Brauche dringen fachmännische Antwort!!!!!
Im Mietvertrag ist unter § 3 zusätzliche Vereinbarungen aufgeführz:
Der Vermieter übernimmt die Durchführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (Nr. 5 Abs. 2 AVB.Der in der Miete enthaltene Kostenansatz beträgt zur Zeit 6,62 € je m² und Jahr. Wohnflaäche 74 m².
Mittlerweile sind dort ca. 2500,00 € angefallen, das Mietverhältnis ist am 01.03.2012 beendet worden.
Nun will der Vermieter diesen Betrag nicht auszahlen.., bei Auszug gab es keine Beanstandungen der Mietsache.
Bitte nur wirklich aussagefähige Antworten.
Im Voraus herzlichen Dank!!!!!!!!!:):):)