Was genau hat dir der VM in der eMail geantwortet?
Beiträge von Syker
-
-
Was meinst du damit?
Das theoretisch einer deiner Nachbarn den Brief entnommen haben könnte,
und die Kündigung somit nicht in den Machtbereich des VM gelangt sein könnte.Die Zustellung wäre plötzlich nicht mehr beweisbar.
Und da kommt es drauf an,
du musst im Fall der Fälle zweifelsfrei beweisen können,
dass der VM die Kündigung erhalten hat.Grundsätzlich war dein Vorgehen aber schon recht gut.
Zumal eine Zustellung mit jeglichen Arten von Einschreiben nur den Zugang eines Umschalgs beweisen würde.
allerdings auch hier wieder nicht an euren Briefkasten mit Einwurf, das ist noch nicht im Machtbereich des VM.VG Syker
-
Werden die Räume als Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ausserordentlich zu kündigen...Hallo Barbara,
es gibt im Mietrecht drei verschiedene Kündigungen.
Zum einen die ordentliche Kündigung.
und zum anderen zweimal eine außerordentliche Kündigung.
Die außerordentlichen Kündigung ist dann unterteilt in mit Kündigungsfrist und ohne Kündigungsfrist.Die außerordentlichen Kündigung ohne Frist ist die s.g. fristlose Kündigung, an die enge Regeln gestellt werden.
Die außerordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist regelt die Kündigungsmöglichkeiten in ganz bestimmten Fällen (z.B. Erbschaften)
und verweist in aller Regel nur auf die reguläre ordentliche Kündigung.Sofern dein Mietvertrag das zulässt kannst du also besser gleich ordentlich Kündigen,
bevor du dich der Prüfung unterziehen musst,
ob dein Fall eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist.Wie schon geschrieben wurde ist ggf. fachanwaltliche Hilfe zu empfehlen,
da bei einem kleinen Fehler die Kündigung nichtig wird.
eine neue Kündigung hat dann wieder eine neue Frist von 6 Monaten.VG Syker
-
Hallo Pippo,
Ich denke auch du hast alles richtig gemacht.
VG Syker
-
Anhand der ersten Antworten kann ich nun aber davon ausgehen, das für beide Fälle eine Eigenbedarfskündigung jeweils mit genauer Begründung möglich sein dürfte.
Aber bitte nicht beider Gründe wie oben so in der Kündigung angeben.
Das "oder" macht den Eigenbedarf zu nichte,
weil der Eigenbedarf viel zu unbestimmt ist.VG Syker
-
Zu der Mietpreisbremse habe ich eine Frage: war es illegal als der Vermieter die Wohnung vor 4. Monaten an mich vermietet hat und die Miete um 40% höher als der Durchschnittspreis - laut Mietspiegel - verlangte?
nicht unbedingt,
zuerst gilt die bisher verlangte Miete vom bisherigen M.
Du müsstest also erstmal deinen Vormieter ausfindig machen,
und dann hoffen das dieser seinen MV noch hat.
Laut google wurde ab 27.11.2015 die Mietpreisbremse für Frankfurt am Main eingeführt.Ja das hab ich auch gefunden,
dann sollte die Bremse für dich gelten.
Aber wie schon gesagt da gibt es mehrere Kriterien.
Ich habe mir auch überlegt, umzuziehen, wie du mir sagtest. Denn es ist mir echt teuer hier zu wohnen.zumindest die stressfreieste Variante
Stimmt es dann, dass mit der Einführung von Mietpreisbremse in Frankfurt der Vermieter bei Neuvermietung einer Wohnung, die bereits seit einpaar Jahren vermietet wurde, nur weniger als 10% des Durchschnittpreises als Mieterhöhung verlangen kann?Nein das stimmt so nicht.
Entweder 10% mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete
Oder wenn der ehemalige M schon mehr bezahlt hat,
dann darf auch diese Miete weiter verlangt werden.
Oder wenn Sanierungen durchgeführt wurden.Zu der Zahl 50% habe ich hier gelesen:
https://www.mietrecht.de/ortsuebliche-vergleichsmiete/Hab den Artikel grad mal überflogen,
aber da stimmt leider so einiges nicht.VG Syker
-
... wusste ich nicht dass für Frankfurt am Main einen Mietspiegel existiert, sodass der Vermieter nicht zu hohen Mietpreis verlangen darf.
Hallo bka24141,
Der Mietspiegel gilt nicht automatisch für Neuvermietungen.
Das was du meinst heißt Mietpreisbremse.Und offenbar gilt die auch nicht für ganz FFM ... in welchem Stadtteil wohnst du?
Wie hoch war die Miete des exM?
Wurde etwas an der Wohnung gemacht bevor neu vermietet wurde?
Darf der Vermieter so einen hohen Mietpreis von mir verlangen? Laut Google wäre er ein Mietwucher wenn der Preis um 50% über dem Durchschnittspreis liegen würde, was aber nicht der Fall ist. Allerdings falls eine Wohnungsnot in Frankfurt am Main herrscht, dann wäre die Grenze schon 20%.20% kommt aus dem WiStG.
die 50% höre ich zum ersten mal.
Dazu kommt das du mehr oder weniger keine Wahl gehabt hast,
und nur diese eine Wohnung zur Verfügung stand.Letzteres wird wohl nicht beweisbar sein.
Außerdem hilft dir das nicht das du dann immer noch eine teure Wohnung hast,
und dein VM wird sicher mehr als sauer auf dich sein.Am einfachsten da dir die Wohnung so ja nicht mehr gefällt,
neue Wohnung suchen und diese fristgerecht Kündigen.
Wenn du das Mietverhältnis belasten willst mit einem Fachanwalt
ein Schriftstück aufsetzten und ab sofort nur noch nach Mietspiegel bezahlen.
Dann würde ich persönlich aber davon ausgehen, das du in ein paar Monaten die fristlose Kündigung erhälst.VG Syker
-
Ich habe ausreichend Geld und kann dieses auch in Form von Bankauszügen nachweisen. Eine Schufa habe ich auch. Die Vermieter wollen jedoch die Bürgschaft mit regelmäßigem Einkommen haben.
Hallo tyrandee,
Das Problem das nachgewiesene Geld könnte von heute auf morgen weg sein,
daher keinerlei Sicherheit für den VM.
Und annehmen darf es der VM auch nicht, da dies die Regelungen zur Mietsicherheit nicht hergeben.Habt ihr vielleicht eine Idee was ich tun kann? Die Vermieter / Verwaltungen nehmen in den meisten Fällen natürlich die Interessenten mit allen vorhanden Dokumenten und wollen sich mit meiner etwas komplizierteren Situation gar nicht auseinandersetzen. Dinge wie eine erhöhte Kaution bei der Bank oder so habe ich auch schon angeboten.
Nein leider habe ich auch keine wirkliche Idee,
außer das du dich in wenig nachgefragten Gebieten bemühen könntest
oder ggf. sogar zum Eigentum etwas kaufen.VG Syker
-
und nach wieviel Jahren gilt ein VS als vereinbart?Hallo sober,
das ist nicht so ganz einfach zu beantworten,
daher auch erst jetzt eine Antwort.1.) Grundsätzlich gibt es zwar kein "Gewohnheitsrecht" wonach man sagen könnte,
dass nach xy Jahren so abgerechnet wird und nicht anders.2.) Des weiteren kann man evtl. auch von konkludentem Handeln ausgehen,
wonach ein anfangs falscher VS nach Ablauf der Widerspruchsfrist des M
für die folgenden Perioden als vereinbart anzunehmen ist.3.) Zu guter letzt kann man evtl. auch eine mündliche Vertragsänderung annehmen.
Was auch bei einem schriftlichen Vertrag mit dem Zusatz "Schriftform Erfordernis" möglich ist.
Theoretisch wird zuerst mündlich die Schriftform aufgehoben,
und dann mündlich ein neuer VS vereinbart.
Hierbei wird es mit der Beweislage dann ganz dürftig.Ich persönlich würde nach 3 Jahren davon ausgehen das ein VS vereinbart ist.
Leider habe ich auf die schnelle keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema gefunden.VG Syker
-
Wenn es aber nur darum geht, dass ich eine Sendungsverfolgung haben möchte, dann reicht auch das preiswerte Einwurfeinschreiben.
Die Sendungsverfolgung dokumentiert den Laufweg und die Zustellung eines Umschlags
-
Hallo zusammen,
wie anitari schon richtig ausgeführt hat,
ist die Fälligkeit der Miete der 3. Bankarbeitstag im Monat.
Eine abweichende Regelung wie im vorliegenden MV ist zum Nachteil des M,
und daher unwirksam.Zur Kündigungsfrist gilt das Gleiche (zumindest für den VM),
eine kürzere Frist ist wenn der VM kündigt zum Nachteil des M und daher ebenfalls unwirksam.
Eine Kürzere Frist ist aber, wenn der M selber kündigen würde, nicht zu dessen Nachteil und daher auch weiterhin gültig.VG Syker
-
... es geht auch nicht um ein Beweisrisiko, weil die Mieterin diesen Beweis überhaupt nicht führen muss.
Ach so es soll gar nichts beweissicher Zugestellt werden...
Na dann kann die M ja auch Rauchzeichen geben,
oder halt einen normalen Brief schreiben.
Warum gibst du dann den Rat ein Einschreiben zu senden?
Bist du derjenige der an den Einschreiben verdient?VG Syker
-
Aha und dann werten Gerichte Einschreibebriefe genau im Gegenteil ...
Zitat von WikipediaDer Halter eines Lastwagens (Beklagter) war bei einer Versicherung (Klägerin) gegen Haftpflicht versichert, hatte jedoch eine Vierteljahresprämie nicht bezahlt. Nachdem durch den Lastwagen ein Unfall verursacht wurde, behauptete die Klägerin, den Beklagten einmal mit Einschreibebrief in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gemahnt und später ein zweites Mal an die Zahlung erinnert zu haben, worauf aber keine Zahlung eingegangen sei. Zum Zeitpunkt des Unfalles habe daher kein Versicherungsschutz mehr bestanden. Der Beklagte bestritt den Eingang der Briefe. Die Vorinstanz hatte den Eingang der Briefe nach dem ersten Anschein als erwiesen betrachtet, weil die Klägerin ihren Versand hatte beweisen können. Der Bundesgerichtshof verlangte indessen für den Nachweis des Zugangs den vollen Beweis.[7] Dies wurde zunächst mit dem Argument begründet, nach den Erfahrungen des täglichen Lebens komme es auch unter normalen Verhältnissen immer wieder vor, dass abgeschickte Briefe, auch Einschreiben, den Empfänger nicht erreichten (auf eine Million Sendungen seien 266,3 gemeldete Verluste zu verzeichnen gewesen), weshalb die für die Annahme eines Anscheinsbeweises nötige Typizität nicht zu bejahen sei. Im Weiteren würde die Zulassung des Anscheinsbeweises bedeuten, dem Empfänger den in der Regel gar nicht zu führenden Beweis des fehlenden Zuganges aufzuerlegen, was darauf hinausliefe, den Zugang mit der Aufgabe der Sendung gleichzusetzen, was wiederum dem Wortlaut von § 130 BGB widerspräche, der den Zugang voraussetzt. Für ein solches Abweichen vom Gesetzeswortlaut bestehe zudem gar kein Bedürfnis, weil der Absender es in der Hand habe, förmlich zuzustellen oder einen Rückschein zu verlangen. Der Absender habe demnach genügend Mittel zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis des Zugangs von vornherein sicherzustellen und es sei keineswegs unbillig, ihn das Beweisrisiko tragen zu lassen.
-
Hallo Jani,
Ich wohne seit knapp 2 Jahren in einer 1-Zimmer-Wohnung.OK
Außer mir sind/ waren noch 2 weitere Mieter in dem Haus.
Eigene abgeschlossene Wohneinheiten, oder ist das eine WG?
Der Vermieter wohnt angeblich mit seiner Schwester im ersten Stock, dieser ist jedoch nie zu sehen.
Vielleicht ist der Unsichtbar ...
Die Eltern des Vermieters sind die eigentlichen Personen die ärger machen. Sie sind beide nicht in diesem Haus gemeldet, wohnen aber dort.OK also reden wir über die VM-Eltern.
Woher weißt du das sie nicht gemeldet sind?
Der Vater ist noch dazu Anwalt und die Eltern sind aller Wahrscheinlichkeit nach untergetaucht (im Ausland gemeldet).Anwälte sind oft keine guten Mieter.
Und offensichtlich sind die VM-Eltern (oder ist der Anwalt eine andere Person)
ja wieder aufgetaucht wenn sie bei dir im Haus wohnen.
Von Anfang an hatte ich keinen eigenen Briefkasten, mir wurde meine Post immer aufs Fensterbrett im Treppenhaus gelegt (Briefgeheimnis?),Ich wüsste nicht das es ein Gesetz gibt,
das vorschreibt das jeder M einen eigenen Briefkasten haben muss.
Und worin siehst du bitte schön das Briefgeheimnis verletzt,
wenn die Umschläge auf der Fensterbank liegen?außerdem kann ich meine Heizung nicht selber regeln, da sich die Bedienung im abgeschlossenen Nachbarraum befindet, zu dem ich keinen Schlüssel habe. Ich musste also ständig den Eltern des Vermieters sagen, dass sie die Heizung hoch- bzw. runterregeln sollen.
Was gibt es an dieser Heizung ständig zu regeln?
Hast du keine HK-Thermostate?
Ich würde eher sogar behaupten das M an der Heizungsregelung absolut gar nichts zu suchen haben.Dann ging es mit dem Schimmel los…
Ich habe gleich gemeldet, dass eine Wand in meinem Zimmer bräunlich verfärbt sei und sofort die Kündigung eingereicht, sodass das Mietverhältnis nun Ende dieses Monats beendet ist. Habe es auch schriftlich, dass ich die braune Wand gemeldet habe und die Kündigung ist ebenfalls per Unterschrift bestätigt.OK
Die Mutter des Vermieters hat daraufhin gesagt „Möbel wegrücken, Schimmel mit Schimmelentferner beseitigen, Wand trocknen und drüberstreichen. Ich meinte verbal zu Ihr, dass das meiner Meinung nach nichts bringe, da der Schimmel unter der Tapete sitzt. Dabei war mein Nachbar Zeuge als ich dies sagte und auch bei der Erwiderung der Mutter des Vermieters, dass das schon mit streichen gehen würde.
Warum kommunizierst du nicht mit deinem Vertragspartner?
Außerdem hatten die Vermieter ein paar Wochen zuvor einen Wasserschaden und die Tatsache, dass ich die Heizung nicht selber bedienen kann, ist hoffentlich genug, um mich nicht wegen z.B. „unsachgemäßem Lüften“ zu belangen.
dagegen helfen nur harte Fakten.
Hast du fälschungssicher Temperatur und Luftfeuchtedaten?
Leider war ich so blöd und habe den Anweisungen der Mutter des Vermieters Folge geleistet mit dem Gedanken, dass ich Hauptsache die Wohnung heil übergeben kann.Naja Möbel wegrücken war sicher nicht das schlechteste.
Nun kommt der Schimmel allerdings nach mehrmaligem Streichen wieder durch und ist sichtbar. Noch dazu ist der Schimmel auch hinter der gesamten Küchenzeile manifestiert.Was zu erwarten war...
Der nach jedem streichen zurückkommende Schimmel (sicher das es richtiger Schimmel ist?)
wurde natürlich jedes mal dem Vertragspartner gemeldet?Meine Frage lautet nun, ob der Vermieter mir das bei der Übergabe ankreiden und von der Kaution abziehen kann?
Versuchen kann der VM alles ...
wichtig ist das du dich nicht angreifbar machst.
Des Weiteren sind alle Nebenkostenabrechnungen, v.a. die Heizkosten viel zu hochWarum wundert mich das jetzt nicht dass schon wieder die BK zu hoch sind?
(200€ Nachzahlung, wobei ich nicht mal regelmäßig in der Wohnung war).Nachzahlung ist völlig uninteressant weil
- 200€ Nachzahlung von 5000€ Vorauszahlung ist lächerlich
- 200€ Nachzahlung von 0€ Vorauszahlung ist völlig überraschend
Aber wie kann ich nachweisen, dass die Kosten zu hoch sind und wie bekomme ich sie zurück?Du kannst die Abrechnung und deren Verteilung überprüfen,
nachzuweisen das die Gesamtkosten zu hoch waren wird fast unmöglich.
Eine falsche Abrechnung ist natürlich zu korrigieren,
und dann bekommst du natürlich Zuviel bezahltes Geld zurück.
Die Eltern des Vermieters arbeiten nicht und scheinen von den Mieten zu leben, noch dazu besteht die Vermutung, dass der Vater insolvent ist und deshalb auch alles über den Sohn läuft.Also ein VM-Eltern brauchen doch nicht zu arbeiten,
die haben schließlich einen VM ...
Was bringt dir die Vermutung?
Dein Vertragspartner ist scheinbar nicht insolvent,
oder hast du das etwa noch nicht überprüft?Meine schriftliche Aufforderung einen Übergabetermin zu vereinbaren wurde bisher nicht beantwortet. Was mache ich, wenn keine Übergabe zustande kommt?
Dann hast du ein Problem,
weil du bist in der Bringschuld die Wohnung an den VM zurück zugeben.
Dann habe ich kein Übergabeprotokoll und ich kann die Wohnungsschlüssel sicher nicht einfach in den Briefkasten werfen?Kannst du schon, dann wäre die Wohnung zumindest zurückgegeben.
Aber einfach so würde ich dir das nicht empfehlen.
Nimm einen möglichst unabhängigen Zeugen und fertige ein eigenes Protokoll.
Auf ein gemeinsames Protokoll zwischen dir und deinem VM hast du eh keinen Rechtsanspruch.
Je unabhängiger der Zeuge desto besser bei einem evtl. folgenden Rechtsstreit.Ich wäre über eine baldige Antwort sehr dankbar. Bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll.
Ich hoffe das war schnell genug.
einige Passagen sind vielleicht etwas sarkastisch geworden,
aber dann hätte es länger gedauert.VG Syker
-
D.h. du interpretierst das so dass ich z.B. wenn ich 5 Monate vorher rauswill 5 Monatsmieten zahlen will? Dann kann ich den Vertrag ja auch gleich weiterlaufen lassen und zum erstmöglichen Termin ordentlich kündigen, oder?
Nein das hast du falsch verstanden...
2 Mieten Entschädigung zahlen gegen 5 Monate "Restmietzeit" wären m.E. wohl in Ordnung.
2 Mieten Entschädigung zahlen gegen 1 Monat "Restmietzeit" völlig unangemessen. -
Und dieser unsinnige Satz wird auch durch ständige Wiederholung nicht wahr.Ach denn erklär du mir doch mal wie du anhand eines Einlieferbelegs beweisen willst welches Schriftstück versendet wurde.
-
Meine Frage: Wenn der Mieter einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptiert, und der nahtlos „weitermietet“: kann der Vermieter trotzdem 2 Mieten einsacken? Er hat ja keinen Mietausfall, die Verhältnismäßigkeit ist also fraglich, oder?
Hallo Saru,
Steht das wirklich so wörtlich im MV?
Für mich ist das zu unpräzise formuliert,
und als AGB vermutlich nichtig.Es deutet für mich nur darauf hin das der VM generell bereit ist
während des Kündigungsverzichts einen Auflösungsvertrag abzuschließen.Außerdem deutet die Klausel nur auf die Verhältnismäßigkeit zwischen
- M muss noch x Monate Miete zahlen,
- und M muss eine Entschädigung von x € zahlen
hin.nichts mit der VM hat doch einen neuen M.
Immerhin stellt so ein M-Wechsel nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar.VG Syker
-
Hallo zusammen,
jeglichen Einschreiben sind nur für Aktionäre der DP vorteilhaft,
und beweisen im Zweifel aller höchstens den Zugang eines bestimmten Umschlags.
Nicht aber ob und welchen Inhalt ein eingelegtes Schriftstück hat.Zustellung per Gerichtsvollzieher oder wenn es etwas schneller gehen soll per Boten.
VG Syker
-
Der Verteilerschlüssel gilt dann für alle Wohnungen dieser Abrechnungseinheit. Das ist zwar im Gesetz nicht so explizit genannt, aber versuch mal eine gerechte Verteilung der Kosten vorzunehmen, wenn ein Teil der Wohnungen nach m² und der andere nach Personenzahl abgerechnet werden soll. Mit anderen Worten, der neue Mieter muss mit dem vorhandenen Verteilerschlüssel abgerechnet werden, einen anderen gibt es nicht, auch nicht per Mietvertrag.Hallo zusammen,
Das sehe ich weiterhin anders,
es gilt immer der vereinbarte VS.Im vorliegenden Fall wurde gerichtlich ein anderer VS zwischen dem VM und einem M vereinbart.
Dies ändert den VS der übrigen Parteien nicht.Des weiteren braucht eine BK-Abrechnung nicht gerecht sein,
sondern richtig!VG Syker
-
nach langer Überlegung, benötige ich mal etwas Rat. Leider ist es allerdings nicht ganz so simpel und wird dadurch relativ lang.
Dein Problem ist eigentlich nichts besonderes,
sodass auch ich einen solch elend langen Text für überflüssig halte.
Du bekommst hier auch bestimmt keinen Rat sondern Meinungen von Leuten mit etwas Erfahrung
(mal mehr und mal ganz wenig),
die sich in Ihrer Freizeit mit den Problemen eines TE beschäftigen und hier antworten geben!
Ratschläge gibt es gegen harte Euronen beim Fachanwalt
Es fing damit an, dass ich am 01.06.2014 in eine neue Wohnung gezogen bin. Grund für den Umzug war ein Arbeitgeberwechsel.Die aktuelle Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines 3 Etagen-Hauses. Unter mir wohnt der Sohn des Vermieters mit seiner Freundin und zwei Kindern. Darunter ist mittlerweile ein Teppichladen und nebendran im Anbau ist ein Schuster.
Abgesehen von evtl. dem angegebenen Datum völlig uninteressant
Bei der Besichtigung der Wohnung wurde uns gesagt, dass diese sich noch in der Renovierung befindet, da vorher über Elektro-öfen geheizt wurde etc. und das Bad komplett erneuert werden soll. Außerdem solle im Verlaufe des Herbstes oder Frühjahres 2015 das Dach neu geklammert werden und bei der Gelegenheit auch gedämmt werden.Irgendetwas insbesondere zum Dach im MV schriftlich festgehalten,
oder nur BlaBla das nicht beweisbar ist?
Bei einer Besichtigung, eine Woche vor Einzug, war das Bad bei weitem noch nicht fertig, was darin endete, dass am Tage des Umzuges das Bad nur eingeschränkt nutzbar war. Aber das ist mittlerweile durch.Ist erledigt - also uninteressant
Allerdings waren noch einige Mängel vorhanden, die laut Vermieter in der nächsten Zeit erledigt werden sollten.Nachweisbar schriftlich?
Natürlich wollte ich mich erstmal in meiner neuen Umgebung eingewöhnen, so dass ich ihm sagte, dass es nicht eilt. Dann ging es langsam auf den Winter zu. Dabei musste man feststellen, dass die Heizung regelmäßig ausfällt. Grund dafür ist, dass sie zu klein dimensioniert ist für dieses Haus und auch die ursprüngliche Pumpe kaputt gegangen ist. Außerdem verliert die Heizungsleitung irgendwo auch Druck.Hä??? Du willst dich in einer Ruine einleben,
und gibt's dem VM zusätzlich Zeit Mängel zu beheben?
Und jetzt kommst du auf die Idee eine außerordentliche Kündigung aussprechen zu wollen?
Woher weißt du das die Heizung zu kein dimensioniert ist,
und deswegen ausfällt?
Wurde deine WHG zusätzlich an eine bestehende Zentralheizung angeschlossen?Also waren Heinzungsausfälle die Regel. Dies wurde jedoch damit abgetan, dass es ja der erste Winter mit der Heizung wäre und sich dies erst einspielen müsste. Weiterhin haben wir im Bad bei geschlossenem Fenster und geschlossener Tür in Zeiten laufender Heizung nachts Temperaturen von etwa 11,7°C. Heizkörper ist dort keiner angebracht. Lediglich ein Elektroheizstrahler ist mittlerweile angebracht.
Die fehlende Heizmöglichkeit im Bad ist ein ursprünglicher Mangel der offensichtlich mittlerweile behoben ist.
Auch der Rest der Wohnung ist kaum beheizbar, so dass man bei auf maximum gestellte Heizkörperthermostate gerade so auf 21 oder 22°C kommt. Dies reicht ja an sich aus, allerdings müssen dafür alle Heizkörperthermostate auf Stufe 5 stehen.Die erreichten Temperaturen sind in Ordnung,
also keinerlei Mangel und wie schon so einiges völlig uninteressant.
Und die Funktionsweise von HK-Thermostaten ließt du bei Google oder Wiki nach!
In der Zwischenzeit hatte es auch im Flur reingeregnet. Dies äußerte sich durch Wasserflecken und abplatzenden Putz am Deckenbereich.OK endlich ein wirklicher Mangel.
Wurde der Mangel nachweisbar schriftlich beim VM gemeldet?
Wurde der Mangel zwischenzeitlich beseitigt oder besteht der Mangel immer noch?
Die Nebenkostenabrechnung für das erste halbe Jahr verlief jedoch überraschenderweise positiv aus, so dass ich nur eine geringe Summe nachzahlen musste.Warum steht das hier?
die Nebenkosten Abrechnung behandelst du doch später
Das mit den Mängeln blieb dann aber erstmal eine Weile so. Vergangenes Jahr im Sommer hatte ich dann im Wohnbereich Temperaturen von 33°C. Dies ließ sich auch nicht mit nächtlichem Lüften senken. Die Luft stand einfach so in der Wohnung.Aha...
Im Verlaufe des Frühjahres/Sommers 2015 wurde dann auch eine Mängelliste aufgesetzt, damit man mal eine Übersicht bekam. Diese Liste bestand aus folgenden Mängeln:
- Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur
- Rollladen Wohnzimmer hängt
- Balkontür schließt schlecht/hacklig
- Boden Übergangsleiste Küche/Flur fehlt
- Boden Übergangsleiste Wohnzimmer/Flur fehlt
- Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt
- Bad Silikonfugen
- Toilette gelegentlich undicht
- Heizkörper Bad möglich?! (Dachfenster undicht)
- Balkon Fensterbank befestigen
- Bauschaum an Türrahmen (Entfernen schwer möglich ohne Farbe zu beschädigen)
- Rolladen Band im Schlafzimmer lässt sich nicht befestigen
- Große Fuge in Küche reißt
- Duschhalterung Bad wacklig
- Klingelabdeckung und Stromabdeckungen Bad
- Sicherungskasten Flur (Wackelkontakt und Abdeckung)
- Wasserschaden Flur
- Beleuchtung Treppenhaus geht nicht
Nach mehrmaligem Androhen einer Mietminderung, kam jedes Mal der Vermieter und hat ein paar Mängel behoben. Leider bin ich ein recht gutmütiger Mensch, so dass ich die Mietminderung dann erstmal zurückgezogen habe. Jedoch wiederholt sich dies seit einer Weile.
Welche der Mängel bestanden beim Einzug?
Welche bei Einzug bestehende Mängel hat der VM nachweisbar schriftlich zugesichert zu beseitigen?Wahrscheinlich begründet sich aus deinen Antworten,
das eine Mietminderung unberechtigt gewesen wäre,
und somit war es gut die Mietminderung nicht durchzuziehen.
Nun sind zwar einige Dinge behoben, allerdings auch einiges hinzu gekommen. Die aktuelle Liste schaut so aus:- Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur (Teilweise behoben. Restliche werden als optischer Mangel hingenommen und akzeptiert.)
- Rollladen Wohnzimmer hängt
- Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt (kann nicht angebracht werden, wegen Fehler beim Fliesenverlegen)
- Bad Silikonfugen (Teilweise neu gezogen... Weitere undicht, so dass wasser unter die Fugen dringt.)
- Heizkörper Bad (mittlerweile seitens Vermieter ausgeschlossen. Es soll aber ein neues Fenster rein, sobald das Dach gemacht wird.)
- Große Fuge in Küche reißt (selber erledigt zum Teil, weiterhin Ausbesserungsbedarf)
- Duschhalterung Bad wacklig (selber erledigt)
- Wasserschaden zweites Schlafzimmer (Dafür wenigstens das im Flur nach etwa einem Jahr behoben...)
- Fliesen in der Dusche platzen ab. Teilweise gebrochen/gerissen. Ganze Fliesen, sowie halbe ausgebrochen (Schnittgefahr beim Duschen)
- Beleuchtung Treppenhaus geht nicht
Da fast die gleichen Punkte, Antwort wie zuvor...
Was mich grad aber noch stutzig macht hast du HK im Bad in deinen Listen,
der Mangel wurde doch oben weiter schon behoben,
das Bad ist beheizbar...
(Einiges wurde von mir selber behoben...)Und warum steht der ganze kram dann hier noch?
Weiterhin gab es in der Zwischenzeit die zweite Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2015. Diese fiel nicht so positiv aus, so dass sich eine Nebenkostennachzahlung i.H.v. ca. 2000(!) Euro ergeben hatte. Dies machte mich natürlich stutzig, so dass ich sie mir etwas genauer angeschaut habe. (Die Rechnung von davor natürlich auch.) Dabei musste ich feststellen, dass mir beispielsweise wöchentliche "Gebäudereinigungskosten" angerechnet werden. Allerdings wurde ich bei Einzug gefragt, ob ich ebenfalls die Reinigung im Wechsel mit den anderen Mietern übernehmen würde. Natürlich habe ich dem zugestimmt. Nach einiger Zeit habe ich mich bei den anderen Mietern nach dem Putzplan erkundigt, worauf hin mit die nette Nachbarin sagte, dass ich mir keine Gedanken machen solle, da es so schnell gehen würde, würde sie die Reinigung eben machen. (Wir hatten uns bereits in der Vergangenheit öfter gegenseitig geholfen. Bsp. als ihre Waschmaschine kaputt war über 2 Monate, konnte sie bei mir ihre Wäsche waschen etc.)Jetzt wird es mal interessant...
Der Nachzahlbetrag (ggf. auch Guthaben) sind völlig uninteressant,
einzig auschlaggebend sind die Abrechungssummen.zur Gebäudereinigung: Was gefragt wurde ist für die Abrechung unerheblich,
was steht zur Gebäudereinigung in deinem MV?
Die Waschmaschine deiner Nachbarin wird hier nicht repariert
Als ich die Abrechnung und die Kosten darauf gesehen habe, bin ich runter zu meiner Nachbarin und habe sie gefragt wie oft sie putzt und ob sie etwas dafür bekommt. Sie hat einmal im Monat feucht durch das Treppenhaus geputzt. Bekommen hat sie dafür allerdings nichts. Im Gegenteil, bei einem Blick auf ihre eigene Nebenkostenabrechnung musste sie feststellen, dass sie diese Kosten ebenfalls bezahlt. (Zum Verständnis: Die Nachbarn bestehen aus der besagten Frau und dem Sohn des Vermieters und beide haben jeweils ein Kind.)Sodom und Gomorra bei den Nachbarn interessiert mich nicht.
Auch bei der Nachbarin ist die Umlage der Gebäudereinigungskosten wirksam im MV vereinbart?
Natürlich habe ich dann versucht den Vermieter zu erreichen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dieser sollte in zwei Wochen sein. Was genau ich besprechen wollte habe ich dem Vermieter allerdings noch nicht gesagt, um ihm keine Zeit zur Vorbereitung zu lassen. Lediglich, dass es um die Nebenkostenabrechnung geht, habe ich gesagt. Zwischen dem Telefonat zur Vereinbarung des Termins und dem Termin hat der Vermieter bei meiner Nachbarin angerufen und erstmal gefragt, wie oft sie putzt und wer die Mülltonnen rausbringt. Dies hat sie mir aufgrund unseres guten Verhältnisses erzählt.Ich hab gestern mit dem Kaiser von China telefoniert,
stell dir vor da ist grad ein Sack Reis umgefallen...
Am Tag der Besprechung bin ich zum Vermieter und habe sie zur Rede gestellt. Daraufhin hat er mir gesagt, dass seine "Schwiegertochter" (meine Nachbarin) ja die Gebäudereinigung wöchentlich vornehmen würde und außerdem die Mülltonnen immer rausbringen würde. Als ich dann eine Rechnung für die "Gebäudereinigung" sehen wollte, hat er mir eine an sich selber gestellte Rechnung über diesen Posten gezeigt. Da habe ich ihm gesagt, dass wir das Gerspräch auch direkt lassen können und ich das über einen Anwalt laufen lassen kann, wenn man vor hat mich zu verarschen.Oh weia da hast du dich richtig von der Mieter-Seite gezeigt...
Und was hat es gebracht?
Wie ich dir ja schon geschrieben habe ist das mit der Rechnung durchaus rechtskonform...
Weiterhin hatten wir uns im Verlaufe der Mietzeit über zu volle Mülltonnen beschwert, was daran lag, dass unsere Nachbarn den Müll nicht trennen. Der Vermieter hat daraufhin eine zweite Mülltonne für uns gestellt. Allerdings werden nun auch die Müllkosten komplett durch zwei geteilt. Also bei 6 Hausbewohnern zahle ich trotzdem 50% der Müllkosten. Dies habe ich dann jedoch mit der Aussage, dass dann bitte auch niemand mehr Müll in meiner schwarzen Tonne entsorgt akzeptiert.Wie genau ist die Umlage der Müllkosten im MV vereinbart?
Ich vermute das der VM sich nur strickt an den MV hält.Weiterhin habe ich bemängelt, dass die beiden im Haus befindlichen Gewerbe nicht bei den Kosten der Mülltonnen und Reinigung beteiligt werden. Dies liegt laut dem Vermieter daran, dass diese die Mülltonnen nicht nutzen. Bezüglich Gebäudereinigung sagte man, dass dies schwer möglich wäre, da diese ja nur den Eingangsbereich des Gebäudes nutzen.
Vorababgrenzung zwischen Wohn und Gewerbe ist durchaus rechtmäßig
So, um langsam zum Ende zu kommen bleibt noch ein Punkt:Na endlich ...
Mir wurde bei Besichtigung und Einzug kein Energieausweis ausgehändigt. Dies habe ich nun bemängelt bei der Besprechung bezüglich Nebenkostenabrechnung und der Vermieter sicherte mir zu diesen nach Erneuerung/Renovierung des Daches auszuhändigen. Dies habe ich abgelehnt und einen sofortigen gefordert. Vor drei Wochen schrieb mir nun der Vermieter, dass er einen hätte und diesen im Hausflur aushängen würde. Nach wie vor ist dies nicht passiert. Weiterhin bezweifel ich, dass er einen bedarforientierten Energienachweis erstellt hat (da kein Gutachter da war), sondern nur einen verbrauchsorientierten. Nach den Kriterien und meines Wissens ist dies jedoch nicht zulässig.Auch wenn dir das jetzt bestimmt nicht gefällt,
braucht auch für ein Bedarfsausweis kein Gutachter ins Haus kommen,
dies kann auch durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (Baupläne, Selbstaufmaß) geschehen.
Außerdem woher weißt du das ein Bedarfsausweis für das Haus in dem du wohnst vorgeschrieben ist?Des weiteren bist du kurz nach Inkrafttreten der neuen EnEV eingezogen,
bei Abschluss des MV könnte noch die EnEV gegolten haben.
danach hättest du nachträglich keinerlei Handhabe,
wenn du bei Besichtigung keinen Einblick in den Energieausweis genommen hast.
Außerdem ist jetzt wohl mehr oder weniger gesagt wurden, dass das Dach erst 2017 gemacht werden soll. (Ursprünglich war noch 2014 gesagt wurden.) Somit wird auch das Fenster im Bad erst dann gemacht und ich habe wieder einen Winter mit 11°C vor mir.
So, um langsam zum Ende zu kommen bleibt noch ein Punkt:Na endlich ...
[/QUOTE]Du wolltest doch zum Ende kommen ...*OMG*
Hast du eine nachweisbar schriftliche Zusage das das Dach zu einem bestimmten Termin gemacht werden soll?
Warum 11°C im Winter du hast doch einen Heizstrahler bekommen.Mittlerweile habe ich wieder stressbedingte Magenbeschwerden. Diese waren bereits der Grund für meinen vorherigen Arbeitgeberwechsel und sind nun wohl wegen dem hier genannten Stress zurück.
Ja und?
Wenn dir die Wohnung nun doch nicht gefällt bleibt es dir unbenommen umzuziehen.
Ich habe nun am Donnerstag die Möglichkeit zwei andere Wohnungen zu besichtigen und aufgrund des schwierigen Wohnungsmarktes im südhessischen Raum, möchte ich natürlich zeitnah Zusagen und wegen dem oben genannten Vorkommnissen auch zeitnah umziehen.Kluge Entscheidung!
Ist eine fristlose Kündigung wegen den oben genannten Abläufen, Vorkomnissen und der Situation möglich?
Die "bewusst" falsche Abrechnung und die restlichen Mängel sollten mir das eigentlich "ermöglichen" oder?Wie auch schon von den anderen geschrieben,
begründet das keine Außerordentliche Kündigung.
Wozu auch? Du brauchst ja die Wohnung noch zumindest solange bis du in die neue Wohnung kannst.
Evtl. muss du da auch noch was renovieren, dann umziehen, und zu guter letzt noch
die jetzige Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand versetzten.
Dazu benötigt man immer mehrere Tage.VG Syker
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!