Vermieter hat keinen erforderlichen Wärmezähler eingebaut

  • Hallo

    ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt.

    Wir würden ein Haus mieten mit einer seperaten Einliegerwohnung.
    Es gibt für beide Wohnungen eine gemeinsame Heizung und Warmwasserversorgung.

    Der Vertrag über die dafür nötige Energielieferung wird von den Mieter des Hauses mit einem örtlichen Gaslieferanten abgeschlossen.

    Vom Vermieter würde den Mietern vor dem Einzug ein Wärmezähler und ein Warmwassermengenzähler für die Einliegerwohnung gezeigt. Nach seinem Worten sei damit eine genaue Verbrauchsabrechnung für die seperat vermietete Einliegerwohnung gewährleistet.

    Nach einem Erhalt der Jahresabrechnung möchte der Mieter anhand der vom Vermieter gezeigtem Wärmemgenzähler den Verbauch für die Einliegerwohnung berechnen.
    Alle Recherchen im Internet und alle Gespräche mit Fachleuten (Handwerker) ergeben das ein Abrechnung garnicht möglich ist.

    Um eine Abrechnung vornehmen zu können müssten 2 Wärmemengenzähler installiert sein.

    Dieses wäre aber in unserem Fall nicht so, da ja davon ausgegangen wird das der Vermieter nur einen Wärmemengenzähler installiert hat.

    Fragen hierzu:

    Hätte der Vermieter das Haus und die Einliegerwohnung überhaupt vermieten dürfen ohne hier einen 2 Wärmemengenzähler einbauen zu müssen.

    Kann der Vermieter sich damit rechtfertigen davon nichts gewußt zu haben.

    Ist ein Mietvertrag unter diesen Umständen weiterhin rechtsgültig?

    Gruß

    Gehapa

  • Sie haben doch in 2 anderen Foren schon Antworten erhalten. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    Habe in den beiden anderen Foren mal gestöbert. Immerhin gibt es (auch) dort die Erkenntnis, dass zwei WMZ erforderlich sind (eben, für Vergleichsmessungen).
    In dem von mir vermieteten MFH wurden kürzlich 2 WMZ und für jede Wohnung je ein Kaltwasser- und Warmwasserzwischenzähler installiert.
    Die WMZ (es sollten sinnvollerweise zwei aus der gleichen Produktionsserie sein) lassen mich errechnen, wie hoch jeweils die Anteile von Heizenergie und Warmwasserbereitungsenergie sind (bei uns 71,401% zu 28,599%). Bei diesem System sind jedoch an den HK die HKVs erforderlich.
    Gibt es keine HKVs, wären m.E. 4 WMZ erforderich: Für jede Wohnung je einer für Heizung und Warmwasser.
    Das Thema ist also recht komplex.
    In welchen Wasserrohren sind denn bei Gehapa die Geräte eingeschleift?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (25. Mai 2010 um 13:06)

  • Hallo Berny!

    Ja, das ist doch auch meine Ansicht, die übrigens von der Heizkostenverordnung gedeckt ist. Nur wenn in allen Wohnungen die gleichen Messeinrichtungen vorhanden sind, lassen sich die Verbräuche ermitteln und abrechnen.

  • Hallo Berny!
    Ja, das ist doch auch meine Ansicht, die übrigens von der Heizkostenverordnung gedeckt ist. Nur wenn in allen Wohnungen die gleichen Messeinrichtungen vorhanden sind, lassen sich die Verbräuche ermitteln und abrechnen.

    So isses, Mainschwimmer:),
    in diesem Fall sollte sich der Vermieter von mehreren örtlichen Installateuren Angebote machen lassen mit der Vorgabe, Heiz-, Warmwasserbereitungs-, Warmwasserverbrauchs- und Kaltwasserverbrauchskosten exakt errechnen zu können.
    Hatte ich bspw. gemacht und kann somit o.a. Kosten plus entsprechend auch Schmutzabwasser- und Wasserzählerkosten centgenau ermitteln.
    Diese Investition von 2150€ in das 5er MFH haben wir aus Fairnessgründen den sparsamen Mietern ggü. gemacht. Die sollen nicht (mehr) für eine Dame, welche 4x soviel wie der Durchschnitt verbraucht, mitzahlen.
    PS: Siehe auch http://vermieter.foren-city.de/ für die Vermieter :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (25. Mai 2010 um 13:27)

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