Hallo himbel
Auch wenn das für dich jetzt eine unangenehme Situation ist,
solltest du erstmal abwarten ob der Käufer die Wohnung überhaupt selber nutzen will.
In Zeiten der nicht vorhandenen Guthabenzinsen und günstigen Bauzinsen ,
sind ETW als Kapitalanlage sehr gefragt.
Die Kündigung wegen Eigenbedarf greift in diesem Fall nicht durch, wie es das LG Arnsberg 6. Zivilkammer, Beschluß vom 4. Dezember 1992, Az: 6 T 508/92 ausdrückte.
Ob diese Urteil für dein Fall richtungsweisend sein kann hängt von mehreren Faktoren ab.
Zum einen vom Gerichtsbezirk (hier LG Arnsberg)
es kann also sein das ein AG welches dem LG nicht untergeordnet ist ganz anders entscheidet.
Und der m.E. wichtigere Faktor das Alter des Urteil aus dem Jahre 1992 (über 20 Jahre alt),
in der Zwischenzeit hat es mehrere Mietrechtsreformen gegeben,
sodass u.U. die gesetzlichen Rahmenbedingungen anders sind.
Außerdem sind diese Urteile Einzelfallsentscheidungen und keine Gesetze,
sodass du sehr wahrscheinlich auch erst einmal klagen müsstest,
was ein erhebliches Kostenrisiko bergen kann.
VG Syker