Sehr geehrte Herren und Damen,
ich hoffe das ich in diesem Forum eine Antwort auf meine Frage finden werde.
Meine Freundin und ich haben im Juli einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung unterschrieben. Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch im Rohbau und laut Mietvertrag zum 01.01. bezugsfertig.
Es gibt jedoch eine Klausel die besagt das der Eigentümer sich vorbehält den Einzugstermin aufgrund von Bauverzögerungen zu verschieben und dafür nicht haftet oder ähnliches.
Wir haben seit der Vertragsunterzeichnung nichts mehr vom Vermieter gehört und sind somit davon ausgegangen das es mit dem 01.01.2013 klappt. Nun habe ich unsere bisherige Wohnung zum 31.12.2012 gekündigt mit der üblichen 3 monatigen Kündigungsfrist.
Heute erhalte ich ein schreiben das die neue Wohnung erst zum 31.03. bezugsfertig ist.
Wir hatten mit 1-2 Wochen Verzögerung gerechnet und haette bei Verwandten unterkommen können, mit 3 Monaten haben wir jedoch nie gerechnet. Wir brauchen nun dringend eine neue Unterkunft was in Hamburg ja bekanntermaßen mehrmals schwer ist.
Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen? Wir suchen ab sofort nach einer anderen Wohnung aber bei dem Mietniveau in Hamburg können wir uns die Neubauwohnung selbst nur 3 Monate (bis laut Vertrag eine Kündigung möglich wäre) nicht leisten.
Vielen dank!