Hallo Lisa,
Besorge Dir am Besten beim Mieterbund den aktuellen Mietspiegel.
Prüfe, ob Eure Whg. darin richtig eingestuft ist ( Baujahr des Hauses und ggf. Wohnlage )
In NRW wird in gute, mittlere und einfache Wohnlagen unterschieden,ich weiss nicht, ob das in München auch so gemacht wird.Dann wird die Ausstattung der Whg. eingestuft.
Wenn Du Euch dann eingruppiert hast, siehst Du die mögl. Spanne.
Diese kann dann je nach Ausstattung ( z.B. Gegenspechanlage,Küche etc. ) gesteigert, aber auch gesenkt werden, das steht üblicherweise auch im Mietspiegel.Wenn Euer Vermieter sich im oberen Bereich der Spanne bewegen möchte, muss er dies also mit besserer Ausstattung begründen.Es ist aber nicht grundsätzlich ein
" go" , der Erhöhung zu widersprechen, da er sich innerhalb de Spanne bewegt. Wichtig ist, das die Miete
Max. 20% in mindestens 3 Jahren erhöht werden darf.
Der Mieterbund kann Dir da gegen ein geringes Entgelt weiterhelfen,im Zweifel wirst Du aber trotzdem
Mit dem Vermieter vor Gericht müssen.
Grüße nach München !
Beiträge von Beluga66
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Beluga66 weil zwar der Vermieter mit seinen Leuten renoviert hat, wir das ganze aber bezahlen mussten. Vor uns stand die Wohnung leer und war eine Baustelle. Ausserdem macht es in meinen Augen niemals Sinn beim Auszug zu renovieren, da es meist so ist, dass der Nachmieter seine eigenen Vorstellungen hat und sowieso selbst renoviert.
da haben Sie nicht Unrecht, trotzdem haben Sie einen schriftl. Mietvertrag mit den entsprechenden Regelungen unterschrieben.
Ich finde es etwas kompliziert zu beurteilen, wenn Sie die Renovierung bei Einzug bezahlt haben, es also theoretisch selber durchgeführt haben. Ich glaube aber, das er Sie anteilig an den Kosten für das " abwohnen" beteiligen darf.
Was meint berny ? -
Hallo,
Wieso wollen Sie jemand Anderem eine unrenovierte Wohnung übergeben, wenn Sie selber in den Genuss einer renovierten gekommen sind ?
Ich finde Ihren Mietvertrag, vor allem den letzten Absatz, einem Mieter ggü.fair.Die starren Fristen in Mietverträgen sind mittlerweile ungültig, aus meiner Sicht kann Ihr Vermieter allerdings die anteiligen Renovierungskosten von Ihnen verlangen.
Wäre ich Ihr Vermieter, würde ich laut Wohnungsübergabeprotokoll / Mietvertrag die Wohnung im gleichen Zustand wie bei Übergabe zurück fordern.
Haben Sie so etwas ? -
Da hat man Euch ganz großen Mist erzählt, der teuer werden kann. Für Euch.
Das Mieter ins Heim kommen oder versterben ändert nichts an dem Mietvertrag bzw. der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und somit auch der Zahlung der Miete.
So ist es ! Und die Wohnung muss nicht nur vorher geräumt werden sondern auch gemaess des Mietvertrages zurück gegeben werden.
Das Pflegeheim hat wohl Sorge, das das Geld nicht für alles reicht, wenn Sie dort solche klugen Ratschläge bekommen.
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Hallo ,
der Herr Beluga ist eine Dame
Es ist nicht so, das ich Sie nicht verstehe, Sie tun mir auch ein bisschen leid, aber mein Mitleid hält sich in Grenzen,sorry !
Ich kann Ihnen wirklich nur raten, persönlich den Vermieter aufzusuchen und den Sachverhalt zu klären, es würde mich auch kaum eine Krankheit davon abhalten können.
Was ist die Alternative ? Zuhause sitzen in Ungewissheit oder eine Räumungsklage ?Was für Druck wollen Sie ausüben ? Wenn der Vermieter nicht will, unterschreibt er nicht.
Sie schreiben, der Vormieter hat Ihnen die Bankverbindung des Vermieters genannt und Sie haben dorthin schon überwiesen- na hoffentlich ist dass nicht das Konto des Vormieters.
Sie können es drehen und wenden - Sie müssen runter von der Couch und es persönlich klären !!!
Sie können bis Ostern 2019 bei Ihrem Vermieter anrufen, wenn dort bisher keiner rangegangen ist und zurückgerufen hat wird auch bis dahin nix passieren.
Briefe kommen zurück, da dort niemand mit diesem Namen wohnt !
Was muss eigentlich passieren, das Sie mal aufwachen ?Vermieter hat Ihnen geraten,im Grundbuchamt nachzusehen, wer der Eigentümer der Immobilie ist- waren Sie da ?
Oder liegen Sie immer noch gemütlich auf der Couch ?Sorry, an dieser Stelle klinke ich mich aus,ist mir wirklich zu blöd !
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hallo,
Deinen Mietvertrag hast Du doch wohl mit Deinem Vermieter geschlossen, oder nicht ?
Was dort drin steht ist gueltig,was Dein Mitbewohner sich wuenscht, ist sein Bier !
Lass Ihn doch zappeln ! -
Ja es unglaublich chaotisch.
Andererseits finde ich es mehr als schade dass nun auch noch auf mir herumgeritten wird.
Die Ausgansituation war, dass wir beide dringend eine Wohnung brauchten und nach der dreißigsten Wohnungsbesichtigung keine Lust mehr hatten. Was hättet ihr denn gewählt? Wieder auf der Straße leben oder ein Dach über dem Kopf, auch wenn sich das erstmal alles komisch anhört?Ich hatte noch nie eine eigene Wohnung und niemanden, den ich persönlich fragen kann. Danke für die ernst gemeinte Hilfe, aber mich in irgendeiner Weise anzugreifen bringt auch nicht weiter.
So wie es aussieht hilft wohl nur noch ausziehen und hoffen, dass Geld vom Himmel fällt damit wir den Auszug bezahlen können.
Nee, Sie haben nicht verstanden, was wir Ihnen sagen wollen. Statt zuhause wie jetzt am Computer zu daddeln sollten Sie sich in den naechsten Bus oder die naechste Bahn setzen und den Vermieter aufsuchen um Ihre nicht vorhandenen Vertragsangelegenheiten zu klaeren.Sie verlassen sich auf Andere, wie Ihren Vormieter, der mit Ihnen nix zu tun hat oder auf die Leute in diesem Forum, die zwar Tips geben koennen, aber Sie nicht aus der Situation befreien koennen, wenn Sie selber nicht aus dem Quark kommen.
Hey, das Leben ist kein Ponyhof ! Wenn man von zuhause auszieht hat das auch zur Folge, das man fuer seine Sachen selber einstehen muss. -
Es gibt ja keine... M.E. müsste irgendwoa was anderes geklärt werden..., aber da halte ich mich jetzt 'raus.
hahahahaha:D
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Hallo
und sorry, wenn ich Ihre psychische Situation nun noch vergrößere:wie kann man nur so naiv sein ? :eek:
Tut mir leid, aber bei diesen chaotischen geschilderten Verhältnissen kann man hier nix mehr raten ( was nicht schon geraten wurde)
Klären Sie Ihre Vertragsverhältnisse ! -
Hallo berny,
nein, wir hauen uns nicht ;o)
Der gesamte Text im VD des MV lautet gewöhnlich:
die Haltung von Kleintieren (Ziervögel, Zierfische, Hamster etc.) sind von dieser Verbotsvorschrift nicht erfasst, sodass der Mieter auf solche Kleintiere ausweichen darf.
Diese Regelung hat das Landgericht Karlsruhe, Az.: 9 S 186/00
als wirksam befunden.Auch hierbei ging es um einen Streitfall in Sachen Katzenhaltung -
Es sind Mietvertraglich Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme von nicht störenden Kleintieren z.B. (!, nicht abschließend) Zierfische, Ziervögel verboten.
Katzen gelten nicht als KleintiereDurch den Zusatz "z.B." hat sich mein Vermieter dahingehend schon rechtlich abgesichert und nicht generell verboten.
Das darf er ja auch nicht,die Klausel wäre sonst gänzlich unwirksamDa es jedoch keine Sachgründe gegen die Tierhaltung (Außernatürlich die allgemeinen: Katzen können Schäden verursachen) gibt denke ich da eher positiv.
Es hält Sie keiner auf, vor Gericht zu gehen,ich allerdings sehe die Sache nicht so eindeutig wie Sie.Den Sachgrund braucht es auch nicht, es gibt ja ein Vertragsverhältnis mit den entsprechenden Vereinbarungen. -
@ Vermieter
Aber genau darum geht es hier doch auch. Sollte die Klausel
tatsächlich so im Mietvertrag stehen, dann beinhaltet das Verbot hier auch Kleintiere und wäre demzufolge gemäß der Entscheidung des BGH so nicht zulässig.
@ gruwo
die o.g. Klausel ist nur dann unwirksam, wenn jegliche Tierhaltung ausgeschlossen ist.Da hier Kleintiere ausgenommen sind, ist die Klausel rechtlich o.k.
Der Vermieter hat ausserdem von seinem Erlaubnisvorbehalt gebrauch gemacht und bei Tierwechsel eine erneute Erlaubnis verlangt.
Rechtlich eindeutig und absolut wasserdicht -
Hier die gesetzliche gültige Wohnflächenverordnung:
WoFlV - Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
Beluga66: nach neuer Rechtsprechung gehoert an Flaeche nicht dazu, was innerhalb der Tuerdurchgaenge ist
Aber:
WoFIV§ 2(2.1) Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen, sind einzubeziehen.
Was nun?
Hallo Kolinum
das meinte ich mit : das ist nicht so easy .
Um nicht zu sagen, darüber kann man ( selbst mit Gutachter ) bei Gericht trefflich streiten
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PKH für einen Vermieter, der die Größe seiner vermieteten Wohnung auswürfelt? Das dürfte doch wohl der Schenkelklopfer der Woche werden.
@ mainschwimmer
das wäre ja nicht der erste Schenkelklopfer in der deutschen Gesetzgebung ;o)
Im Übrigen kann man das hier nachlesen bzw. checken :
Prozesskostenhilfe berechnen (PKH-Rechner)
Vielleicht kennen Sie ja Waykos Vermögensverhältnisse, das Sie das auch ohne beurteilen können !? -
Hallo,
Ganz so einfach ist das nicht .
nach neuer Rechtsprechung gehoert an Flaeche nicht dazu, was innerhalb der Tuerdurchgaenge ist und auch nicht die Flaeche unterhalb der Heizkoerper, wenn diese
11 cm oder mehr von der Wand abstehen.
Haben Sie sich mal informiert, ob Sie ggf. Prozesskostenbeihilfe beantragen koennen ? -
Hallo
Im Mietvertrag steht:
Vermietet werden 5 Räume der Wohnraum beträgt ca. 140qm.
1. In der Tat habe ich einen Tippfehler und der Wohnraum ist leider nur 120qm und damit um über 10% kleiner.
Das ist nicht gut2. Nach BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09 ist jedoch eindeutig festgelegt, dass die Wohnung nur aus 5 Räumen besteht. Ferner wurde besichtigt.
Ja, aber qm sollten meines Wissens nach auch stimmen3. Irgendwo habe ich gelesen, dass der Mieter nur nach bekanntwerden die Miete Kürze darf, dann aber bis zu 4 Jahre bzw- 3 Jahre rückwirkend.
das kenne ich auch so4. Der Mieter ist alleine und läßt alle Räume verwarlosen. Damit hat er nachweißlich keinen Bedarf an mehr Wohnraum.
das ist- sorry - nicht Ihr Bier und Sie müssen das beweisen !5. Welche Räume werden zur Bemessung herangezogen?
- Gästetoilette
- Küche
- Bad
- Flur
- 5 Zimmer
- Abstellraum innerhlab der Wohnung
- Dachboden
- großes Kellergewölbe
- Gartenhaus
- Grundstück
LEider ist im Mietvertrag kein Hinweis auf die Berechnungsart, daher gilt vermutlich die alte Bemeesung und die Din Norm dürfte ungültig sein.
das kann man als Laie nicht selber, dafür bräuchten Sie professionelle Hilfe, die Sie
erstmal bezahlen müssten.Was kann ich tun um möglichst wenig nachlassen zu müssen?
Sich einen Anwalt suchen '!!!!!!! -
Sorry, ich lese parallel Ihre beiden Threads.
Wenn Ihr Mieter Ihnen die Miete, aus welchen Gründen auch immer, kürzt und Sie sind damit nicht einverstanden, wovon ich ausgehe, klagen Sie ja auf volle Mietzahlung,
also müssen Sie alle ausstehenden Mieten + Zinsen einfordern.
Der Mieter hat ja wohl Rechtsbeistand und will die Miete kürzen, wird bei Gericht also einen Prozentwert bzw. Eine Summe nennen, um die er die Miete kürzen will, bzw. Bereits gekürzt hat.
Gar nicht Miete zahlen geht natürlich nicht.
Bei Gericht werden dann beide Forderungen gegeneinander vom Richter beurteilt. -
Also, da er Miete zahlt ( natürlich in Ihrem Fall nur auf dem Papier ) kann er Ihnen den Zugang komplett
verweigern. Versuchen Sie es, nennen Ihm 3 Terrmine und warten, was passiert.Bei der von Ihnen geschilderten Vorgeschichte glaube ich nicht, das er Sie in die Wohnung lässt.
Da werden Sie u.U. einen Gerichtsbeschluss brauchen.
Und gehen Sie bloss nicht selbst in die Wohnung, sollte Sie einen Schlüssel haben.
Suchen Sie sich einen Anwalt mit Fachrichtung Mietrecht, sollten Sie nicht schon einen haben und natürlich, erweitern Sie die Klagesumme, schon alleine, um weiter Druck zu machen.
Wenn Sie keine Klageerhöhung beantragen, können Sie später das Geld natürlich nicht einfordern.
Es ist leider übel, das dies oft langwierig ist.Mieter dieser Art bekommen i.d.R. Prozesskostenbeihilfe, man selber muss einen Anwalt engagieren.
Ein Tip am Rande beim Verfassen von Mietverträgen: Sie können als Individualvereinbarung notieren, das der Vermieter dass Recht hat, die vermietete Wohnung 2x jährlich zu besichtigen.Die Individualvereinbarung muss als Bestandteil des MV bezeichnet sein- vom Mieter gegenzeichnen lassen ! -
Mainschwimmer,
Danke für die freundlichen Worte !
Wie gut, das dieses Forum hier Sie hat !Danke Gott !
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hallo,
Hier verstehe ich, worum es geht.
Sie dürfen Wohnung und ,wenn mitvermietet, den Garten nur mit Zustimmung betreten.
So wie sich das anhört, werden Sie die nicht bekommen.
Die Sache mit der Wohnungsgröße ist nur dann relevant, wenn die Differenz größer 10% ist.
das sind aber sicher 2 verschiedene paar Schuhe
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