Hallo MietzKatze,
"...was bei den wetter das Heizen betrifft ist denke ich klar! nun geht meine Heizung garnicht mehr.."
Nicht Deine, sondern Eure (denke bitte nicht, ich sei überpingelig..., aber, Ihr seid ja beide betroffen).
"mein Mitbewohner kam nun mit einen elektro Heizkörper an mit den Worten unsere Vermieterin würde für diesen Monat dafür die Stromkosten übernehmen.."
Wie reizend, aber bitte, war wohl eine Notlösung. Zählerstand solltet Ihr notieren.
"... wer zahlt mir die strom Nachzahlung wenn ich in einer nicht Gedämmten Hütte mit den teil heize? Das ist ein verdammt teurer Spass"
hat die VM ja zugesagt.
" und die Nachzahlung für das Gas trägt die werte Dame sicher auch nicht!"
Sicherlich nicht, denn Ihr habt ja diese schlecht isolierte Wohnung in diesem Zustand gemietet. Leider persönliches Pech (das Erste).
"Leider behauptete mein mitbewohner bis lang immer Klärung in das ganze zu bringen was jedoch bis lang nicht der fall war bzw. eben nur solche Ergebnisse erzielt hat.. Nun habe ich genug..
Da ich nicht davon ausgehe das die werte Dame hier so bald für die richtige wärme, sorgt das dach dämmt oder sich um meien heizung kümmert möchte ich ausziehen!"
Verständlich, aaber nun das zweite persönliche Pech: Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag, und Du kannst ihn allein garnicht - auch nur für Deine Person - kündigen
. Du kannst höchstens Eure VM bitten, Dich aus dem MV zu entlassen.
"1. Mietkürzung!! so lange wie ich hier noch verweilen muss.. denke die gründe sind ausreichend? wieviel % sollte in den fall als Kürzung verlangt werden bzw. gibt es da bestimmte Regelungen?"
Soo einfach ist das rechtssicher überhaupt nicht! Zunächst müsst Ihr die VM schriftlich auf den Mangel hinweisen und um zeitnahe Abhilfe bitten. Dann, bei Nichterfolg, nochmal schriftlich mit angemessener Fristsetzung.... und dann werden wir Frühling haben...:D
"2. kann ich aus diesen genannten gründen fristlos kündigen zb. aus Unzumtbaren Zuständen?"
Nein, das reicht keinesfalls!
"und 3 ;).. möchte nicht noch mal mit meinen mitbewohner zusammen ziehen wir stehen jedoch beide als Hauptmieter im mietvertrag.. könnte das im allgemeinen zu Komplikationen führen?"
Tja, wie Du siehst...