Scönheitsreparaturkonto

  • Fehler in der Berechnung des Betrages können leider nicht ausgeschlossen werden, da ich keine Rechnungsbelege der Reparatur einsehen konnte.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

    Einmal editiert, zuletzt von Juhacaze (14. Oktober 2012 um 23:21)

  • schmerzen tut es nicht gerade, Nur verschenke ich nicht sinnlos Geld ohne mich mal ein wenig kundig zu machen. Würdest Du in solch einem Fall sicher auch tun oder mußt Du für dein Geld nicht arbeiten???


    Muss ich nicht.:p

  • Berny nimm deine Hand, fahre damit an den Kopf und spreche laut:

    Kürbis gedeihe!!!

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    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Wunderbar für dich, aber wenn das so abgeht wie deine Kommentare wird sie nicht viel Spaß dabei haben, Zum totlachen.:cool::cool:

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    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Wunderbar für dich, aber wenn das so abgeht wie deine Kommentare wird sie nicht viel Spaß dabei haben, Zum totlachen.:cool::cool:


    In der Tat zum totlachen.
    Darum merke: Neid muss man sich erkaufen, Mitleid gibt's umsonst.;)

  • Frag mal den Comic-Star Berny!!! Hat sich im Forum verirrt. Ist der Auffassung er wäre die Forenpolizei und kontert hier Beiträge mit seinen dummen Kommentaren und Randbemerkungen. Wäre besser im Kinder-Chat aufgehoben als sich in ernsthaften Foren herum zu treiben .

    Äußere stets meine Meinung!!

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    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Boah, auch wenn der/die/das was auch immer eigentlich keine Antwort verdient hat und ausser dem dummen Gelalle, den Beleidigungen und der einfachen Wiederholung seines Ausgangspostings nichts gekommen ist lassen wir mal Gnade vor Recht ergehen.

    Grundsätzlich trägt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, es sei denn im MV ist etwas anderes.
    In Ihrem MV ist die Vereinbarung getroffen, dass Sie pauschal einen Betrag pro Jahr als Teil der Mieter zahlen und daher keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen.
    Ohne Kenntnis der genauen Formulierung gehe ich nicht davon aus, dass es sich dabei um eine Art "Konto" handelt sondern einfach eine pauschale Abgeltung der Schönheitsreparaturen, d.h. beim Auszug brauchen Sie auch nicht zu renovieren, während der Mietzeit müssen Sie keine Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchführen, aber Sie bekommen auch kein Geld zurück am Ende. Da war wohl Wunschdenken.

    Anhand der bisher geposteten Formulierung sehe ich kein Anrecht ihrerseits auf irgendwelche angesparten sogenannten "Schönheitsreparatur Rücklagen".

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