Beiträge von Syker

    Hallo zusammen,

    Der TE könnte auch einen netten Brief ans FA schreiben:

    Zitat

    Hallo FA,
    ich bin Mieter in der Wohnung xyz
    und habe im Steuerjahr 1234€ Kaltmiete
    zzgl. 567€ BK-Vorauszahlung an meinen Vermieter gezahlt.

    Bitte prüfen Sie ob mein Vermieter genügend Steuern bezahlt hat.

    Dann kümmert sich das FA um alles weitere,
    allerdings wird der TE keine Auskunft über das Ergebnis erhalten ;)

    VG Syker

    Hallo zusammen,

    Was das denn hier für ein Durcheinander???
    Aber Hauptsache der Beitragscounter geht durch die Decke :mad:

    So wie ich das bisher verstanden habe,
    geht es dem TE darum eine Wohnung auf den Namen seiner Mutter anzumieten,
    und dann weil die Mutter gesundheitlich nicht so ganz auf der Höhe ist diese Wohnung mit der eigenen zu tauschen...

    Warum soll da ein Rechtsanwalt irgendwelche "Drohungen" aussprechen???
    Erstmal müsste die TEMutter doch überhaupt diese Wohnung bekommen...
    Dann wäre natürlich noch die Frage warum der TE diese nicht selber anmieten dürfte?

    VG Syker

    Hallo zusammen,

    bisher kann ich keine Gründe für einen befristeten MV (ZeitMV) erkennen.
    Daher wahrscheinlich ein unbefristeter MV und es gelten zuerst die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Da im MV hiervon scheinbar abweichend eine kürzere Frist vereinbart wurde,
    gilt diese abweichende Kündigungsfrist nur für den M.

    Also meiner Meinung Kündigung bis spätestens 08.09. beim VM endet der Vertrag zum 30.09.2016

    VG Syker


    Hat das Haus eine zentrale Heizungsanlage darf der Vermieter die Wartungskosten nur anteilig, wenn nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umlegen.

    Hallo zusammen,

    das ist so nicht ganz richtig...

    bei einer Zentralheizung gehört die Heizungswartung zu den Heizkosten
    und ist gemäß HeizkostenV Anteilig an Fläche und Verbrauch umzulegen.

    Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im ZFH wenn etwas anderes im MV vereinbart wurde.

    VG Syker


    Nun ja, beim Einzug hatte jeder Schlüssel funktioniert. Hat mir der Vermieter damals gezeigt, aber ich verstehe nicht, was das für einen Unterscheid macht, da es davon ja nur meine Erinnerung als Nachweis gibt, was mit einer Gegenaussage zu nicht gemacht werden würde.

    Moin Sleeptri,

    Du möchtest etwas von der HV,
    dann musst du im Streitfall schon deren verschulden nachweisen.

    Also das ein Schlüssel vorhanden war und eben zu deiner Rückkehr nicht mehr.
    Das erste wäre zweckmäßigerweise im Übergabeprotokoll vermerkt.
    Und das zweite könnten Zeugen z.B. Nachbarn sein die mitbekommen haben,
    das der benötigte Schlüssel nicht auffindbar ist.

    Dann hättest du evtl. eine Chance die Kosten des Schlüsseldienstes von der HV zurückzubekommen.

    VG Syker

    Der Gesamtmietpreis beträgt 575,-- Euro. Eine Aufteilung der Kosten nennt der Vermieter nicht. In der Gesamtmiete ist sogar der Strom enthalten.

    Hallo Epikur,

    Da solche Gesamtmieten nicht überall zulässig sind eine Frage:
    Wie viele weitere Wohnungen gibt es in dem Haus?

    VG Syker


    War abends da, man gab mir den vermeintlichen Ersatzschlüssel und .... es war der Falsche. Am Schlüsselbund war ein kleines PlastikMärkchen, dass meine Zimmernummer markierte, aber es war der falsche Schlüssel, der passte bei einem Nachbar. Es wurden alle Schlüssel, die die Hausverwaltung hatte, ausprobiert, aber keiner passte.

    Hallo sleeptri,

    M.E. kannst du die Hausverwaltung wenn überhaupt nur dann haftbar machen,
    wenn beim Einzug / Schlüsselübergabe der Notfallschlüssel getestet wurde und somit sichergestellt war,
    das dieser Notfallschlüssel auch zur richtigen Wohnung gehört.

    VG Syker


    Wann er seinen BK das letzte mal kontrolliert hat wissen wir nicht mehr genau, ... da er ja diesen Nachsendungsantrag hat, ist er auch nicht mehr dort gewesen.

    Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist benötigst du auch keine Bestätigung.
    Wenn du eine erhältst ist das aber trotzdem schön.

    Das mit dem Nachsendeauftrag ist m.E. absolut nicht ausreichend.
    zum einen kann jeder ein Schriftstück an diesen Zustellen ohne die Dienste des gelben Riesen in Anspruch zu nehmen.

    und zum zweiten könnte der VM/Hausverwaltung mit einem regionalen Postdienstleister zusammen arbeiten,
    die oft wesentlich günstiger, schneller und besseren Service bieten.
    Sind bei der regionalen "Post" ebenfalls Nachsendeaufträge hinterlegt?

    Ich würde mal sehr stark Vermuten das da einige wichtige Schriftstücke im Briefkasten liegen,
    und vermutlich darunter auch Terminankündigungen für Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern.


    VG Syker

    Weiter schreiben sie wortwörtlich: Da wir Ihre Wohnung nicht mit Interessenten besichtigen können, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass sie auch nach dem 31.08.2016 für die Miete haften, da Sie uns keine Möglichkeit der Weitervermietung geben.

    ???? Bitte gekündigt ist doch gekündigt...die Kündigung ging rechtzeitig ein.

    Wie ich schon schrieb ich habe sie per Einschreiben dort hin geschickt und per Fax. Hier im Schreiben steht "wir nehmen bezug auf Ihre obige Kündigung, die erst per Fax einging.


    Kann die Hausverwatlung sagen, er muss weiter zahlen da sie die Wohnung nicht zeigen können?
    Ich bin völlig von den Socken und frage mich was das soll, ob das rechtens ist???


    Hallo Laphine,

    Ja das kann durchaus so passieren,
    dass dein Freund dem VM Schadensersatz leisten muss,
    wenn schuldhaft keine Besichtigungen möglich waren.

    Hat dein Freund den Namen vom Briefkasten entfernt und diesen zugeklebt?

    VG Syker

    Welchen Hintergrund hat Deine Frage jetzt Monate später?

    Hallo zusammen,

    ich spekuliere mal ein bisschen ...

    VM und M sind sich uneinig über die Aprilmiete.
    Nach der "letzten Mahnung" war der M der Meinung jetzt ist Ruhe.
    Dann kam der gerichtliche Mahnbescheid.
    Dem wurde natürlich widersprochen - man ist ja schließlich im Recht.
    Da der VM zu recht weiter auf seiner Forderung besteht,
    sind wir jetzt im strittigen Verfahren und der VM hat seine Zahlungsklage eingereicht.

    Jetzt versucht der M Argumente die für ihn sprechen zu suchen...

    VG Syker

    Frage:
    Kann man in einem solchen Fall auf das erste Schreiben sich berufen und vorzeitig raus? Gibt es dazu Irgendwelche Gerichtsurteile?
    In den BGH Urteilen finde ich nichts, bin doch aber sicher nicht der erste dem sowas passiert 8|

    Hallo Papablubb,

    Es mag sein das du nicht der erste bist.
    Vielleicht sind die Fälle nur nicht bis zum BGH durchgedrungen,
    weil die Rechtslage m.E. doch recht eindeutig ist.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung,
    diese ist offenbar nach dem 04.01.2016 und vor dem 03.02.2016 beim VM eingegangen.
    Somit endet das MV am 30.04.2016.

    Die Bestätigung ist auf GutWill des VM ausgestellt,
    rechtlich verpflichtet ist er dazu keinesfalls.
    Du kannst eigentlich sogar froh sein,
    dass das Missverständnis in der 2. Bestätigung aufgeklärt wurde.
    Sodass du nach nur 6 Tagen die Klarheit über das Ende des MV hattest.

    VG Syker

    Ich empfehle Portale wie Airbnb

    falls 6 Wochen auch ausreichen würden: Sie könnete doch einfach dein "Besuch" sein und zahlt dir intern einen Obulus.

    Hallo zusammen,

    Oh Oh was für fragwürdige Empfehlungen hier

    Airbnb ist die gewerbliche Gebrauchsüberlassung an dritte,
    das dürfte fast immer ein gravierender Verstoß gegen den MV sein.

    Und das mit dem Besuch funktioniert nur wenn der Besuch wirklich Besuch ist,
    und nicht schon ab dem ersten Tag ein Bewohner.

    VG Syker

    Naja der Betrag je Einheit bleibt ja weitestgehend gleich wenn die Heizungsbetriebskosten und die Gaspreise gleich bleiben, ändert sich also auch nur durch diese. Von daher ist das schon eine verlässliche Größe an der man sich Orientieren kann.

    Bei HKV bleibt der Betrag auch gleichen Brennstoffkosten leider nicht gleich



    Nein auf 10 Monate, ab August letzten Jahres.

    OK dann fehlen 2 Monate im Sommer,
    bleibt trotzdem günstig (Vor allem für DG)


    Das ist mir klar, dafür gibt es Ja den Verteilerschlüssel, in den Grundkosten sind allerdings nicht nur die Heizungsbetriebskosten sondern auch die Brennstoffkosten und somit der Verbrauch aller Mietparteien. Und wenn diese eben mehr Verbrauch auf die Wohnfläche bezogen haben als ich bezahle ich zu einem Gewissen teil für diese Parteien die Heizkosten mit.

    Und genau das schreibt die HeizkostenV so vor.
    Um nochmal auf meine Aussage von oben zurück zukommen,
    die Wärme steht ja auch schon bereit es wird also auch Brennstoff für die Bereithaltung verbraucht.


    Haha, ne danke ;)
    Was habe ich bitte von Warmer Luft die nach oben steigt, wenn die wärmeübertragende Umfassungsfläche hier Oben viel Größer ist als bei den Wohnungen unter mir? Zudem habe ich Dachziegeldeckung und keine besser gedämmten massiven Wände wie die unter mir. Durch meine Wohnung verlaufen auch keine Heizungsrohre die andere Wohnungen mit heizen, hier drüber kommt nichts als kalte Luft, keine weitere Wohnung welche vor der kälte schützt. Da brauch ich nicht in Physik aufpassen um zu wissen, dass der Wärmeverlust größer ist als die aufsteigende Luft. Vor der Dachgeschosswohnung kommt natürlich das Erdgeschoss welches vermutlich einen höheren Verbrauch haben wird, aber die 4 Parteien dazwischen sollten ja wohl am Meisten vom Heizverhalten der anderen profitieren.

    Klar sind Mittelwohnungen oft noch etwas besser dran,
    vor allem wenn auch Wohnungen links und rechts direkt angrenzen.


    Wie kann ich das denn genau überprüfen?

    Leider kann ich dir dazu nichts sagen...


    VG Syker

    Es ist eine Dachgeschosswohnung und als wir eingezogen sind hat der Vermieter aufgrund des steigenden Mietpreises pro qm die Miete um 40€ erhöht,(an der Wohnung wurde allerdings nicht gemacht, der Zustand hatte sich eher Verschlechtert) er hat uns noch vorgerechnet wie er auf den Mietpreis kommt (bei 60qm und 6,5...€) und so bezahlen wir 400€ kalt und 500€ warm.

    Die Vormieter haben 360€ kalt und 500€ warm bezahlt und angeblich eine Rückzahlung um die 400€ bekommen was die Nebenkosten angeht. Der Vermieter meinte 100€ reichen hin und die DG Wohnung sei auch so gut gedämmt weshalb wir wirklich wenig Heizkosten haben.

    Hallo Potatoman,

    Das was du als Mieterhöhung bezeichnest ist keine,
    und die Miete des exM ist völlig irrelevant.


    Nun haben wir vor einigen Tagen die Nebenkostenabrechnung bekommen und sollen etwa 450€ nachzahlen.
    Da wir das erste Jahr alleine Wohnen und ich solch eine Überraschung vermeiden wollte habe ich immer unseren Verbrauch was Strom Wasser und Heizung angeht strengstens überwacht und extrem auf einen sparsamen Verbrauch geachtet und uns informiert wie man sein Heizverhalten optimiert

    Mit Erfolg, wir haben was die Heizung angeht nur 1000 Einheiten Verbraucht, die Vormieter haben 1300 Einheiten Verbraucht. Wir haben leider keine Wasseruhren weshalb der Verbrauch dort nach Personen abgerechnet wird, ist zwar auch nicht gerade fair, da jeder einen indviduellen Verbrauch hat aber ok damit können wir leben.

    Wie du selber merkst sind diese Einheiten relativ und danach keinerlei auf die realen Kosten zu schließen.
    Das ist leider so und lässt sich nur dadurch umgehen in eine Wohnung zu ziehen die s.g. einzel Thermen hat,
    und du direkt mit dem Versorger abrechnest.



    Jetzt hat das Gesamte Haus (7 Wohnungen) aber einen Gesamtverbrauch von 33000 Einheiten (Heizung) und wir haben davon gerade mal 1000 Einheiten. Der Verteilerschlüssel liegt bei 50/50 weshalb ich jetzt schön für die Nachbarn Heizkosten mitzahlen kann.

    Das ist in der HeizkostenV so geregelt.
    Normalerweise hat man aber 70/30 Verbrauch/Grundkosten,
    das könntest du mal prüfen ob 50/50 bei dir überhaupt noch zulässig ist.



    Bei den Grundkosten wird nach qm abgerechnet und das sind 320€.
    Bei den Verbrauchskosten kommen wir mit 1000 Einheiten auf gerade mal 95€.

    415,- € JahresHeizkosten sind schon sehr günstig,
    oder bezieht sich das nicht auf ein ganzes Jahr mit 12 Monaten?



    Ich war gestern bei einer sehr netten Nachbarin (ältere Dame im Haus) um die Nebenkostenabrechnung zu vergleichen (auch mit Vorjahren). Sie hat 14qm mehr Wohnfläche und hat einen Verbrauch von 7500 Einheiten :O.
    Sie meinte selber das sie ja eine alte Dame ist und es schön warm mag. Sie ist ja auch die meiste Zeit zuhause im Gegensatz zu uns. Aber warum soll ich dafür jetzt mit bezahlen, das ist doch nicht fair.

    Selbst wenn du gar keine "Einheiten" verbraucht hättest,
    stand dir die Heizung samt Wartung Schornsteinfeger uneingeschränkt zur Verfügung.
    Du hättest Wärme bekommen wenn du gewollt hättest.



    Zumal wir ja im Dachgeschoss Wohnen und somit wenn dann die anderen von unserem Heizverhalten profitieren aber im keinen Fall wir von den anderen.

    In Physik wohl nicht aufgepasst?
    oder eine DG-WHG im Keller gemietet?


    Warum sollte ich diesen Winter auf meinen Verbrauch achten wenn ich weiß, dass umso sparsamer ich bin, umso mehr bezahl ich für die anderen mit. Ich könnte ja locker doppelt so viel Heizen und würde gerade mal 100€ mehr zahlen also statt jetzt 420€ 520€.

    Vorsicht die Einheiten sind zur Verteilung und nur relativ zu den Kosten...



    Nun gibt es ja die Möglichkeit den Verteilerschlüssel auf 70/30 zu ändern, was meiner Ansicht nach schon um einiges fairer ist, auch wenn ich selbst bei diesem Schlüssel noch benachteiligt wär, wenn die anderen Nachbarn weiter so einen Verbrauch haben. In wie fern hab ich da Chancen wenn ich mit dem Vermieter rede, das er das im nächsten Abrechnungszeitraum abändert. Oder gibt es da sogar Gesetzliche vorschriften wenn einzelne Nachbarn stark benachteiligt werden.

    I.d.R ist 70/30 vorgeschrieben,
    wie oben schon geschrieben mal prüfen ob 50/50 noch zulässig ist.


    Und nun noch eine andere Sache, wie eingangs erwähnt gab der Vermieter 60qm Wohnfläche an, so steht es auch in der Nebenkostenabrechnung, im Mietvertrag hat er natürlich nichts angegeben, und dass zu 100% mit Absicht, da er weiß das die Wohnung wegen den Dachschrägen viel kleiner ist und ich nun wahrscheinlich keine Aussicht auf Mietminderung habe, da er nichts angegeben hat, aber sind da die angaben auf der Nebenkostenabrechnung nicht auch rechtsverbindlich?

    Die in der BK-Abrechnung angegebenen m² haben mit deiner Kaltmiete nichts am Hut.
    Du hast lt. MV eine WHG x zum Preis y€ gemietet und nicht x m² zum Preis y€/m².
    Das ist so wie wenn du ein Handy für 400€ kaufst und stellst fest es hat nur einen 5Zoll Bildschirm
    statt 5,2 Zoll für 350€



    Da ich jetzt erst schwarz auf weiß hab(Nebenkostenabrechnung), dass er die Wohnung mit 60qm berechnet habe ich einmal genau nachgemessen und komme durch die Wohnflächenverordnung bei Dachschrägen auf 43qm statt 60qm! Das ist ein extremer Unterschied und demzufolge muss er doch auch die Nebenkostenabrechnung neu erstellen? Er berechnet mir ja 17qm mehr, was schon ein Haufen Geld ausmachen dürfte.

    Das ist natürlich eine große Abweichung,
    aber wenn nichts im MV steht kannst du nichts machen.
    Evtl. kannst du aber der BK-Abrechnung widersprechen und hier auf die Anwendung der richtigen Fläche bestehen.


    Hab ich auch Chancen die Miete zu Mindern obwohl keine qm Angabe im Mietvertrag zu finden ist?

    Nein



    Wenigstens die Mieterhöhung von 40€ sollte doch drin sein oder?

    Nein das ist keine Mieterhöhung



    Ich möchte eigentlich keinen Streit mit meinem Vermieter, wie soll ich meine Forderungen am besten darlegen und dennoch einen Streit verhindern.

    Das wird schwerlich möglich sein ohne Streit zu bekommen,
    ich würde daher empfehlen sich an den Gedanken zu gewöhnen eine andere Wohnung zu suchen.
    Nach der ersten Euphorie kann es leider vorkommen das die Traumwohnung einem dann doch nicht mehr gefällt.


    VG Syker

    Nein, Deutschland, NRW :)

    Dann ist ja gut.
    Die Rechtssysteme anderer Länder sind manchmal Grundverschieden,
    sodass eine Empfehlung in einem anderen Land eine gänzlich andere Wirkung hätte.
    Und du wärst leider nicht der erste hier im Forum,
    wo sich sowas nach einer längeren Diskussion herausstellt.



    Mache ich ihn damit nicht nur noch mehr darauf aufmerksam?

    Könnte natürlich sein,
    aber das wäre eine glasklare Regelung.
    Alternativ könntest du noch schreiben:

    Zitat

    Eine Kündigungsfrist nach §573c Absatz 3 BGB wird für den Vermieter ausgeschlossen


    Das fällt bestimmt auch auf, aber den Ausschluss für den VM wäre bindend.


    Ich gehe auch nicht davon aus, dass er hier einziehen wird.
    Er wohnt aktuell mit seiner Familie in einer anderen Stadt. Wenn er einziehen wollen würde, dann gäbe das nur Sinn, wenn alle aus der WG ausziehen. Ich bezweifle sonst, dass er das glaubhaft deutlich machen kann, dass er alleine in ein Zimmer der Wohnung einziehen möchte.

    Ein einzelnes Zimmer selbst zu nutzen wäre z.B. berufsbedingt nicht ungewöhnlich.



    Ich hab mal geschaut und den Paragraphen §573c BGB gefunden.
    Da steht allerdings nur, dass sich die Frist nach 5 und nach 8 Jahren jeweils um 3 Monate verlängert, was bei mir definitiv nicht zutrifft.
    Die Frist von 3 Monaten habe ich aber nicht gefunden - oder hab ich was übersehen?

    Ja das ist im ersten Absatz der erste Satz.

    Zitat von BGB §573c

    Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Die Kündigung hat bis zum Datum x von Monat 1 beim VM zu sein.
    Der nächste Monat ist Monat 2
    Der übernächste Monat ist Monat 3
    Ablauf übernächste Monat ist der letzte Tag von Monat 3

    Nicht so ganz einfach zu verstehen



    Da steht außerdem auch in Artikel 2: "Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden."
    Ich bin ja aktuell auf Wohnungssuche, sobald ich etwas sicher habe, würde ich dann auch ausziehen, der Vertrag wäre aber nicht befristet. Das fällt dann nicht darunter, oder?

    Nein das trifft meist nicht zu,
    wäre dann definitiv klar im MV zu beschreiben.


    VG Syker

    Aber auch genau so wenig das Wasser, das der Erdgeschossmieter im Garten verbraucht.

    Hallo zusammen,


    Natürlich wird so abgerechnet wie vertraglich vereinbart.
    Es ist auch völlig egal was ein M mit dem Wasser macht.
    Des weiteren ist ja noch nicht mal geklärt ob der Garten nicht z.B. über einen Brunnen oder Zisterne bewässert wird.

    Alternativ könnte der TE seinen Anteil an den Kosten für die Bewässerung des Gartens aktiv reduzieren,
    indem der TE z.B. 3x Täglich ein Vollbad nimmt...


    VG Syker

    ... Die Enkelin soll auch die jetzt 73 jährige Oma/Vermieterin bei allem unterstützen (obwohl die sehr rüstig ist; mäht selber den Rasen, pflegt, schneidet, pflanzt Blumen etc.).

    Das könnte sich aber in kurzer Zeit ändern,
    und selbst wenn nicht ändert das im allgemeinen nichts daran das dort offenbar Eigenbedarf besteht.


    Zitat

    Ja was den nun ???



    Ich werde die Verkäuferin unseres zukünftigen Hauses beim Notartermin am Freitag persönlich ansprechen und schildere ihr die prekäre Lage. Vielleicht vermietet sie uns das Haus ganz offiziell für einen obligatorischen Euro. Mal sehen.

    Wenn ich der VK wäre würde ich an diesem Punkt den Verkauf unverzüglich stoppen...


    Jetzt können wir ja unmöglich für die 1,5 Monate irgendwohin hinziehen.
    Deshalb wollen wir in der Wohnung bleiben und nicht zum 1.9. ausziehen.

    Ihr habt echt Luxusprobleme...
    Ihr könnt unmöglich zweimal umziehen,
    aber verlangt das indirekt von der nachfolgenden M
    Einfach mal drüber nachdenken



    Der Rechtsanwalt könnte ja beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen.
    Aber wenn er weiss, das ich in 4 bis 6 Wochen ausziehe, verzichtet er sicher darauf, oder ?

    Da ihr ankündigt die Mietsache fristgemäß zurückzugeben,
    könnte der Anwalt m.E. sogar schon am Montag Räumungsklage einreichen,
    nicht erst am 01.09. Da ihr ja sowieso die Kosten des Verfahrens inkl. Anwalt tragen müsst,
    wäre das für den Anwalt sogar leicht verdientes Geld.

    Und jetzt sag nicht das du dir den Anwalt und die Räumungsklage nicht leisten kannst...


    VG Syker

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