Guten Tag,
aktuell hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass unsere Vormieter Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung 2012 erheben wird.
Meine Familie und ich sind am 01.05.2012 in die neue Wohnung eingezogen, in der eine zentrale Nachtspeicherheizung im Keller installiert ist und der Verbrauch an jedem Heizkörper über Flüssigkeitsmessstände nach dem Verdunstungsprinzip gemessen wird.
Zum 30.04.2012 hat unser Vermieter mit den alten Mietern die Stände ermittelt und an den Ablesedienst übermittelt. Der Verbrauch der Vormieter lag im Jahr zuvor (2011) bei etwa 100 Einheiten. Nun wurden die Stände im Dezember 2012 von der Firma abgelesen und die Abrechnung erstellt. Vor ein paar Tagen schneite uns und den Vormietern die Abrechnung ins Haus und unsere Vormieter waren geschockt, weil nach dieser Abrechnung, Ihnen ein Verbrauch von knapp 90 Einheiten unterstellt wurde, uns dagegen von knapp 80 Einheiten für den Zeitraum Mai-Dezember. Unsere Vormieter haben sich natürlich gleich bei unserem Vermieter beschwert und meinten, das könne doch nicht sein, das nach nur vier Monaten fast der gesamte Jahresverbrauch aus dem Jahr 2011 entstanden ist und wir dagegen nur 80 Einheiten in 8 Monaten verbraucht haben sollen. Sie wären ja auch nur zu zweit und berufstätig, und wir sind zu dritt (2 Erw., davon nur einer Berufstätig und ein Kleinkind). Laut der Abrechnung wurde der Verbrauch nach dem Gradtagsprinzip abgerechnet, die Grundkosten dagegen zeitanteilig. Meine Frage ist nun, ist die Abrechnung nach dem Gradtagsprinzip rechtens, auch wenn der Verbrauch zum 30.04. abgelesen und an die Ablesefirma kommuniziert worden ist? Muss ich eine hohe Nachzahlung befürchten? Was ist eigentlich mit der Reserve für die Kaltverdunstung? Eigentlich müßte ich die doch auch zugesprochen bekommen, da diese doch für die Sommermonate gedacht ist, oder sehe ich das falsch?
Vielleicht noch zu uns und unserem Heizverhalten:
-Ich bin den ganzen Tag nicht da. Meine Frau ist vormittags so gut wie nie da und unsere Kleine ist bis 14 Uhr im Kiga.
-Wir heizen die Räume auf ca. 20 Grad ein. Manche Räume wie Schlafzimmer, Küche, Flur und Badezimmer werden nie bzw. nur minimal geheizt, so dass wir eigentlich auch nicht viel Heizkosten verursachen.
-Und wir waren Ende 2012 mehrmals im Urlaub, so dass wir insgesamt etwa 3 Wochen gar nicht da waren.
-Die Heizung war erst ab Oktober (3 Monate) wieder an. Bei unseren Vormietern von Januar-April (4 Monate).
Kann mich jemand vielleicht über diese Rechtssituation belehren. Haben unsere Vormieter Aussicht auf Erfolg mit ihrem Widerspruch?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß
Guhl