Beiträge von Tacheles
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Ich kann ihr Gefühl auch nur zu gut verstehen.
Bei uns war es ähnlich und die Krönung war dann im Sommer, als wir für unsere 3-jährige Tochter im Garten eine Schaukel & Rutsche aufstellten (was vorher erlaubt wurde): "Das ist hier kein Kindergarten".Was kann man machen ?
Bzgl. der Heizkosten auf die hier angesprochenen gesetzl. Regelungen verweisen und durchführen, ansonsten Anwalt nehmen.
Mußten wir auch, erst dann wurde korrekt nach HeizKoV abgerechnet und Meßzähler angebracht.Mit den VM noch ein oder 2 x versuchen zu reden.
Wenn das nichts bringt >> ignorieren und "Augen zu und durch" oder / und kündigen und umziehen ... (noch 2 Monate ;-))
Viel Glück
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Bitte keine Falschinformationen, (?)* worauf sich womöglich jemand stützen könnte:
"wie bereits geschrieben: Hast du oder deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung ?"
- Es wäre zu prüfen, 1. ob Henny (noch) zu dem versicherbaren Personenkreis zählt, und 2. ob auch Mietschäden mit eingeschlossen sind.
Deswegen soll sie ja mal nachsehen, ob überhaupt ein Vertrag besteht (eigener oder über die Eltern) und sollte sich dann an die Versicherung (Betreuer) wenden, denn nur die kann ihr dies beantworten.
(Studenten können, auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen, evtl. in einer PrivatHaftpl. der Eltern mitvers. sein
und Mietsachschäden sind fast immer mitversichert)"Wenn eine Forderung eintrudelt, dann dort den Vorfall melden, denn die:
prüfen, ob du den Schaden verschuldet hast,"
- Das macht ein Versicherer gaaanz bestimmt nicht.
Sorry, verstehst schon was ich meine, oder ?
Besser vielleicht: Vers. prüft, ob sie haftbar zu machen ist ..."setzen sich mit dem Anspruchsteller außeinander
wenn Versicherungsschutz besteht leisten die für dich Schadenersatz
und wehren, sogar auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab"
- Da stimme ich zu.Henny fragte ja danach, was ihr denn noch helfen könnte und sie Sorge vor den Kosten hat.
Ich finde, das wäre eine Möglichkeit, diese Information * als Ansatz zu nehmen.
Mal sehen was sie scheibt ...
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Könnt ihr mir einen Tipp geben an wen ich mich wenden kann um Hilfe zu bekommen? Einen Anwalt werde ich mir nicht oft leisten können

Sehr ihr überhaupt realistische Chancen, dass sich da noch was machen lässt für mich?wie bereits geschrieben: Hast du oder deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung ?
Wenn eine Forderung eintrudelt, dann dort den Vorfall melden, denn die:
- prüfen, ob du den Schaden verschuldet hast,
- setzen sich mit dem Anspruchsteller außeinander
- wenn Versicherungsschutz besteht leisten die für dich Schadenersatz
- und wehren, sogar auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab!!! ohne das DIR irgendwelche Kosten entstehen !!! ...
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...möchte den Fall hier nach 3 Monaten noch einmal nachberichten:
Aufgrund der Schreiben unseres Anwalts haben die Vermieter - dann doch -reagiert:
zunächst wollte man selbst rechtl. Schritte unternehmen ... nachdem aber wochenlang nichts passierte kam dann nach telef. Rücksprache unseres Anwalts bei den VM die Info, das man aufgrund einer Beratung beim Haus- und Grundbes.-Verein in allen Positionen auf unsere Vorgaben eingeht.
Erstaunlich, entweder haben die den VM unsere rechtl. einwandfreie Forderung bestätigt - oder es kommt noch was hinterher - oder Beides.

für 2011, 2012 (und 2013 - bis jetzt*) werden die Heizkosten um 15% gekürzt und alle anderen Positionen gemäß unseren - bereits zu Anfang - vorgeschlagenen Abrechnungsmodalitäten, die den gesetzl. Bestimmungen bzw. dem Mietvertrag entsprechen, abgerechnet.
*Jetzt werden an allen Heizkörpern von Brunata elektr. HKV angebracht, für 3,95 EUR Miete im Jahr zzgl. MwSt. und den Kosten der jährl. Abrechnung für 10 Jahre Laufzeit.
o.k.Zusätztlich werden im Haus aber auch alle Kalt- und Warmwasserzähler ausgetauscht und von Brunata für 15,95 zzgl. Mwst pro Gerät und Jahr angemietet (6 Jahre)
Hmm - warum? und warum gerade jetzt? Ist die Miete dafür zusätzlich? Waren die bisherigen, alten Wasserzähler nicht auch gemietet?
Hierfür gab es nie eine Position, z.B. wie für die Stromzähler in der Stadtwerke-Abrechnung.Ansonsten herrscht (beunruhigende) Stille ...
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Wass Ihnen bleibt, ist bei Ruhestörung die Polizei zu rufen oder z.B. per Video/Audio zu dokumentieren.
Oder sie versuchen noch einmal mit dem anderen Paar vernünftig zu sprechen.
Vorschlag: Sie gehen mal nach oben, die bleiben unten bei Ihnen und sie machen mal entsprechend Krach / Geräusche ... -
Es kann (wird) auch sein, das der VM seine "uralten" Verträge auf neue Bedingungen umgestellt hat.
Dabei sind oft erheblich verbesserte und zusätzliche Leistungen versichert als bei diesen Altverträgen.
Hinzu kommt, das die Vers. mittlerweile sogenannte Pakete anbieten, z.B. Basis-Klassik-Komfort-Exklusiv usw.
Je besser das Gebäude vers. ist, desto teurer wird es.Der VM ist natürlich daran interesssiert, SEIN Gebäude so gut es geht zu versichern, um bei bestimmten Schäden
nicht selbst zahlen zu müssen.
Und da die Beiträge nunmal auf die Mieter umgelegt werden, ist ihm der beste Vers.-schutz gerade recht.Und von der Beiträgserhöhung her würde das wie von dir beschrieben sicher passen ...
P.S.
Hinzu kommt auch noch, das der sog. "Beitrags- / Neuwertfaktor", der die Vers.-Summe 1914 u. Baukostenindex
im Verhältnis zum Beitrag berechnet, in den letzten Jahren 2010-2012 erheblich gestiegen ist. -
weiter geht's:
Fachanwalt hat w.o. beschrieben bei einem ersten Gespräch von uns die Informationen und Unterlagen bekommen.
(er hat genauso erstaunt mit dem Kopf geschüttelt)
Bevor eine Reaktion erfolgt, wollten wir aber noch die versprochenen Unterlagen abwarten, = Nachberechnung für 2011,
Gespächsprotokoll und schriftl. Nachtrag zum Mietvertrag mit den vom VM "befohlenen" neuen Abrechnungsmodalitäten.Letzte Woche kam dann lediglich die Nachberechnung für 2011:
Abrechnung Wasser (warm und kalt) nach Zählern, Umlage aller sonstigen Kosten nach qm, (!) auch die Heizkosten.
Kein Protokoll, keine schriftl. Änderung, kein Wort zu der von uns angemahnten Heizkostenabrechnung /-verteilung,
keine Reaktion auf die fehlende Einbeziehung oder gar Ablesung für Wasser & Heizung in Garage und WC der Mitmieter,
lediglich ein Hinweis, das wir aufgrund der Nachzahlung unsere Vorauszahlung entsprechend nach oben anpassen sollen.
*kopfschüttel*Morgen haben wir dann einen erneuten Termin beim Anwalt, schade, aber es hilft ja nichts.
(ärgerlich, zumal wir offen und entgegenkommend an die VM herangetreten sind um das Problem der falschen Abrechnung
aus der Welt zu räumen, und zumindest um die Umsetzung der gesetzl. Regelungen / korrekte Verteilung gebeten hatten)Fortsetzung folgt ...
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Hallo,
um Spekulationen vorzubeugen, sollteste uns mal die Schadenursache näher beschreiben.Siiiiiiiieeeeebenfeeeeeelss, haaaaaaallloooooooooo

kommt da noch 'ne Antwort ?
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Aber jeder sagt etwas anderes und dass wir gar keine Forderungen ggü. der Hausverwaltung stellen können sondern uns an unsere Ober-Nachbarn wenden müssen, ist mir jetzt ganz neu.. Danke!
z.B. § 823 BGB, so in etwa: wer anderem einen Schaden zufügt ist diesem zum Ersatz verpflichtet ...
egal ob mir jemand ins Auto oder mir beim Skifahren über die Haxen fährt oder z.B. in der Küche die Pfanne anbrennen lässt
oder sein Waschmaschinenschlauch sich selbständig macht ...Hinzu kommt sicher auch noch eine Überprüfung des VM, ob nicht weitere Schäden am Haus entstanden sind, die der
Verursacher ebenfalls zu tragen hätte, bzw. seine evtl. Haftpflichtversicherung.Wäre die Waschmaschine fest mit dem Rohrleitungssystem verbunden, käme evtl. die Gebäudeversicherung bzw. eine
eigene Hausratvertsicherung dafür auf.Viel Glück dabei
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Hallo Siebenfels,
setze dich mit dem Schadenverursacher (Obermieter) auseinander. Der hat für den Schaden geradezustehen.
Er soll das Ganze seiner Privathaftpflichtvers. melden - wenn er denn eine hat.
Die ersetzt dann den bei euch entstandenen Schaden für die Renovierung (Tapeten, Malerarbeiten, Zeitaufwand
für Reinigung und Renovierung, pauschal z.B. 10-15 EUR, Aufräumarbeiten - je Stunde) und den Stromverbrauch
( ? 14 Tage mal 24 Stunden mal kw - oder so) Hat er keine Haftpflichtvers. muß ER euch den Schaden ersetzen.War die Waschmaschine denn an einer Abwasserleitung angeschlossen und ist die geplatzt / gebrochen oder war
z.B. der Abwasserschlauch einfach in einer Badewanne eingehängt o.ä. ??? -
Danke für die Infos
Tacheles:
"Wir zahlen für die 200qm im EG fast 1600 EUR im Monat Miete, dazu horende Heizkosten, da die Kinder es ja schön warm haben sollen."
- Eure Angelegenheit. Stimmt, gehört hier nicht hin, war nur so zur Info, was sowas kostet ..."Nun haben wir fast überall einfaches Fensterglas und die uralten Holzrahmen sind durch Verwitterung und tausend Anstriche nicht mehr dicht zu bekommen.
Kann man den Vermieter (außer den Fantasiewünschelrutengänger ;)) in die Pflicht nehmen ?"
- Nein. In 1€-Shops oder bei Woolworth habe ich Dichtungsgummis gesehen, 6m für 1€.
Ich glaube, da ist Hopfen und Malz verloren. Gibt es soo dicke Gummis ? und das für 1 EUR ?
"Gibt es so etwas wie eine "Erneuerungspflicht" ?"
- Nur, was wirklich defekt ist, muss der VM instandsetzen bzw. e.F. erneuern. o.k., danke für die Info !"Wenn wir, mit Zustimmung des VM, neue Fenster einbauen lassen, inwieweit kann man da vom VM eine Beteiligung einfordern ?"
- Verhandlungssache. klar, denn er hat dann ja sozusagen auch etwas davon, z.B. Wertsteigerung -
Naja, was soll man auch tun, nichts.
Schon gar nicht erst anfangen, irgendwo drin rumzurühren :eek::)
Höchstens den VM bei nächster Gelegenheit mal drauf ansprechen,
was die Jahreszahlen auf den Wasserzählern zu bedeuten haben
Wie sollte ein VM denn darauf reagieren ???
Frage ich Euch ...
P.S.
Nicht jeder ist bei solchen Fragen gleich auf Krawall gebürstet -
Ich finde deinen Nickname spitze !
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Du kannst dir auch wünschen, dass dich dein VM sonntags in der Sänfte zur Kirche trägt.Mensch verdammt, Fantatisch, was ist passiert ???
Du kannst ja sogar richtig witzig sein !
oder antwortet jetzt hier neuerdings deine Frau ?
Ist irgendwie eine positiv transformale Disharmonie ...

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Ich möchte hier im Zusammenhang als Mieter der KiTa-Räume noch eine Frage stellen:
Wir zahlen für die 200qm im EG fast 1600 EUR im Monat Miete, dazu horende Heizkosten,
da die Kinder es ja schön warm haben sollen.Nun haben wir fast überall einfaches Fensterglas und die uralten Holzrahmen sind durch
Verwitterung und tausend Anstriche nicht mehr dicht zu bekommen.Kann man den Vermieter (außer den Fantasiewünschelrutengänger ;)) in die Pflicht nehmen ?
Gibt es so etwas wie eine "Erneuerungspflicht" ?
Anders herum:
Wenn wir, mit Zustimmung des VM, neue Fenster einbauen lassen, inwieweit kann man da vom
VM eine Beteiligung einfordern ?Danke für eure Infos
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Weil es hier zum Thema passt:
Bei uns wurde gestern der Hauptwasserzähler geeicht = ausgetauscht.aufgrund dieses Themas habe ich im Keller mal nachgesehen und festgestellt, das alle 8 Kalt- / Warmwasserzähler die zu den beiden Mietparteien gehören, seit 1999 bzw. 2000 abgelaufen sind.
:eek:
wat nu ? bzw., was ist zu tun ?

*grübel*
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Ignorierliste ? wußte ich gar nicht, das so was geht - welch wunderbare Erfindung. Danke !
Da kann man den Möchtegern-VM sozusagen in seinem Irrenhaus eingesperrt lassen ?

Zufriedener wären wir alle hier aber, wenn er mal für sich und uns etwas Vernünftiges machen würde:
z.B. ins Koma fallen oder sich von seinen Mietern mal richtig durchwemsen lassen, oder beides ...
P.S.
habe in meiner Sache jetzt für Montag einen Termin bei einem Fachanwalt.
Werde hier berichten, wie's weitergeht ... -
Ich hatte gehofft, das diese Flachpfeife seinen geistigen Dünnpfiff nicht auch hier verbreitet.

Leider hat der Fanta-Troll
immer noch nicht bemerkt, wie lächerlich er sich hier im Forum mit seinen Kommentaren macht.Anstatt fachliche Informationen (oder gar Hilfe) gibt er hier nur seine traurigen Wünsche und peinliche Ausdünstungen als gefrusteter VM ab.
In fast jedem Beitrag muß er eingestehen, das er mal wieder keinen Plan hat.
Anstatt sich endlich seiner geistigen Umnachtung zu ergeben, wird er beleidigend ...Daran kann man (er leider nicht) erkennen, welch Geistes Kind er ist ...

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