Hallo Hamburger80,
"Mein Vermieter hat vor einigen Tagen Handwerker beauftragt, die Elektro-Steigleitungen im gesamten Haus zu erneuern. Die Handwerker fingen auch direkt am nächsten Tag damit an, die Wände aufzureißen, um die Elektroleitungen freizulegen."
Eigentlich ist es üblich, solche Arbeiten den Mietern vorher mit zu teilen. Und bei Euch?
"An diesem Montag wurden dann schon neue Leitungen im Treppenhaus verlegt, interessanterweise sind es jedoch elf Leitungen, jedoch sind in unserem Haus derzeit nur neun Wohnungen."
Das bedeutet (noch) garnichts.
"Es kursiert daher das Gerücht, dass der Eigentümer den Dachboden zu Wohnraum umbauen möchte. Der Dachboden ist bisher jedoch mit Bodenräumen für jeden Mieter, welche auch im Mietvertrag fest vereinbart sind, ausgestattet."
Wenn die Dachbodenräume Teil der Mietsache sind, wird es "interessant"...
"Daher meine Frage, welche Möglichkeit wir als Mieter haben, gegen den Dachbodenausbau vorzugehen beziehungsweise in welcher Größenordnung nach Wegfall des Dachbodens eine Mietminderung möglich und zulässig ist."
Ich würde mit den anderen betroffenen Mietern dann, wenn die Konfiszierung der Dachböden offensichtlich wird, einen Anwalt aufsuchen.
"Ab kommenden Montag sollen die Zuleitungen in die vorhandenen Wohnungen erneuert werden, die Elektriker benötigen also Zugang zu den Wohnungen."
Es werden sich sicherlich Gründe seitens des VM finden, dass die Arbeiten erforderlich sind (Erhöhung el. Sicherheit, Modernisierung).
"Muss ich dies gestatten vor dem Hintergrund des zu erwartenden Wegfalls des Dachbodens?"
Hat miteinander nichts zu tun.