Klasse, selber abgeschrieben ?
Bananenrepublik wäre in der Tat angebrachter, bei Mietern deiner Sorte.
Beiträge von Fantastisch
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Mehr fällt dir nicht ein ?
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seit Wochen keine Antwort vom Vermieter trotz Einschreiben.
Habt ihr denn explizit darum gebeten oder dass er etwas unternimmt ?
Ist euer VM eine Gesellschaft oder ein armer Privatvermieter ?
Warum bist Du noch nicht ausgezogen oder zumindest auf Wohnungssuche ? -
Wirklich ?
Wie wäre es mit Beispielen ? -
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Eins ist klar, der Verbrauch mit einer Nachtspeicherheizung ist extrem hoch.
Blödsinn
Habt ihr keinen Nachtstrom ?
Habt ihr Einzelgeräte oder Blockspeicher ? -
Aber doch oft ist, gelle.
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Der einzige,der hier vernünftig Antwortet
Kommt es dir auf eine vernünfige oder richtige und ehrliche Antwort an ? -
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im Salon
Dekadenz ist doch was feines.ZitatDass Verhältnis mit unsere Vermieter ist sehr gut und möchte dieses gerne so behalten.
Für das zukünftige Mietverhältnis die richtige Einstellung.ZitatWas soll ich jetzt machen?
Zuerst mal mit dem VM ein klärendes Gespräch führen und dabei bedenken, dass es für- Kellerraum war noch nicht fertig (ist jetzt aber ?)
- weitere Kleine Arbeiten wie Malerei und Parkett fertig machen.
- die Klingel Funktionierte nicht
- Balkone waren noch nicht angebracht (die anderen WHGen betreffen dich nicht)
- im Treppenhaus würde ständig Schleifarbeiten und vorbereitungen für Mahlerei gemacht
- Ständig war überall staub anwesend
- Den Innenhof war eine Arbeitsstelle, sehr Dreckig und Laut.Die Arbeiter der Firma haben jeden Tag ab 07h00 Larm gemacht und angefangen zu arbeiten. (machen das Zur Zt. wohl nicht mehr)immerhin 10% gibt.
Wenn es in naher Zukunft keine Mieterhöhung geben soll, sind das doch glänzende Voraussetzungen.
manus manum lavat -
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Naja, eigentlich hat der Vermieter einen Wunsch geäußert.
Das war kein Wunsch, sondern eine Ansage !
Ein VM wünscht nicht, er handelt !ZitatIch denke nicht, dass ich mir für die Einrichtung meiner Wohnung die Genehmigung des Vermieters einholen muss.
Nicht direkt, aber nochmal, hier geht es nicht um deine WHG !ZitatUnd bisher war zumindest der Meinung, dass auch der Keller, insbesonder wenn er im Mietvertrag aufgeführt ist zur Wohnung gehört.
Nein, nicht zur WHG, zur Mietsache.ZitatMeine Frage war ja auch nicht, ob es generell zulässig ist einen Trockner in unserem Keller zu betreiben.
Genau diese Frage hätte aber deine Erste sein müssen !Zitatfür alles das Einverständis des Vermieters einholen,
Richtig, das ist Mieterpflicht !
Warum erwirbst Du nicht selbst Eigentum, dann kannst Du fast im Alleingang entscheiden. -
Frag deinen VM wo die NK-Abr. 2011 bleibt oder ob er diese zusammen mit 2012 erstellt.
Hat er diesbezüglich etwas erwähnt oder steht darüber was in MV ? -
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Darf in den Nebenkosten Hausmeister,Gartenpflege und Winterdienst extra berechnet werden
Das ist die Transparenz die sonst bemängelt wird.
Manchen Mietern kann man wirklich nix recht machen. -
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ich wohne hier jetzt 2 Jahre in einer Mietwohnung,
Seit wann denn genau ? -
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Und warum?
Weil das dein Sonderwunsch ist.
Der VM könnte es dir u.U. auch ganz verbieten.
Es zählt alles außerhalb deiner gemieteten Wohnfläche zum allgemeinen, außer Du könntest deinen Keller erreichen ohne deine WHG zu verlassen.ZitatUnd wo ist definiert was Allgemeines in meinem eigenen Kellerraum ist???
Die Definition hat dir dein VM doch mitgeteilt. Es ist sein Haus, nicht deines, er allein bestimmt.
Besteht dein Kellerraum aus Lattenverschlägen oder gemauert mit normaler Türe ?ZitatWas hat die Entscheidung darüber, ob ich meinen Trockner im Keller aufstelle, damit zu tun ob ich meine Miete zahle
Du könntest doch evtl. auch mal beschließen keine Miete mehr zu bezahlen.
Man beschließt als Mieter, von sich aus, nichts ohne vorher die Genehmigung des VM einzuholen, ist stressfreier.ZitatAber nur dann, wenn es eine alte Gefriertruhe ist, die ordentlich Lärm macht.
Nein, da gibt es andere simplere Methoden, das schnell zu ermitteln.Zitatzumindest betreibt der Vermieter in seinem Kellerraum auch Trockner und Waschmaschine
Das hast Du seither nicht erwähnt. -
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Aber was genau ist denn "Allgemeines"? Würde mich ja auch mal interessieren.
Z.B. Gerätschaften - des Reinigungsdienstes, HM, Handwerker, usw...
Zumindest aber keine Geräte die dauernd betrieben werden, außer alle wollen das. -
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Muss da nicht sowieso gestrichen werden.
Selbstverständlich und Du darfst das bezahlen.ZitatEs sind ja auch keine wirklichen Schäden entstanden...
Warum hast Du dich dann als Maler versucht ? -
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Bei Gericht müsste dann ein echtes Gutachten vorliegen.
Das darf natürlich der Verlierer bezahlen.
Kosten mind. 1200.- eher 1500.- Euronen. -
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Wer muss dafür eigentlich aufkommen?
DuZitatBzw. kann der Vermieter von mir verlangen diese Kabel zu ziehen,
Nicht kann, er muss um eine Übervorteilung gegenüber anderer Mieter zu verhindern.Zitatwenn weder im Mietvertrag noch bei der Wohnungsbesichtigung irgendwann die Rede davon war, dass die Steckdose im eigene Kellerraum nicht genutzt werden darf?
Die darf für Allgemeines benutzt werden.ZitatDa wir keine Lust hatten den Trockner in unsere Wohnung aufzustellen
Und wenn Du mal keine Lust hast Miete zu zahlen, wer soll das dann übernehmen ?ZitatUnd wo liegt hier die Grenze?
Im Unterschied Allgemeinbenutzung - WHG-Nutzung.ZitatHätte ich eine Gefriertruhe angeschlossen, hätte es vermutlich niemand mitbekommen
Selbstverständlich, der VM oder andere Mieter. -
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Treten Sie dem Mieterschutzbund bei!
Der Vesperholer des MSB rührt mal wieder die Werbetrommel für diesen unsäglichen Verein. -
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oder kann er es mit dem Hinweis abtun, das seien halt nunmal normale Geräusche in einer Stadt?
Wenn das keine normalen Geräusche für eine Innenstadt sein sollen, wie sollten Sie denn deiner Meinung nach sein ?ZitatIst es normal, dass man Gespräche von der Straße so laut hört?
Warum schläfst Du nachts eigentlich nicht ? -
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Sollte ich es weiter drauf ankommen lassen?
No risk no fun.
Es hört sich so an, als ob das Ganze für dich nur ein Spiel ist.ZitatBezahlen möchte ich eigentlich auch nicht, weil dann bin ich der Dumme am Ende.
Nein, wenn Du nicht bezahlst bist Du der Dumme, in mehrfacher Hinsicht !
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