Schlüssel an Vermieter und dann Schloss tauschen?

  • Hallo,

    vor zwei Jahren hatte ich mal eine kleine Wohnung für kurze Zeit gemietet. Voll möbliert usw. Der Vermieter hat darauf bestanden, dass er für den Notfall einen Schlüssel behalten darf. Ohne diese Klausel hätte es keine Whg. gegeben. Ich hab es einfach unterschrieben und dann direkt im Anschluss den Schließzylinder getauscht. Später bei Auszug den Alten wieder rein, denn es gibt ja wirklich keinen Grund, in die Whg zu gehen. In Notfällen hätte der eh viel zu weit weg gewohnt...

    Dachte mir, wenn der das anmeckert, hat er versucht, in meine Wohnung zu kommen. Also versuchter Hausfriedensbruch.

    Derzeit bin ich wieder auf Wohnungssuche und möchte wissen, wie ich künftig mit solchen Eventualitäten verfahren soll. Ich muss aus beruflichen Gründen meistens kleine Appartements mieten, wo sowas möglicherweise öfter vorkommt.

    Also wie ist das rechtlich? Ich unterschreibe das und tausche heimlich das Schloss. Ist das dann ein fristloser Kündigungsgrund?
    Kann man drauf bestehen, den Schlüssel bei Bekannten in der Nähe zu hinterlegen, weil man vermutet, dass der Vermieter in die Wohnung geht? Ich meine, wenn der das anmeckert, hätte dieser Versuch ja schon stattgefunden, sonst würde das ja keiner merken.

    Gruß
    Erle

  • Ich meine, wenn der das anmeckert, hätte dieser Versuch ja schon stattgefunden, sonst würde das ja keiner merken.


    Einen versuchten Hausfriedensbruch wirst Du aus sowas nicht konstruieren können, denn der VM handelt ja nach Treu und Glauben, wenn er bspw. irgendeinem möglichen Schaden (was auch immer) nachzugehen.

  • Sie haben in vollem Bewustsein bei Abschluß des Mietvertrages dem Vermieter mit Überlassung des Zweitschlüssel eine Zugang zum gemieteten Objekt gewährt. Jetzt wollen Sie davon nichts wissen und haben "einfach unterschrieben" um die Wohnung zu bekommen.
    Das ist arglistige Täuschung. Solchen Mietern kann ich nur seinesgleichen an Vermietern wünschen.:eek:

  • Zitat

    Also wie ist das rechtlich? Ich unterschreibe das und tausche heimlich das Schloss.


    Dann bist Du vertragsbrüchig und evtl. schneller wieder auf WHG-suche als dir lieb ist, von den Kosten mal ganz abgesehen.

  • Moment! Mit dieser Klausel gewährt man doch nicht jederzeit freien Zugang, noch dazu ohne Wissen des Mieters!
    Und das mit dem Anmeckern oben war so gemeint, dass der Vermieter ohne Notfall versucht hätte, reinzukommen. Heißt, ein gewechseltes Schloss wird vom korrekten Vermieter nie bemerkt und gibt dem Mieter trotzdem mehr Sicherheit.
    Ein Vermieter, der ohne Notfall reingeht, macht sich strafbar.

    Welches Vergehen ist denn da im Zweifelsfall schwerer?

  • Moment! Mit dieser Klausel gewährt man doch nicht jederzeit freien Zugang, noch dazu ohne Wissen des Mieters!

    Eben doch! Dann unterschreiben Sie sowas nicht. Es ist und bleibt eine arglistische Täuschung des Vermieters.
    Mieten Sie demnächst einen Wohnwagen, da sind Sie mobil und Ihr eigener Herr im Haus.

  • Wie bitte?!?! Was soll denn der Blödsinn?

    Kein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten! Tut er das doch, ist das Hausfriedensbruch! Punkt.
    Ob es einen Wasserrohrbruch gab oder es gebrannt hat, wird sich sehr leicht nachweisen lassen. Das ist wie in meinem ersten Post beschrieben aber nicht der Fall.

    Und es ist doch völlig egal, ob der Vermieter den Schlüssel mit oder ohne Zustimmung des Mieters behalten hat.... Einfach mal googln. Es gibt tausende solcher Fälle, wo man das im Mietvertrag stehen hat, dass der Vermieter einen Schlüssel einbehält. FÜR NOTFÄLLE!!! Und trotzdem wird - auch in diesem Forum - den Mietern geraten, in solchen Fällen, wo er einfach so reinging Anzeige zu erstatten.

    Und bei mir soll das auf einmal anders sein?


  • Kein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten! Tut er das doch, ist das Hausfriedensbruch! Punkt.

    Wenn Sie es denn so genau wissen, warum belästigen Sie hier das Forum!

  • Wie bitte?!?! Was soll denn der Blödsinn?
    Kein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten! Tut er das doch, ist das Hausfriedensbruch! Punkt.


    Jawoll, so isses! Gib's ihnen!! Doppelpunkt!!!:p

  • Zitat

    ein gewechseltes Schloss wird vom korrekten Vermieter nie bemerkt


    Doch und nicht nur im Notfall.

    Zitat

    Mieten Sie demnächst einen Wohnwagen,


    Gibts für dessen Schloss nur einen Schlüssel ?

    Zitat

    Kein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten!


    Wenn vereinbart, dann schon.
    Wo ist das Problem ?

    Zitat

    Ob es einen Wasserrohrbruch gab oder es gebrannt hat, wird sich sehr leicht nachweisen lassen.


    Wenn es scheint, dass jemand in der WHG verletzt liegt und leise vor sich hinwimmert ist das auch ein Notfall, selbst wenn sich nur der Radiowecker eingeschaltet hat oder der Mieter vergessen hat das Radio auszu machen.
    Das Gegenteil darf er dann gerne beweisen.


  • Wenn vereinbart, dann schon.
    Wo ist das Problem ?

    Wo hab ich denn geschrieben, dass ein Betretungsrecht vereinbart wurde?

    Zitat

    Der Vermieter hat darauf bestanden, dass er für den Notfall einen Schlüssel behalten darf.


    Das ist doch noch lange keine Zustimmung, dass der da jederzeit reindarf, wie kommst Du da drauf?

    Das mit dem Radiowecker hör ich zum Ersten Mal, aber guter Punkt. Heißt, ein neugieriger Vermieter kann einfach irgendwas in der Art behaupten und dann da reingehen? Gibt ja z.B. auch die Sache mit den gekippten/offenen Fenstern bei Unwetter, was ja auch eine Tatsache wäre...
    Aber ich denk, selbst da kann der Vermieter genausogut erstmal den Mieter anrufen (im Zeitalter von Handys kein Problem mehr) und fragen, ob er rein darf oder ob der Mieter evtl. selber grade auf dem Heimweg ist usw.
    Bin sicher, dass die Sache mit den Fenstern vor 20 Jahren oftmals als Notfall durchgegangen wäre. Bei wirklich Gefahr im Verzug. Würde mich aber schon mal interessieren, wie das die Richter heute sehen. Eben wegen besserer Erreichbarkeit der Leute...

    Aber ok, meine eigentliche Frage sollte ja sein: ist so ein Schlosstausch ein Grund für eine fristlose Kündigung?
    Antwort kam darauf zwar keine, aber ich vermute mal: nein. Wer mit irgendwelchen Gerichtsurteilen oder Paragraphen dienen kann, her damit.

    Stattdessen wohl erstmal Auffordern, das alte Schloss wieder einzubauen und dann ggf. mit Frist kündigen usw...
    Denn eigentlich geht es doch nur darum, dass der Mieter im Fall der Fälle halt Schadenersatzpflichtig ist, wenn die Türe aufgebrochen werden muss. Aber nur die Tatsache, dass der Vermieter halt nicht jederzeit und ohne Erlaubnis reinkann? Darf er ja ohnehin nicht.

    @Kolonium, wer sich in einem öffentlichen Forum rumtreibt und nicht damit klarkommt, wenn jemand anderer Meinung ist, sollte einfach mal den Rechner auslassen! Jedenfalls hab ich nicht den Eindruck, dass bei IHNEN außer blöden Sprüchen irgendeine sinnvolle Antwort rüberkommt...

  • erle:
    meine eigentliche Frage sollte ja sein: ..."
    - Tja, dann stelle sie doch!!

    "@Kolonium, wer sich in einem öffentlichen Forum rumtreibt und nicht damit klarkommt, wenn jemand anderer Meinung ist, sollte einfach mal den Rechner auslassen! Jedenfalls hab ich nicht den Eindruck, dass bei IHNEN außer blöden Sprüchen irgendeine sinnvolle Antwort rüberkommt..."
    - Dein Eindruck ist falsch.

  • Zitat

    Das ist doch noch lange keine Zustimmung, dass der da jederzeit reindarf,


    Wo hab ich denn geschrieben, dass der da jederzeit reindarf, wie kommst Du da drauf?

    Zitat

    ein neugieriger Vermieter kann einfach irgendwas in der Art behaupten und dann da reingehen?


    Nein, nicht kann, muss !
    Bei amgenommener Gefahr ist das zwingend geboten, für was hätte er sonst den Schlüssel ?

    Zitat

    Aber ok, meine eigentliche Frage sollte ja sein: ist so ein Schlosstausch ein Grund für eine fristlose Kündigung?


    Das kommt auf die genaue Vereinbarung und den urteilenden Richter an, also alles ist möglich, aber die Tendenz, dass Vereinbartes gilt ist höher zu bewerten.

    Zitat

    Bin sicher, dass die Sache mit den Fenstern vor 20 Jahren oftmals als Notfall durchgegangen wäre.


    Heute auch, denn die Stürme und Unwetter sind nicht weniger und weniger stark geworden.

    Zitat

    @Kolonium, wer sich in einem öffentlichen Forum rumtreibt und nicht damit klarkommt, wenn jemand anderer Meinung ist, sollte einfach mal den Rechner auslassen! Jedenfalls hab ich nicht den Eindruck, dass bei IHNEN außer blöden Sprüchen irgendeine sinnvolle Antwort rüberkommt...


    So isser halt, unser Vesperholer vom MSB.

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