Beiträge von Berny


    eine Kopie vom Mietvertrag verlangen. ... Gruß, Nils


    Moin Nils,
    verlangen bestimmt nicht, höchstens erbitten. Der VM ist aber auch dann nicht dazu verpflichtet, noch nicht mal gegen Kostenerstattung.


    Nun sollte ich für eine Amtsanfrage meinen Mietvertrag kopieren und beglaubigen lassen. Leider ist mir bei der Suche nach diesem Vertrag aufgefallen, dass ich ihn irgendwie verlegt habe. Zumindest finde ich ihn nicht mehr in meinen Unterlagen. Nun wollte ich wissen, ob der Mietvertrag an Gültigkeit verliert, wenn ich kein Exemplar mehr besitze?


    Hallo Missy,
    falls sich das Problem nicht inzwischen erledigt hat...: Ich würde antworten, dass das Amt sich an den VM wenden möge, da ich mein MV-Exemplar z.Zt. nicht auffinden kann.
    Nein, der MV verliert natürlich nicht seine Gültigkeit.

    Hallo,
    ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage, hoffe aber dennoch auf fundierte Hilfestellung :)
    Die Sachlage: Ich bewohne mit meinem mittlerweile volljährigen Sohn eine Mietwohnung. Jetzt ziehe ich aus und seine Freundin ein. Da der Abrechnungszeitraum (Heizkosten)für mich nur Wintermonate umfasst, haben wir uns aus Gründen des Lastenausgleichs intern geeinigt, dass ich auf eine Abrechnung verzichte und der Zählerstand von meinem Sohn und seiner Freundin einfach übernommen und der Nebenkostenabschlag wie bisher bis zum nächsten Stichtag weitergezahlt wird. Nur besteht der Vermieter nun auf Ablesung und Abrechnung. Meine Frage: Darf und muss er das, wie er behauptet?
    Vielen Dank!


    Hallo Assilie,
    der VM sollte sich lieber um einwandfreie Vertragsgestaltung kümmern.
    Natürlich kann er (zwingend auf seine(!) Kosten) eine Zwischenablesung und -abrechnung machen, falls es ihm Spass macht und er Lageweile hat.

    hm verstehe ich nicht...
    ich habe den vertrag doch praktisch damit gekündigt, dass ich gesagt habe, ich ziehe aus. Er hat das ja zur kenntnis genommen und da noch nichts von der kaution oder einem Nachmieter gesagt.
    erst jetzt, eine woche nach meinem auszug, wo ich nach der kaution frage heisst es auf einmal, ich bekäme sie nicht...


    So schwer kann es doch nicht sein...: Angenommen, Du hast nach dem 4.3. gekündigt, gilt die gesetzliche Frist, und die ist eben ein Viertel Jahr, der 30.06.

    Ja, ein mündlicher Vertrag ist wohl entstanden, allerdings denke ich doch, dass die Vorraussetzungen für die Rückzahlung der Kaution auch irgendwie hätten abgesprochen werden müssen.

    Der Vermieter vermietet seit etwa 20 Jahren ein Haus mit 4 Zimmern als Wohngemeinschaft. Also es wohnen dort, wenn möglich immer 4 leute zusammen.
    Ich habe eben eines der zimmer bezogen und war dann für 5 Monate teil der WG.

    Hmm, ich würde, da dies explizit noch nicht geschehen ist, den MV "zum nächstmöglichen Termin" kündigen.
    Das bedeutet, dass Du noch bis zum 30.06. Miete zu zahlen hättest mit der Konsequenz, dass sich das Thema Kaution damit wohl erledigt haben dürfte..., sorry.:(

    Ich möchte die Kaution aber wieder haben.
    Kann er sie einbehalten oder kann ich sie einfordern?


    Moin Eleven,
    Ihr habt keinen schriftlichen Mietvertrag. Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden durch konkludentes Verhalte, bspw. bei Dir die Zahlung einer Kaution, monatliche Miete und beim VM die Übergabe der Schlüssel (=Mietsache).
    Du solltest jedoch das "WG" näher erklären.

    Bei mir ist der Unterschied zum Vorjahr um 2700% relevant (gestiegen natürlich).
    Jörg


    Moin Jörg,
    entschuldige bitte, aber um das siebenunzwanzigfache...?

    Dein Nachtrag:
    "Der VM ist eine Mission aus St.Augustin. Diese ist Erbin der Immobilie, die Immobilie ist bereits veräussert und wir sind umgezogen. Die NK-Abrechnung erfolgte nach dem immobilienverkauf. Die Mission behauptet wir hätten diese Wärme "konsumiert"."
    ... welches vom VM zu beweisen wäre.

    ich hab da mal ne Frage. Es geht um meine Nebenkostenabrechnung.
    Die ist dieses Jahr erheblich höher als letztes Jahr. Das kommt mir etwas komisch vor, weil sie in den letzten Jahren fast immer gleich war. Gibt es da eine Möglichkeit, das man die Rechnungen und Belege, die der Vermieter hat, kontrollieren kann. Oder muss der Vermieter die nicht raus geben. Mich würde schon ganz gerne mal interessieren ob das dieses Jahr alles mit rechten Dingen zu geht.
    Sven

    Hallo Sven,
    Du müsstest Dir schon die Mühe machen und alle einzelnen Posten der Abrechnungen der vergangenen Jahre miteinander zu vergleichen. Ich mache das mit Excel mit Säulendiagrammen und habe schon erstaunliche Feststellunbgen gemacht.


    Hier die Voraussetzungen für die Erhöhung der Nebenkosten:
    Mieterhöhung bei gestiegenen Betriebskosten


    Moin PKP,

    ich habe mir das Gelinkte mal kurz angesehen, und mir ist dabei aufgefallen, dass meist von 1.) Betriebskostenpauschale und 2.) Mieterhöhung die Rede ist.

    Zu 1.) Bei den BK handelt es sich ja - wie auch in diesem Falle hier - um die monatliche Abschlagszahlung auf die (jährliche) BK-Abrechnung. Eine (im Vertragswesen immer unüblicher werdende) Pauschale (als Teil einer bspw. sog. "Warmmiete") ist in sich erledigt, der VM braucht da noch nicht mal eine jährliche Abrechnung zu machen.

    Zu 2.) Unter Mieterhöhung versteht man eigentlich in erster Linie eine Erhöhung der Nettomiete. Na schön, auch die Betriebskosten sind ein Teil der Miete. Sinnvoller wäre es jedenfalls, von einer Erhöhung der monatlichen BK-Abschlagszahlung zu sprechen, welche - und jetzt kommen wir zur Frage des Fragestellers - vom VM in Form einer Berechnung aufgrund der vergangenen BK-Jahresabrechnung dem Mieter bis zum 15. des Vormonats vorzulegen ist bei Wirksamkeit ab dem nächsten Monat.

    Die Frage ist rein folgende Aufforderung:
    "Nach Erkundigung beim Rechtsanwalt bezüglich der Mietverordnung muß ich Ihnen mitteilen, dass die Zähler nicht abgestellt werden dürfen. Eine Verbrauchserfassung für das ganze Haus und die Mietergemeinschaft wird dadurch unmöglich gemacht und ist anfechtbar."

    Es ist aber nicht der Zähler abgestellt, sondern der Heizkreislauf als Gesamtes. Deshalb misst der Zähler 0,0 Verbrauch, was für die Vermieterin natürlich dazu führt, dass sie die unnötig verbrauchte Energie für Heizung auch zu 0% an uns weitergeben kann. Muss ich den Kreislauf wieder öffnen?
    Hole

    Hallo Hole,
    ob der VM sich beim RA erkundigt hat bzw. solch eine Antwort dort bekommen hat, wage ich eher zu bezweifeln.
    Im MV wird sicherlich nicht vermerkt sein, dass ich Heizenergie zu verbrauchen habe. Wenn ein Mieter keine Heizenergie verbraucht, ist das seine Sache; es ist auch seine Sache, der Schimmelbildung - und damit der Bausubstanzschädigung - vorzubeugen.
    Die von Dir geschilderte Konstruktion und der Betrieb der Zentralheizungsanlage riecht verdächtig nach Sachverständigengutachten, Gegengutachten, Obergutachten: will sagen, dass Ihr Euch um dreistellige Beträge streitet und Kosten im oberen vierstelligen Bereich riskiert.

    Hallo Silke,
    vorerst habe ich zu dem von Mainschwimmer und mir gesagten nichts zu ergänzen, ausser, dass Du bei der von ihm gelinkten Wohnflächenberechnungsverordnung mal direkt auf "Dachschrägen und Nischen" gehen solltest.
    Ich bin selbst Mieter und Vermieter. Bei der vermieteten 45m² DG-Wohnung wurden Türfüllungen abgezogen, von Raumhöhen 200 bis 100cm die Hälfte, und unter 100cm alles in Abzug gebracht. Somit blieben dann noch 39m² als Berechnungsgrundlage für die BetrkAbr. übrig. Das wurde anfangs direkt im MV vermerkt. Mit Excel klappt so eine Aufstellung prima: Bruttogrösse jedes Raums abzüglich dem, was abzuziehen ist. Das habe ich für jeden Raum des von mir vermieteten Hauses gemacht.

    Hallo Smudo,

    die Kündigungsfristen für eine Mietwohnung sind in § 573 c BGB geregelt:
    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, also in Eurem Falle jetzt zum 30.06.2010.

    Die Kaution hat hiermit überhaupt nichts zu tun.

    Wichtig ist, dass Euer VM die Kündigung nachweislich bekommt (am besten "Durch Boten", d.h. mit Zeugen. Sollte er diskutieren und sie nicht annehmen wollen, dann eben mit Zeugen in seinen Briefkasten einlegen.


    seit Juli 2009 miete ich mit meiner Freundin zum ersten Mal eine Wohnung.
    Im Dezember 2009 bekommen wir eine Nebenkostenabrechnung (Zeitraum 01.07.09 - 30.11.2009) Nachzahlung = ca. 57-€ kann mal passieren...
    Letzte Woche erhalten wir eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum (01.12.2009 - 31.01.2010) Nachzahlung = ca. 67-€


    Hi Don,
    hast Du den VM mal gefragt, was das soll? Wie ist denn der übliche NK-Abrechnungszeitraum dieser Immobilie?

    Nein, diese Kosten trägt der Vermieter.

    So ist es auch bei Leerwohnungen.
    Hier werden die Nebenkosten so abgerechnet, als wäre
    die Wohnung mit einer Person bewohnt.

    Ich schliesse mich da an: Leerstandskosten hat der VM zu tragen.

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