Beiträge von Fantastisch

    Zitat

    seit Wochen keine Antwort vom Vermieter trotz Einschreiben.


    Habt ihr denn explizit darum gebeten oder dass er etwas unternimmt ?
    Ist euer VM eine Gesellschaft oder ein armer Privatvermieter ?
    Warum bist Du noch nicht ausgezogen oder zumindest auf Wohnungssuche ?

    Zitat

    im Salon


    Dekadenz ist doch was feines.

    Zitat

    Dass Verhältnis mit unsere Vermieter ist sehr gut und möchte dieses gerne so behalten.


    Für das zukünftige Mietverhältnis die richtige Einstellung.

    Zitat

    Was soll ich jetzt machen?


    Zuerst mal mit dem VM ein klärendes Gespräch führen und dabei bedenken, dass es für

    - Kellerraum war noch nicht fertig (ist jetzt aber ?)
    - weitere Kleine Arbeiten wie Malerei und Parkett fertig machen.
    - die Klingel Funktionierte nicht
    - Balkone waren noch nicht angebracht (die anderen WHGen betreffen dich nicht)
    - im Treppenhaus würde ständig Schleifarbeiten und vorbereitungen für Mahlerei gemacht
    - Ständig war überall staub anwesend
    - Den Innenhof war eine Arbeitsstelle, sehr Dreckig und Laut.Die Arbeiter der Firma haben jeden Tag ab 07h00 Larm gemacht und angefangen zu arbeiten. (machen das Zur Zt. wohl nicht mehr)

    immerhin 10% gibt.
    Wenn es in naher Zukunft keine Mieterhöhung geben soll, sind das doch glänzende Voraussetzungen.
    manus manum lavat

    Zitat

    Naja, eigentlich hat der Vermieter einen Wunsch geäußert.


    Das war kein Wunsch, sondern eine Ansage !
    Ein VM wünscht nicht, er handelt !

    Zitat

    Ich denke nicht, dass ich mir für die Einrichtung meiner Wohnung die Genehmigung des Vermieters einholen muss.


    Nicht direkt, aber nochmal, hier geht es nicht um deine WHG !

    Zitat

    Und bisher war zumindest der Meinung, dass auch der Keller, insbesonder wenn er im Mietvertrag aufgeführt ist zur Wohnung gehört.


    Nein, nicht zur WHG, zur Mietsache.

    Zitat

    Meine Frage war ja auch nicht, ob es generell zulässig ist einen Trockner in unserem Keller zu betreiben.


    Genau diese Frage hätte aber deine Erste sein müssen !

    Zitat

    für alles das Einverständis des Vermieters einholen,


    Richtig, das ist Mieterpflicht !
    Warum erwirbst Du nicht selbst Eigentum, dann kannst Du fast im Alleingang entscheiden.

    Zitat

    Und warum?


    Weil das dein Sonderwunsch ist.
    Der VM könnte es dir u.U. auch ganz verbieten.
    Es zählt alles außerhalb deiner gemieteten Wohnfläche zum allgemeinen, außer Du könntest deinen Keller erreichen ohne deine WHG zu verlassen.

    Zitat

    Und wo ist definiert was Allgemeines in meinem eigenen Kellerraum ist???


    Die Definition hat dir dein VM doch mitgeteilt. Es ist sein Haus, nicht deines, er allein bestimmt.
    Besteht dein Kellerraum aus Lattenverschlägen oder gemauert mit normaler Türe ?

    Zitat

    Was hat die Entscheidung darüber, ob ich meinen Trockner im Keller aufstelle, damit zu tun ob ich meine Miete zahle


    Du könntest doch evtl. auch mal beschließen keine Miete mehr zu bezahlen.
    Man beschließt als Mieter, von sich aus, nichts ohne vorher die Genehmigung des VM einzuholen, ist stressfreier.

    Zitat

    Aber nur dann, wenn es eine alte Gefriertruhe ist, die ordentlich Lärm macht.


    Nein, da gibt es andere simplere Methoden, das schnell zu ermitteln.

    Zitat

    zumindest betreibt der Vermieter in seinem Kellerraum auch Trockner und Waschmaschine


    Das hast Du seither nicht erwähnt.

    Zitat

    Wer muss dafür eigentlich aufkommen?


    Du

    Zitat

    Bzw. kann der Vermieter von mir verlangen diese Kabel zu ziehen,


    Nicht kann, er muss um eine Übervorteilung gegenüber anderer Mieter zu verhindern.

    Zitat

    wenn weder im Mietvertrag noch bei der Wohnungsbesichtigung irgendwann die Rede davon war, dass die Steckdose im eigene Kellerraum nicht genutzt werden darf?


    Die darf für Allgemeines benutzt werden.

    Zitat

    Da wir keine Lust hatten den Trockner in unsere Wohnung aufzustellen


    Und wenn Du mal keine Lust hast Miete zu zahlen, wer soll das dann übernehmen ?

    Zitat

    Und wo liegt hier die Grenze?


    Im Unterschied Allgemeinbenutzung - WHG-Nutzung.

    Zitat

    Hätte ich eine Gefriertruhe angeschlossen, hätte es vermutlich niemand mitbekommen


    Selbstverständlich, der VM oder andere Mieter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!