Beiträge von Berny

    Hi chrisbert,

    "... ich finde man hätte das auch netter schreiben können."
    Warum? Hättest Du das gerne charmant, bemitleidend oder wie auch immer auf Silbertablett serviert bekommen?

    "Naja aber so einfach kann ich mir das net vorstellen - den eigentlich hat der Vermieter eine Wohnung vermietet zu der er sich rechtswidrig Zugang verschafft hat."
    Der Neumieter hat das nicht zu überprüfen.

    "Die Wohnung hätte er nicht vermieten dürfen - so sehe ich das."
    Das kannste sehen wie Bolle...
    Wenn ein Fünfundzwanzigjähriger, an dem keine Behinderung offensichtlich ist, einen Mietvertrag über solche Bruchbude freiwillig unterschreibt, ist es das eben so gewesen. Da beissen Vater, Sohn, Rechtsanwalt etc. keinen Faden von ab.

    na dann mal vielen dank !!
    nettes forum muss man zugeben ....


    Aber gerne!:)
    ... und Leute, die lesen können und sich Mühe beim Verstehen von Gross- und Kleinschreibung und Erklärungen geben, sind klar im Vorteil.:D

    Diese Frage ist leicht zu beantworten. Sie haben einen Mietvertrag zum 01.07. in der Hand, der Vermieter aber kann nicht "liefern", Also trägt er auch alle Kosten, die Ihnen enstanden sind/entstehen.

    Der VM wiederum kann sich am Vormieter schadlos halten, denn er hätte die Wohnung spätestens am 30,06. übergeben müssen. Eine Nachfrist, dann aber auch auf Kosten des Mieters, ist nur für kleine Ausbesserungen zu geben.

    ... und was sagt uns das?:
    Wenn ein VM beim Mieterwechsel möglichst nahtlos vermieten will, kann der Schuss gaaanz gewaltig nach hinten losgehen...., evtl. bis zur Hoteleinquartierung der neuen Mieter...:mad:

    Hallo kiarani,

    das Leben ist hart, aber (un)gerecht...

    "da er nicht sofort die schriftliche kündigung bekommen hat, konnten wir kein alg2 beantragen"
    Erstes Problem, jedoch keines für's Mieterforum. Vielleicht gab es garkeine Kündigung, sondern lediglich keine Lohnzahlung...?

    "miete konnten wir daher nicht bezahlen. die vermieter hatten sich nicht gemeldet und wir gingen davon aus, das der mietrückstand mit der kaution verrechnet wird."
    Falsch. Eine Kaution dient dazu, nach Beendigung eines Mietvehältnisses und nach Auszug evtl. Ansprüche des VM an den M zu befriedigen.

    "gestern kam jetzt allerdings der schock. wir haben die fristlose kündigung bekommen. sollen noch diesen monat ausziehen."
    Ist rechtlich korrekt, da Ihr 2 MM Rückstände habt.

    "unser problem ist nur, wir suchen schon seit monaten eine neue wohnung, weil die jetztige eigentlich viel zu teuer ist. nur wir finden keine."
    Das ist zwar schade und tut mir leid, aber siehe erster Satz...

    "können uns die vermieter einfach rausschmeisen?? wir haben schließlich ein kleinkind?"
    Ja, können sie.

    "und wo können wir uns hinwenden zwecks einer neuen wohnung??"
    Das müsst Ihr in Eurem Wohnort schon selbst herausfinden. Es soll ja auch Arbeitgeber geben, die Werkswohnungen haben.

    Hi DeRaymen,

    "aber ich hasse das beamtendeutsch :("
    Wen interessiert's?
    Was Du aufführst, ist dann auf Mieter umlegbar, wenn es im MV vereibart ist.
    Folgende Posten stelle ich jedoch infrage, da sie wohl eher den Wohnungseigentümer betreffen:

    "ich machs mal einfach und liste einfach mal die kosten auf die auf mich als mieter umgelegt wurden...."

    Dahinter unverbindlich meine meine Meinung über mietvertragliche Vereinbarkeit oder eher fragliche:
    elektiker
    klempner
    schlosser
    bescheinigung 35a *was auch immer das ist*
    bank- postgebühren

    Hallo Günther,
    Deine Frage betrifft wohl Vertrags- und Internetrecht.
    Rechtsberatung gibt es hier nicht, da verboten.
    Wenn Du mit dem Studentenwerk nicht zurechtkommen solltest, sollteste einen RA aufsuchen.
    Tipp: Wenn der VM bis heute, 3.7., die Kündigung (des evtl. zustande gekommenden) MV zum nächstmöglichen Termin bekommt, könnte die Kdg zum 30.9. wirksam werden.

    Sind die anderen Positionen ok, die abgerechnet wurden?
    - Heizung und Warmwasser
    - Allgemeinstrom
    - Kaltwasser
    - Abwasser
    - Müllgebüren
    - Niederschalgswassergebühr
    - Versicherungen
    - Aufzug Wartung
    - Hausmeister
    - Putzmittel/Beleuchtung
    - Kabelgebühren


    Eigentlich ja. Solltest jedoch mal mit dem Mietvertrag vergleichen. Wer lesen kann, ist .......

    Hallo,

    erstmal danke für die schnelle Antwort.

    Mehr Angaben kann ich leider nicht liefern, weil das auch die einzigen sind die in der Abrechnung stehen.

    Also weise ich die Abrechnung einfach zurück und sage dem Vermieter er soll den Januar herausrechnen?

    Achso, die Abrechnung kam von der Hausverwaltung, soll ich denen das dann schreiben oder dem Vermieter?

    Danke


    Reklamieren bei der HV, Kopie an VM.
    Sag' nicht, was sie machen sollen (denn Du bist nicht weisungsberechtigt), sondern dass Du die Abrechnung zurückweist, weil Du erst ab 1.2. gemietet hattest. Dem "Gegner" nie Munition liefern!

    Hallo,
    Deine Angaben reichen nicht aus für eine Überprüfung oder Einschätzung.
    Das Jahr hat 1000 Heizgradtage, von denen der Januar 170 hat. Falls also wirklich das ganze Kj. berechnet wurde, würde ich die Abrechnung zurückweisen. Auf diesen Wert (170 für Jan nach DIN 4713 Teil 5) brauchste den VM nicht hinzuweisen, das muss er selbst wissen.

    Hallo Fraggels,

    eine Kündigung ist nach einer MM Rückstand nicht möglich, bestenfalls eine schriftliche Abmahnung, welche jedoch momentan keine rechtliche Relevanz hat.
    Bzgl. der anderen Vorfälle gilt die alte W-Regel: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge?
    Mit diesen Notizen, möglicht tabellarisch (niemand will Romane lesen, pardon!) würde ich zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen und Strafanzeige erstatten.

    Hallo!

    Habe (noch) eine Frage zur Nebenkostenabrechnung:

    Auf unserer Nebenkostenabrechnung ist die Position Winterdienst aufgelistet.
    Den Winterdienst hat eine Person gemacht, die nicht Angestellt ist.
    Diese wurde nachweislich "schwarz" bezahlt.
    Darf der Vermieter diese position auf der Abrechnung geltend machen, da ja keinerlei Rechnungsnachweise über den geleisteten Winterdienst vorhanden sind!


    Meiner Meinung nach ja, denn diese Leistung wurde ja erbracht, und im MV ist sie wohl auch als umlagefähig aufgeführt(?).
    Der VM kann diese Leistung auch selbst erbringen.
    Ist der Preis angemessen?
    Macht nicht die Gemeinde den Winterdienst?
    Was ist denn alles im Grundbesitzgebührenbescheid enthalten?


    der mietvertrag beginnt am: 1.3.2009.
    der mietvertrag läuft auf unbestimmte zeit. daneben steht handschriftlich : mindestens jedoch 36 monate
    kann ich den Vertrag dann zum 28.2.2012 kündigen (dann lief der Vertrag ja 36 Monate )
    ille


    Hallo Ille,
    wenn der handschriftliche Zusatz auf beiden Vertragsexemplaren steht und für beide Parteien gilt, ist der MV m.M. zwar nicht zum 28.02.2012, jedoch zum 29.02.2012 kündbar.
    Jeder Vertrag ist übrigens "zum nächstmöglichen Termin" kündbar.

    ich würde auch unbedingt unabhängig nachprüfen, wie die Nebenkosten im Vergleich ausfallen.
    Das kann man beim DMB machen oder kostenlos unter http://www.nebenkosten-rechner.de

    So kann man mit wenigen Klicks sehen, ob die Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist.

    Sehr diskutabel, bspw.: Viele Vermieter liefern ihren Mietern nicht mehr Heizenergie, sondern bauen Thermen ein. Der Mieter schliesst seinen Liefervertrag für Gas und Strom direkt mit dem EVU ab, sodass bei Nichtzahlung das EVU absperren kann. Der Vermieter darf das nicht (so leicht wie das EVU), sondern lediglich bei Gerwerbemietern (lt. BGH-Urteil von 2009).

    Jedoch hat er als Mietpreis die Warmmiete aufgeschrieben, das würde ich gern noch ändern lassen, auf die Kaltmiete, denn die Nebenkosten sind ja variabler als die Kaltmiete, oder?


    Hallo,
    "Kaltmiete" und "Warmmiete" sind zwei Ausdrücke, welche garantiert schon -zig Tausend mal Gerichtsthema waren.
    Richtiger und treffender wären Nettomiete und Betriebskosten.

    Hallo Michasmaus,

    beide Mietverträge haben miteinander nichts zu tun.
    Vielleicht könnt Ihr vom JA oder Arge eine Beihilfe bekommen?

    "muessen wir bis zum 31.08.2010 hier bleiben und miete zahlen? oder können wir schon eher raus ?"
    Entschuldige die "spitze" Antwort: Ihr müsst natürlich nicht bis 31.8. i.d.alten Whng bleiben, dürft sie schon eher verlassen, jedoch Miete ist bis 31.8. zu zahlen.
    Trost: Ihr könnt Euch 2 Monate zum Umziehen Zeit lassen (uns triffte es z.Zt. genauso: 2 1/2 Motate Überschneidung bei uns.

    "Problem an der ganzen sache ist das wir schon heute nachmittag den schluessel fuer das neue haus bekommen können wir aber nicht wissen ob wir den nun annehmen können oder nicht."
    Natürlich "könnt" Ihr ihn annehmen - oder auch nicht, egal: Miete für das neue Heim ist ab 1.7. jedenfalls fällig.

    "Wir können ganz klar nicht doppelt miete zahlen und wenn die drauf bestehen das wir den 31.08.2010 festhalten wären das siogar zwei monate doppelt miete."
    Daher @Mainschwimmer's und mein obiger Vorschlag. Viel Glück!


    Aber vor dem 1.8. hätte er eh keine richtigen Ansprüche, oder?


    Richtig.
    Mir kommt das alles wie ein Basargehabe vor. Grundsätzlich gilt: Der neue VM übernimmt den MV ohne Änderungen.
    Der alte VM sollte Euch den neuen VM schriftlich benennen, und dieser sollte sich schriftlich bei Euch melden mit Angabe seiner Bankverbindung.
    Unterschriften des Alt-VM vergleichen!

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