Beiträge von Fantastisch

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    Leider gab es zu der Zeit von der Stadt wohl Vorgaben, dass keine Heizung mit Kaminabzug gebaut werden dürfe, wegen Rußentwicklung.


    Ja das gab es wohl vielerorts.
    Meist wurde auch Fernwärme genutzt, (auch teuer)
    oder es ist eine große Fa in der Nähe die Stromüberschüsse erzielt und ganze Wohngebiete damit versorgt, usw...
    In solchen Wohngebieten sieht man heutzutage immer mehr LW-WP in den Gärten stehen.

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    Ja, mein Vermieter meinte mal, dass das sogar ne Sonderanfertigung wäre.


    Da meint der VM falsch.
    Außergewöhnlich ist in der Tat, Blockspeicher für ein MFH, da nimmt man NS-Öfen.
    Wie alt ist das Haus ?

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    Von der Stange konnte man die Heizung nicht kaufen.


    Aber nur was die Größe betrifft.
    Wieviel KW hat denn das Teil ?

    Blockspeicher sind genau die Heizungen die ins Geld gehen, weil damit zentral geheizt wird.
    Dadurch kommen NS-Öfen öfters in den Verdacht auch etwas teurer zu sein, obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist.

    Zitat

    Neugierige Frage, wie funktioniert eine solche Heizung? Ich kenne Zentralheizungen mit einem Kessel, der mit Öl, Kohle/Koks oder Gas befeuert wird. Eine zentrale Anlage, die mit Strom betrieben wird, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.


    Dass Du das nicht weißt und kennst, wundert mich überhaupt nicht !
    Nennt sich Blockspeicher.

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    Mit Strom Wasser erhitzen und das dann durch Haus zu schicken, dürfte doch wohl unlogisch sein, oder irre ich mich?


    Ja wie immer.
    Es gibt 2 Systeme von Blockspeicher.

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    Kohle für einen Handwerker ist durch die Mieteinnahmen ja prinzipiell gegeben. Alleine schon, wenn ich die Mietkürzung gegenüberstelle

    .
    Hast Du überhaupt auch nur ein mal dran gedacht wovon ein VM lebt ?
    Da bleibt nix übrig von den paar Kröten Miete.

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    Schimmel, Mietminderung und ein Vermieter der nichts macht


    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

    Zitat

    Eine evtl. Modernisierungs-Mieterhöhung kann die Vermieter wegen der fehlenden Vorankündigung auch erst mit dreimonatiger Verspätung begehren.


    Blablabla.... immer die gleiche Leier.

    Modernisierung: Mieterhöhung trotz nicht rechtzeitiger Ankündigung rechtens
    Ein Vermieter hatte dem Mieter einer Wohnung im zweiten Obergeschoss mit Schreiben vom 18.8.2004 mitgeteilt, dass im September ein Personenaufzug im Gebäude installiert werden sollte. Die Miete sollte nach Beendigung der Arbeiten um ca. 108,08 EUR angehoben werden. Über den zuständigen Mieterverein ließ der Mieter am 31.8.2004 mitteilen, dass er dem Einbau nur zustimme, wenn die Miete nicht erhöht würde. Nach Einbau des Aufzugs forderte der Vermieter eine um 107,06 EUR erhöhte monatliche Miete. Der Mieter erkannte die Mieterhöhung nicht an, da man ihn mindestens drei Monate vorher hätte informieren müssen. Vor dem letztendlich mit dem Rechtsstreit befassten BGH berief sich der Mieter auf die gesetzliche Regelung, dass ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen spätestens 3 Monate vor Beginn ankündigen muss. Dabei hat er die Art, den Umfang, Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Erhöhung der Miete mitzuteilen. Der BGH entschied jedoch zu Gunsten des Vermieters, dass auch bei einer kurzfristig angekündigten Modernisierung eine entsprechende Mieterhöhung gefordert werden kann. Das Recht zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 559 BGB dahingehend geregelt, dass die Miete bei baulichen Maßnahmen, „die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung)“ um 11 % angehoben werden darf. Eine verspätete Mitteilung schließt eine Mieterhöhung nicht aus. Dabei berief sich das Gericht auf die Regelung in § 559b BGB. Dort wird die Mieterhöhung selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn gar keine Mitteilung erfolgt. Nach Ansicht der Richter dient die dreimonatige Ankündigungsfrist lediglich dazu, dem Mieter ausreichend Zeit zu geben, sich auf die beabsichtigte Baumaßnahme einzustellen. BGH VIII ZR 6/07

    Zitat

    Nun habe ich beim Recherchieren gelesen das der Vermieter gar keinen Grund angeben muss sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt das der Vermieter ebebfalls bewohnt. Dies trifft genau so zu. Allerdings ist dann von zusätzlichen 3 Monaten Kündigungsfrist die Rede.


    Korrekt !
    Also kannst Du schon mal auf Wohnungssuche gehen.

    Zitat

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    Gedil, dieser unsägliche User begrüßt so alle neuen User.
    Er ist hier der Troll für Arme.

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