Beiträge von Berny

    Hallo Christian,

    "1.)
    Ich bin am 31.01.2009 in eine neue Wohnung umgezogen.
    Mein alter Vermieter verlangte jetzt (im Juli 2010) eine Nebenkosten- Nachzahlung für den Monat Januar 2009.
    Ist dies nach 18 Monaten noch rechtens?"
    In Deinem Falle ja. Kann im schlimmsten Falle sogar noch nach 23 Monaten passieren.

    "2.)
    Was genau ist in diesem Fall der "Abrechnungszeitraum" nach dessem Ende der Vermieter nur 12 Monate Zeit hat um eine Nebenkosten- Nachzahlung einzufordern?
    Ist dies der Zeitraum für welchen ich die Nebenkosten nachzahlen soll (also der 01.-31.01.2009)?
    Oder ist dies der Zeitraum für welchen der Hauseigentümer für gewöhnlich die Nebenkosten- Nachzahlung berechnet. (in diesem Fall der 01.01. bis 31.12. jeden Jahres)"
    Letzteres.

    rudiger:
    "Ich habe einem Bekannten von mir in meinem Elternhaus 2 Zimmer Küche bad vermietet. Mitlererweile hat er aber das ganze Haus vom Keller bis zum Speicher in beschlag genommen deshalb wollte ich ihm fristlos Kündigen."
    Halte ich für nicht gerechtfertigt. Gegen welche Vorschriften soll denn sein Verhalten verstossen? Der Vermieter hat ja wohl tatenlos zugesehen...

    "Jetzt meine Frage wenn er nicht auszieht kann ich dann die Zimmer die er bewohnt aber nicht gemietet hat abschließen??"
    Nein, das wäre eine Besitzstörung.


    Frage: kann der Vermieter die Reinigung ohne eine Fristsetzung durchführen.


    Ja, kann er, auf eigene Kosten.
    Mit anteiligen Kosten kann er nur die Mieter belasten, die nachweislich verschmutzt und trotz ausreichender Fristsetzung nicht gereinigt haben.

    Hallo Rafael,

    Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann (sorry!):

    "Ich habe mich bei einer der großen Wohnungsgesellschaften (das kann man sich denken, welche das ist)"
    Nöö, überhaupt nicht.

    "Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist."
    Da hätte es bei Dir schon klingeln müssen.

    "Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008.
    ..., wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann.
    Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist.
    Nein, ein von beiden gegengezeichneter Änderungsvermerk reichte.

    "SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE."
    Macht nichts, der letztere gilt. Wäre jedoch sinnvoll gewesen, wenn in ihm stünde, dass der erste ungültig sei.

    "Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte."
    Wieso, Du hast doch die gewünschte Wohnung.

    "Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt."
    Wieso, Du hast doch die gewünschte Wohnung.

    "In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen."
    Aha, in dem Haus ist wohl anscheinend ein Restaurant? Das hättest Du bei der Besichtigung erkennen oder fragen müssen. Ich sehe das nicht als Mangel an.

    "Kann ein Anwalt Etwas tun?"
    Tja, was sollte er denn tun?

    "Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein?"
    Tja, wie schon gesagt, fast alles. Vor allem, Du wohnst da ja nun schon seit fast zwei Jahren...

    Hallo zusammen, folgende Problematik:
    in meinem Mietvertrag werden explizit und detailliert alle Betriebskosten aufgelistet nach aktueller BetrkV §2. Dabei wird (kurioserweise) §2, Punkt 7 (Aufzugskosten) als "entfällt" angegeben, was ja nur den Schluss zulässt, dass die Aufzugskosten aus nicht näher genanntem Grund nicht berücksichtigt werden.
    Nun sind diese aber mit der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und umgelegt worden. Ich würde jetzt mit Verweis auf den Mietvertrag dem widersprechen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Danke...


    Hi Chris,
    ich würde die Abrechnung mit kurzem schlüssigen Hinweis entsprechend kürzen.

    Hallo Shannon,

    "Nachdem wir ihn überzeugen konnten, dass wir die Whg schon vor Beginn des Mietvertrages zu kündigen können ..."
    Diesen "Satz" mag verstehen, wer will - ich jedoch nicht.

    "Wie ist es mit Nebenkosteß muss ich die bezahlen obwohl wir noch
    nicht mal eine Wohnungsschlüssel für diese Whg haben. Es gibt auch kein Übergabeprotokoll."
    Wenn Ihr durch eigene "Schuld" (Bspw. Abwesenheit) die Mietsache nicht übernommen habt: Ja.

    "Wir hatten den MV unterzeichnet als die Whg noch durch die Vormieterin bewohnt war."
    Dann ist ja alles klar.

    "Offiziell sollte der MV am 15.06. beginnen. Mein Mann und ich waren zum Zeitpunkt der Whgsübergabe der Vormieterin an den Vermieter im Urlaub. Wir haben die Whg seit sie nicht mehr bewohnt ist auch nicht mehr betreten."
    Euer Problem...

    "Nun sollen wir aber Nebenkosten u.a. für Strom, Wasser und irgendwelche Zähler bezahlen."
    Richtig.

    "Die Garage die auch nie benutzt würde sollen wir auch bezahlen."
    Ob Ihr eine Mietsache (be)nutzt oder nicht, ist irrelevant.

    "Kommen wir da irgendwie wieder raus?"
    Ja, durch Kündigung zum nächstmöglichen Termin, also zum 31.10.2010.

    "Vielen Dank auch, dass mir wieder mal bewiesen wird, wie nett Leute doch alles mit Ironie verbinden. Anscheinend suchen Leute in solchen Foren eher Belustigung, als mal nen Tipp zu geben, wie man da nun weiter verfahren soll.
    Dazu muss ich sagen, finde ich es nicht mehr lustig, wenn durch eine Scheidung derartige Geldnöte entstehen und es nichtmal für den Standard einer gebrauchten Waschmaschiene reicht. Soviel dazu.
    Vielen Dank für die nicht vorhandenen Tipps, sicher erstickt nochmal jemand an blöden Kommentaren."
    Dieses, Silva, sind alles Sachen für social net****s etc., den Friseur oder den Stammkneipenwirt.

    "Und zur MM wegen der Schlüssel-NEIN, wir haben das am Anfang nicht so akzeptiert, die Schlüssel wurden versprochen, und es ist nie etwas passiert!"
    Selbst schuld. Wie bereits sinngemäss gesagt: Falls ein Schlüsseldienst nicht in der Lage ist, Dir einen Schlüssel anzufertigen, frage Deinen Friseur...:(

    Naja, ich hab gestern halt mal ein wenig gegoogelt wegen dem Thema und Antworten gefunden wie z.B. dass ich einigen, hellhörigen Häusern Hausordnungen bestehen, in denen das Waschen [mit Waschmaschine und Schleudern?] nur bis 20:00 Uhr erlaubt ist.


    Dann müsste im Mietvertrag auch auf die Hausordnung explizit hingewiesen werden und m.E. auch auf diese annormale Sonderregelung.
    Unsere Wama (Bosch Maxx6 EcoStar) nebenan in der Küche hörste im WZ auch bei nur angelehnter Tür fast nicht...

    Hallo bvt,

    "1.) 5-Jahres-Vertrag ungültig lt. BGH ?? Aber nur bei Formular-Mietverträgen ... woran erkenne ich, ob ich einen Form.-Miet-V. habe??? (Ist schon ein Formular, aber reicht das?)"
    Da müsste man das "Formular" sehen. Ob jedoch fünf Jahre (also: mehr als 4-jähriger Kündigungsverzicht) bei Wohnungs-MV i.O. sind, bezweifele ich. Siehe auch Kündigungsverbot von fünf Jahren in Mietvertrag ist unwirksam Vor Gericht 123recht.net

    "2.) Setzrisse, muß ich die dichtmachen (mit Acryl o.ä.) ---> Haus erst 12/2006 fertiggestellt, Erstbezug durch mich."
    Der Vermieter ist für das InOrdnungHalten der Mietsache zuständig.

    "3.) Das Silikon in unserer Dusche ist undicht, bei normalem Gebrauch. Haus Neubau, Erstbezug am 1.12.2006."
    Den Mangel am Bau sollteste sofort dem VM anzeigen, damit er evtl. noch den Handwerker 'rankriegen kann.

    "Muß cih Silikon neu machen ?"
    Eben, nicht.

    "4.) Am Badezimmerspiegel ist ne klitzekleine Ecke abgebrochen... Üblicher Verscheleiß oder muß ich zahlen?"
    Nee, nix Verschleiss... ;(


    Apropro-Mietminderung wäre auch längst fällig, wenn ich Bedenke, dass wir nur einen Haustürschlüssel haben und sie keine weiteren stellt, ebenso wie wir keinen Geragenschlüssel haben.


    Hallo Silva,
    MM wegen nur einem Wohnungsschlüssel und keinem Garagenschlüssel??? Macht Euch doch nicht lächerlich! Es gibt nicht erst seit gestern Schlüsseldienste, welche nicht nur Schuhe besohlen...
    Wenn Ihr bei Mietbeginn nur einen Schlüssel bekommen habt, ist das ja so von Euch akzeptiert worden und somit völlig i.O.
    Gib' mir doch bitte Eure Adresse, damit Ihr unsere Wäsche (zwei Erwachsene, vier Kinder) noch freundlicherweise mitwaschen könntet.


    ...kann der Vermieter, falls meine Mitmieter sich darüber am Samstag beim Gespräch beschweren, zum Beispiel Aussagen tätigen wie "nach 19 Uhr wird nun nicht mehr gewaschen" etc ...


    Hallo,
    der VM kann zwar solche Aussagen tätigen, sie sind jedoch keinesfalls bindend. Er würde sich damit nicht nur lächerlich machen, sondern auch keinen Rückhalt in der Rechtsprechung finden.

    Hallo jhonny,

    loben muss ich, dass Du für Deinen Freund bzgl. der mgl. Bürgschaft weitergedacht hast:

    "1. Wirkt sich die Bürgschaft selbst an Ihm in irgendeiner Weise aus solange es keine Probleme mit den Zahlungen von mir aus gibt?

    Sei es jetzt eine Handyanmeldung oder ein Kredit. Wäre eine große Hilfe zu wissen wie das Abläuft und ob die Bürgschaft dabei als ein negativer Aspekt gesehen wird.

    Bsp. Kreditinstitut: Tut mir Leid Ihnen mitteilen zu müssen das Ihr Antrag auf einen Kredit abgelehnt wurde da Sie als Bürge für Herr bla bla ein Risiko bezüglich der Rückzahlung für uns darstellen falls bei Herr bla bla etwas schief läuft."

    Es tut mir leid, jedoch solltest Du doch eher die Schufa 0611-9278-0 fragen, evtl. auch InfoScore 07221/5040-1600 bzw. 07221/5040-0.

    Hallo sashbe,

    "wir haben vor etwa 1 jahr ein altes bauernhaus gemietet kurz nach dem einzug ist uns ein schädling aufgefallen das haus ist stark von messingkäfern befallen die einem jegliche lebenssituation beschweren."
    Ich habe diesen einen(!) Satz schon verstanden, jedoch solltest Du schon den Lesern hier einen gewissen Respekt erweisen, indem Du Dich der Gross- und Kleinschreibung und Interpunkion bedienst. Das erleichert nämlich das Lesen und Richtigverstehen.

    "wir haben unseren vermieter mehrfach drauf hingewiwsen das etwas getan werden muss doch bis heute ist noch nichts geschehen. desweiteren haben wir schimmel im haus und eine starke fliegenplage sobald man kurz eine tür öffnet um das haus zu verlassen kommen jedesmal so ungefähr 30 fliegen ins haus."
    Wichtig ist, dass Ihr den VM schriftlich nachweislich darauf hinweist und zeitnahe Abhilfe fordert.

    "meine frage kann ich die miete mindern???"
    Erst, wenn er zeitnah nix tut.

    "bzw wieviel??"
    Das müssten Gerichte herausfinden. Ich würde es dort aber nicht drauf ankommen lassen und ausziehen.

    Ähem, man merkt, Du bist keinjurist...

    "Aber es muss doch Ausnahmeregelungen geben."
    Klar, wenn sie im MV vereinbart sind (welches jedoch eher unüblich ist).

    "Was wäre z.B. wenn ich beruflich in eine andere stadt ziehen müsste?"
    Ja und? Was hat der VM damit zu tun?

    "Da kann ich doch nicht verpflichtet werden, weiterhin die Wohnung zu mieten ..."
    Doch, mindestens bis zum nächstmöglichen Ablaufzeitpunkt, wenn Du rechtzeitig kündigst.

    "Könnte ich die Wohnung untervermieten?"
    Falls das im MV vereinbart ist, ja, mit schriftlicher Zustimmung des VM (MV nachlesen!!!).

    "Oder dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen?"
    Klar, kannste das, jedoch der VM ist in seiner Entscheigung frei.

    als mein arzt erfuhr, dass ich neuerdings alleine lebe empfahl er mir, mir einen assistenzhund für diabetiker anzuschaffen, um mehr Sicherheit in meinem alltag zu haben.
    laut mietvertrag wäre tierhaltung verboten,
    kann meine vermieterin mir die haltung eines solchen hundes verbieten?


    Nein, Sara, kann sie nicht.
    Du solltest Dir aber die Notwendigkeit des Assistenzhundes ärztlich bescheinigen lassen und Deine VM von Dir aus darüber informieren.

    Was passiert mir schlimmstenfalls wenn ich ohne Einverständnis meines Vermieters für die restlichen 3 Monate einen Zwischenmieter hier in die alte Wohnung reintue


    Deine Frage ist also, ob Du in Deiner Wohnung drei Monate lang einen Besucher aufnehmen kannt...
    So würde ich es mal sehen...:)


    Das Problem bei der Sache ist allerdings, dass ich in meiner Naivität einen Mieterausschluss von einem Jahr unterschrieben habe.


    Hallo, Du kannst jeden Vertrag "zum nächstmöglichgen Termin" kündigen. Dann schriftliche Bestätigung mit Terminangabe erbitten.
    Ich befürchte jedoch, dass Du für die "alte" Wohnung noch rund ein Jahr wirst Miete zahlen müssen.
    Kein VM hat kurzfristige Mieterwechsel gerne, daher diese Regelung.

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