Beiträge von Berny

    Hallo Hamburger80,

    "Mein Vermieter hat vor einigen Tagen Handwerker beauftragt, die Elektro-Steigleitungen im gesamten Haus zu erneuern. Die Handwerker fingen auch direkt am nächsten Tag damit an, die Wände aufzureißen, um die Elektroleitungen freizulegen."
    Eigentlich ist es üblich, solche Arbeiten den Mietern vorher mit zu teilen. Und bei Euch?

    "An diesem Montag wurden dann schon neue Leitungen im Treppenhaus verlegt, interessanterweise sind es jedoch elf Leitungen, jedoch sind in unserem Haus derzeit nur neun Wohnungen."
    Das bedeutet (noch) garnichts.

    "Es kursiert daher das Gerücht, dass der Eigentümer den Dachboden zu Wohnraum umbauen möchte. Der Dachboden ist bisher jedoch mit Bodenräumen für jeden Mieter, welche auch im Mietvertrag fest vereinbart sind, ausgestattet."
    Wenn die Dachbodenräume Teil der Mietsache sind, wird es "interessant"...

    "Daher meine Frage, welche Möglichkeit wir als Mieter haben, gegen den Dachbodenausbau vorzugehen beziehungsweise in welcher Größenordnung nach Wegfall des Dachbodens eine Mietminderung möglich und zulässig ist."
    Ich würde mit den anderen betroffenen Mietern dann, wenn die Konfiszierung der Dachböden offensichtlich wird, einen Anwalt aufsuchen.

    "Ab kommenden Montag sollen die Zuleitungen in die vorhandenen Wohnungen erneuert werden, die Elektriker benötigen also Zugang zu den Wohnungen."
    Es werden sich sicherlich Gründe seitens des VM finden, dass die Arbeiten erforderlich sind (Erhöhung el. Sicherheit, Modernisierung).

    "Muss ich dies gestatten vor dem Hintergrund des zu erwartenden Wegfalls des Dachbodens?"
    Hat miteinander nichts zu tun.

    Warum nur beschweren sich hier nur solche Fragesteller, ... , weil eine Mitmieterin 3 - 4x im Monat die Wäsche der Tochter wäscht.


    ... und die Tochter selbst...:D
    Meine Einzelmieterin braucht viermal soviel Wasser wie die anderen Mieter pro Kopf. Daher habe ich in mein Mehrfamilienhaus Wasserzwischenzähler einbauen lassen (müssen), um vernünftige Mieter nicht mitzahlen zu lassen. Abwasser kostet ja auch noch doppelt soviel wie Frischwasser mittlerweile...

    Die Versicherung hat auch direkt der Schadensregulierung zugestimmt, aber im ersten Gespräch wollte diese lediglich die Kosten für die Trocknung übernehmen. Parkett / Laminat etc. sei alles mein Problem. Das ich mit den Kids die Wohnung nur stark eingeschränkt während der Trocknungsphase nutzen kann, interessiert die Versicherung auch nicht.


    Hallo Lugita,
    von wessen Versicherung sprichst Du?

    Und passen Sie auf, dass Sie demnächst nicht so oft das Licht im Treppenhaus einschalten. Es könnte sein, dass sich die Mitmieter über Ihre Stromverschwendung aufregen.


    ... und über den Kontaktverschleiss in den Schaltern spricht wohl niemand???:(

    superbuff: "Aber es kann doch nicht sein, dass ich im [Miet-]Vertrag gefangen bin."
    Das kann schon sein.

    "Es muss doch für mich eine Möglichkeit geben diesen Vertrag, zumindest im Innenverhältnis zu kündigen."
    Hast Du auch einen Vertrag mit Deinem Mitmieter geschlossen?

    "Ich habe auch schon von Urteilen gelesen, in denen einer von zwei Mietern den kompletten Mietvertrag - ohne Zustimmung des Zweiten - kündigen konnte."
    Hier wäre Rechtsberatung durch einen Anwalt (welcher sich im (Miet-)Vertragsrecht besonders gut auskennt) gefragt. Sowas kann und darf ein Forum wie dieses nicht bieten (Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz).

    Hallo,

    "Ich habe den Vermieter bei der Kündigung nochmals ausdrücklich auf die Situation hingewiesen."
    Ja und? Was sollte das bewirken?

    "Leider bekam ich ausser der Bestätigung für die Kündigung wieder keine Antwort."
    Eine Kündigungsbestätigung ist ja auch in Ordnung.
    Wolltest Du jetzt mit dem VM eine Diskussion (mit welchem Wunschziel?) starten?

    Da die Terassentür (uralt) stark reparaturbedürftig war, hat unsere Vermieterin die Gelegenheit genutzt und läßt nun nicht nur die Tür reparieren sondern gleich die Außenwand herausreißen und setzt eine neue Tür, daneben eine neue Mauer und daneben noch eine neue Tür.
    Dann folgt noch die Montage eines neuen Heizkörpers (der Alte mußte ja Platz machen). Nun sitzen wir seit letzter Woche im Bauschutt. Das Wohnzimmer ist nicht nutzbar - die Außenwand fehlt ja und die Terasse ist der Arbeitsplatz der Maurer.
    Nun meine Frage an Euch: kann ich die Miete mindern? und wenn ja, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe? Gehe ich von Netto- oder Bruttomiete aus? (keine Wohnzimmer-, Terassen-, Garten-, Heizungsnutzung).Wir haben ja auch Folgekosten wie z.B. Teppichboden und Gardinen (-stange). Könnt Ihr mir bitte Tips geben?
    D A N K E


    Hallo, ich gebe Dir den Tipp, mal darüber nachzudenken, wieviel der Vermieter in das Haus steckt, um Eure Wohnqualität zu verbessern.
    Was sind denn etwas Staub, Teppichboden, Gardinen, und vor allem -stange(!) dagegen...?? Ihr Ärmsten...:mad:

    Hallo,

    "Mein Mann und ich sind vor gut 7 Jahren in eine Mietwohnung über einem Restaurant eingezogen. Schon nach etwa einem halben Jahr gab es die ersten Schwierigkeiten mit dem Bad, ..."
    Mich wundert, dass Ihr gut sieben Jahre lang keine Nägel mit Köpfen gemacht habt, denn der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache zuständig (Ihr für die Schönheit).
    Hoffentlich könnt Ihr beweisen, dass all diese Mängel nicht von Euch zu verantworten sind.
    Hat der VM eine Kaution von Euch?

    Liebe Forenmitglieder,
    Heute früh bekam ich nun einen Anruf meiner Mitbewohnerin und es hieß: "Es ist soweit, hier liegt ne' Ratte in der Wohnung." Bin gleich hingefahren, der Schädlingsbekämpfer kam und hat das halbtote Tier (Rattengift) abgeholt und noch mal unter die Küche geschaut. Dabei haben wir ein Rattennest entdeckt (abgerissene Tapete, Brot, ne Kartoffel und Küchenkrepp, Kot, usw....). Nun haben wir eine Falle unter der EBK und irgendwo ein neues Loch. In den nächsten Tagen kommt der SB und baut Geschirrspüler und Kühlschrank ab um das Loch zu finden.
    Lohnt sich Mietminderung für den letzten Monat und in welcher Höhe? Sollten wir rückwirkend für diesen Monat auch mindern?
    Anna & Mitbewohnerin


    Hallo Anna,
    wenn durch den jetzigen Einsatz des SB zu erwarten ist, dass die Wohnung zumutbar bewohnbar bleibt, würde ich für die restlichen 1,5 Monate keinen Stress mehr machen.
    Mit dem VM würde ich natürlich ein Gespräch führen über ein evtl. Entgegenkommen seinerseits.
    Ihr hättet gleich bei Beginn der Plage den VM nachweislich informieren und zeitnahe Abhilfe einfordern müssen. Aber jetzt (noch)...?
    PS: Ist sichergestellt, dass der heutige Einsatz des SB auf Kosten des VM geht?

    Hallo Mieter,

    "wir haben eine Abmahnung erhalten da einige der Nachbarn falsche Sachen behaupten."
    Wer hat Euch abgemahnt?
    Was ist der Inhalt der Abmahnung?

    "Schon seit über einem Jahr behaupten Nachbarn Unwahrheiten und ziehen in der Nachbarschaft über uns (junge Familie) her. Es werden Dinge behauptet welche bereits ehrverletzend sind."
    Saugen diese Leute sich das so einfach aus Langeweile aus den Fingern, oder ist da wirklich etwas dran? (Rheinischer Spruch: "Vun nix kütt nix".)

    "Auch beleidigt und bedroht wurden wir schon und haben uns mit einer Strafanzeioge wehren wollen. Seitdem hagelt es förmlich..."
    Woher wissen die, dass Ihr wolltet?

    "Anzeigen zurück (falsche Tatsachen)welche bis heute aber eingestellt wurden."
    Ihr könnt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des "Verdachts der wissentlich falschen Verdächtigung" erstatten.

    "Seit Monaten schreiben wir den Vermieter an und beschweren uns darüber, dass Nachbarn nicht putzen und die Ruhe stören. Nichts passiert. Die Nachbarn haben sich zusammen getan. Es sind alles alteingesessene und wir die neuesten Mieter. Sie treffen sich fast täglich und das bereits morgens zum Saufen. Dann wird sich abgesprochen und Unterschriften werden gesammelt."
    Toll, dieser Zusammenhalt... Wo in der Republik findet denn sowas statt?

    Hallo stollentroll,

    "im August 2009 haben wir mit unserer Nebenkostenabrechnung eine Mietanpassung um ca. 25 Euro/Monat, auf Grund unserer hohen Heizkosten, erhalten."
    Ihr habt sicherlich eine Anpassung der monatlichen Nebenkostenabschlagszahlung erhalten. Sowas ist von Seiten des VM durchaus normal, damit die Mieter vor hohen Nachzahlungen verschont werden.

    "Wir haben innerhalb von 20 Tagen (also innerhalb der 4-Wochen-Frist) Einspruch gegen diese Mietanpassung erhoben, da in unserer Wohnung alle Fenster (Vorkriegsfenster) undicht waren, was uns auch von einem Fachmann bestätigt wurde."
    Ein Einspruch ist hier rechtlich wirkungslos; wenn der Vermieter die Erhöhung (welche Euch ja nicht verloren geht) durch eine nachvollziehbarte Berechnung erklärt/erläutert/berechnet hat, ist sie für die Mieter verbindlich.

    "Die Fenster wurden darauf hin am 16. Dezember 2009 bei -8 Grad Aussentemperatur in Stand gesetzt - nicht modernisiert!"
    Ist korrekt, denn der VM ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Er muss sie auch nicht gegen Doppelglasfenster austauschen ("Bestandsschutz"), da Ihr die Wohnung ja seinerzeit so gemietet hattet.
    Ich weiss nicht, welche finanziellen oder emotionellen Probleme der VM da hat: Bin selbst VM und habe durch Ausschreibungen, also Vergleich meherer Angebote, neue Fenster, Rolläden, Türen, Zentralheizungsanlage, Wasserzwischen- und Wärmezähler zu rund 50% der Maximalpreisangebote bekommen.

    "Heute haben wir eine Mahnung von unserem Vermieter über 254 Euro erhalten. Dabei handelt es sich um die Nachzahlung der Mietanpassung für etwa 10 Monate. Sind wir verpflichtet dieser Nachzahlung nachzukommen?"
    Ja, falls die Berechnung plausibel, w.o. beschrieben, war.

    "Immerhin haben wir gegen diese Mietanpassung ja Einspruch erhoben und die Fenster wurden ja auch erst 4 Monate später, im Winter!, repariert."
    Das halte ich für nicht relevant.

    "Des weiteren würde uns Interessieren, inwiefern der Vermieter trotz eines Einspruches (ohne erneutes reagieren/Schreiben zwecks Mietanpassung usw.) überhaupt berechtigt ist, diese Mietanpassung einzufordern."
    Wurde oben bereits erklärt.

    Hallo Antja,

    "es handelt sich um eine Nebenkosten-Vorauszahlung."
    Das ist schon mal gut. Und die Heiz- und Wasserkosten werden ja (wohl von einer Firma) sicherlich exakt berechnet werden. Die schriftliche nachvollziehbare Berechnung als Teil der jährlichen Nebenkostenabrechnung steht den Mietern zu.

    "obwohl er weiß, dass er gar keine Abrechnungen macht ... schon seit über 10 Jahren!"
    Das kannst Du leicht ändern, kostet 55 Cent.

    "Ich bin jetzt mal vorsichtshalber beim Mieterverein eingetreten"
    Ist kein Fehler.

    "Der Vermieter hat schon seit Jahren immer Ärger mit dem Schornsteinfeger ... dann wird wieder ein bisschen herumgepfuscht und getrickst (meist von ihm selbst ... Bastler und Sammler) und dann tut das ganze wieder"
    Wie gesagt, ich würde mal den Schorni kontaktieren.

    "Zitat Vermieter "es ist kein Geld da für eine neue Anlage"
    Ist für Dich kein Kriterium.

    "Ja und das mit dem Hausstrom ... keine Ahnung wie der das bezahlt ... auf jeden Fall kamen die Stadtwerke und haben den Strom abgeknipst und der nachdem der Vermieter 4 Tage später persönlich dorthin ist und 800.- Euro bezahlt hat kamen die wieder und haben uns wieder angeknipst! (Das war übrigens im Februar !!! Außentemperatur 8 Grad!)"
    Das dürfte eines Deiner Gesprächsthemen mit dem MV sein. Schreibe Dir besser vorher alle Themen auf.

    "Viele Grüße aus dem verregneten Baden-Baden
    Viele Grüsse aus dem sonnigen Köln... ;)


    Was Ihre Waschmaschine verbraucht intressiert mich nicht.
    Es geht hier um mein Geld und nicht um Ihres.


    Eben! Und Mainschwimmer und Berny sind nicht so kleinkariert: Sie können sich Grosszügigkeit leisten.


    ... Wasserschaden, seit Monaten bekannt, ...
    ... 1) Dass das Mietverhältnis am 15.6.2010 beginnt, sofern die Wohnung bezugsfertig ist
    ... eigentlich war mir die Wohnung mündlich schon zum 1.6.2010 zugesichert worden...
    Janako


    Hallo Janako,
    diese drei Fakten hätten sehr hellhörig machen müssen. Ein Vermieter, der monatelang nicht in die Pötte kommt, (braucht wohl erst Geld {von Dir...?], um Reparaturen machen zu lassen)...:mad::mad::mad:
    Aber Du hast es so unterschrieben...:(

    Hallo Andeni,

    "Im März 2009 bezog ich eine 3-ZKB (65m²) in einen 3-Familienhaus in Baden-Baden.
    Wir vereinbarten eine glatte Summe von 500,- Warmmiete (bleiben also 140,- Nebenkosten"
    OK, entschuldige bitte, dass ich Unwichtiges gelöscht habe.

    "am 01.07.09 wurden die Heizkörper sowie die Wasseruhren abgelesen (diese sind für jeder Wohnung separat).
    seither warte ich auf meine Nebenkostenabrechnung."
    Daraus schliesse ich, dass der Nebenkostenabrechnungszeitraum der 01.07. bi 30.06 ist.

    "Mittlerweile hat mir die Frau, die unter mir wohnt erzählt, sie wohnt seit knapp 10 Jahren schon in der Wohnung, die übrigens identisch mit meiner ist, mit Mann und Kind und bezahlt nur 120,- Nebenkosten und hat noch niemals in diesen 10 Jahren eine Abrechnung erhalten!"
    Offensichtlich reichen die 120€ aus.

    "Ich muss dazu sagen, ich bin seltenst zu Hause (2 Tage/Woche beruflich in KA und bis auf 2-3 Nächte/Monat, die ich in meiner Wohnung bin, verbringe ich die Tage und Nächte bei meinen Freund).
    Die 3-köpfige Familie unter mir liebt tropische Temperaturen und heizt wie wild (ich merke das an den Aufputz-liegenden Heizungsrohren, die durch meine Wohnung laufen, die knalleheiß sind, obwohl ich gar keine Heizung anhabe)."
    Das ist relativ. Massgeblich sind die Ableseergebnisse.

    "Ich habe meinen Vermieter schon angeschrieben, er solle mir doch bitte die Abrechnung schicken, bisher leider ohne Erfolg!"
    Für die Abrechnung vom Mietbeginn bis 30.06.09 hat er noch 20 Tage Zeit, sie Dir vorzulegen (ein Jahr nach Abrechnungszeitraumende).

    "Das Haus ist in einem .. naja, bis auf die von den Mietern selbst renovierten Wohnungen in einem "desolaten" Zustand."
    Du hast die Wonhnung so gemietet.

    "Die völlig veraltete Heizungsanlage (Öl, die auch für die Warmwasserversorgung zuständig ist) fällt öfter aus, rumpelt und macht komische Geräusche wenn sie anspringt,"
    Ich würde mal den Bezirksschornsteinfeger kontaktieren, ob - er muss es wissen - die Heizungsanlage noch zugelassen ist oder erneuert werden muss.

    "der Vermieter hat schon vergessen, die Allgemeinstromrechnung zu bezahlen, so hatten wir über 4 Tage weder Heizung und Warmwasser noch Hausstrom,"
    Ähem, vergessen? Bei 99% der VM wird abgebucht...

    "die Wohnung über mir ist völlig vergammelt weil sie nur als Meldeadresse vermietet ist und dient seit mehr als 10 Jahren als letzte Ruhestätte für tote Fliegen und Ungeziefer, im Keller stinkt es nach Heizöl, die Hintertüre ist eine alte Holztüre, die undicht ist ...."
    Wenn Infektionsgefahr bestehen sollte, würde ich mal die Stadtverwaltung anrufen.

    "Welche Möglichkeiten habe ich?"
    Wenn er nicht reagiert, würde ich ihm mitteilen, dass, da er sich bislang nicht geäussert hat, meine Nebenkostenvorauszahlung an die der Wohnung darunter anpassen werde.
    Achtung, wichtig!: Wurde Nebenkostenpauschale oder -vorauszahlung im MV vereinbart?

    "der Vermieter hat dem Mietvertrag einen Zusatz beigefügt "Die Wohnung ist energetisch(:-) nicht auf dem aktuellen Stand"? :confused: zählt so ein Zusatz?"
    Er ist nicht dumm..., und Du hast dann so gemietet.

    Hallo Superbuff,

    "ich bin als 2. Mieter in einen bestehenden Mietvertrag eingestiegen."
    Du bist also nicht Unter-, sondern Mitmieter?

    "Die Wohnung wird als Bürogemeinschaft genutzt."
    Hmm, ob legal (also mit behördlicher Gewerberaumgenehmigung), lassen wir mal aussen vor...

    "Ich beabsichtige dieses Büro für meinen Teil wieder aufzugeben, weiß aber, dass ich zumindest derzeit gesamtschuldnerisch hafte. Kann ich meinen Vertrag im Innenverhältnis kündigen?"
    Nein. Ich nehme jetzt an, dass Du Mitmieter bist. Du kannst höchstens den VM bitten, Dich aus dem MV zu entlassen.

    "Zudem ist mir aufgefallen, dass der mir vorgelegte Mietvertrag nicht vollständig ist. Einige Seiten zwischen Paragraph 4 und 25 fehlen komplett. Dies ist mir bisher nicht aufgefallen, da es sich hierbei um ein jahrelanges Vertrauensverhältnis handelte."
    Das Problem erledigt sich ja, wenn Du 'raus bist. Ansonsten den VM bitten, die fehlenden Seiten nachzuliefern. Es ist ausserdem vorgeschrieben, dass bei einem MV alle Seiten miteinander mechanisch verbunden sein müssen...

    Hallo
    Wir, eine 2er WG haben heute die Nebenkostenabrechnung von 2009 bekommen. Die Situation ist so, meine Mitbewohnerin wohnte das komplette Jahr 2009 in dieser Wohnung. Ich bin im Mai dazugezogen und habe damals eine Zusatzvereinbarung unterschrieben. Nun werden wir beide aufgefordert die kompletten Nebenkosten für 2009 zu zahlen. Ist dies rechtens? ...da ich ja erst seit Mai in dem Zimmer gewohnt habe, so würde ich ja 4 Monate des Vormieters zahlen.
    In der zusatzvereinbarung steht: ..."mit sämtlichen Rechten und Pflichten"
    vielen dank für Hilfe


    Hallo,
    die Abrechnung betrifft die Mietsache, also die Wohnung. Falls nachzuzahlen ist, so trifft die Pflicht hierzu alle (derzeitigen) Mieter. Wie die Mieter das unter sich aufteilen, ist deren Sache.

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