Hallo Rafael,
Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann (sorry!):
"Ich habe mich bei einer der großen Wohnungsgesellschaften (das kann man sich denken, welche das ist)"
Nöö, überhaupt nicht.
"Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist."
Da hätte es bei Dir schon klingeln müssen.
"Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008.
..., wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann.
Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist.
Nein, ein von beiden gegengezeichneter Änderungsvermerk reichte.
"SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE."
Macht nichts, der letztere gilt. Wäre jedoch sinnvoll gewesen, wenn in ihm stünde, dass der erste ungültig sei.
"Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte."
Wieso, Du hast doch die gewünschte Wohnung.
"Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt."
Wieso, Du hast doch die gewünschte Wohnung.
"In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen."
Aha, in dem Haus ist wohl anscheinend ein Restaurant? Das hättest Du bei der Besichtigung erkennen oder fragen müssen. Ich sehe das nicht als Mangel an.
"Kann ein Anwalt Etwas tun?"
Tja, was sollte er denn tun?
"Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein?"
Tja, wie schon gesagt, fast alles. Vor allem, Du wohnst da ja nun schon seit fast zwei Jahren...