Hallo,
vor zwei Jahren hatte ich mal eine kleine Wohnung für kurze Zeit gemietet. Voll möbliert usw. Der Vermieter hat darauf bestanden, dass er für den Notfall einen Schlüssel behalten darf. Ohne diese Klausel hätte es keine Whg. gegeben. Ich hab es einfach unterschrieben und dann direkt im Anschluss den Schließzylinder getauscht. Später bei Auszug den Alten wieder rein, denn es gibt ja wirklich keinen Grund, in die Whg zu gehen. In Notfällen hätte der eh viel zu weit weg gewohnt...
Dachte mir, wenn der das anmeckert, hat er versucht, in meine Wohnung zu kommen. Also versuchter Hausfriedensbruch.
Derzeit bin ich wieder auf Wohnungssuche und möchte wissen, wie ich künftig mit solchen Eventualitäten verfahren soll. Ich muss aus beruflichen Gründen meistens kleine Appartements mieten, wo sowas möglicherweise öfter vorkommt.
Also wie ist das rechtlich? Ich unterschreibe das und tausche heimlich das Schloss. Ist das dann ein fristloser Kündigungsgrund?
Kann man drauf bestehen, den Schlüssel bei Bekannten in der Nähe zu hinterlegen, weil man vermutet, dass der Vermieter in die Wohnung geht? Ich meine, wenn der das anmeckert, hätte dieser Versuch ja schon stattgefunden, sonst würde das ja keiner merken.
Gruß
Erle