Abmahnung durch Verleumdungen

  • Hallo,
    wir haben eine Abmahnung erhalten da einige der Nachbarn falsche Sachen behaupten. Schon seit über einem Jahr behaupten Nachbarn Unwahrheiten und ziehen in der Nachbarschaft über uns (junge Familie) her. Es werden Dinge behauptet welche bereits ehrverletzend sind. Auch beleidigt und bedroht wurden wir schon und haben uns mit einer Strafanzeioge wehren wollen. Seitdem hagelt es förmlich Anzeigen zurück (falsche Tatsachen)welche bis heute aber eingestellt wurden. Absolute Frechheit was hier gemacht wird.
    Seit Monaten schreiben wir den Vermieter an und beschweren uns darüber, dass Nachbarn nicht putzen und die Ruhe stören. Nichts passiert. Die Nachbarn haben sich zusammen getan. Es sind alles alteingesessene und wir die neuesten Mieter. Sie treffen sich fast täglich und das bereits morgens zum Saufen. Dann wird sich abgesprochen und Unterschriften werden gesammelt.
    Was dagegen tun?
    Das belastet ganz schön und hindert uns am normalem Tagesablauf.

    Einmal editiert, zuletzt von mieter (23. Februar 2010 um 15:18)

  • Widersprechen Sie der Abmahnung, und nehmen Sie ggf. die Hilfe des
    zuständigen Schiedsmanns in Anspruch.


    Welcher Schiedsmann?

    Ich würde am liebsten einen Rechtsanwalt aufsuchen und den damit beauftragen gegen diese Nachbarn wegen Ehrverletzung, Verleumdung, Beleidigung, Bedrohung bzw. Nötigung Behauptung falscher Tatsachen anzuzeigen.
    Wenn ich selbst eine Strafanzeige machen möchte heißt es, dass sei alles erlaubt. Man dürfe beleidigen und auch sagen: " Ich hau´ Dir die Fresse ein Du Schlampe." (Schon erlebt.)
    Darum dieses Mal über einen Anwalt. Am Besten auch gleich gegen den Vermieter angehen, welcher ohne die Wahrheit zu wissen eine Abmahnung schickt. Mietmängel hat der Vermieter immer erst nach Wochen behoben. Auf einigen Kosten bleiben wir deshalb sitzen. Beschwerden über Nachbarn von uns wurden immer abgewiesen. Nichts änderte sich an dem Verhalten der Nachbarn. Dieses Nachbarproblem besteht bereits seit längerem und der Vermieter weiß davon. Wir müssten eigentlich die Miete um die Hälfte einbehalten da ein normales Leben hier unter den Umständen nicht mehr möglich ist und der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung nicht handelt.

  • Nun, in jeder Gemeinde gibt es einen Schiedsmann.
    Die Anschrift des Zuständigen ist bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen.
    Davon abgesehen ist es gesetzlich vorgegeben,
    dass zunächst der Schiedsmann angerufen wird.
    Ohne dem wird die Klage abgewiesen.
    Nur wenn das Güteverfahren scheitert, kann auf Unterlassung geklagt werden. Und das wird teuer.

  • Rechtsanwalt aufsuchen der gegen die Abmahnung widerspruch einlegt.
    Danndie Straftatbestände auflisten, "z.B. Verleumdung, usw.

    Dann muss der Rechtsanwalt Unterlassungsklage gegen den Vermieter
    einreichen, zugleich gegen die Hausgemeinschaft mit Namensauflistung Klage wegen verleumdung, Nötigung ectr.einreichen.

    Würde was bringen, aber Du hättest bestimmt so lange wie Du da wohnst keine ruhge Minute mehr.

    Einn böses Unterfangen, egal was Du anstellst.

    Du musst jeden Punkt bei einer Anzeige beweisen.

    Tut mir leid, Dir kene andere Antwort geben zu können.

  • Es recht als Memo freundlich, kurz und knapp zu widersprechen.
    Mietrecht-Vermieter können Mieter nicht abmahnen

    Anzeige sind okay, wenn ihr den totalen Krieg willt. ;)

    Ihr habt ein böses Mobbing Problem, ich würde versuchten mir die Mitmieter im persönlichen Gesprächen zu Brust zu nehmen. Was haben die konkret wirklich gegen Euch? (zu laut, zu unfreundlich, ggf. als arrogant eingestuft?)

    Sagt ganz klar, dass ihr ein freundliches Miteinander wollt und vereinbar diesen Konsens per Handschlag!
    Es macht absolut keinen Sinn, sich mit der gesamten Hausgemeinschaft anzulegen, also macht Schönwetter-Programm.

    3 Mal editiert, zuletzt von Marcel (8. Juni 2010 um 16:42)

  • Hallo Mieter,

    "wir haben eine Abmahnung erhalten da einige der Nachbarn falsche Sachen behaupten."
    Wer hat Euch abgemahnt?
    Was ist der Inhalt der Abmahnung?

    "Schon seit über einem Jahr behaupten Nachbarn Unwahrheiten und ziehen in der Nachbarschaft über uns (junge Familie) her. Es werden Dinge behauptet welche bereits ehrverletzend sind."
    Saugen diese Leute sich das so einfach aus Langeweile aus den Fingern, oder ist da wirklich etwas dran? (Rheinischer Spruch: "Vun nix kütt nix".)

    "Auch beleidigt und bedroht wurden wir schon und haben uns mit einer Strafanzeioge wehren wollen. Seitdem hagelt es förmlich..."
    Woher wissen die, dass Ihr wolltet?

    "Anzeigen zurück (falsche Tatsachen)welche bis heute aber eingestellt wurden."
    Ihr könnt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des "Verdachts der wissentlich falschen Verdächtigung" erstatten.

    "Seit Monaten schreiben wir den Vermieter an und beschweren uns darüber, dass Nachbarn nicht putzen und die Ruhe stören. Nichts passiert. Die Nachbarn haben sich zusammen getan. Es sind alles alteingesessene und wir die neuesten Mieter. Sie treffen sich fast täglich und das bereits morgens zum Saufen. Dann wird sich abgesprochen und Unterschriften werden gesammelt."
    Toll, dieser Zusammenhalt... Wo in der Republik findet denn sowas statt?

  • Hallo Mieter,
    dein Eintrag ist zwar schon eine Weile her, aber ich kenne das Problem nur zu gut. Unser Vermieter glaubt auch nur den Lügen der Nachbarn (die gerade mal 3 Monate hier wohnen)und hat uns jetzt sogar eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung geschickt, weil wir angeblich die Haustür zuknallen und das Garagentor auch. Letzteres sogar mehrmals am Tag. (frage mich ständig wann das gewesen sein soll)Die lieben neuen Nachbarn(sehr einfaches soziales Niveau) sowie die Hausmeisterin(wir waren gut befreundet und haben ihr oft mit Geld ausgeholfen, dies dann aber eingestellt weil wir immer hinterher rennen mussten) waren Zeugen und haben dann dem Vermieter diesen Mist erzählt. Wir haben Widerspruch gegen die Abmahnung eingelegt und dem Vermieter den Brief per Einschreiben geschickt. Er schrieb zurück, wir könnten gar keinen Widerspruch einlegen und beim nächsten Mal gäbe es die Kündigung. Wir wohnen fast 6 Jahre hier und hatten noch niemals zuvor Ärger wegen Lärm und sonst irgendwas! Der Nachbar unter uns hält zu uns, das hat den Vermieter aber nicht interessiert, er wolle die Zeugen gar nicht anhören(haben wir schriftlich O-Ton). Wenn jetzt noch was nachkommt, wegen dieser Lügereien, dann gehen wir zum Anwalt.Wie ist es denn bei dir weitergegangen? Eine neue Wohnung findet man ja auch nicht so schnell, kostet doch alles...
    Gruß
    Bagi

  • Hallo bagi,

    "Unser Vermieter glaubt auch nur den Lügen der Nachbarn (die gerade mal 3 Monate hier wohnen)und hat uns jetzt sogar eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung geschickt, weil wir angeblich die Haustür zuknallen und das Garagentor auch. Letzteres sogar mehrmals am Tag."
    Wenn Ihr das tatsächlich macht, geschah die Abmahnung zurecht.

    "(frage mich ständig wann das gewesen sein soll)"
    Ich würde hierüber (Ihr müsst die Geräusche ja [auch] hören) Buch führen, dann kann man ja e.F. später mal vergleichen.

    "... Nachbarn ... sowie die Hausmeisterin ... waren Zeugen und haben dann dem Vermieter ... erzählt."
    Das von Dir noch "..." Ausgeschmückte interessiert hier kaum. Es interessieren Fakten.

    "Wir haben Widerspruch gegen die Abmahnung eingelegt und dem Vermieter den Brief per Einschreiben geschickt. Er schrieb zurück, wir könnten gar keinen Widerspruch einlegen und beim nächsten Mal gäbe es die Kündigung."
    Die Vorgehensweise des VM ist juristisch korrekt - jedoch er müsste Euer ordnungswidriges Verhalten beweisen können.

    "Wir wohnen fast 6 Jahre hier und hatten noch niemals zuvor Ärger wegen Lärm und sonst irgendwas! Der Nachbar unter uns hält zu uns, das hat den Vermieter aber nicht interessiert, er wolle die Zeugen gar nicht anhören(haben wir schriftlich O-Ton)."
    Zeugen werden vor Gericht gehört, nicht vorher im Kasperletheater.

    "Wenn jetzt noch was nachkommt, wegen dieser Lügereien, dann gehen wir zum Anwalt."
    Das ist Euch unbenommen, jedoch solltet Ihr in Erwartung der dann auf Euch zukommenden Kosten wissen, WAS Ihr überhaupt erreichen wollt.

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