Mieterhöhung - ortsübliche Vergleichsmiete falsch berechnet

  • Hallo zusammen,

    mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung mitgeteilt, begründet mit der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel. Bei seiner Einordnung in die Orientierungshilfe des Mietspiegels hat er jedoch mehrere Merkmale aus meiner Sicht falsch als wohnwerterhöhend eingestuft. Zum Beispiel die Existenz eines Kühlschranks (obwohl dieser bei Einzug von mir angeschafft und gezahlt wurde) und einer, wie es im Mietspiegel heisst, "Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Herd und Spüle" (obwohl nur Herd und Spüle mit Unterschrank bei Einzug bereitgestellt wurden).

    Geh ich richtig in der Annahme, dass diese beiden Merkmale nicht wohnwerterhöhend sind? Kann ich also die Einordnung in die Orientierungshilfe selber vornehmen und der Erhöhung ggfs nur teilweise zustimmen?

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von ChechuRubiera (9. Juli 2017 um 18:27)

  • Diese Fragen sind das tägliche Brot für eine Heerschar von Juristen. Du kannst alle Korrekturen selber vornehmen, solange bis dir der Richter erklärt, das das entweder Unsinn war, oder du recht hattest, oder wie meistens, irgendwas dazwischen.
    Erfahrungsgemäß lohnt es sich in vielen Fällen übrigens aus finanzieller sicht kaum gegen so etwas vozugehen, wenn es sich nicht um wirklich nennenswerte Beträge handelt, und bei deinen zwei stritigen Punkten wird es wohl eher um minimale Summen gehen, oder?
    Bevor du also irgendwelche wilden Briefe schreibst, rede mit dem Vermieter, falls möglich. Kann auch sein das die Punkte im MV einfach unklar oder falsch drin stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (10. Juli 2017 um 07:39)

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