Beiträge von ciiity

    Hallo, ich hoffe, ich stelle die frage in die richtige Rubrik.

    Wir haben unsere Wohnung zum April 2013 gekündigt. Den Schlüssel für die Wohnung hat der Vermieter am 03.02.2013 erhalten. wir hatten also keine Möglichkeit mehr die Wohnung zu betreten oder sonstiges.

    Die Heizung wurde über Strom bertieben. Den Stromversorger habe ich selbstvertändlich über den Auszug informiert und habe dann auch die abrechnung hierfür bekommen. Also ging die nachfolgende Abschlagszahlungen an den Vermieter über.

    Soviel ich weiß, muss man die NK nicht mehr zahlen, wenn man keinen zugang mehr zur Wohnung hat.

    Die Wohnung wurde nun zum 01.04.2013 neu vermietet.

    Nach meiner Anfrage beim alten Vermieter, will er nun die Heizkosten, sprich Strom und die Stellplatzkosten von der Kaution abziehen.

    Ist er im Recht????

    Danke ciiity

    hallo,

    ich brauche mal kurz hilfe.

    am 07.01.2013 haben wir unsere alte wohnung schriftlich gekündigt. im schreiben wurde kein explizietes datum für den auszug genannt (also 15.04. oder 30.04.)

    den schlüssel für die alte wohnung bekam der vermieter am 03.02.2013.

    es gab keine wohnungsübergabe usw. ich weiß, das war evtl. unser fehler, aber ist nun mal so.

    nun meine frage: bis wann, bzw. wie lange müssen wir noch die miete für die alte wohnung bezahlen? es gab eine 3-monatige kündigungsfrist.

    dankeschön ciiity

    hallo, ich habe folgende frage: wir haben unsere wohnung zum 15.04.2013 gekündigt. wohnen nun seit 1 woche in unserer neuen wohnung.
    in der alten wohnung hatten wir eine sogenannte nachtspeicherheizung, d.h. wir haben mit strom geheizt mtl. 210,- €. nun habe ich heute den strom für diese wohnung abgemeldet, da wir auch keine schlüssel mehr hierfür haben. der vermieter hat gestern wieder die heizung dort angestellt, dies hat er mir telefonisch mitgeteilt.
    nun meine frage: kann er uns stress machen, das ich den strom abgemeldet habe und er nun für die heizung zahlen muss?

    danke schon mal.

    ich muss mal was loslassen:

    die letzten beiden antworten gehen für mich unter die gürtellinie.

    auch wenn wir eine ev abgeben mussten, was ja hier keiner weiß warum, so zahlen wir unsere rechnungen.

    und NEIN: die miete ist IMMER für den kommenden monat.

    Dem VM lagen die Gehaltsabrechnungen des Jahres 2012 von uns beiden vor.

    Wir zahlen die Miete immer überpünktlich,meistens um den 26. des Monats.

    Wir würden uns NIE um eine Wohnung bewerben, welche wir nicht zahlen könnten.

    Soviel zur Antwort.

    hallo liebes forum,

    ich habe folgende frage: selbstauskunft ausgefüllt und anschließend mietvertrag unterschrieben.
    selbstauskunft ist von heim und grund.

    in der selbstauskunft heißt es unten unter anderem: ich gebe mein einvertändnis, dass eine bonitätsauskunft eingeholt werden kann und die daten der creditreform übermittelt werden.allerdings gab es in der auskunft keine frage über abgabe von ev oder pfändungen usw. eigentlich nur angaben über die mieter wie namen, anschrift, ort und arbeitgeber.

    soweit so gut: nur jetzt meine frage: der vermieter hat uns nicht gefragt, ob wir irgendwelche zahlungsschwierigkeiten haben usw. könnte er im nachhinein den mietvertrag für nichtig erklären? wir mussten leider vor 2 jahren die ev ablegen, gab einen wichtigen grund dafür, zahlen dies aber ab.

    finanziell können wir uns die wohnung leisten.

    danke für eure hoffentlich schnelle hilfe

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