Hallo, ich hoffe, ich stelle die frage in die richtige Rubrik.
Wir haben unsere Wohnung zum April 2013 gekündigt. Den Schlüssel für die Wohnung hat der Vermieter am 03.02.2013 erhalten. wir hatten also keine Möglichkeit mehr die Wohnung zu betreten oder sonstiges.
Die Heizung wurde über Strom bertieben. Den Stromversorger habe ich selbstvertändlich über den Auszug informiert und habe dann auch die abrechnung hierfür bekommen. Also ging die nachfolgende Abschlagszahlungen an den Vermieter über.
Soviel ich weiß, muss man die NK nicht mehr zahlen, wenn man keinen zugang mehr zur Wohnung hat.
Die Wohnung wurde nun zum 01.04.2013 neu vermietet.
Nach meiner Anfrage beim alten Vermieter, will er nun die Heizkosten, sprich Strom und die Stellplatzkosten von der Kaution abziehen.
Ist er im Recht????
Danke ciiity