Verarschung des arbeitenden Volkes diese Frage. Wenn dies machbar, beantrage ich Hartz IV und ziehe in eine Luxusvilla. Damit erübrigt sich ihre Frage.
Beiträge von Juhacaze
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Aufpassen das der Plan nicht aus dem Plan läuft. Wie man auf solche Ideen kommt? Rätselhaft.
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Und in einem Rechtsforum gehört es sich, dass man von Anfang an die Karten auf den Tisch legt, gelle?
Mainschwimmer
muß anmerken dass die emotionalen Ausbrüche von ihnen sehr oft rüber kommen, von der Aüßerung Rechtsforum habe ich jedenfalls noch nicht viel Kenntnis nehmen können.
Auf letztes Schreiben des Users:
Mir geht es hierbei nur um die rechtliche Grundlage auf die sich der Vermieter berufen könnte. Ob nun bei einem abgelehnten Widerspruch oder das der Mieter ganz einfach die Nachzahlung nicht begleichen möchte. Aus welchen Gründen auch immer.
Danke Forschtner
muß ich mich ebenfalls anschließen das er bei solchen Fragen, die nicht eindeutig offengelegt werden besser an einen Mieterverein oder Anwalt wendet.
In diesem Sinne.
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Hallo, ist der Vermieter berechtigt die Medien abzuschalten wenn der Mieter die Nachzahlung noch nicht beglichen hat?
Danke!
Bevor hier im Forum voreilige Äußerungen getätigt werden, sollten manche User mal erfragen ob ein berechtigtes Interesse an der Verweigerung dieser Nachzahlung besteht. Wäre sicherlich besser rüber gekommen.
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siehe auch Kommentare Mietminderung Ruhestörung
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Wenn die Klausel im Vertrag unterzeichnet wurde ist diese rechtskräftig. Wo der Names steht, steht auch der Kopf. Ansonsten mit dem jetzigen Vermieter reden und die Situation schildern. Andere Möglichkeit sehe ich z.Zeit keine.
Viel Erfolg!
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Hallo alle zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich habe gestern meine Betriebskostenabrechnung erhalten,wir dürfen den Betrag in höhe von 514€
nachzahlen!
Wieso??? :eek:
Dies ist die Abrechnung vom 01.01.2011 - 31.12.2011
Ich habe zu diesem Zeitraum nicht mal Heizung oder Warmwasser gehabt, wir heizten mit Öfen, Badeöfen und in der Küche ist ein Boiller vorhanden.
Im November 2011 wurden neue Heizkörper eingebaut doch die zähleruhr erst im Januar angeschlossen!?!Und in diesem Jahr habe ich angeblich 77Kubikmeter Wasser verbraucht??? Ich lebe nur mit meinem Mann zusammen, dass kann doch garnicht stimmen!

Vielleicht könnt ihr mir ein paar antworten geben!LG Angie
Wasser sparen, Statistik durchschnittlicher Wasserverbrauch Haushalt Deutschland
Sehe den Wasserverbrauch für 2 Personen noch im rechlichen Rahmen
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Hallöchen,
wir haben ein riesen Problem, wir leben in einem Mietshaus (Altbau) und haben über uns jemanden wohnen der eigentlich Obdachlos ist.
Die eigentliche Mieterin wohnt bei ihren neuen Freund und hat ihre Wohnung wahrscheinlich jetzt einen Obdachlosen zur Verfügung gestellt, das kam beim 3. Polizei Besuch wegen Ruhestörung raus.
Wir haben schon tausend mal mit dem Verwalter des Hauses telefoniert, doch es passiert nichts. Ich bin im 8. fast 9. Monat schwanger und steh Abends ständig unter Stress, da man nicht weiß ob man diese Nacht mal durchschlafen kann. Direkt über unser Schlafzimmer randaliert er ständig, stampft rum und redet bis tief in die Nacht mit seinen "Freunden", so das wir sogut wie jedes Wort verstehen.
Seit letzte Woche ist er ruhig doch jetzt hat er sich noch zusätzlich zu seinem großen Hund einen Welpen dazu geholt, der Nachts jammert, bellt und rumrandaliert.
Kann ich den Verwalter eine Frist für diesen Monat setzen, dass er diesen Typen rauswirft? Ansonsten Mietkürzung androhen?Wir wissen echt nicht mehr was wir machen sollen, Polizei sagt wir müssen zum Ordnungsamt. Das Ordnungsamt sagt wir müssen zum Verwalter/Vermieter, und der sagt er kümmert sich drum.
Aber es passiert einfach nichts.
Es kann doch echt nicht sein, das denen das scheiß egal ist ob da der richitge Mieter drin wohnt oder ein Obdachloser ?!
Das ist doch nicht normal.Bitte um Hilfe und Ratschläge.
Liebe Grüße
JenniferDem Vermieter schriftlich die Ruhestörung mitteilen(Einschreiben) Lärmprotokoll führen, dieses von Zeugen unterschreiben lassen. Mietminderung bringt nur weitere Probleme mit Vermieter. Ansonsten neue Wohnung suchen
Da Albau wie geschrieben erwarten die Gerichte eine gewisse Toleranz die unterschiedlich gewertet werden kann. Bei erneuter Ruhestörung Polizei verständigen, Anzeige erstatten, kann im Extremfall die Ruhestörungen ausweiten. Bester Rat wenn möglich neue Wohnung oder mit dem Problem weiter leben. Hatte ähnlichen Fall,trotz Anwalt vor Gericht kaum eine Chance wegen der schwierigen Beweißlast. -
Informiere das Gesundheitsamt deiner Gemeinde. Wenn die eine Gesundheitsgefährdung oder Unbewohnbarkeit feststellen, dann ist die fristlose Kündigung nur noch ein Klacks.
Sehr gute Antwort.
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Und was soll dass dem TE und den anderen Usern sagen? Kann es sein, dass du die Eingangsfrage nicht verstanden hast?
Passende Antworten, wie der nicht erfasste Mehrverbrauch an Wasser/Abwasser zu verteilen ist, gibt es doch. Mal lesen und verstehen, gelle?
jo Schlaukopf
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Hallo ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen. In Unserer Wasserabrechnung haben wir seit Jahren zwischen den Wohnungszählern und den Hauptwasserzähler des Hauses zwischen 50-60m^3 Abweichung, d.h. 60%. Maximal dürfen 20 % Abweichung sein. Niemand wußte bis jetzt wo das Wasser hin ist, nicht mal der Vermieter der letztes Jahr komplett neue Zähler einbauen lassen hat. Jetzt ruft er mich an, er wüßte jetzt wo das Wasser hin ist. Da haben die doch tatsächlich die kompletten Klospülungen (4Wohnungen) nur an den Hauptwasserzähler angeschlossen und nicht an die kleinen Zähler. Da hab ich gesagt dass ich das nicht bezahle. Ich zahle gern was ich verbraucht habe aber wir waren letztes Jahr arbeiten von früh halb acht bis abends halb acht und wir haben Rentner im Haus die den ganzen Tag die Spülung nutzen. So da wir im Haus (kleine Zähler)100m^3 verbraucht haben und wir davon 52m^3. lässt er uns natürlich auch die Hälfte von der Abweichung den Spülgängen zahlen. Sowas geht doch nicht. Und da ich mich jetzt weigere will er mich verklagen und meinte noch nächstes Jahr wird das auf Personen umgelegt, d.h. wir mit Baby gerade mal 3 Monate sollen dann für 4 personen zahlen. Ist das rechtens. Danke für eure Antworten
Nach allgemeinen Grundsätzen sind die Parteien an einen vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab gebunden. Der Umlageschlüssel kann nur durch Vertrag geändert werden. Hierzu ist die Mitwirkung des Mieters erforderlich (BGH, Urteil v. 31.5.2006, VIII ZR 159/05). Formularmäßige Änderungsvorbehalte sind nur wirksam, wenn die Voraussetzungen der Änderung der Billigkeit entsprechen (BGH, WuM 1993 S. 109).
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hallo, in unserem Abstellraum wurde ein Anschluß an den Blitzschutz vorgenommen im Auftrag eines neuen Mieters, der einen neuen Internetanschluss beantragt hat. Wir haben auf Bitten des Mieters den Keller aufgeschlossen, damit ein Techniker einen Erdungsanschluss an ein in unserem Keller verlaufendes Blitzschutzkabel durchführt. Nun hängt da ein technisches Gerät etwa in 40 cm über Fußboden an der Wand. Dieses Ding kann leicht mal von uns beschädigt werden, so wie es da hängt. Ich habe verlangt, dass wir schriftlich den Haftungsausschluss von der Eigentümergemeinschaft für evtl. Schäden erhalten, die in der Nutzung unseres Abstellraums an diesem Gerät entstehen könnten. Das wurde uns verweigert, man verucht nun, dieses Gerät in den Gemeinschaftskeller verlegen zu lassen, was technisch m.E. unmögl. sein dürfte. Hintergrund: Wenn der Blitzschutz nicht funktioniert, könnten die Computer und Monitore des neuen Mieters Schaden erleiden. Der Internetanbieter ist raus aus der haftung für Überspannung, wenn er den Anschluss erdet. Ich möchte jedoch als Nachbar auch nicht plötzlich haftbar gemacht werden können. Ich finde, es ist etwas faul, wenn die WEG die Haftung nicht selbst übernimmt. Kennt jemand sich aus?
Gutmütigkeit ist ein Stück der Dummheit!
Lasse dir doch den Haftungsausschluß von dem Neuen Mieter vertraglich bestätigen, soweit er zustimmt und schon ist der Käse gegessen.
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hilfe
-weiss nicht mehr was ich machen soll!
habe vor 5monate eine erhöhung der nebenkosten bekommen,-da ich harzIV bekomme und jetzt schon auf meine miete drauf zahle, kann ich die erhöhung monatlich nicht bestreiten und wollte deshalb weiterhin einmal jährlich die nachzahlung begleichen da in diesem falle das amt die mehrkosten übernimmt(monatlich aufgrund unangemesener wohnungsgröße aber nicht).
ich muss noch erwähnen das ich 13jahre in der wohnung wohne und immer pünktlich miete und natürlich auch die jährlich anfallenden nachzahlung d.nebenkosten beglichen habe. trotz mehrmaligem erklären meines problemes(schriftlich u persönlich),-bitte u bettel für verständniss meiner situation,-besteht er auf monatliche begleichung. das traurigste für mich ist das er sofort in der ersten email die er geschickt hat mit klage,-mietrecht und paragraphen gedroht hat. ich bin eifrig auf der suche nach einer neuen wohnung,-habe aber jetzt total angst das er vor gericht geht und ich dann noch die ganzen anwalts sowie gerichtskosten tragen muss!?! jetzt habe ich schon überlegt beim amt um einen zinslosen kredit zu bitten,-habe darum den vermieter nochmal schriftlich darum gebeten das er mir deshalb bitte einen beleg ausstellt über die erhöung d.nebenkosten. nun habe ich als antwort erhalten das er das nicht für nötig hält da er mir ja solch einen beleg schon mit der nachzahlung vor 5 monaten erstellt hat. diesen habe ich aber leider verlegt u hab es auch nicht für ein problem gehalten kurz 3beträge auf ein blatt zu schreiben(wobei er warsch.ja auch noch den beleg v vor 5monaten im pc gespeichert hat). jetzt sind meine nerven echt am ende,-hab total angst bald noch ne klage und den dementsprechenden kosten am hals zu haben. ich hab doch immer jeden pfennig gezahlt,-13 jahre lang,-und er soll mir ja auch nix schenken,-nur das er sein geld nicht mon.sondern wie sonst auch järlich erhalten hätte. bitte bitte,-gebt mir einen rat!!!
viele dank im vorraus und freundlich grüße
alassiaAufgrund der unangemessenen Wohnungsgröße, wobei Sie nach ihrem Schreiben schon draufzahlen müssen wird ihr Versuch die Mehrkosten monatlich auf das Amt zu übertragen scheitern.
Das sie Dir jährlich die Kosten übernehmen können Sie mehr als zufrieden sein. Wie ihn Antworten erwähnt, von Amtsgericht einen Beratungschein beantragen und einen Anwalt fragen. -
hilfe
-weiss nicht mehr was ich machen soll!
habe vor 5monate eine erhöhung der nebenkosten bekommen,-da ich harzIV bekomme und jetzt schon auf meine miete drauf zahle, kann ich die erhöhung monatlich nicht bestreiten und wollte deshalb weiterhin einmal jährlich die nachzahlung begleichen da in diesem falle das amt die mehrkosten übernimmt(monatlich aufgrund unangemesener wohnungsgröße aber nicht).
ich muss noch erwähnen das ich 13jahre in der wohnung wohne und immer pünktlich miete und natürlich auch die jährlich anfallenden nachzahlung d.nebenkosten beglichen habe. trotz mehrmaligem erklären meines problemes(schriftlich u persönlich),-bitte u bettel für verständniss meiner situation,-besteht er auf monatliche begleichung. das traurigste für mich ist das er sofort in der ersten email die er geschickt hat mit klage,-mietrecht und paragraphen gedroht hat. ich bin eifrig auf der suche nach einer neuen wohnung,-habe aber jetzt total angst das er vor gericht geht und ich dann noch die ganzen anwalts sowie gerichtskosten tragen muss!?! jetzt habe ich schon überlegt beim amt um einen zinslosen kredit zu bitten,-habe darum den vermieter nochmal schriftlich darum gebeten das er mir deshalb bitte einen beleg ausstellt über die erhöung d.nebenkosten. nun habe ich als antwort erhalten das er das nicht für nötig hält da er mir ja solch einen beleg schon mit der nachzahlung vor 5 monaten erstellt hat. diesen habe ich aber leider verlegt u hab es auch nicht für ein problem gehalten kurz 3beträge auf ein blatt zu schreiben(wobei er warsch.ja auch noch den beleg v vor 5monaten im pc gespeichert hat). jetzt sind meine nerven echt am ende,-hab total angst bald noch ne klage und den dementsprechenden kosten am hals zu haben. ich hab doch immer jeden pfennig gezahlt,-13 jahre lang,-und er soll mir ja auch nix schenken,-nur das er sein geld nicht mon.sondern wie sonst auch järlich erhalten hätte. bitte bitte,-gebt mir einen rat!!!
viele dank im vorraus und freundlich grüße
alassiaAufgrund der unangemessenen Wohnungsgröße, wobei du nach deinem Schreiben schon draufzahlen mußt wird dein Versuch die Mehrkosten monatlich auf das Amt zu übertragen scheitern.
Das sie Dir jährlich die Kosten übernehmen können Sie mehr als zufrieden sein. Wie ihn Antworten erwähnt, von Amtsgeicht einen Beratungschein beantragen und einen Anwalt fragen. -
Hallo und guten Abend......
Am Anfang April möchte meine Wohnung verlassen.
Der Mietvertrag würde am 01.12.1972 vom Vater meiner Frau gemacht worden.
Ich bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen".Frage......
Was für ein Kündigungsfrist gilt für diese Wohnung ? Die übliche drei Monate oder wegen die "ziemlich" lange Zeit gelten andere Regeln???
Vielen dank im Voraus.....und Grüße an Alle....
Der Bundesgerichtshof hat mal in ähnlichen Fällen entschieden, das in vor 2001 abgeschlossene Mietverträge die langen Kündigungsfristen bestehen bleiben. Inwieweit diese Regelung nach heutiger Rechtssprechung noch Anwendung findet kann ich derzeit leider nicht beurteilen. Diese Frage kann Dir nur ein Mieterverein oder Rechtanwalt beantworten.
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Guten Abend,
danke für die bisherigen Antworten. Der Mietvetrag hätte bis zum 30.6 laufen sollen. Wir haben jedoch die schriftliche Vereinbarung mit der Vermieterin geschlossen, dass das Mietverhältnis zum 15.6. beendet ist und die Nebenkosten auch nur bis dahin anfallen. Die Nachmieter sind am 15.6 auch gleich eingezogen.
Grüße und Danke
Wenn der Vermieter die Künigung wie geschrieben bestätigt hat, der Nachmieter sodann am 15.06 folglich eingezogen ist muß meines Erachtens der Monat auch nur anteilig agerechnet werden.
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Danke für die Antwort.
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Info ist alles bin leider Zimmermann:)
Dein Kommentar ist diesmal ein wenig aussagekräftiger. Natürlich gibt es Ausnahmen im Sonderkünigungsrecht. Aber im Zweifelsfalle mal mit dem Vermieter reden, wie schon bei Dir erwähnt setzt es eine gewisse Art der Kulanz voraus. Ein Arbeitsplatzwechsel war sicherlich bei Abschluß des Mietvertrages nicht voraus sehbar, was natürlich eine typische Situation des Sonderkündigungsrechts voraus setzen könnte. Bin leider kein Fachanwalt für Mietrecht war halt nur hilfreich gemeint und als Anhaltspunkt gedacht.
MfG
Juhacaze
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Wo hast du das denn gelesen, kann es sein, dass du einen Satzbaukasten hast und dir solche Antworten zusammen zimmerst?
Da aber dieser Mietvertrag exakt über 4 Jahre abgeschlossen wurde, könnte man davon ausgehen, dass hier ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dieser Verzicht ist gültig, da helfen auch keine deiner Antworten aus dem Baukasten.
Hier kann nur ein Aufhebungsvertrag eine Entlassung aus dem Vertrag bewirken. Das setzt aber eine große Portion Kulanz beim Vermieter voraus.
Info ist alles bin leider Zimmermann:)
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Frag mal den Comic-Star Berny!!! Hat sich im Forum verirrt. Ist der Auffassung er wäre die Forenpolizei und kontert hier Beiträge mit seinen dummen Kommentaren und Randbemerkungen. Wäre besser im Kinder-Chat aufgehoben als sich in ernsthaften Foren herum zu treiben .
Äußere stets meine Meinung!!
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