Moin zusammen,
ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und dabei ist auch die Heizungswartung aufgeführt. Diesen Kostenpunkt hatte ich bisher noch nie auf der Nebenkostenabrechnung. Darf mein Vermieter die Heizungswartung an mich berechnen?
Darf der Vermieter die Heizungswartung an den Mieter berechnen?
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KingNordel -
20. August 2016 um 07:16 -
Erledigt
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Darf er, wenn vertraglich vereinbart, im Mietvertrag auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird oder einfach z. B. der Mieter zahlt/trägt die Betriebskosten.
Hat das Haus eine zentrale Heizungsanlage darf der Vermieter die Wartungskosten nur anteilig, wenn nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umlegen.
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Hat das Haus eine zentrale Heizungsanlage darf der Vermieter die Wartungskosten nur anteilig, wenn nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umlegen.Hallo zusammen,
das ist so nicht ganz richtig...
bei einer Zentralheizung gehört die Heizungswartung zu den Heizkosten
und ist gemäß HeizkostenV Anteilig an Fläche und Verbrauch umzulegen.Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im ZFH wenn etwas anderes im MV vereinbart wurde.
VG Syker
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Hallo KingNordel,
die Heizungswartung ist Teil der (umlegbaren) Gesamtheizkosten. -
Hallo KingNordel,
die Heizungswartung ist Teil der (umlegbaren) Gesamtheizkosten.Oder Einzelposten wenn in der Wohnung eine Therme ist.
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Oder Einzelposten wenn in der Wohnung eine Therme ist.
Tja, unser Fragesteller hat noch nichts geschreipt über die/seine Heizung im Ein- oder Mehr-FH...
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