Beiträge von Berny

    enaifos1:
    "Kann ich den reduzierten Betrag rückwirkend fordern, wenn ich die Immatrikulationsbescheinigen nachreiche?"
    Ich denke nicht.

    "Im Vertrag ist dies aber vereinbart!"
    Halte ich für ein Gerücht, dass es im Vertrag Vereinbarungen gibt, welche das Vergessen einer Partei regeln.
    Achte lieber darauf, dass Dein VM die Bescheinigung erhält und ab nächsten Monat die reduzierte Miete abgebucht wird.

    Teufelchenmona: "Hallo… meine Frage von heute Mittag hat sich erübrigt."
    Was heisst das?

    "Jetzt steht noch ein größeres Problem im Raum…!!!
    Und zwar Folgendes: Wir haben die Telenummer des Vormieter bekommen und haben mit dem telefoniert. Und dies hat sich ergeben bzw hat der Vormieter uns erzählt
    1. die Vermieter wussten, dass es einen Stromabschlag von 300€ gibt.
    2. Im Winter heizt man sich dumm und dämlich, man bekommt keine Wärme ins Haus.
    3. Die Wände sind nass im der Herbst Winterzeit
    4.Und es ist Schimmel in der Wohnung, der im Moment nicht sichtbar ist. (Ich denke mal dass der Schimmel vor unserem Einzug beseitigt worden ist)"
    Ja und? Ich hatte Kündigung zum 31.08. vorgeschlagen. Bis dahin brauchste wohl sowieso nicht zu heizen.

    Dieses Posting hätteste ganz prima an den Original-Thread von heute Mittag anhängen können, wie es allgemein so üblich ist.

    Hallo Teufelchenmona,

    "Wie haben einen Mietvertrag unterschrieben für ein Haus, was mit Nachtspeicheröfen beheizt wird."
    Da hätten bei Euch schon sämtliche Alarmglocken klingen müssen, denn Ihr könnt ernsthaft nicht behaupten, all die letzten Jahre keinerlei Nachrichten etc. mitbekommen zu haben.

    "Uns wurde bei der Besichtigung gesagt dass sie Familie, die bis jetzt hier gewohnt hat einen komplett Stromverbauch von 220€ hat (Haushaltsstrom und Heizstrom)."
    Kann sie ja auch gehabt haben - bei deren Gewohnheiten.
    Dies ist jedenfalls keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft für Euch.

    "Als wir heute den Strom angemeldet haben, hat uns der Energie versorgter mitgeteilt dass wir 70€ Haushaltsstom und 300€ Heizstrom bezahlen müssen d.h. insg. 370€ Strom."
    Das sind wohl Erfahrungswerte, um Euch vor grösseren Jahresabrechnungsnachzahlungen zu bewahren.

    "Aber jetzt meine frage ist das nicht eine Art Fall vortäuschen falscher Tatsachen, dass die Vermieter das Haus wieder los geworden sind???"
    Könnte natürlich sein, jedoch wirst Du das schwerlich nachweisen können.

    "Denn hätten wir von vorne rein gewusst, dass der Strom bei fast 400 € liegt hätten wir das Haus nicht gemietet."
    Verstehe schon. Ich würde noch heute (muss bis Donnerstag - falls Donnerstag gesetzlicher Feiertag ist, Freitag, beim Vermieter sein) kündigen zum nächstmöglichen Termin (hier: 31.08.10). Lieber ein Ende mit Schrecken...

    Hallo tutter,

    "Der neue Mieter hat sich nur einmal bei einem Besuch die Wohnungen angeschaut."
    Mieter oder (angeblicher) Vermieter?

    "Da es eine WG ist hatte er Zugang"
    Interessant...

    Ich habe nach derzeitiger Rechtslage das Gefühl, dass Dein Vermieter immer noch der alte ist. Ohne einen ordnungsgemässen "Vermieter-Übergang" würde ich die Miete bestimmt nicht an obskure möchte-nicht-gern-Vermieter oder möchte-gern-Hausverwaltungen zahlen.

    Hallo karl-otto,

    "wir sind vor 3 Tagen bei unserem Vermieter gewesen und haben sie als meine Mitbewohnerin streichen lassen."
    Das geht nicht. Es kann bestenfalls, wenn sie vom VM aus dem MV entlassen wird, ihr Name im MV gestrichen werden.

    "Sie wollte zwar erst zum 31.7.2010 ausziehen, ...
    Sie hat mir auch schon ihren Mietanteil für die nächsten 3 Monate im Vorraus überwiesen, da so wie es ausdrückt keine schulden mehr bei mir haben möchte."
    Ist doch prima für Dich, Du hast die Mietanteile bis 30.08. bekommen, sie zieht aber bereits zum 31.07. aus...:)

    "Jetzt ist hier aber nur noch Zickenkrieg von ihr angesagt, z.B. das wir ab jetzt getrennt Einkaufen, Abwaschen, Kochen, Wäsche waschen usw.
    Diesen Zickenkrieg möchte ich mir nicht mehr geben und daher frag ich mich, ob ich Sie einfach vor die Tür setzen kann, schließlich steh ich als alleiniger Mieter im Mietvertrag da ich mir den Zickenkrieg nicht mehr bis Juli antun möchte.
    Ich würde ihr im Falle eines Rausschmisses die Miete natürlich zurück überweisen.
    Zum zweiten kommt dazu das wir damals die Wohnung zusammen eingerichtet haben, mit Gegenständen die Ihr gehörten und der erst von mir. Sie will Ihre sachen ja mitnehmen und lässt nix hier, sie meinte wörtlich "Bevor ich was hier lasse schmeiß ich es lieber auf den Sperrmüll!""
    Das sind zwischenmenschliche Beziehungen und haben mit Mietrecht nichts zu tun.

    "1. Kann ich Sie einfach vor die Tür setzen???"
    Lieber nicht.

    "2. Wie lange muss ich ihr Zeit geben, ihre Sachen aus der Wohnung zu räumen???"
    Wie Mainschwimmer schon sagte, max. 3 Monate.

    "3. Was kann ich machen wenn sie sich weigert die Wohnung zu verlassen???"
    Wart's erst mal ab.

    "4. Was kann ich machen wenn sie ihre Sachen nicht aus der Wohnung räumt in der eingeräumten Frist."
    Abwarten und Tee trinken...

    Hallo tutter,

    "Es gibt einen neuen Besitzer"
    Nein - nicht einen neuen Besitzer, sondern bestenfalls einen neuen Eigentümer. Entschuldige diese scheinbare Spitzfndigkeit, aber es ist wichtig. Nimmst Du in einem Geschäft einen Artikel aus dem Regal, bist Du zwar im Moment der Besitzer, aber Eigentümer erst nach der Bezahlung.

    "und eine neue Hausverwaltung für das Haus."
    Ist irrelevant.

    "Der notarielle Vertrag wurde im Dezember letzten Jahres gemacht. Die endgültige Bezahlung ist wohl erst nach meinem Mietvertragsabschluss erfolgt."
    Damit hast Du als Mieter nichts zu tun.

    "Des weiteren ist der neue Besitzer bis heute nicht im Grundbuch eingetragen."
    Hat denn der neue Eigentümer sich schriftlich bei Dir vorgestellt und der alte sich schriftlich bei Dir "abgemeldet?" Nur das hätte vertragsändernde Relevanz. Siehe auch hierzu Aktivlegitimation ? Wikipedia

    "Mir wird nun unterstellt, das mein Mietvertrag nicht gültig sei, da der notarielle Vertrag im Dezember gemacht wurde."
    Wer "unterstellt" Dir das? Werden Ansprüche/Forderungen gestellt?

    "Ich habe jetzt gelesen das man erst Besitzer ist wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist."
    Richtig, ja, Eigentümer.

    "Hatte der alte Besitzer zu diesem Zeitpunkt die Befugnis mit mir den Vertrag abzuschließen?"
    Ja, hatte der alte Eigentümer noch.

    Hallo OnkelMo,

    "2. In der Kostererhöhung steht geschrieben, das die Kosten für Grundsteuer,Straßenreinigung,Müllabfuhr und Versicherung stark gestiegen sind. Möglich!, Nachweise fehlen mir."
    Das ist nicht zu beanstanden. Wenn Du es wünschst, müsste Dein VM Dir die Einzelbelege zeigen.

    "Mein Schwager und meine Schwiegermutter bewohnen die 1. und 2. Etage direkt unter mir, die Wohungen haben alle die gleichen Maße und gleiche Ausstattung."
    Hier müsste man alle Einzeldaten wissen, um das beurteilen zu können.

    Der Betreff Deines Posts ist übrigens unzutreffend: Dein VM wünscht eine Erhöhung der mtl. Betriebskostenvorauszahlung.

    Hallo DISRUN,

    "Aber das Mietverhältnis war doch am 31.12.2008 beendet"
    Falsch, erst am 31.01.09.

    "die Schlüssel waren nicht mehr in meinem Besitz."
    Ist unerheblich. Selbst schuld, die Mietsache vor Beendigung schon anderen Personen zu überlassen. Sorry.

    Hallo Wulf,
    meiner Meinung nach kannste den MV zum nächstmöglichen Termin, also (noch) zum 31.08., kündigen und bist bis dahin auch die Mietzahlung schuldig. Auslagen des VM bzgl. Neumietersuche brauchste nicht zu übernehmen.
    Ich würde ein Gespräch mit dem VM führen, ob er entgegenkommenderweise auch schon früher einen Neumieter suchen würde, Du würdest Dich ebenfalls bemühen.

    ja, die Rohre sind ständig sehr heiß, ich denke auch, das es sich um eine Art Umwälzanlage handelt, das Wasser musste auch vorher nicht lange laufen, sondern war sofort sehr heiß, was ich als Nutzer sehr angenehm finde, nur waren vorher eben andere Rohre installiert, stärker im Umfang und nicht heiß sondern warm. Wie schon erwähnt, verquatschte sich gestern der Bauleiter, diese Rohre waren für einen Einbau in die Wand/Verkleidung geplant und nicht Aufputz.... aber ok, wenn die isoliert sein müssen, kann ich wenigstens darauf bestehen :)
    vielen, vielen Dank und liebe Grüße aus Berlin
    Tina


    ... und das Brauchwasser darf höchstens 60°C haben, wie in der EnEv nachzulesen ist (=Raumheizung "durch die Hintertür"?).
    Zu Rohren AP bzw. UP kann ich nichts sagen.
    Auch liebe Grüsse aus dem trüben Colonia:).

    Hmm, Tina, dann muss ja dort recht viel Heisswasser gezapft werden... bestimmt nicht ümmesüns....:(


    Hallo Tina,
    wenn das WW-Rohr ständig heiss ist, so kann das auch daher kommen, dass es sich um eine Zirkulationsleitung handelt. D.h., dass bei den einzelnen Zapfstellen dann sofort WW kommt, und man nicht erst einige Sekunden warten muss, bis dass das WW von der Heizungsanlage bis zur Zapfstelle gekommen ist.
    Ich habe mich mittlerweile woanders informiert. Konsequenz: WW-Rohre (und auch Heizungsrohre) müssen eine (Schaumstoff-)Isolierung mir einer Wandstärke entsprechend dem Rohrdurchmesser haben. Quelle: EnEV - Einzelnorm
    Evtl. könnte auch Zeile 6 infrage kommen (halbe Wandstärke).

    nee, die Heizung ist in der Sanierung nicht involviert.
    Es handelt sich wirklich um die Heißwasserrohre, ich vertrage gut Hitze an den Händen, ich kann die nicht anfassen.....


    Hmm, Tina, dann muss ja dort recht viel Heisswasser gezapft werden... bestimmt nicht ümmesüns....:(

    Fragen Sie bei den Experten, ob soch eine ungedämmte Verlegung von Heizungsrohren erlaubt ist:


    Hallo,
    Frei verlegte Heizungsrohre müssen eine 15(?)mm dicke Schaumstoffummantelung haben, oder vergleichbare Isolierung.
    Im vorliegenden Fall scheint es sich jedoch um Warmwasserrohre zu handeln.

    Hallo Antigonae,

    "haben wir gesagt wir Kündigen. Natürlich steht im Mietvertrag 3 Monate Frist,"
    Richtig insofern, als dasss das Gesetz es so vorsieht, bspw. momentan zum 31.08., oder ganz einfach formulieren "zum nächstmöglichen Termin". Das passt zu JEDEM Vertrag.

    "dürfen aber raus wenn wir andere Nachmieter haben."
    Vorsicht!: Die NM müssen auch dem VM genehm sein. Er kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Also stellt Euch schon mal vorsichtshalber auf den 31.08. ein.

    "Mal davon abgesehn das die vermieter mich nur schikanieren und das in der öfentlichkeit und mir wüste sachen unterstellen von wegen dreckig und stinken (dem ist natürlich nicht so) haben sie auch noch meinen Müll durchsucht und gemeckert weil da wohl was drin verschimmelt ist, passiert nunmal in der Mülltonne. Dann haben sie natürlich neues futter bekommen, weil wir eine schmeisfliegen palage in der Küche haben. Hab daraufhin alles abgesucht, jeden schrank vorgerückt, die küche ist absolut rein. Meine vermutung hierbei ist, das sie die dinger reingesetzt haben als wir übers WE nicht da waren (die haben pferde) oder die im Rollokasten genistet haben. Jedenfalls waren die dem besagten WE noch nicht da. Interessiert die gute frau aber nicht, für sie ist es nur eine bestätigung."
    Ich würde daraus keinen Bohei machen, in drei Monaten werden sie es eh nicht mehr tun können und dürfen sich neue (zuverlässige) Mieter suchen...

    "Dann wollten wir wie gesagt kündigen..."
    Tja, dann tut's doch endlich, schriftlich und nachweislich.

    "und da gab´s das nächste probleme. die Kaution. Die meinten sie würden einbehalten bis sie die nebenkosten abbrechnung fertig hätten und das dann verrechnen, würde aber 6-8 wochen dauern, da sie im sommer noch in den urlaub wollen. also ich kenn es so gar nicht, für mich bezog sich die kaution immer auf den zustand der wohnung (streichen usw) und nicht auf die nebenkosten."
    Die VM haben recht. Der Zweck der Kaution ("Mietsicherheit") ist, nach Beendigung des Mietverhältnisses evtl. berechtigte Ansprüche jeglicher Art des VM zu befriedigen.

    " und mal im ernst... 6-8 wochen?"
    Dann freut Euch, wenn sie es in dieser relativ kurzen Zeit schaffen.

    Hallo Berny!
    Ja, das ist doch auch meine Ansicht, die übrigens von der Heizkostenverordnung gedeckt ist. Nur wenn in allen Wohnungen die gleichen Messeinrichtungen vorhanden sind, lassen sich die Verbräuche ermitteln und abrechnen.

    So isses, Mainschwimmer:),
    in diesem Fall sollte sich der Vermieter von mehreren örtlichen Installateuren Angebote machen lassen mit der Vorgabe, Heiz-, Warmwasserbereitungs-, Warmwasserverbrauchs- und Kaltwasserverbrauchskosten exakt errechnen zu können.
    Hatte ich bspw. gemacht und kann somit o.a. Kosten plus entsprechend auch Schmutzabwasser- und Wasserzählerkosten centgenau ermitteln.
    Diese Investition von 2150€ in das 5er MFH haben wir aus Fairnessgründen den sparsamen Mietern ggü. gemacht. Die sollen nicht (mehr) für eine Dame, welche 4x soviel wie der Durchschnitt verbraucht, mitzahlen.
    PS: Siehe auch http://vermieter.foren-city.de/ für die Vermieter :)

    Sie haben doch in 2 anderen Foren schon Antworten erhalten. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    Habe in den beiden anderen Foren mal gestöbert. Immerhin gibt es (auch) dort die Erkenntnis, dass zwei WMZ erforderlich sind (eben, für Vergleichsmessungen).
    In dem von mir vermieteten MFH wurden kürzlich 2 WMZ und für jede Wohnung je ein Kaltwasser- und Warmwasserzwischenzähler installiert.
    Die WMZ (es sollten sinnvollerweise zwei aus der gleichen Produktionsserie sein) lassen mich errechnen, wie hoch jeweils die Anteile von Heizenergie und Warmwasserbereitungsenergie sind (bei uns 71,401% zu 28,599%). Bei diesem System sind jedoch an den HK die HKVs erforderlich.
    Gibt es keine HKVs, wären m.E. 4 WMZ erforderich: Für jede Wohnung je einer für Heizung und Warmwasser.
    Das Thema ist also recht komplex.
    In welchen Wasserrohren sind denn bei Gehapa die Geräte eingeschleift?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!