ZitatEr meinte das Geld will er noch mitnehmen.
Er denkt eben wirtschaftlich und ergebnisorientiert.
ZitatDas heißt Sie müsste nun doppelt zahlen.
Das passiert fast bei jedem WHG-wechsel.
Wann trat denn die Staffelung das erste Mal in Kraft ?
ZitatEr meinte das Geld will er noch mitnehmen.
Er denkt eben wirtschaftlich und ergebnisorientiert.
ZitatDas heißt Sie müsste nun doppelt zahlen.
Das passiert fast bei jedem WHG-wechsel.
Wann trat denn die Staffelung das erste Mal in Kraft ?
ZitatNatürlich hat Kolinum recht.
Nein, hat er nicht.
ZitatDie alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr.
Die hätten auch nicht viel genutzt.
Wie schon mein lieber Freund weiß :
ZitatBeim Auszug musst du eine gleichwertige Küche übergeben.
meint er natürlich funktionsfähige Geräte, wie bei Anmietung.
Versuche unter Übergabe der Originalrechnungen mit deinem lieben VM einen Vergleich auszuhandeln.
ZitatEr behauptete er hätte Fotos gemacht als Beweis das es nur Müll war.
Ich gehe davon aus, dass der VM noch einen Zeugen benennt.
ZitatUnd wenn wir jetz weiter ihn nerven will er die restlichen monate noch die miete.
Also Ball flachhalten ist angesagt.
ZitatWir hatten mündlich vereinbart das ich zum auszug die Teppiche und tapeten rausreiße
Dann bräuchte ich keine 3 monate Kündigungsfrist einheilten.
Sowas vereinbart man stets schriftlich.
ZitatWas soll ich davon halten?
Es wurde ein versteckter Mangel entdeckt.
Der Gutachter wird über den wahrscheinlichen Zeitpunkt der Schimmelentstehung berichten und auch ob zwischendurch drübergestrichen wurde um den VM bei Übergabe zu täuschen.
ZitatDas ist doch noch lange keine Zustimmung, dass der da jederzeit reindarf,
Wo hab ich denn geschrieben, dass der da jederzeit reindarf, wie kommst Du da drauf?
Zitatein neugieriger Vermieter kann einfach irgendwas in der Art behaupten und dann da reingehen?
Nein, nicht kann, muss !
Bei amgenommener Gefahr ist das zwingend geboten, für was hätte er sonst den Schlüssel ?
ZitatAber ok, meine eigentliche Frage sollte ja sein: ist so ein Schlosstausch ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Das kommt auf die genaue Vereinbarung und den urteilenden Richter an, also alles ist möglich, aber die Tendenz, dass Vereinbartes gilt ist höher zu bewerten.
ZitatBin sicher, dass die Sache mit den Fenstern vor 20 Jahren oftmals als Notfall durchgegangen wäre.
Heute auch, denn die Stürme und Unwetter sind nicht weniger und weniger stark geworden.
Zitat@Kolonium, wer sich in einem öffentlichen Forum rumtreibt und nicht damit klarkommt, wenn jemand anderer Meinung ist, sollte einfach mal den Rechner auslassen! Jedenfalls hab ich nicht den Eindruck, dass bei IHNEN außer blöden Sprüchen irgendeine sinnvolle Antwort rüberkommt...
So isser halt, unser Vesperholer vom MSB.
Ich widerspreche mir grundsätzlich nie !
Es wäre von Vorteil für dich zwischen den Zeilen zu lesen.
Dann würdest Du auch andere Verträge unterschreiben.
ZitatMit etwa € 10,- im Monat mehr könnte ich gut leben.
Wer könnte das nicht ?
Lass dich vom Versperholer des MSB nicht in die Kostenfalle treiben.
Es ist dein Geld, das es dich kostet, nicht seins und lacht sich ins Fäustchen.
Selbst bei einer fast Verdoppelung der Miete bezahlst Du immer noch unter 200 Euronen p. M.
Kann es sein, dass dich jemand loswerden will ?
Lasst euch von den minderwertigen und unrichtigen Aussagen des Kolinum nicht irritieren, das ist nur der Versperholer beim MSB.
ZitatEr behauptet ich hab ihm das ok gegeben alles wegzuschmeißen.
War es denn nicht so ?
Kannst Du gerichtsfest das Gegenteil beweisen ?
Evtl. hatte dein VM einen Zeugen dabei, der bezeugen kann, dass nur Müll entsorgt wurde.
Es redet keiner dümmer daher, als er ist
ZitatDas aus selbst abgeschlossenen Dienstleistung auch alle Kosten (wie bspw. Zwischenabrechnungen etc.) vom Mieter zutragen sind ist denke ich in Ordnung.
Das gilt auch wenn es über den VM läuft und der Mieter dies explizit wünscht.
(Ist in jedem gutsortierten MV vereinbart)
ZitatDa freuen wir uns alle, Fantastisch ausgenommen,
Warum, gerade ich freue mich doch besonders und vor allem wenn Du nächste Woche frische Eier im Nest findest.
ZitatSorry, hab den Unrat noch vor dem Hauseingang vergessen.
Dann geh sofort raus und räum ihn weg.
Zitatbeim Auszug möchte ich die von mir gekauften, gesetzten und gepflegten Gartenpflanzen ausgraben und mit in den neuen Garten nehmen.
Verabschiede dich von dem Gedanken.
Mieter die in Eigenregie Bäume, Büsche, Sträucher, usw... pflanzen, dürfen diese beim Auszug nicht wieder mitnehmen.
OLG Düsseldorf 22 U 161/97
Zitatein gewechseltes Schloss wird vom korrekten Vermieter nie bemerkt
Doch und nicht nur im Notfall.
ZitatMieten Sie demnächst einen Wohnwagen,
Gibts für dessen Schloss nur einen Schlüssel ?
ZitatKein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten!
Wenn vereinbart, dann schon.
Wo ist das Problem ?
ZitatOb es einen Wasserrohrbruch gab oder es gebrannt hat, wird sich sehr leicht nachweisen lassen.
Wenn es scheint, dass jemand in der WHG verletzt liegt und leise vor sich hinwimmert ist das auch ein Notfall, selbst wenn sich nur der Radiowecker eingeschaltet hat oder der Mieter vergessen hat das Radio auszu machen.
Das Gegenteil darf er dann gerne beweisen.
ZitatMan findet aber auch eine Passage bezüglich der Kosten für Zwischenablesungen
Steht da Zwischenablesung oder Zwischenabrechnung ?
Zitatweitere faule Eier im Nest.
Dann hoffen wir, dass Du an Ostern nur frische Eier im Nest vorfindest.
ZitatIst es denn zuviel verlangt, ein Mindestmaß an Privatsphäre zu erwarten?
Dann solltest Du andere Verträge abschließen.
ZitatEine ZugangsMÖGLICHKEIT heißt noch lange nicht, dass ein Vermieter nach Lust und Laune ohne Vorankündigung eine Wohnung betreten darf.
Das kann wo nachgelesen werden ?
ZitatSonst bräuchte man hier auch nicht den Fragenden was von Hausfriedensbruch erzählen,
Das soltest Du auch ignorieren.
ZitatEs gibt ja schließlich oft den Fall mit dem einbehaltenen Notfallschlüssel...
Der im Notfall nur des Mieters Geld spart und noch grö0eren Schaden abwendet.
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