Hallo Bumba,
der VM wird mit Sicherheit wohl mit sich "reden" lassen müssen..
"Sehr altes Haus, vor 30 Jahren zum letzten mal renoviert, nur Waschbeckenunterschrank und Spiegel im Bad waren neu."
- Wichtig ist, wie Ihr die Mietsache seinerzeit (möglichst schriftlich nachweislich) übernommen hattet.
"Bei der Schlüsselübergabe wurde ein aufgequollener Waschbeckenunterschrank moniert. Laut Aussage des Vermieters lagen die Gesamtkosten (Unterschrank plus Spiegel) bei 120 Euro. Also sagten wir, dann sollen doch die 120 Euro von der Kaution abgezogen werden und fertig."
- Das war's?
"Es wurden weiterhin keine mündlichen oder schriftlichen Forderungen zur Mängelbeseitigung an uns gestellt.
Es gab keine schriftliche Übergabe, aber der Mitbewohner war als Zeuge anwesend."
- Wichtig zu wissen.
"1000 Euro für Reparatur Rolläden (einige Gurte waren gerissen, waren aber auch sehr alt )"
- Würde ich ablehnen, da bei der Rückgabe nicht aktenkundig wurde.
"Bademöbel für knapp 800 Euro mit Einbau"
- dito.
"Angeblich versiffte Küche gereinigt für 120 Euro (wurde von uns gereinigt, alle Schubladen rausgeputzt)"
- dito.
"Überstrichene Türrahmen usw. saubergemacht: 420 Euro (wurde auch im Vorfeld von uns erledigt)"
- dito.
"So, also sollen im Endeffekt 1300 Kaution einbehalten und 1500 nachgezahlt werden."
- Diesem Wunschdenken würde ich widersprechen mit kurzer knapper Begründung.
"Ich denke es liegt auf der Hand, dass wohl kein (Teil) eines kaputten 120 Euro Schrankes durch ein 600 Euro Teil ersetzt werden darf plus Arbeitszeit."
- Stimme zu, aber das wurde doch bereits geklärt?
"Weiterhin muss doch auch die Möglichkeit zur Selbsbehebung von Mängeln gegeben sein nehme ich an."
- So sollte es eigentlich sein.
"Einfach das halbe Haus umbauen und uns die Rechnung präsentieren geht ja wohl so nicht."
- Aber man könnte es ja mal versuchen...
"Ich würde mich freuen über Tips zum weiteren Umgang mit dieser Situation, ..."
- Bitte informiere uns über den Fortgang.