Beiträge von Juhacaze

    Allgemeine Voraussetzungen einer Sonderkündigung

    Eine Sonderkündigung setzt das Vorliegen einer unvorhergesehenen, atypischen Situation voraus, mit der zumindest eine der Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht gerechnet hat.

    manche lernen es hier nicht. Anstatt vernünftige Kommentare abzugeben kommt nur Müll oder Beleidigungen schlecht hin. Wenn keine Ahnung von der Problematik dann sollten manche auf unnötige Kommentare verzichten.

    Aüßere stets meine Meinung wenn ich der Auffassung bin jemanden mit einem Rat helfen zu können. Habe gegenüber anderen damit keine Probleme.

    Interessante "Stellungnahmen" von Dir hier...:o
    Ich verstehe andererseits schon, dass Du arm(selig)er Tropf sauer bist, weil Dir jetzt zweitausendfünfhundert Euronen fehlen...:D

    also habe immer noch Geld zum Leben, was sicherlich nicht jeder von sich behaupten kann.

    für diejenigen die es nicht begriffen haben.

    In meinem Mietvetrag steht eine Klausel, die besagt das der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt. In der Grundmiete sind pro qm Wohnfläche und Jahr 6,62€ angesetz. Nach Abzug einer einzigen Schönheitsreparatur durch den Vermieter beträgt der Betrag auf diesem sogenannten Schönheitsreparaturkonto immerhin noch ca. 2300 €. Der Vermieter will diesen Betrag einbehalten aus welchen Gründen auch immer. Das Mietverhältniss wurde ordnungsgemäß beendet, Übergabeprotokoll ohne Beanstandungen.
    Meine Fragen dazu:
    Kennt jemand diese Regelung oder hat jemand auch so eine Vereinbarung???
    Wem steht der Betrag nach Ende des Mietverhältnisses zu?

    was ein geistiger Tiefflieger, daher wahrscheinlich auch die Annahme man bekäme Geld vom Vermieter für Schönheitsreparaturen.

    Ich habe übrigens auch Fragen gestellt, statt hier Inventar zu beleidigen sollten Sie Troll sich trollen oder mal sachlich Ihre seltsamen Ausführungen konkretisieren. Ich befürchte dazu sind Sie geistig einfach nicht in der Lage. Wobei wir wieder beim sich trollen sind ... und Tschüß!

    geh mal zum Arzt, bestimmt fehlt dir die Hirnmasse.

    Dann halte endlich die Klappe, du Witzfigur! Dich kann man doch nicht ernst nehmen. Hast du noch nicht gemerkt, dass du etwas von mir/uns willst und nicht umgekehrt?

    bist du blöde oder machst du nur so, brauchst ja keinen kommentar abzugeben. Ist ja eine freiwillige Sache. Aber manche lernen es halt nie. Wenn Du keine Bildung besitzt gehe ich die Nachhilfe ist meine beste Empfehlung für dich.

    meinst du wirklich ich bin so blöd und frage ein zweites Mal? Lies meinen ersten Beitrag!

    Und noch einmal. Lass dich von einem Nervenarzt untersuchen, warum dein Finger bei den Satzzeichen 3 oder 4x zuckt. Ein Frage- oder Ausrufezeichen sind genug.

    Wärst besser im Main ersoffen als deine blöden Kommentare hier abzugeben. Hier handelt es sich um ernste Angelegenheiten und nicht um ein Witzforum.

    Brauche dringen fachmännische Antwort!!!!!

    Im Mietvertrag ist unter § 3 zusätzliche Vereinbarungen aufgeführz:

    Der Vermieter übernimmt die Durchführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (Nr. 5 Abs. 2 AVB.Der in der Miete enthaltene Kostenansatz beträgt zur Zeit 6,62 € je m² und Jahr. Wohnflaäche 74 m².

    Mittlerweile sind dort ca. 2500,00 € angefallen, das Mietverhältnis ist am 01.03.2012 beendet worden.

    Nun will der Vermieter diesen Betrag nicht auszahlen.., bei Auszug gab es keine Beanstandungen der Mietsache.

    Bitte nur wirklich aussagefähige Antworten.

    Im Voraus herzlichen Dank!!!!!!!!!:):):)

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