Beiträge von Berny

    Hallo Helixa,

    "wir bewohnen seit gut einem Jahr ein Haus zur Miete.
    Wir haben hier im Nachhinein zahlreiche Mängel festgestellt. Trotz Anzeige dieser Mängel beim Vermieter, werden diese nicht beseitigt."
    Ihr solltet die Mängel schriftlich auflisten und den VM zur Behebung innerhalb von 3 Wochen nachweislich auffordern.

    "Jetzt haben wir erfahren, dass kurz vor unserem Einzug ein Gutachten erstellt wurde, welches die Unbewohnbarkeit bescheinigt.
    Wie kommen wir an dieses Gutachten?"
    Überhaupt nicht, denn es ist von jemand anderem beauftragt und bezahlt worden.

    "Der Vermieter will uns wegen 'übler Nachrede' anzeigen, weil wir uns über die Mängel mit einem möglichen Nachmieter (kennen wir privat) unterhalten und ihm diese gezeigt haben."
    Dem könnt Ihr ruhig entgegensehen, denn das wäre ja im Umkehrschluss ein Eingeständnis seinerseits bzgl. des Zustands seiner Vermietsache.

    Hallo! Ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.
    Und zwar wohne ich in einer 2er WG, möchte aber demnächst ausziehen, da ich mit meinem Studium fertig bin. Kann ich mein Zimmer "seperat" kündigen oder muss ich mich mit meinem Mitbewohner einigen und schlimmstenfalls so lange Miete zahlen, bis ein Nachmieter gefunden ist? Im Mietvertrag stehen sowohl mein Mitbewohner als auch ich selbst.
    Ich bin dankbar für jeden Rat!
    Hannes


    Moin Hannes,
    Du kannst bestenfalls den VM bitten, Dich aus dem MV zu entlassen. Solange Du nicht entlassen (=entlastet) bist, schuldet jeder der beiden Mieter grundsätlich die (ganze) MIete.
    Wenn der VM einen Nachmieter akzepiert, dürfte das Problem wohl vom Tisch sein.

    Bei der diesjährigen BK mußte ich feststellen das uns da eine Position zum Vorteil des Vermieters doppelt berechnet wurde. Jetzt habe ich den Verdacht das dies der Vermieter auch in den letzten Jahren schon praktiziert hat. Habe ich das Recht die Bertiebkostenabrechnungen nebst Originalrechnungen der vergangenen Jahre diesbezüglich zu überprüfen?


    Hallo,
    die Doppelberechnung einer Position für die letzte BK-Abr. hast du ja selbst auf der Abr. festgestellt.
    Somit müsstest Du das ja auch auf früheren BK-Abr. selbst feststellen können.
    Kannst ja auch die Beträge vergleichen und daraus Rückschlüsse ziehen, ohne vorerst den VM zu involvieren.

    Hallo Sonne,
    grundsätzlich kann und darf das Wasser nur für die Mieter genutzt werden. Der Aufteilungsschlüssel nach (6) Nutzern ist nicht zu beanstanden.
    Ich würde den Vermieter davon in Kenntnis setzen und ihn fragen, wie er mit dem Problem umzugehen gedenkt. Dabei würde ich auch vorschlagen, dass er von Dir aus nach 7 Nutzern abrechnet, also 3 Nutzer die betroffene Familie.

    Hallo Robbe,

    "vielen Dank für den Tipp - Du bist engagiert :)"
    Danke... :)

    "Aber Spaß beiseite - ich würde mich ja selbst drum kümmern, aber darf ich das auch?"
    Ja, was Du während der Mietzeit mit der Mietsache machst, ist Deine Angelegenheit. Bei Beendigung des Mietverhältnisses musste den Schliesszylinder eben zurücktauschen.

    "Im Allgemeinen darf man ja ohne Erlaubnis des Vermieters nicht einmal Schlüssel nachmachen lassen."
    Das würde mich nicht davon abhalten, bei Bedarf doch welche nachmachen zu lassen. Lediglich bei Beendigung des Mietverhältnisses MUSST Du ALLE Schlüssel ohne Kostenerstattung für nachgemachte zurückgeben.

    Was meine persönliche Sicherheit - und auch die Einbruchsicherheit (evtl. Gefahrerhöhung bei der Hausratversicherung und Ablehnung von Versicherungsleistungen!!!) wäre mir sehhhr viel wert. Da frage ich keinen Vermieter (bin selbst Mieter und Vermieter).

    ja ich weiss, ich war sehr naiv und habe mehr anderen geglaubt als auf meinen VM einzugehen. Zum Nutungsausfall ist das auch möglich wenn er wegen Eigenbedarf gekündigt hat? Kann er mir die Kaution abverlangen?
    Ich weiss einfach nicht mehr weiter!


    Der Sinn einer Kaution ist, Ansprüche des VM gegen den M nach Beendigung des Mietverhältnisses zu befriedigen.

    Hallo Felix,

    "ich ziehe nun nach 4 Jahren und 9 Monaten aus meiner jetzigen Wohung aus - also knapp unter dem Zeitraums für Schönheitsreparaturen für Wohn- und Schlafräume."
    Ist unerheblich, da der BGH vergangenes Jahr diese Regelungen gekippt hat.

    "In meinem Mietvertrag ist die Standardklausel enthalten: Wohn- und Schlafräume wie erwähnt alle 5 Jahre, Bad und Küche alle 3 Jahre, Rest alle 7 Jahre."
    Antwort wie vor.

    "[*]Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur habe ich Bohrlöcher von einer Garderobe bzw. eines Regals. Desweiteren sind einige Flecken bzw. Abfärungen an den Wänden (z.B. von einer Tischkante, von nem Stuhl...). Muß ich diese beseitigen?"
    Beschädigungen musste beseitigen. Wände und Holzwerk streichen nur dann, wenn im MV bzw. Übergabeprotokoll vereinbart.

    "Ich habe auch gelesen, daß teilweise auch Anteilig Zahlungen fällig sein können? Wenn Ja, wie hoch wären die?"
    So hoch, wie die Handwerkerrechnung sein wird für Arbeiten, die Du hättest erledigen müssen.

    "[*]In der Küche habe ich verständlicher Weise jetzt zu meinem Auszug meine Oberschränke abmontiert. Zurück bleiben auch hier Bohrlöcher."
    Die zu schliessen müssteste doch wohl selbst können, oder? Ansonsten gilt das als Beschädigung.

    "Die Wand hinter den Unterschränken hat auch einige Flecken abbekommen. Ich habe natürlich nicht nach 3 Jahren alles demontiert und gestrichen. Gelten hier trotzdem die 3 Jahre oder sind es auch 5? Was ist in der Küche zu renovieren?"
    Wurde bereits beantwortet.

    "[*]Das in der ganzen Wohnung verlegte Parkett (mit Außnahme des Bades und der Küche) ist schon bei meinem Einzug leider m.E. nicht sonderlich gut versiegelt gewesen."
    Nachweisbar?

    "Daher haben sich an eingen Stellen dunkle Ränder an den "Nahtstellen" oder Hohlräume unter dem Parkett (nicht sichtbar aber wenn man mit dem Fingernagel drauf klopft hört man es) gebildet. Sobald Wasser daruf kommt, verstärken sich die dunklen Ränder. Bin ich verpflichtet diese Dinge zu beheben?"
    Ich würde sagen Ja, da das Wasser ja von dem Mieter kommen dürfte.

    "[*]Im Wohnzimmer habe ich (leider) durch ein Missgeschick das Parkett beschädigt: tiefe Delle und tiefer Kratzer. Ich befürchte es wird nicht durch Abschleifen beseitigt sein. Kann ich sowas über die Hausratversicherung laufen lassen?"
    Nein. Falls Du eine Haftpflichtvers. hast, kannste die mal fragen.

    Hallo zuerst einmal.
    Meine Frage an Euch!
    Ich hatte 2008 schriftlich beim Vermieter angezeigt, dass ich eine Schimmelbildung habe. Nach Begutachtung sollte von seiner Seite aus renoviert werden, ist zwar angeblich meine Schuld, er wollte es aber wieder in Ordnung bringen! (ein Freund hat mir einen zusätzlichen Wasserhahn montiert, der an der Anschlußstelle nicht richtig dicht war und nun über 2 Jahre Feuchtigkeit ins Mauerwerk lief) Die Renovierung ist jedoch ausgeblieben. Im Mai 2010 habe ich dann wieder die Schimmelbelastung beanstandet. Nun ist mir dann wegen Eigenbedarf gekündigt worden. Ich habe nun die Miete um 10% gemindert. Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
    Der Vermieter will die Mietminderung nicht akzeptieren, da ich ihm noch keine Gelegenheit zur Renovierung gegeben habe. (stimmt auch) nun hat er mir eine Frist von 14 Tagen zur Besichtigung seinerseits und eine 3 Wochen Frist zur Renovierung eingeräumt.
    Ich weiss allerdings nicht was ich tun soll, da er mir eh gekündigt hat, soll ich Ihn da noch in die Wohnung lassen oder kann ich das auch nach Auszug mit ihm verrechnen. Was hat der VM gegen mich in der Hand wenn ich es darauf ankommen lasse!Ich weiss, das ich sicherlich in der Schuld bin, aber was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen. Hat da jemand Erfahrung damit?
    Vielen Dank für Hilfe


    Hallo Hilde,
    Du hattest einen Schaden an der Mietsache verursacht.
    Freundlicherweise hat Dein VM sich bereit erklärt, ihn zu beheben. Du verweigerst ihm das und setzt noch einen drauf, indem Du die Miete kürzt.
    Wenn Du ihm (weiterhin) keine Möglichkeit gibst, den Schaden noch während der Mietzeit zu beheben, kann er m.M. nach Beendigung der Mietzeit die Behebung betreiben (lassen) und Dir die Kosten, incl. Nutzungsausfallersatz, in Rechnung stellen.
    Ich wäre (auch) froh, eine Mieterin wie Dich loszuwerden.

    Hallo Zarra,

    "Ich mindere seit November die MIete um 20 Prozent
    Nun habe ich ein Brief erhalten mit der Summe der fälligen Miete , also eine Auflistung der geminderten Summe, die ich unmittelbar zahlen soll. Als "Entschädigung" hat man eine Lachhafte Summe mir davon erlassen, den Rest soll ich allerdings zahlen.
    So nun zur konkreten Frage, ab wann zahle ich nun wieder die volle MIete und ist es richtig das ich die geminderte Miete zurückzahlen soll?
    Ab wann muss ich die volle Miete wieder aufnehmen?"

    Ich habe Dein Posting mal etwas reduziert auf das Wesentliche.
    Falls der VM einer Mietminderung seinerzeit nicht zugestimmt hat, schuldest Du ihm (wahrscheinlich) den geforderten Betrag. Eine Duldung bedeutet kein Anerkenntnis. Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass die Summe Deiner Mietrückstände die Summe von zwei Monatsbruttomieten nicht übersteigt, denn dann kann er den MV fristlos kündigen.

    Good afternoon Spigolo;

    "i have rented a Hobby Musik Keller am 1.05.2002. here is some photos Picasa Web Albums - spigolo - 2010-06-05"
    Very nice looking... Did you rent a Hobby Musik Keller or just a Keller?
    Das sieht sehr nett aus. Hast Du einen Hobby Musik Keller oder nur einen Keller gemietet?

    "As you can see it has Aufbauten that were there when i rented the place. The contract states : "Die Kellerraüme sind bei Auszug vollständig leergeräumt und besenrein zu übergeben".
    My understanding was that i need to empty the Keller from all things that are not attached to the walls and that i brought in."
    "vollständig leergeräumt" is clear and not misunderstandable.
    "vollständig leergeräumt" ist klar und unmissverständlich.

    "Mein Mieter [correkt: Vermieter] wants me to remove all wooden constructions that are in it and that I didn't put in there."
    I think it's right, because that would be included in "vollständig leergeräumt".
    Ich denke, dass das richtig ist, da das in "vollständig leergeräumt" eingeschlossen ist.

    "Is this something i need to do or not ? Is this request legal ?"
    IMHO yes. But you should always have somebody with you as whitness.
    Meiner ehrlichen Meinung nach ja. Du solltest aber immer einen Zeugen bei Dir haben.

    "vielen danke"
    You're welcome.
    Gerne.

    Hallo Krissy,

    "Ich denke das Recht ist auf Deiner Seite."
    Wenn ich Dein anderes Posting "Mietvertrag mündlich / email / schriftlich" lese, bin ich der meinung, dass Du diesbezüglich nicht mit viel Fachwissen ausgestattet bist.

    "... frag [dort] einen Anwalt. Dann hast Du schnell eine verlässliche Antwort."
    Das ist nicht von der Hand zu weisen. Am besten einen, der auf Mietrecht spezialisiert ist.


    Mündliche Verträge sind doch genauso möglich? Oder nicht?
    Krissy


    Ja, Krissy, aber nur schlecht beweisbar. Hier handelte es sich auch wohl eher um eine kölsche "Zusage"...
    Muss ich das noch weiter erklären?:mad:
    Aber mal abgesehen davon: Ich als VM würde doch niemals einem Anrufer/Interessenten, den ich nicht vorab geprüft habe, eine Wohnung auf's geradewohl vermieten...

    Hallo Sempal,

    ich habe den Eindruck, dass die Wohnung wohl für den Höchstbieter "losgeschlagen" werden soll. Ob derjenige, der sie dann bekommt, auch der Zuverlässigste sein wird, wird der wohl nur kurzfristig denkende Vermieter dann im Laufe der Zeit selbst feststellen... - Soweit meine Gedanken (ich bin selbst Mieter und auch Vermieter mit Erfahrungen...).

    Zu dieser Vorgehensweise: Wir sind hier nicht auf dem Basar, und bei dieser Vorgehensweise musst Du schon mit negativen Ergebnissen rechnen: Hausverwalter, Vermieter noch nicht erreicht, andere Interessenten, :mad:

    Wohlgemerkt: Hier gibt es nur Meinungen, keine Rechtsberatung.

    Hallo Effi,

    "Das ist doch schonmal nen Hinweis. Hab es für mich gerade ausgerechnet. Ergebnis: 5,70 € pro qm im Monat."
    Das muss schon bedenklich stimmen.

    "Wir sind 8 Mietparteien im Haus. Warmwasser wird bei uns über Strom (Durchlauferhitzer) produziert, ist also in diesen Nebenkosten nicht mit drinnen."
    Ist ja noch schlimmer.

    "Was mich ebenfalls stutzig macht, alle im Haus haben dieses Jahr eine saftige Nachforderung erhalten."
    Dann solltet Ihr Euch mal zusammensetzen und mit einem Fachkundigen erörtern/recherchieren.

    "Macht es denn Sinn zunächst einen Widerspruch zu schreiben, in welchem man bittet die Rechnungen von Seiten des Vermieters nochmals prüfen zu lassen?"
    Wäre nicht verkehrt.

    "Oder komme ich bei Nichtzahlung in teufels Küche?"
    Jein, aber der VM könnte dann erinnern und bei Erfolglosigkeit kostenpflichtig mahnen... usw. ...

    hallo zusammen,
    ich habe einen merkwürdigen Ärger mit meinem Vermieter.
    Er kontrolliert wie oft und wann ich meine Fenster geöffnet halte.
    Dabei ist es egal ob gekippt oder ganz geöffnet.
    Wenn ich mal kurz das Haus verlasse um einzukaufen oder mit dem Hund raus zu gehen, schließe ich die Kippfenster nicht immer, nur dann wenn ich denke, dass es regnen könnte.
    Er verlangt aber von mir, dass ich die Fenster bei jedem Verlassen der Wohnung zu schließen habe. Ich wohne im ersten Stock, einbrechen kann also niemand so schnell.
    Bei längerer Abwesenheit halte ich die Fenster geschlossen.
    Nun habe ich eine Abmahnung erhalten mit Kündigungsandrohung wenn ich mich nicht an seine Anweisungen halte.
    Ich fühle mich beobachtet, kontrolliert und in meinen persönlichen Rechten beeinträchtigt. Darf er das?
    Hat jemand eine Ahnung, oder ähnliche Erfahrungen gemacht???
    Danke für Eure Hilfe.
    Dagi:(


    Hi Dagi,
    seine Abmahnung scheint mir reichlich herbeigeholt zu sein. Ich würde ihm eine Abmahnung schicken und mir diese Gängelei und Einmischung in mein Privatleben verbitten.
    Die Wohnung würde ich auf jeden Fall niemals bei ganz geöffneten Fenstern verlassen. Gib' ihm keine Argumente bzw. "Munition"!

    Hallo Lalima,

    vorweg: die Wohnung würde ich nicht nehmen.

    "Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung, mit einer Terrasse über zwei Garagen. Die Terrasse ist undicht,"
    ... und schon geht es los...

    "...Garagentrennwand. Diese ist nass,von der Garagendecke hängen dicke Kalkspitzen,"
    "toll"... :(

    "der Vermieter sagte mir zu die Terrasse und Garage zu reparieren"
    Ha ha, mündliche Zusagen... :(

    "falls die Garage weiter undicht wäre, müsste ich die Miete nicht bezahlen. Das steht aber nicht im Mietvertrag,"
    Also eine nichts werte "Zusage", vergiss' es!

    "ebenso wenig, dass ich die Garage einen Monat später als die Wohnung anmieten wollte."
    Also auch eine nichts werte "Zusage", vergiss' es!

    "Die Wohnung müsste ich renovieren, die Decken sind verputzt, aufgrund der Dachsanierung, aber die Wände sind noch von den Vormietern mit 3-4 Tapetenschichten beklebt, oben zur Decke hin, sind diese aufgrund der Deckenverputzung , mehrfach eingerissen... zum Teil muss auch beigeputzt werden. Weiterhin sollte ich die Türrahmen streichen,die zum Teil beschädigt sind, ( Lackschäden )"
    Diese Zustände müssten im Übergabeprotokoll genau festgehalten werden und auch, wie damit auf wessen Kosten umgegangen werden soll.

    "Meine Fragen: Muss der Vermieter selber die Tapeten entfernen, oder müsste ich das machen ? Ich würde entweder dann Rauhfaser kleben und streichen lassen, oder die Wände einfach nur verputzen lassen, je nachdem was billiger kommt. Muss ich die Türrahmen streichen lassen, ist das nicht Sache des Vermieters, bevor er eine Wohnung vermietet ?"
    Meine Antwort wie vor. Du kannst, wenn Du willst, auch (ernsthaft!) eine Bruchbude mieten.

    "Denn das sind doch enorme Summen, die ich dann tragen muss."
    Nicht unbedingt. Kommt drauf an, was im Übergabeprotokoll vereinbart wird. Sinnvoll wäre es, Fotos mit eingeblendetem Datum zu machen und Zeugen dabei zu haben.

    "Ist es besser, für die Garage noch einen Mietvertrag aufzusetzen ?"
    Muss nicht unbedingt. Kann auch im Wohnungsmietvertrag aufgeführt werden. Dann ist die Garage nämlich nicht so leicht kündbar. Ein Vertrag wird übrigens nicht aufgesetzt, sondern abgeschlossen, btw.

    "Im Mietvertag ist von Schönheitsreperaturen die Rede:
    Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses die Durchführung verlangen, wenn und soweit die Räume objektiv
    renovierungsbedürftig sind."
    Nein, kann er nicht. Der VM ist sogar verplichtet, die Mietsache in Ordnung zu halten. "Renovieren" ist dehnbar...

    "Dann steht da noch: als angemessene Zeit gelten im Allgemeinen.. Küche..drei Jahre, Wz, Sz, fl, B 5 jahre, Nebenräume 7 Jahre... sind das nicht festgelegte Fristen ? Muss ich das dann machen, wenn ich vorher die Wohnung renoviert habe ?"
    Nein! Diese Regelungen hat der BGH vergangenes Jahr gekippt. Kannste sogar unterschreiben, sie gelten trotzdem nicht.

    "Meine jetzige Wohnung habe ich beim Einzug auch renoviert, muss ich da auch Schönheitsreperaturen durchführen lassen,wohne da jetzt sieben Jahre , da z.B. der Lack bei den Türrahmen unten abgesplittert ist (Staubsauger....), die Türrahmen sind vom damaligen Vermieter aufgrund der Wohnungssanierung auch gestrichen worden."
    Grundsätzlich musst Du die Wohnung so zurückgeben, wie Du sie übernommen hast (von normal gebrauchsgemässer Abnutzung von zB Fussböden mal abgesehen). Deshalb sind eben die Übergabe-/nahmeprotokolle soo wichtig.

    "Kann ich dann vom neuen Mietvertrag noch zurücktreten, die Wohnung wäre zum 1. 7. angemietet ?"
    Du hast geschrieben, dass Du den neuen MV noch nicht unterschrieben hast.

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