Beiträge von Berny

    Gibt es eine Frist, in der der Vermieter ein Guthaben aus der Energieabrechnung erstatten muss?

    Pardon, Madame,
    Energieabrechnungen erteilt das EVU(EnergieVersorgungsUnternehmen) grundsätzlich seinem Kunden.
    Betriebs- bzw. Nebenkosten-Abrechnungen erteilt grundsätzlich der Vermieter seinem Mieter.
    Worum handelt es sich denn nun hier?

    Die Fristen sind n.m.M.starr und daher unwirksam vereinbart. Es wird nicht eindeutig auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung eingegangen. Der Mieter kann die Wohnung "besenrein" verlassen.

    (Auch) ich bin der Meinung, dass der Mieter die Wohnung besenrein und ohne Beschädigungen an den VM zurückgeben kann.

    Ich war jetzt beim Mieterschutzbund und habe mir sagen lassen, dass ich wohlum 10% kürzen kann, bzw. soll.
    Meinen Schlaf bringt es mir sicherlich nicht wieder, jedoch habe ich so wenigstens etwas Genugtuung.

    Von MBs habe ich schon so einiges über tolle "Rat"schläge gelesen, bspw. im Vermieterforum.
    Wenn Du rechtssicher die Miete kürzen willst, musst Du zunächst den VM mit nachvollziehbarer Begründung auffordern, diesen Zustand zu ändern, mit ausreichender Fristsetzung.
    Es wird Dir m.E. nicht gelingen.
    Was oder wieviel Dir so eine Genugtuung wert ist, magst Du selbst beurteilen...
    Ich würde aus- bzw. umziehen.

    Ist es rechtens das der Makler + Vermieter uns das verschweigen und die Provision von über 1000 € kassieren???

    Kann ich im Fall das die Wohnung jetzt verkauft wird auch etwas dagegen unternehmen?

    1. Wenn Makler + Eigentümer dieselbe Person ist, darf er von Dir keine Provision verlangen. Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

    2. Nein.

    In der Abrechnung tauchen 3 Versicherungsposten auf:
    Wohngebäudeversicherung Leitungswasser/Sturm (ca. 220.-)
    Gebäudeversicherung Feuer (ca. 60.-€)
    Haftpflichtversicherung f. Hausbesitzer (ca. 90.-€)
    Ralph

    Hi Ralf,
    üblicherweise ist es eine Versicherung mit Leitungswasser, Sturm, Feuer. Hier vielleicht 2 Verträge?

    Also, mir würde das mit Sicherheit nicht passieren. Die Hausverwalterin würde nicht eher die Wohnung verlassen können, bis ich ein unterschriebenes Protokoll in Händen hätte.
    Es passiert immer nur das, was man zulässt!

    ... und was lehrt uns das?: Nie ohne Zeugen hingehen!


    Zitat:
    Zitat von Mainschwimmer
    Man kündigt immer zum Monatsletzten, damit für Vermieter/Nachmieter das neue Mietverhälnis am [folgenden] Monatsersten beginnen kann.

    :p Gut so, aber die gesetzliche Regelung geht vor:

    § 573c BGB
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.:)

    Ja, und? Ein Monat läuft nun mal an dessem letzten Tag ab, und das meistens um 24:00 o'clock...

    Aber nochmal an alle, wäre es nicht möglich fristlos zu Kündigen nach diesem Ablauf:
    - Vermieter wurde über Störenfried informiert, zur Abhilfe aufgefordert
    - Vermieter hat Störenfried nach meinen Videobeweismaterial Abgemahnt
    - Störenfried zeigt keine Einsicht und Stört weiter, bedroht mich sogar einmal Körperlich (zwei Personen können das Bezeugen)
    - Vermieter wird wieder informiert, ich drohe mit Mietkürzung
    - Keine Veränderung oder Reaktion, frühte zur angedrohten Mietkürzung
    - Immernoch keine Rückmeldung auf die bereits 5 monatige anhaltende Mietkürzung und keine Besserung vom Störenfried

    Wäre jetzt nicht der nächste Schritt die fristlose Kündigung zum Monatsende??
    Lieben Gruß.


    Hallo Fox,
    wie Du merkst, tut sich die Ratgebergemeinde in Deinem Falle nicht leicht...
    Hast Du denn schon mal mit dem VM über weitere Massnahmen gesprochen?
    Hat der VM den Störer bisher lediglich einmal abgemahnt (es soll ja Mieter geben, die das als Streicheleinheit auffassen, also "brauchen".)
    Falls Du fristlos kündigt, solltest Du auf jeden Fall auch "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" kündigen (nachweislich, durch Boten, also mit Zeugen).
    Viel Glück Euch!


    In meinem Mietvertrag steht 'Die Wohnung wurde vor der Übergabe vollständig renoviert, so dass beim Verlassen derselben, diese neu in weiss gestrichen werden muss'.
    K.M.


    Den ersten Teil des Satzes halte ich für nicht aussagefähig, da er keinen nachvollziehbaren Zustand beschreibt. Der zweite Teil ist nicht konkludent auf den ersten aufbaubar bzw. zu deuten. Das ganze Konstrukt halte ich also für nichts wert.

    Wie soll Person XY nun auf dieses Schreiben reagieren?
    Soll Person XY überhaupt reagieren?

    Ich würde jedes Ereignis dokumentieren nach den "W"s:
    Wer hat Wann Was gemacht, Wie hat es sich ausgewirkt, Wer ist Zeuge?
    Das Wohnungstürschloss würde ich austauschen.

    Hallo Dörte,
    Nein, der Vermieter darf die Miete nicht zweimal im Jahr erhöhen. Hier trifft die sogenannte Jahressperrfrist in Kraft. Diese Frist bedeutet, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate verstrichen sein müssen. Es sei denn, es wurden in dem Jahr Sanierungsmaßnahmen vollzogen, die dadurch finanziert werden müssen.


    ... und diese Sanierungsmassnahmen, sofern sie den Wohnwert deutlich steigern, müssen rechtzeitig vorher schriftlich bekanntgegeben werden und, soweit ich weiss, auch die Intention des VM, nachher die Miete anzugleichen.


    kann ich irgendwie veranlassen 2getrennte Mietverträge im nachhinein zu erstellen und somit auch der tatsche entgehen das ich bei Auszug indirekt auf meinen Mitbewohner angewiesen bin?
    das hatte ich damals beim unterschreiben nicht bedacht und gefällt mir zugegeben so garnicht!


    Ich verstehe Deine Überlegung schon, aber: Nein, wenn die VM nicht mitmacht. Du bist also vom Wohlwollen der VM, nicht auf das deines Pendants, angewiesen.
    So blöd es klingt, abba: Vertrach ist Vertrach...., mitgegangen ist mitgefangen.

    Hallo MietzKatze,

    "...was bei den wetter das Heizen betrifft ist denke ich klar! nun geht meine Heizung garnicht mehr.."
    Nicht Deine, sondern Eure (denke bitte nicht, ich sei überpingelig..., aber, Ihr seid ja beide betroffen).

    "mein Mitbewohner kam nun mit einen elektro Heizkörper an mit den Worten unsere Vermieterin würde für diesen Monat dafür die Stromkosten übernehmen.."
    Wie reizend, aber bitte, war wohl eine Notlösung. Zählerstand solltet Ihr notieren.

    "... wer zahlt mir die strom Nachzahlung wenn ich in einer nicht Gedämmten Hütte mit den teil heize? Das ist ein verdammt teurer Spass"
    hat die VM ja zugesagt.

    " und die Nachzahlung für das Gas trägt die werte Dame sicher auch nicht!"
    Sicherlich nicht, denn Ihr habt ja diese schlecht isolierte Wohnung in diesem Zustand gemietet. Leider persönliches Pech (das Erste).

    "Leider behauptete mein mitbewohner bis lang immer Klärung in das ganze zu bringen was jedoch bis lang nicht der fall war bzw. eben nur solche Ergebnisse erzielt hat.. Nun habe ich genug..
    Da ich nicht davon ausgehe das die werte Dame hier so bald für die richtige wärme, sorgt das dach dämmt oder sich um meien heizung kümmert möchte ich ausziehen!"
    Verständlich, aaber nun das zweite persönliche Pech: Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag, und Du kannst ihn allein garnicht - auch nur für Deine Person - kündigen:mad:. Du kannst höchstens Eure VM bitten, Dich aus dem MV zu entlassen.

    "1. Mietkürzung!! so lange wie ich hier noch verweilen muss.. denke die gründe sind ausreichend? wieviel % sollte in den fall als Kürzung verlangt werden bzw. gibt es da bestimmte Regelungen?"
    Soo einfach ist das rechtssicher überhaupt nicht! Zunächst müsst Ihr die VM schriftlich auf den Mangel hinweisen und um zeitnahe Abhilfe bitten. Dann, bei Nichterfolg, nochmal schriftlich mit angemessener Fristsetzung.... und dann werden wir Frühling haben...:D

    "2. kann ich aus diesen genannten gründen fristlos kündigen zb. aus Unzumtbaren Zuständen?"
    Nein, das reicht keinesfalls!

    "und 3 ;).. möchte nicht noch mal mit meinen mitbewohner zusammen ziehen wir stehen jedoch beide als Hauptmieter im mietvertrag.. könnte das im allgemeinen zu Komplikationen führen?"
    Tja, wie Du siehst...

    Guten Abend Berny,

    Also meine Drohung bezüglich Mietkürzung hat mein Vermieter bekommen. Als dann nichts passiert ist habe ich die Miete gekürzt. Das mache ich jetzt seit 5 Monaten und es gab bis heute keine Besserung oder Reaktion.

    Auch jetzt wärend ich hier um 22:25 Uhr schreibe werde ich von Bassstößen geplagt :(

    Ich habe eine neue Wohnung im Auge und möchte unbedingt hier gaaaaaaanz schnell raus!
    Was müsste denn noch passieren damit ich fristlos Kündigen kann!?

    MfG.

    Hi Fox,
    die Angelegenheit könnte rechtshängig werden, ich blicke ja in Deinen VM nicht hinein.
    Mit einem Rat tue ich mich schwer, vielleicht hat Mainschwimmer noch eine Idee...?
    Sinnvoll wäre auch (gewesen...), wenn Du bei jeder Ruhestörung die Polizei gerufen und den VM aufgefordert hättest, für Abhilfe dieses ihm seit dem -Datum- nachweislich bekannten Sachverhalts zu sorgen. Kannst es ja jetzt in den nächsten Brief hineinschreiben.
    Auch ein Mieter kann seinen VM abmahnen und bei Nichterfolg Konsequenzen androhen.
    Ich würde den VM sofort schriftlich über die letzten Ereignisse informieren und ihn wegen seiner Inaktivität abmahnen (das Wort muss geschrieben werden!).
    Dann würde ich schreiben, dass ich ihm eine Frist von einem Monat ab Zugang dieses Schreibens gebe, nachhaltig für Abhilfe zu sorgen, da ich ansonsten mir die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vorbehalte.


    ... für 2009 standen jetzt 80 Euro:eek: für eine Fensterwartung.
    Die Fensterwartung hat aber in dem Zeitraum, indem ich in der Wohnung garnicht stattgefunden.Der Vermieter hat diese in 2007 auf Rechnung(kein Wartungsvertrag) machen lassen (240 Euro:eek:) und legt diese jetzt auf die 36 Folgemonate um.

    Leider steht im Mietvertrag das Fensterwartung zu den Betriebskosten zählt. Hat das überhaupt Bestand? Ich habe immer gelesen, das Fensterwartung clip und klar Sache des Vermieters ist.Danke Euch!


    Hi,
    Fensterwartung, Du meinst sicherlich als Teil der Instandhaltung der Mietsache, ist eigentlich clip und klar Sache des Vermieters. Aber, da es im MV steht, ist es eben auf den Mieter umlegbar. Der VM hat nun diese Kosten, um die Mieter nicht auf einmal zu sehr zu belasten, auf 3 Jahre verteilt.
    Ich kenne keine gesetzliche Regelung, die dagegen spricht. An Deiner Stelle würde ich aber darauf achten, ob sich die Wartung in diesem Jahre wiederholt, denn die dürfte ja in 2007, 08 + 09 abgegolten worden sein.


    ..., auch nach mehrmaligen Anschreiben ist nichts passiert.
    ... ich will denen nicht noch mehr Geld schenken.


    Hallo Helena,
    Du solltest Dich bitte deutlicher ausdrücken und Dich auch in die Lage des unbedarften Lesers versetzen. Also:
    Wen habt Ihr mehrmals angeschrieben?
    Wem willst Du nicht noch mehr Geld schenken?
    Falls Du jeweils das Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU) meinst...: Ist Euch nicht aufgefallen, dass Ihr Inkassostelle für alle Bewohner des Hauses seid??? Wie sehr haben sich denn die anderen Hausbewohner kaputtgelacht? Habt Ihr Liefervertröge mit dem EVU unterschrieben?

    Wir sind seit dem 1.11.2006 in dieser Mietwohnung.
    Wurde niemals aufgeklärt dass unser Stromzähler der Hauptstromzähler des gesamten Hauses ist.
    Die Heizungsanlage läuft über unserem Zähler sowie div. Andere Leitungen vom ganzen Haus.
    Wir haben fleißig jeden Monat ca. 150,- Stromkosten bezahlt 
    In diesem Sommer ist alles durch Zufall raus gekommen.
    Ich habe die Hausverwaltung sowie den Eigentümer darüber informiert, nach langem blabla … (auch hat der Eigentümer diese Sache mit eigenen Augen gesehen) ist bis heute nichts unternommen worden.


    Hallo,
    habt Ihr denn das ganze Haus gemietet? Du hast nichts darüber geschrieben, ob es noch andere Mieter gibt(welche bspw. von Euren Zahlungen für Wasser und Strom profitieren).

    Im Jahr 2009 setzte die Hausverwaltung dann einen neuen Mieter ins Haus, der über mir einzog. Am ersten Abend - Ostersonntag - kam es dann schon zu massiven Lärmbelästigungen um 2 Uhr nachts durch Musik. Ich habe mich dann in der Nacht vorstellig gemacht und wusste nach der ersten Sekunde dass dieser Mensch sich NIE ändern wird! Hochgradig Asozial!

    Ich habe dann damit begonnen seine Ruhestörungen auf Video aufzunehmen. Dieser Ordner ist mit über 50 Videos gefüllt! Auf den Videos ist steht’s zu Anfang die aktuelle Uhrzeit, so dass man sieht um welche Uhrzeiten sich das ganze bewegt.

    Mein Vermieter weiß von den Störungen und hat bereits den Störenfried einmal Abgemahnt. Natürlich gab es keine Veränderung :(
    Ich habe mehrfach bereits Ordnungsamt und Polizei gerufen, aber nachdem die gekommen sind, ging der Terror anders weiter, durch rumklopfen oder mehrfaches springen auf den Boden. Zudem hat der Störer mich einmal Lautstark körperlich im Treppenhaus vor meiner Wohnungstür bedroht, das können meine Freundin und ein Nachbar der mir gegenüber wohnt bezeugen!

    Seit 5 Monaten habe ich die Kaltmiete um 40 Euro gesenkt (30% von der Kaltmiete), aber bis heute kam keine Reaktion!

    Jede Nacht ist ein echtes Erlebnis. Heute Nacht hat es sich um halb 4 so angehört als wenn er ein Kabel hinter die Wand verlegen wollte!

    Was ich jetzt wissen möchte ist folgendes:
    Kann ich meine Wohnung bis zum 15 oder 30.04.2010 fristlos Kündigen? Ich will hier einfach nur schnellst möglich raus.


    Hi Fox,
    ich würde mir ausser den Videos (das war schon mal sinnvoll!) alle Verfehlungen nach den berühmten "W"s Wer hat Wann Was gemacht, Wer ist Zeuge? tabellarisch notieren. Dies dem VM mitteilen und Abhilfe fordern binnen 10 Tagen, ansonsten Mietminderung. Schriftlich, also aktenkundig, hat der VM das ja schon?
    Nach Deiner Antwqort sehen wir mal weiter.
    Ähem, ob Du jetzt fristlos (also kürzer als 3 Monate) kündigen kannst, wage ich eher zu bezweifeln (vorsichtshalber...).

    hab jemanden in der wg ohne vertrag,ist hier gemeldet zahlt keine miete wie werde ich sie korrekt los,hat die auch kündigungsschutz?


    Hi, Du kannst nichts kündigen, worüber Du keinen Vertrag hast.
    Ich würde die Person auffordern, die Whng zu verlassen mit Fristsetzung.
    Dass sie dort gemeldet ist, ist - wenn Du auf dem Meldeformular nicht als VM unterschrieben hast - , unerheblich.
    Bei Erfolglosigkeit würde ich sie 'rausschmeissen.

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