Tagesmutter - Betreute Kinder anteilig anzurechnen?

  • Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:

    Wir wohnen in einem 2-Familien-Haus. Unser Haushalt besteht aus 3 Personen (1 Erw., 2 Jugendliche), der Haushalt unserer Nachbarn besteht aus 5 Personen (1 Erw. 2 Jugendliche, 2 Kinder).
    Die Nebenkosten für Wasser und Kanal sowie Müllabfuhr werden pro Kopf berechnet.

    Meine Nachbarin ist als Tagesmutter tätig und betreut mehrmals die Woche für jeweils ca. 4 - 5 Stunden 2 weitere Kinder.

    Mir ist klar, dass die Berechnung hierfür nur Anteilig sein kann und dass mit Sicherheit kein großer Betrag bei der Rechnung heraus kommt. Aber sie plant jetzt, ihre Tagesmuttertätigkeit auszuweiten. In diesem Fall, würde ich gerne vorab eine entsprechende Regelung treffen, damit es nicht hinterher zum Zoff kommt.
    Wenn also zumindest tagsüber an 5 Tagen die Woche 2 Kinder mehr im Haus sind, steigt zumindest der Kaltwasserverbrauch und auch das Müllaufkommen schon deutlich an. Gibt es hierzu vielleicht bereits eine eindeutige Gesetzeslage oder müsste man das ggf. gesondert vereinbaren und falls dem so ist, wie könnte so eine Vereinbarung aussehen?

    Vielen Dank vorab für eure Antworten!

  • Gibt es hierzu vielleicht bereits eine eindeutige Gesetzeslage oder müsste man das ggf. gesondert vereinbaren und falls dem so ist, wie könnte so eine Vereinbarung aussehen?


    Hallo,
    wenn in den Mietverträgen keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden oder geeignete Messeinrichtungen vorhanden sind, so ist nach Wohnflächenanteilen zu berechnen, egal, wieviele Personen da wohnen.
    Zu einer evtl. genehmigungspflichtigen kommerziellen Betreuungstätigkeit kann ich mich nicht äussern.

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