Hallo zusammen,
meine Frage hört sich zunächst relativ simpel an: Das Schloss meiner Wohnungstür klemmt in letzter Zeit immer wieder und ich muss um die Tür von innen zu öffnen den Schlüssel verwenden (die Klinke ist eignetlich nicht zu gebrauchen). Wenn ich meinem Vermieter diesen Mangel aufzeige, muss dieser dann falls die Tür nicht mehr aufgehen würde die Kosten für eine Öffnung (Schlüsseldienst o.ä.) übernehmen? Zum Hintergrund: Vor ein paar Monaten ist mir ziemlich genau das passiert. Ich kam Sonntags von einem Besuch bei meinen Eltern zu Hause an und bekam meine Tür nicht mehr auf. Ich habe daraufhin den Hausverwalter verständigt, der ebenfalls vergeblich versuchte die Tür zu öffnen. Ich musste den Schlüsseldienst rufen (der Hausverwalter hat sich herausgehalten). Dieser hat festgestellt, dass das Schloss komplett kaputt war. Nach mehreren Verhandlungen mit der Vermieterin und dem Hausverwalter hatten wir uns darauf geeinigt, dass ich den Schlüsseldienst bezahle und die Vermieterin das Schloss. Am nächsten Tag hat der Hausverwalter das Schloss eingebaut. Dies allerdings alles andere als professionell: das Schloss ist eigentlich zu groß für die Tür, mit einem Hammer hat er es ziemlich zerbeult, damit er es doch noch reinbekommt. Weil es eben leicht zu groß ist, habe ich die oben genannten Probleme beim Öffnen. Würde daher gerne wissen, wie meine Rechte bei sowas aussehen. In meinem Mietvertrag ist zwar eine Kleinstreperaturklausel, diese umfasst aber nur Reperaturen von bis zu 75 Euro. Ein Schloss liegt allein in der Anschaffung schon über diesem Wert.