Bestehendes Gutachten der Unbewohnbarkeit

  • Hallo zusammen,

    wir bewohnen seit gut einem Jahr ein Haus zur Miete.
    Wir haben hier im Nachhinein zahlreiche Mängel festgestellt. Trotz Anzeige dieser Mängel beim Vermieter, werden diese nicht beseitigt.
    Jetzt haben wir erfahren, dass kurz vor unserem Einzug ein Gutachten erstellt wurde, welches die Unbewohnbarkeit bescheinigt.

    Wie kommen wir an dieses Gutachten?

    Der Vermieter will uns wegen 'übler Nachrede' anzeigen, weil wir uns über die Mängel mit einem möglichen Nachmieter (kennen wir privat) unterhalten und ihm diese gezeigt haben.

    Wäre gut, wenn wir was in der Hand hätten.

    Gruß Heli

  • Hallo Helixa,

    "wir bewohnen seit gut einem Jahr ein Haus zur Miete.
    Wir haben hier im Nachhinein zahlreiche Mängel festgestellt. Trotz Anzeige dieser Mängel beim Vermieter, werden diese nicht beseitigt."
    Ihr solltet die Mängel schriftlich auflisten und den VM zur Behebung innerhalb von 3 Wochen nachweislich auffordern.

    "Jetzt haben wir erfahren, dass kurz vor unserem Einzug ein Gutachten erstellt wurde, welches die Unbewohnbarkeit bescheinigt.
    Wie kommen wir an dieses Gutachten?"
    Überhaupt nicht, denn es ist von jemand anderem beauftragt und bezahlt worden.

    "Der Vermieter will uns wegen 'übler Nachrede' anzeigen, weil wir uns über die Mängel mit einem möglichen Nachmieter (kennen wir privat) unterhalten und ihm diese gezeigt haben."
    Dem könnt Ihr ruhig entgegensehen, denn das wäre ja im Umkehrschluss ein Eingeständnis seinerseits bzgl. des Zustands seiner Vermietsache.

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