Kein Mietvertrag, Vermieter will Kaution nicht zahlen

  • Hallo :)

    Ich habe die letzten 5 Monate ohne Mietvertrag in einem WG-Zimmer gewohnt. Seitens des Vermieters viel das Wort Mietvertrag nie und ich bin auch nicht so der Bürokrat als dass ich unbedingt einen verlangt hätte. Ich habe keinen benötigt.
    Schön und gut, ich habe also dort gewohnt, jeden Monatsanfang pünktlich die Miete überwiesen und am Anfang auch eine Kaution.

    Jetzt bin ich relativ abrupt ausgezogen (2 Wochen vorher dem Vermieter angekündigt) und habe nach der Kaution gefragt.
    Der Vermieter meint nun, ich bekomme nichts, weil ich keinen Nachmieter habe. Eine Abmachung, dass ich einen finden muss, um die Kaution zu bekommen, gab es nie. Weder mündlich noch schriftlich.

    Ich möchte die Kaution aber wieder haben.
    Kann er sie einbehalten oder kann ich sie einfordern?

  • Ich möchte die Kaution aber wieder haben.
    Kann er sie einbehalten oder kann ich sie einfordern?


    Moin Eleven,
    Ihr habt keinen schriftlichen Mietvertrag. Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden durch konkludentes Verhalte, bspw. bei Dir die Zahlung einer Kaution, monatliche Miete und beim VM die Übergabe der Schlüssel (=Mietsache).
    Du solltest jedoch das "WG" näher erklären.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. März 2010 um 00:09)

  • Ja, ein mündlicher Vertrag ist wohl entstanden, allerdings denke ich doch, dass die Vorraussetzungen für die Rückzahlung der Kaution auch irgendwie hätten abgesprochen werden müssen.

    Der Vermieter vermietet seit etwa 20 Jahren ein Haus mit 4 Zimmern als Wohngemeinschaft. Also es wohnen dort, wenn möglich immer 4 leute zusammen.
    Ich habe eben eines der zimmer bezogen und war dann für 5 Monate teil der WG.

  • Ja, ein mündlicher Vertrag ist wohl entstanden, allerdings denke ich doch, dass die Vorraussetzungen für die Rückzahlung der Kaution auch irgendwie hätten abgesprochen werden müssen.

    Der Vermieter vermietet seit etwa 20 Jahren ein Haus mit 4 Zimmern als Wohngemeinschaft. Also es wohnen dort, wenn möglich immer 4 leute zusammen.
    Ich habe eben eines der zimmer bezogen und war dann für 5 Monate teil der WG.

    Hmm, ich würde, da dies explizit noch nicht geschehen ist, den MV "zum nächstmöglichen Termin" kündigen.
    Das bedeutet, dass Du noch bis zum 30.06. Miete zu zahlen hättest mit der Konsequenz, dass sich das Thema Kaution damit wohl erledigt haben dürfte..., sorry.:(

  • hm verstehe ich nicht...
    ich habe den vertrag doch praktisch damit gekündigt, dass ich gesagt habe, ich ziehe aus. Er hat das ja zur kenntnis genommen und da noch nichts von der kaution oder einem Nachmieter gesagt.
    erst jetzt, eine woche nach meinem auszug, wo ich nach der kaution frage heisst es auf einmal, ich bekäme sie nicht...

  • hm verstehe ich nicht...
    ich habe den vertrag doch praktisch damit gekündigt, dass ich gesagt habe, ich ziehe aus. Er hat das ja zur kenntnis genommen und da noch nichts von der kaution oder einem Nachmieter gesagt.
    erst jetzt, eine woche nach meinem auszug, wo ich nach der kaution frage heisst es auf einmal, ich bekäme sie nicht...


    So schwer kann es doch nicht sein...: Angenommen, Du hast nach dem 4.3. gekündigt, gilt die gesetzliche Frist, und die ist eben ein Viertel Jahr, der 30.06.

  • hm verstehe ich nicht...
    ich habe den vertrag doch praktisch damit gekündigt, dass ich gesagt habe, ich ziehe aus. Er hat das ja zur kenntnis genommen und da noch nichts von der kaution oder einem Nachmieter gesagt.
    erst jetzt, eine woche nach meinem auszug, wo ich nach der kaution frage heisst es auf einmal, ich bekäme sie nicht...

    Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Mietvertrag an eine schriftliche Kündigung gebunden.
    Im Grunde besteht jetzt noch der Mietvertrag, weil die mündliche Kündigung nicht war.

    Die Kaution wird durch den Vermieter solange festgehalten bis kein Sicherungsbedürfnis mehr aus dem Mietvertrag besteht. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter die Kaution mit den offenen Mietzahlungen verrechnet und möglicherweise noch weitere Forderungen stellen wird. Dies passt auch zu der Aussage

    Zitat

    Der Vermieter meint nun, ich bekomme nichts, weil ich keinen Nachmieter habe.

    Ein Gespräch mit dem Vermieter ist m.E.n. unbedingt erforderlich. Der Vermieter kann immer noch weiter fordern.

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