kaputte Heizung nicht gedämmtes dach usw!

  • Hallo zusammen!

    ich hab folgende Probleme!
    wohne im Dachgeschoss welches nicht gedämmt ist.. das Resultat was bei den wetter das Heizen betrifft ist denke ich klar!
    nun geht meine Heizung garnicht mehr..
    mein Mitbewohner kam nun mit einen elektro Heizkörper an mit den Worten unsere Vermieterin würde für diesen Monat dafür die Stromkosten übernehmen..
    Empfinde ich als dumm und Paradox gelöst.. denn wer zahlt mir die strom Nachzahlung wenn ich in einer nicht Gedämmten Hütte mit den teil heize? Das ist ein verdammt teurer Spass und die Nachzahlung für das Gas trägt die werte Dame sicher auch nicht!
    Leider behauptete mein mitbewohner bis lang immer Klärung in das ganze zu bringen was jedoch bis lang nicht der fall war bzw. eben nur solche Ergebnisse erzielt hat..
    Nun habe ich genug..
    Da ich nicht davon ausgehe das die werte Dame hier so bald für die richtige wärme, sorgt das dach dämmt oder sich um meien heizung kümmert möchte ich ausziehen!

    nun hab ich mehrere fragen zu den Thema!
    1. Mietkürzung!! so lange wie ich hier noch verweilen muss..
    denke die gründe sind ausreichend? wieviel % sollte in den fall als Kürzung verlangt werden bzw. gibt es da bestimmte Regelungen?
    2. kann ich aus diesen genannten gründen fristlos kündigen zb. aus Unzumtbaren Zuständen?
    und 3 ;).. möchte nicht noch mal mit meinen mitbewohner zusammen ziehen wir stehen jedoch beide als Hauptmieter im mietvertrag.. könnte das im allgemeinen zu Komplikationen führen?


    vielen dank schonmal und liebe grüße
    MietzKatze

  • Hallo MietzKatze,

    "...was bei den wetter das Heizen betrifft ist denke ich klar! nun geht meine Heizung garnicht mehr.."
    Nicht Deine, sondern Eure (denke bitte nicht, ich sei überpingelig..., aber, Ihr seid ja beide betroffen).

    "mein Mitbewohner kam nun mit einen elektro Heizkörper an mit den Worten unsere Vermieterin würde für diesen Monat dafür die Stromkosten übernehmen.."
    Wie reizend, aber bitte, war wohl eine Notlösung. Zählerstand solltet Ihr notieren.

    "... wer zahlt mir die strom Nachzahlung wenn ich in einer nicht Gedämmten Hütte mit den teil heize? Das ist ein verdammt teurer Spass"
    hat die VM ja zugesagt.

    " und die Nachzahlung für das Gas trägt die werte Dame sicher auch nicht!"
    Sicherlich nicht, denn Ihr habt ja diese schlecht isolierte Wohnung in diesem Zustand gemietet. Leider persönliches Pech (das Erste).

    "Leider behauptete mein mitbewohner bis lang immer Klärung in das ganze zu bringen was jedoch bis lang nicht der fall war bzw. eben nur solche Ergebnisse erzielt hat.. Nun habe ich genug..
    Da ich nicht davon ausgehe das die werte Dame hier so bald für die richtige wärme, sorgt das dach dämmt oder sich um meien heizung kümmert möchte ich ausziehen!"
    Verständlich, aaber nun das zweite persönliche Pech: Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag, und Du kannst ihn allein garnicht - auch nur für Deine Person - kündigen:mad:. Du kannst höchstens Eure VM bitten, Dich aus dem MV zu entlassen.

    "1. Mietkürzung!! so lange wie ich hier noch verweilen muss.. denke die gründe sind ausreichend? wieviel % sollte in den fall als Kürzung verlangt werden bzw. gibt es da bestimmte Regelungen?"
    Soo einfach ist das rechtssicher überhaupt nicht! Zunächst müsst Ihr die VM schriftlich auf den Mangel hinweisen und um zeitnahe Abhilfe bitten. Dann, bei Nichterfolg, nochmal schriftlich mit angemessener Fristsetzung.... und dann werden wir Frühling haben...:D

    "2. kann ich aus diesen genannten gründen fristlos kündigen zb. aus Unzumtbaren Zuständen?"
    Nein, das reicht keinesfalls!

    "und 3 ;).. möchte nicht noch mal mit meinen mitbewohner zusammen ziehen wir stehen jedoch beide als Hauptmieter im mietvertrag.. könnte das im allgemeinen zu Komplikationen führen?"
    Tja, wie Du siehst...

  • hey...

    recht hast du sicher "unsere" ;) war ein wenig sickig als ich es geschrieben habe weil mich die zustände langsam wirklich nerven..

    das sie nicht gedämmt ist stand ja nicht an meiner wand :D aber dennoch wohl persönliches Pech!
    Werd ich mich jetzt hinsetzen und ein schreiben aufsetzen und schauen was passiert!

    andere frage.. kann ich irgendwie veranlassen 2getrennte Mietverträge im nachhinein zu erstellen und somit auch der tatsche entgehen das ich bei Auszug indirekt auf meinen Mitbewohner angewiesen bin?
    das hatte ich damals beim unterschreiben nicht bedacht und gefällt mir zugegeben so garnicht!


  • kann ich irgendwie veranlassen 2getrennte Mietverträge im nachhinein zu erstellen und somit auch der tatsche entgehen das ich bei Auszug indirekt auf meinen Mitbewohner angewiesen bin?
    das hatte ich damals beim unterschreiben nicht bedacht und gefällt mir zugegeben so garnicht!


    Ich verstehe Deine Überlegung schon, aber: Nein, wenn die VM nicht mitmacht. Du bist also vom Wohlwollen der VM, nicht auf das deines Pendants, angewiesen.
    So blöd es klingt, abba: Vertrach ist Vertrach...., mitgegangen ist mitgefangen.

  • Zitat

    nun geht meine Heizung garnicht mehr..

    Zitat

    Soo einfach ist das rechtssicher überhaupt nicht! Zunächst müsst Ihr die VM schriftlich auf den Mangel hinweisen und um zeitnahe Abhilfe bitten. Dann, bei Nichterfolg, nochmal schriftlich mit angemessener Fristsetzung.... und dann werden wir Frühling haben...

    Wenn die Heizung tatsächlich "gar nicht mehr geht" dann ist dies ein erheblicher Mangel und die Miete ist gemäß § 536 BGB gemindert. Die Höhe der Minderung wird nach einigen Urteilen und für solche Mängel bis zu 100% gesehen.

    Eine Mietminderung tritt also per Gesetz und mit Auftreten eines erheblichen Mangels ein. In unserem Fall ist eine nochmalige schriftliche Aufforderung an die Vermieterin den Mangel zu beheben entbehrlich. Sie hat bereits davon Kenntnis und mit genau diesem Tag der Kenntnisnahme könnte die Miete gemindert werden. Dazu kann der Mieter die Minderung direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnen und zwar solange, bis der Mangel behoben ist.
    Da es keine einheitliche Rechtsprechung gibt, kann man nur auf bereits ergangene Urteile zurückgreifen. Nicht vergessen, es sind immer individuelle Fälle. Und der Mieter muss die Höhe der Minderung beweisen.
    Es ist also besser, sich von einer Mieterberatung oder einem Fachanwalt beraten zu lassen.

    Nachtrag: Eine fristlose Kündigung ist nach § 542 Absatz 2 Nr. 1 BGB im Bereich des Möglichen. Der Grund kann die "Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs" sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Sinus (17. März 2010 um 07:30) aus folgendem Grund: Nachtrag

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