Habe ich eine?

    Eine fristlose Kündigung ist wie der Name schon sagt ohne Kündigungsfrist,
    ganz streng genommen müsstest du die Wohnung unverzüglich dem VM zurückgeben.
    Da aber davon auszugehen ist das eine alternativ Wohnung nicht sofort zur Verfügung steht,
    muss der VM es dulden wenn der M eine gewisse Zeit für den Umzug braucht.
    Diese gewisse Zeit hängt vom Wohnungsmakt vorort ab,
    der M muss dem VM aber für die weitere Nutzung eine Entschädigung zahlen.



    Mir geht es darum, dass ich keine weiteren Räumungskosten verursache (sicherlich auch im Interesse des Vermieters) ich bin zahlungsunfähig.

    Je schneller du die Wohnung zurückgibst desto weniger Kosten entstehen,
    da u.U. auch keine Hauptverhandlung vor Gericht nötig ist.


    VG Syker

    Hallo Gollum


    1. Wie gehe ich vor, wenn mir kein Darlehen zugesprochen wird?
    2. Wie gehe ich vor, wenn mir ein Darlehen zugesprochen wird aber ich dennoch ausziehen muss?

    Da dies scheinbar die zweite fristlose Kündigung innerhalb von 2 Jahren ist,
    ist die Kündigung nicht mehr "heilbar".

    Du musst also in jedem Fall ausziehen.


    VG Syker

    Hallo WillNurWohnen


    Ist der Eigenbedarf begründet?

    Ja


    Falls nicht, kann jederzeit mit anderer Begrünung erneut Eigenbedarf angemeldet werden?

    Ja

    Kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten, obwohl die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde und der Vertrag damit rechtsgültig ist?

    Nein ein Rücktrittsrecht gibt es nicht


    Was passiert mit der Maklergebühr, die der Freund eingesackt hat? (gesetzt den Fall der Eigenbedarf war diesem tatsächlich nicht ersichtlich)

    Der Makler hat seine Leistung erbracht,
    macht sich jetzt ein schönes Leben. ;)


    Wenn der Mieter zurücktritt, müßte er ins Hotel ziehen und seine Möbel zwischenlagern, weil sich in 10 Tage keine neue Wohnung findet. Bleibt er allein auf den Kosten sitzen?

    Ja bleibt er.


    VG Syker

    Hallo yajan2503


    ... Kleinstreperaturklausel, diese umfasst aber nur Reperaturen von bis zu 75 Euro. Ein Schloss liegt allein in der Anschaffung schon über diesem Wert.

    Halte ich für ein Gerücht!
    Simple Einsteckschlösser kosten ca. 15-30 Euro.
    Und ein Einbau ist i.d.R. innerhalb 5 min erledigt.


    VG Syker

    Hallo RoseRouge


    Schade das du die gelinkten Artikel nicht ordentlich gelesenhast


    Mietminderung ohne Ankündigung - JuraForum.de

    Passt m.E. nicht so ganz zu deinem Fall,
    da die Mietminderung scheinbar nicht rückwirkend geltend gemacht wurde.



    Mängel: Auch nachträgliche Mietminderungen sind erlaubt - Recht - FOCUS Online Mobile - Nachrichten

    Auch dies passt nicht zu deinem Fall,
    da der Mangel bei Mietminderung noch nicht beseitigt wurde.



    Mietminderung rückwirkend: Wann die Miete gekürzt werden darf ? GeVestor

    Auch dies passt m.E. nicht zu deinem Fall,
    da der Mangel bei dir ja umgehend beseitigt wurde.



    Mieterverein: Mietminderung

    Und hier sogar vom Mieterverein:

    Zitat

    Eine Rückwirkende Mietminderung kommt nicht in Betracht, wenn der Mieter trotz eines Mangels die Miete vorbehaltlos weiter gezahlt hat.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    DER -Makler- wird sich bestimmt daran erinnern können und seinem Freund, dem Vermieter, in den Rücken fallen...:rolleyes:

    Oder er kann sich nicht daran erinnern,
    und vermittelt seinem Freund dem M eine andere Wohnung.
    Natürlich wird er nicht auf seine Provison verzichten.


    VG Syker

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