Sachverhalt:
Wir haben den 15.01.2016, ich habe eine Kündigung zum 31.03.2016 für meine Mietwohnung abgegeben. Das auch Telefonisch dem Vermieter mitgeteilt, der das bestätigt hat. Ich habe auf mein Kündigungsschreiben vom Vermieter eine Schriftliche Bestätigung mit Original Unterschrift erhalten, für den 31.03.16.
Nach Gesetz wäre das Richtige Datum wegen 3 Monate (Da nicht Vertraglich anders vereinbart) der 30.04.16 der richtige Termin. Ich habe mich natülich gefreut, da der Vermieter den frühen Zeitpunkt aktzeptiert hat.
6 Tage später erhalte ich ein Schreiben von dem Rechtsanwalt des Vermieters, in dem Inhaltlich steht - das dass erste Schreiben hinfällig ist, nach überprüfung der Situation der 30.04.16 der richtige Zeitpunkt der Kündigung ist und dieser Zeitpunkt bestätigt wird.
Frage:
Kann man in einem solchen Fall auf das erste Schreiben sich berufen und vorzeitig raus? Gibt es dazu Irgendwelche Gerichtsurteile?
In den BGH Urteilen finde ich nichts, bin doch aber sicher nicht der erste dem sowas passiert ![]()