Beiträge von Berny

    Hallo Hyperionn,

    wie ich aus Deinen bisherigen Postings herauslese, hattest Du Dich schon mal anwaltlich bzw. beim Mieterverein beraten lassen. Ich würde an Deiner Stelle mit der letzten (korrigierten) NKA+HKA und Deinem Widerspruch einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren. Dabei solltest Du Unterlagen/Berechnungen mitnehmen, aus denen die Gesamtgrösse der Liegenschaft hervorgeht bzw, zu ermitteln ist.

    Kommt natürlich darauf an wie hoch die rückständigen Wasserkosten sind. Z.B. zu zahlende Wasserkosten € 1000,00, der Untermieter zieht nach 4 Monaten aus, hat inzwischen die Miete von € 800,00 nicht bezahlt/einbehalten, hat aber an das Wasserwerk den Rückstand von € 1000,00 beglichen. Wie kommt der M. zu seinen restlichen € 200,00?
    Ebenso bin ich nicht sicher, ob nicht auch in diesem Fall -sollte kein Warm-Kaltwasser vorhanden sein- das Sonderkündigungsrecht greifen würde.


    Hi Banane,
    was sollen diese Zahlenspielereien? Rechtsgrundlage?
    Bei meiner Antwort drehte es sich nicht um Sonderkündigungsrecht oder nicht, sondern lediglich um die einfachere Lösung in Form der Ersatzvornahme.;)

    das Mietverhältnis mit meinem Mieter wird demnächst enden. Danach werde ich selbst einziehen. Damit ich zum Küchenkauf eine Küchenfliese mitnehmen kann, hab ich den Mieter darum gebeten, mir eine Fliese auszuhändigen. Dieser meint nun aber, dass sich die Fliesen auf dem Speicher befinden und er momentan keinen Zugriff hat.
    Ist der Mieter dazu verpflichtet, mir die Fliese auszuhändigen, z. B. weil es ja mein Eigentum ist.


    Nein, er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Finger für Dich zu krümmen. Ist der Speicher an ihn mit vermietet?

    Ich habe mal direkt hinten an der Toillette am Kanalanschluss, der in den Boden führt gerochen. Dort konnte ich einen Kanalgeruch feststellen. Evtl ist der Kanalanschluss zum Boden hin nicht optimal abgedichtet?


    Hatte ich ebenfalls. Eine Dose Bauschaum hat dem abgehelft.:o

    Gibt es hier ein Urteil o.Ä. worauf ich mich berufen kann? Ich meine schon gelesen zu haben dass der VM dem Mieter zuerst eine nachweisbare Forderung zur Mängelbeseitigung zu stellen hat. Falls er dies unterlässt und selbstständig die Reparatur in Auftrag gibt sind die Kosten nicht einforderbar. Liege ich hier richtig?


    MMn ja, zumindest im Rahmen der Schadenminderungspflicht. Vielleicht hilft Google? https://www.google.de/#q=frist+zur+s…er+bei+mietende

    Hallo Bumba,

    der VM wird mit Sicherheit wohl mit sich "reden" lassen müssen..

    "Sehr altes Haus, vor 30 Jahren zum letzten mal renoviert, nur Waschbeckenunterschrank und Spiegel im Bad waren neu."
    - Wichtig ist, wie Ihr die Mietsache seinerzeit (möglichst schriftlich nachweislich) übernommen hattet.

    "Bei der Schlüsselübergabe wurde ein aufgequollener Waschbeckenunterschrank moniert. Laut Aussage des Vermieters lagen die Gesamtkosten (Unterschrank plus Spiegel) bei 120 Euro. Also sagten wir, dann sollen doch die 120 Euro von der Kaution abgezogen werden und fertig."
    - Das war's?

    "Es wurden weiterhin keine mündlichen oder schriftlichen Forderungen zur Mängelbeseitigung an uns gestellt.
    Es gab keine schriftliche Übergabe, aber der Mitbewohner war als Zeuge anwesend."
    - Wichtig zu wissen.

    "1000 Euro für Reparatur Rolläden (einige Gurte waren gerissen, waren aber auch sehr alt )"
    - Würde ich ablehnen, da bei der Rückgabe nicht aktenkundig wurde.

    "Bademöbel für knapp 800 Euro mit Einbau"
    - dito.

    "Angeblich versiffte Küche gereinigt für 120 Euro (wurde von uns gereinigt, alle Schubladen rausgeputzt)"
    - dito.

    "Überstrichene Türrahmen usw. saubergemacht: 420 Euro (wurde auch im Vorfeld von uns erledigt)"
    - dito.

    "So, also sollen im Endeffekt 1300 Kaution einbehalten und 1500 nachgezahlt werden."
    - Diesem Wunschdenken würde ich widersprechen mit kurzer knapper Begründung.

    "Ich denke es liegt auf der Hand, dass wohl kein (Teil) eines kaputten 120 Euro Schrankes durch ein 600 Euro Teil ersetzt werden darf plus Arbeitszeit."
    - Stimme zu, aber das wurde doch bereits geklärt?

    "Weiterhin muss doch auch die Möglichkeit zur Selbsbehebung von Mängeln gegeben sein nehme ich an."
    - So sollte es eigentlich sein.

    "Einfach das halbe Haus umbauen und uns die Rechnung präsentieren geht ja wohl so nicht."
    - Aber man könnte es ja mal versuchen...:rolleyes:

    "Ich würde mich freuen über Tips zum weiteren Umgang mit dieser Situation, ..."
    - Bitte informiere uns über den Fortgang.

    Nein, nur Audio. Also sowas, wo man in der Wohnung selber so einen Telefonhörer hat und mit dem, der unten klingelt, reden kann und so einen Tür-öffner-Knopf hat. Wurde quasi 1:1 durch ein neues Gerät getauscht.


    Also keine Wohnwertverbesserung bzw. Modernisierung, welches weder eine Erhöhung der Miete noch eine Kostenbeteiligung rechtfertigen könnte. Wird Zeit, dass der VM mal aufwacht...
    Halte uns bitte weiterhin informiert.

    Hallo Caro_Oliver,
    ich halte Eure Sichtweise für völlig korrekt. Ihr braucht noch nicht mal zu reagieren (erst, wenn Post vom Gericht kommt). Halte uns bitte weiterhin informiert.
    PS: Ist die bisherige Klingel- und Gegensprechanlage wirklich/weshalb auszuwechseln?

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